Jugendämter und Titel

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Günter
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Re: Jugendämter und Titel

#26

Beitrag von Günter »

Ich würde denen schreiben:


Liebe Freunde der ......,

ich habe euch den Fall geschildert und um Hilfe gebeten. Ihr seid der Meinung es geht euch nix an. Da mir sowohl die finanziellen Mittel als auch die Rechtskenntnisse für eine Klage gegen Mutter, Kind und Jugendamt fehlen, muss ich mich der Unterhaltsforderung des JA beugen. Der neue Unterhalt ab .... beträgt: ... €.

Ich fordere daher ab .... eine Neuberechnung meiner ALG II Bezüge.

Mit freundlichen lmaA ....
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Jugendämter und Titel

#27

Beitrag von Olivia »

Schreib eine Beschwerde, dass gegen § 14 SGB I verstossen wird! Du hast ein Recht auf Beratung und nicht darauf, kommentarlos abserviert zu werden.

Und beschwere Dich, dass Du lediglich eine Absage erhalten hast, d.h. dass das JC überhaupt keinen Bescheid erlassen will. Du hast jedoch auf einen schriftlichen Verwaltungsakt einen Rechtsanspruch, § 33 II SGB X, und nicht nur auf eine formlose Absage.
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Koelsch
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Re: Jugendämter und Titel

#28

Beitrag von Koelsch »

Hört sich gut an, was Oli da schreibt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Jugendämter und Titel

#29

Beitrag von marsupilami »

Das mit der Rechtsberatung á la Olivia ist mir auch durch den Kopf gegangen.
Sie hat es schneller zu Papier .... ähhhh .... gepostet.

Seh' ich auch so. Die solllen nicht ungeschoren und untätig davon kommen.
Und den Brief dann aber auch an Regionaldirektion und Kundenreaktionsmanagement in Nernberch.


Wobei .... nochmal gelesen ....
Könnte man nicht Günter's und Olivia's Schreiben kombinieren?
Signatur?
Muss das sein?
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Günter
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Re: Jugendämter und Titel

#30

Beitrag von Günter »

Ich sag mal so, wenn ich der Vater wäre, würde ich für mein Kind den bestmöglichen Unterhalt ohne eigenen Verzicht rausholen wollen.

Muss man sich da noch lange mit dem JC rumfetzen, oder kann man da sagen ok, ihr wolltet es so. Also zahle ich den geforderten Unterhalt und ihr müsst aufstocken.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Jugendämter und Titel

#31

Beitrag von Koelsch »

Wenn der Unterhaltstitel "amtlich" festgesetzt wird, also vor Gericht oder vorm Jugendamt, dann kann er meines Erachtens genau diesen Unterhalt im Wege der Einkommensbereinigung auch von seinem Einkommen absetzen.

Dazu aber auch https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... ung-armut/
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Upstocker
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Re: Jugendämter und Titel

#32

Beitrag von Upstocker »

Das JC hat geschrieben, wenn es um unterhaltsrechtliche Beratung geht, könne ich deren Unterhaltssachbearbeiter anrufen.
Leistungsrechtlich gäbe es aktuell nix zu bescheiden. Da haben sie ja eigentlich gar nicht so unrecht, denn zur Zeit ist eine Unterhaltsklage der Mutter ja noch gar nicht erhoben. JC hält sich im Prinzip alle Optionen offen. Ich werde jetzt noch mal mit dem Typen vom JC reden und wenn ich kein Stück Papier (Berechnung) von dem bekomme, tituliere ich, was die Mutter haben möchte. Und wenn ich ein Stück Papier von ihm erhalte und das nicht zu weit Weg von den Forderungen von JA und Mutter ist, biete ich das an. So wirklich Lust auf Gericht haben ja weder Mutter, noch ich. Danke für eure Meinungen, die sind mir sehr wichtig. Ich halte euch auf dem Laufenden.
Olivia
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Re: Jugendämter und Titel

#33

Beitrag von Olivia »

Lässt Dich das Jobcenter ansonsten wenigstens in Ruhe? Ich meine mich dran zu erinnern, dass Du aufgefordert worden bist, Dich firmenintern auf eine Abteilungsleiterstelle zu bewerben, um noch mehr zu verdienen. Du könntest im Termin ruhig nochmal darauf hinweisen, dass Du möglichst wenig Einladungen ins Jobenter haben willst, sondern die Sache lieber schriftlich angehst.
Upstocker
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Re: Jugendämter und Titel

#34

Beitrag von Upstocker »

Hallo Olivia,

danke der Nachfrage. Ja, ich bin nicht in der Arbeitsvermittlung. Die lassen mich in Ruhe. Nur alle 2 Jahre mal gucken, wie ich so aussehe. Für die Statistik. Das mit dem Abteilungsleiter ist passé. Die haben auch begriffen, daß mehr verdienen auch mehr Unterhalt zahlen heißt. Aber niemand verlangt jetzt von mir, Geschäftsführer eines Mittelstandsbetriebs zu werden, damit ich aus dem Leistungsbezug komme. Jetzt haben sie mal probiert, ob weniger Unterhalt zahlen geht. Das hat nicht geklappt. Sage ich denen doch schon seit Jahren.
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Re: Jugendämter und Titel

#35

Beitrag von Upstocker »

Hallo.

Also der SB von der Unterhaltsabteilung hat eigentlich auch nur ziemlich diffuses Zeug von sich gegeben. Frage mich, ob ich nicht seinen Job kriegen könnte. Die Unterhaltsberechnung vom JA fand er prima, weil die billiger ist als die vom Rechtsanwalt der Mutter. Dessen Berechnung ist aber näher an der Wahrheit, wie ich mit ein bisschen Recherche rausgefunden haben. Fazit: Das Jobcenter würde eher eine Berechnung des Jugendamts aktzeptieren als die eines Rechtsanwalts. Ich versuche jetzt noch, mich mit der Mutter so zu einigen, daß wir eine aktuelle und abschliessende Berechnung bei dem JA machen, auch wenn wir dafür noch 2 x dahin fahren müssen. Und dann arbeiten die mit einem Tempo, das nur einer Schnecke schwindelig wird. Das Ergebnis ist eigentlich egal. Gegen eine staatliche Berechnung wird das JC wohl kaum Einwände geltend machen können. Der SB vom JC hat auch zugegeben, daß die Aufforderung, den Unterhalt zu senken, ein Schuß war, der nach hinten losging. Ohne Worte.
Sie verstehen einfach nicht, warum ich so viel Unterhalt bezahlen muß, daß ich selber hilfebedürftig werde. Das ist aber eine Logik, die sie dann meinetwegen gerne bei der nächsten Landtagssitzung über die Etatverabschiebung diskutieren dürfen. Gerade erst wurde in Berlin beschlossen, daß Wechselmodell nicht wie in anderen Ländern in Europa per Gesetz vorzuschreiben und direkt danach gab es erst mal wieder ganz viele Unterhaltsdrückerbergerartikel in der Zeitung.
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kleinchaos
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Re: Jugendämter und Titel

#36

Beitrag von kleinchaos »

Das Wechselmodell wird ja besonders von Unterhaltszahlern begrüßt, denken die doch, sie bräuchten nun nicht mehr zahlen. Stimmt aber nicht. Jedenfalls so pauschal stimmt es nicht. Bei weiteghend gleichen Einkommensverhältnissen ist das so ok. Aber wenn der Unterhaltspflichtige deutlich mehr verdient als der andere, dann muss er eben doch zahlen.
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Re: Jugendämter und Titel

#37

Beitrag von Olivia »

Upstocker hat geschrieben: Mo 18. Feb 2019, 22:54 Sie verstehen einfach nicht, warum ich so viel Unterhalt bezahlen muß, daß ich selber hilfebedürftig werde.
Das habe ich bisher auch nicht für möglich gehalten, aber der Thread belehrt mich eines besseren. Ich dachte, dass gut bezahlte Vollzeitarbeit einen in jedem Fall freistellt von aufstockenden Leistungen durch das Jobcenter nur aufgrund von Unterhaltszahlungen, indem der Unterhalt stets so bemessen wird, dass ein Abgleiten in den Leistungsbezug vermieden wird.
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Re: Jugendämter und Titel

#38

Beitrag von Upstocker »

Ist halt eine doofe Situation für uns jetzt. Die neuen Titel müssten pünktlich im März her. Das Jugendamt berechnet zwar dann auch ab März, die Berechnung selber kann aber mal 8-9 Wochen dauern. Sagen wir mal, die Titel werden zum Mai fertig, dann habe ich plötzlich ein paar hundert Euro Unterhaltsschulden, weil die Berechnung rückwirkend ab März gilt. Der Titel ist aber erst im Mai unterschrieben. Absetzen kann ich nur laufenden Unterhalt, keine Rückstände. In der Zeit, in der berechnet wird, hänge ich also in der Luft.
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tigerlaw
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Re: Jugendämter und Titel

#39

Beitrag von tigerlaw »

Was wäre, wenn die erst einmal "vorläufig" festsetzen?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Jugendämter und Titel

#40

Beitrag von Upstocker »

Hallo tigerlaw.

Das JA macht keine Monatsurkunden. Vorläufig gibt es schon. In der Form, das du in etwa zahlst, was verlangt wird. Es ist dann aber (noch) kein Titel.
Kein Titel, keine Kekse. Aber ich denke, ich finde mit der Mutter einen Mittelweg, bis das Jugendamt die Berechnung fertig hat und zur Beurkundung auffordert. Wenn die Mutter klagen würde, hätte sie wenig Aussicht auf Prozesskostenhilfe. Weil ich ihr ja angeboten habe, eine kostenfreie Beurkundung beim Jugendamt vorzunehmen. Ggf. zahle ich dann solange noch die alte Differenz weiter, bis die Urkunde fertig ist, das ist ja nicht soviel. Über alles weitere danach kann man reden.
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Re: Jugendämter und Titel

#41

Beitrag von Upstocker »

Habe jetzt Post vom Amtsgericht bekommen. Meine Ex will VKH, weil ich die Berechnung von ihrem Anwalt nicht betiteln lassen will.
Habe ihr mehrmals angeboten, beim Jugendamt im streitgegenständlichen Zeitraum kostenfrei berechnen und titulieren zu lassen. Will sie nicht, dauert ihr zu lange und sie ist zu bequem, da hin zu fahren. Letztlich muß Sie aber selber bei dem Jugendamt aktiv werden. Ich alleine kann das nicht. Das JA berät keine Unterhaltspflichtigen. Naja, die Ungeduld und Bequemlichkeit der Ex soll der Steuerzahler nun finanzieren? Unterhaltsberechnung macht Jugendamt doch jeden Tag, dafür braucht man kein Gericht. Naja, ich werde beantragen, den Antrag auf VKH abzuweisen. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung von der Ex ist ja mutwillig.
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Re: Jugendämter und Titel

#42

Beitrag von Upstocker »

Gebe das Thema diese Woche meinem Anwalt. Bin überfordert. Ich hoffe, er nimmt die Amtsstube mal ein bisschen auseinander.
Olivia
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Re: Jugendämter und Titel

#43

Beitrag von Olivia »

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kleinchaos
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Re: Jugendämter und Titel

#44

Beitrag von kleinchaos »

Ein ausufernder Niedriglohnsektor sorgt eben nicht gerade für gesteigerte Unterhaltszahlungsfähigkeit
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Jugendämter und Titel

#45

Beitrag von Upstocker »

Amtsgericht hat VKH von Ex-Frau abgelehnt. Ihr Anwalt ist wohl nicht der Beste. Erst hat er den Antrag schon formal falsch gestellt (mit Ex als Antragstellerin statt der Kinder), im 2. Anlauf hat er die dünne Begründung und ebenso dünne Berechnung nicht verbessert. Diese Faulheit hat nun zur VKH Ablehnung geführt. Begründung war sinngemäß, daß sich der Anwalt in die Entstehungsgeschichte des vorhandenen Titels hätte einarbeiten müssen, um die Unterschiede zu heute darzustellen und auf dieser Basis eine Berechnung vorzunehmen. Einfach zu behaupten, der Pflichtige verdient nun mehr Geld, reicht als Begründung für eine Unterhaltsabänderung nicht aus. Ist doch schön, wenn die Woche mal so anfängt. :)
Jetzt kann sie noch Beschwerde beim OLG einlegen. Denke, das wird da aber auch nicht besser. Fraglich, ob der Anwalt sich nun noch die Mühe macht, auf VKH Basis eine reichlich begründete und detaillierte Berechnung für fünf Unterhaltsberechtigte darzulegen und als neuen Antrag einzureichen.
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Re: Jugendämter und Titel

#46

Beitrag von Upstocker »

Exilein hat Beschwerde gegen VKH-Ablehnung eingereicht. Wurde vom Amtsgericht nicht abgeholfen. Jetzt die Sache zum OLG Hamm.
Ich gehe davon aus, daß die das ähnlich sehen werden. Der glücklose Anwalt von der Ex kann einem schon fast leid tun.
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Re: Jugendämter und Titel

#47

Beitrag von Upstocker »

Mahlzeit.

War gestern beim Anwalt. Der macht mir nun eine Unterhaltsberechnung fertig und mit (schriftlich bezeugtem) Segen des Jobcenters lasse ich die Titel dann beim Jugendamt (einseitig) abändern. Soweit der Plan. Mal sehen, ob das klappt. Wenn ja, wird das Gerichtsverfahren von der Mutter vermutlich obsolet, weil das Rechtsschutzbedürfnis entfällt. Letztlich hängt jetzt alles an der Zustimmung des JC.
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Koelsch
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Re: Jugendämter und Titel

#48

Beitrag von Koelsch »

:Daumen: :Daumen:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Jugendämter und Titel

#49

Beitrag von Olivia »

Dann kannst Du auch das Jobcenter "kündigen"?
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marsupilami
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Re: Jugendämter und Titel

#50

Beitrag von marsupilami »

:Daumen:
Signatur?
Muss das sein?
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