Jugendämter und Titel
Re: Jugendämter und Titel
Also, die Gegenseite hat jüngst die Beschwerde gegen Ablehnung von VKH für die begehrte Unterhaltsabänderung vor dem OLG zurückgezogen.
Damit ist das Verfahren beendet und es hat nicht einmal eine Klage staatgefunden (ging ja nur um Verfahrenskostenhilfe bisher).
Wie es mit der Aufstockung weiter geht, ist natürlich noch nicht abschliessend geklärt.
Damit ist das Verfahren beendet und es hat nicht einmal eine Klage staatgefunden (ging ja nur um Verfahrenskostenhilfe bisher).
Wie es mit der Aufstockung weiter geht, ist natürlich noch nicht abschliessend geklärt.
Zuletzt geändert von Upstocker am Di 25. Jun 2019, 17:23, insgesamt 1-mal geändert.
- marsupilami
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Re: Jugendämter und Titel
Danke für das Daumendrücken. Der Anwalt kommt natürlich mit der neuen Berechnung nicht in die Hufe.
Gestern war ich im Haushalt der Ex, um 2 Kinder für den unterwöchigen Umgang abzuholen. Da lag schon der nächste
Schriftsatz ihres Anwalts mit aktuellem Datum an das hiesige Amtsgericht mit meiner Adresse als Antragsgegner.
Gehe davon aus, daß die einen neuen Anlauf zur Abänderung der bestehenden Unterhaltstitel versuchen. Also alles wieder von vorn.
Re: Jugendämter und Titel
Mahlzeit.
Also die Sache ist so ausgegangen, daß meine Ex keine VKH bekommen hat, weil ihr Anwalt zu faul war, dem Gericht eine ordentliche Begründung zu liefern. Er hat dann noch einen 2. Anlauf versucht, der genauso faul und erfolglos war. Es bleibt also alles beim Alten. Das älteste Kind ist 18 und in Ausbildung. Wird daher nicht mehr alimentiert. Die Unterhaltstitel der vier jüngeren Kinder bediene ich weiter wie bisher. Weil ein Kind volljährig ist, ist damit auch ein Unterhaltstitel ausgelaufen. Daher muß ich nun weniger an die Mutter zahlen und bekomme daher jetzt auch weniger Geld vom Jobcenter für Aufstockung.
Also die Sache ist so ausgegangen, daß meine Ex keine VKH bekommen hat, weil ihr Anwalt zu faul war, dem Gericht eine ordentliche Begründung zu liefern. Er hat dann noch einen 2. Anlauf versucht, der genauso faul und erfolglos war. Es bleibt also alles beim Alten. Das älteste Kind ist 18 und in Ausbildung. Wird daher nicht mehr alimentiert. Die Unterhaltstitel der vier jüngeren Kinder bediene ich weiter wie bisher. Weil ein Kind volljährig ist, ist damit auch ein Unterhaltstitel ausgelaufen. Daher muß ich nun weniger an die Mutter zahlen und bekomme daher jetzt auch weniger Geld vom Jobcenter für Aufstockung.
Re: Jugendämter und Titel
Was ist VKH?
Re: Jugendämter und Titel
Aha, danke.
Re: Jugendämter und Titel
Korrekt. In Familienangelegenheiten spricht man von Verfahren (VKH). In anderen Gerichtsverfahren, die nicht mit Familiensachen zu tun haben, redet man von Prozessen (PKH).
- kleinchaos
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Re: Jugendämter und Titel
Der Unterhaltstitel läuft nicht automatisch aus, du musst die Beendigung beantragen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Jugendämter und Titel
Die Urkunden sind auf das 18. Lebensjahr befristet.kleinchaos hat geschrieben: ↑Mi 6. Nov 2019, 18:37 Der Unterhaltstitel läuft nicht automatisch aus, du musst die Beendigung beantragen
Wenn die Gegenseite die Befristung raus haben will, muss sie klagen. Die Befristung wird nicht automatisch ungültig. Nach neuer Rechtsprechung der OLG Gerichte hat man es aber lieber, das (neue) Titel unbefristet gültig sein sollen und das Papa seine Kinder verklagen muss, wenn sie volljährig werden.