Bundesmeldegesetz "Beziehen einer Wohnung"

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der ratlose
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Bundesmeldegesetz "Beziehen einer Wohnung"

#1

Beitrag von der ratlose »

Hallo,

weiß jemand ab wann eine Wohnung im Sinne des Bundesmeldegestzes als bezogen gilt?

Problemlage:
Sie wohnt im Ausland, hat aber ihre Wohnung in Deutschland nie aufgegeben da sie dort auch ihre deutsche Firma hat und in der Wohnung wohnt wenn sie dort arbeitet. (Im Monat max 9-10 Tage)
Das Einwohnermeldeamt hat ihr erklärt sie müsse sich dort abmelden da sie ja ihren Lebensmittelpunkt im Ausland hat.

Nun hat sie also eine Wohnung in DE, und ist dort nicht gemeldet. (hat schon so seine Vorteile)
Anderen Behörden (Steuer,Kindergeld usw.) ist das auch egal da sie ja nachweisen kann das sie die Wohnung in DE behalten hat.

Nun sagt das Bundesmeldegesetz nun aber folgendes:
§ 27 Ausnahmen von der Meldepflicht
(2) Wer im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wer nach Ablauf von sechs Monaten nicht aus dieser Wohnung ausgezogen ist, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht nach § 17 Absatz 1 gemeldet sind, besteht diese Pflicht nach Ablauf von drei Monaten.

Wenn ich das richtig verstehe müsste sie sich dort anmelden,oder gilt das nur für einen ununterbrochenes wohnen ?

Es ist also etwas verwirrend, ab wann (im Melderecht) gilt nun also so eine Wohnung als bezogen.

Das Kuriosium ist nämlich das ein Freund der kurzfristig eine Bleibe suchte (Familienstress) bei ihr in die Wohnung (DE) einziehen konnte (ein Zimmer als Untermieter) und die Gemeinde ihn nicht angemeldet hat, weil sie meint eine Wohnungsgeberbescheinigung kann nur eine gemeldete Hauptmieterin oder die Eigentümerin der Wohnung ausstellen.
Die Eigetümerin scheidet aber eigentlich bei einem Untermieter aus,da sie nicht die Wohnungsgeberin ist.
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Koelsch
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Re: Bundesmeldegesetz "Beziehen einer Wohnung"

#2

Beitrag von Koelsch »

Keine Ahnung, das ist ein Gebiet, mit dem ich mich noch nie beschäftigt hab.

Ich kann nur sagen, während meiner früheren Tätigkeiten hatte ich immer problemlos meine Wohnung/meinen Wohnsitz hier im Lande, obwohl ich peinlich genau darauf geachtet habe, dass ich mindestens 183 Tage/Jahr an meinem "Zweiwohnsitz" im Ausland war und dies auch nachweisen konnte.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Bundesmeldegesetz "Beziehen einer Wohnung"

#3

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Fr 22. Jun 2018, 11:02obwohl ich peinlich genau darauf geachtet habe, dass ich mindestens 183 Tage/Jahr an meinem "Zweiwohnsitz" im Ausland war und dies auch nachweisen konnte.
Das hat bestimmt einen Vorteil gehabt, diese Herangehensweise.
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Koelsch
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Re: Bundesmeldegesetz "Beziehen einer Wohnung"

#4

Beitrag von Koelsch »

Selbstverfreilich - guckst Du in's EStG. Dadurch war ich z.B. zu 100% in den Emiraten ESt.-pflichtig, und der dortige Einkommenssteuerhöchstsatz war mit 0% erträglich.
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Olivia
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Re: Bundesmeldegesetz "Beziehen einer Wohnung"

#5

Beitrag von Olivia »

:Daumenhoch:
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Koelsch
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Re: Bundesmeldegesetz "Beziehen einer Wohnung"

#6

Beitrag von Koelsch »

Wegen dieser erträglichen Steuersätze "wohnen und arbeiten" meines Wissens z.B. viele Piloten und Flugbegleiter dort
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Olivia
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Re: Bundesmeldegesetz "Beziehen einer Wohnung"

#7

Beitrag von Olivia »

Ziemlich clever. Dabei verdienen die eigentlich schon mal nicht schlecht.
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marsupilami
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Re: Bundesmeldegesetz "Beziehen einer Wohnung"

#8

Beitrag von marsupilami »

Ich seh das so:
Wenn dieser Untermieter eine Bescheinigung braucht um sich selber anzumelden, wird sich die Wohnungsgeberin - egal ob Eigentümerin oder Hauptmieterin - wohl oder übel anmelden müssen.

Wenn sie "nur" Hauptmieterin ist, dann könnte das lustig werden.
Denn sie wird - um sich selber anmelden zu können - wiederum vom Eigentümer eine Bescheinigung brauchen.
Signatur?
Muss das sein?
der ratlose
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Re: Bundesmeldegesetz "Beziehen einer Wohnung"

#9

Beitrag von der ratlose »

Und nun kommt das komische.
Die Gemeinde sagt sie kann sich aber dort nicht anmelden solange sie ihren Lebensmittelpunkt im Ausland hat.
Wer im Ausland wohnt und sich in Deutschland eine Wohnung nimmt, oder die alte behält und sich nur wenige Tage im Monat darin aufhält kann sich hier nicht anmelden.
Die haben sogar bei der Eigentümerin nachgefragt und die hat bestätigt das diese die Wohnung hier in DE nie aufgegeben hat und daher die Hauptmieterin ist.
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Koelsch
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Re: Bundesmeldegesetz "Beziehen einer Wohnung"

#10

Beitrag von Koelsch »

Wie gesagt, ich kenn mich da nicht aus. Meine Situation war damals eben so:

2-3 Monate Ausland, dann mal über's Wochenende Deutschland, dann wieder 2-3 Monate Ausland. Deutschland halt nur, wenn "Cheffe" mich mal wieder sehn wollte, oder ich Eltern und Bruder mal wieder sehn wollte. Sonst bin ich dann lieber mal für 'ne Woche oder so dahin gefolgen, wo's schön ist. Aber das ist eben schon lange her, da kann sich enorm viel rechtlich geändert haben.
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Breymja

Re: Bundesmeldegesetz "Beziehen einer Wohnung"

#11

Beitrag von Breymja »

Koelsch hat geschrieben: Fr 22. Jun 2018, 14:15 Wegen dieser erträglichen Steuersätze "wohnen und arbeiten" meines Wissens z.B. viele Piloten und Flugbegleiter dort
Sei mir nicht böse, aber wo ist da jetzt exakt der Unterschied zur Steuervermeidung von Amazon?
Jetzt hab ich noch mehr das Gefühl, dass Wasser gepredigt, aber Wein getrunken wird.
obwohl ich peinlich genau darauf geachtet habe, dass ich mindestens 183 Tage/Jahr an meinem "Zweiwohnsitz" im Ausland war und dies auch nachweisen konnte.
Und das hier zeigt jedenfalls auch eine gewisse Absicht über die tatsächlichen Verhältnisse hinaus, auch wenn sie nicht notwendig gewesen wäre.

Wissensfrage: Wenn die Emirate keine Einkommenssteuer erheben, wird da dann alles nur durch Öl finanziert, bei null Steuern?
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Günter
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Re: Bundesmeldegesetz "Beziehen einer Wohnung"

#12

Beitrag von Günter »

prost
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Breymja

Re: Bundesmeldegesetz "Beziehen einer Wohnung"

#13

Beitrag von Breymja »

Ich hab leider schon starke Kopfschmerzen heute, Trinken ist nicht.
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Koelsch
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Re: Bundesmeldegesetz "Beziehen einer Wohnung"

#14

Beitrag von Koelsch »

Klar habe ich da die deutsche Steuergesetzgebung ausgenutzt und die Piloten etc. tun das auch. Ich sehe aber durchaus einen Unterschied zwischen Einkommensteuer die auf "Arbeitslohn" erhoben wird und Gewinnsteuern.

Und in den Emiraten und auch in Libyen nahm der Staat schon den ein oder anderen Dollar durch Ölverkäufe ein, da brauchte es solche Lappalien wie Einkommenssteuer nicht. In der Sowjetunion war das dann anders, da musste ich Einkommenssteuer zahlen. Der Ratschlag der deutschen Botschaft dort erwies sich aber als korrekt: Die meinte: "Im persönlichen Gespräch mit Ihrem Finanzbeamten wird sich immer eine für alle Seiten vorteilhafte Lösung finden lassen." So war es auch. :jojo: :jojo: :zwinker:


Und nur mal so: Du zahlst in Deutschland keine Steuern, aber ich war in Deutschland auch nicht RV-pflichtig - und die 17 Jahre fehlen mir heute, daher GruSi
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Breymja

Re: Bundesmeldegesetz "Beziehen einer Wohnung"

#15

Beitrag von Breymja »

Klar habe ich da die deutsche Steuergesetzgebung ausgenutzt und die Piloten etc. tun das auch. Ich sehe aber durchaus einen Unterschied zwischen Einkommensteuer die auf "Arbeitslohn" erhoben wird und Gewinnsteuern.
Nein, den seh ich ehrlich gesagt hinsichtlich Steuervermeidung nicht. Vor allem ist das auch Volkssport, Optimierungen wie vorhandene, aber eigentlich nicht wirklich genutzte Nebenwohnsitze mit Ausstattungen kenne ich von allen Gutverdienern im Bekanntenkreis. Oder die, die überwiegend auf dem Schiff wohnen, etc.

Hinsichtlich GruSi: Du hättest aber die Möglichkeit gehabt, eine private Rente abzuschließen oder zu sparen, entsprechend mehr Geld solltest du ja u.U. verdient haben ohne Steuern. Gerade in den Emiraten in einem vermutlich gefragten Beruf. Aber darum ging's mir ja nicht, geht mich auch nichts an.
Olivia
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Re: Bundesmeldegesetz "Beziehen einer Wohnung"

#16

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Fr 22. Jun 2018, 21:51 RV-pflichtig
Ist zwar OT, aber trotzdem: Ich bin auch nicht RV-pflichtig, dafür bin ich stallpflichtig. :heul:
Breymja hat geschrieben: Fr 22. Jun 2018, 21:58 Hinsichtlich GruSi: Du hättest aber die Möglichkeit gehabt, eine private Rente abzuschließen oder zu sparen, entsprechend mehr Geld solltest du ja u.U. verdient haben
Gegenfrage: verwendet Du Deinen Grundfreibetrag, um für die spätere Rente vorzusorgen? :verwirrt:
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Koelsch
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Re: Bundesmeldegesetz "Beziehen einer Wohnung"

#17

Beitrag von Koelsch »

Klar hätte ich private Altersvorsorge "treiben" können, aber mit 25/26 ist man noch was blöd, oder, hört sich besser an, hinterher ist man immer schlauer. Aber klar, die heutige GruSi hab ich "selbst verschuldet".

Hat aber alles nix mit dem melderechtlichen Problem hier im Fred zu tun, daher sollten wir mal langsam wieder dahin zurück kehren.
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Breymja

Re: Bundesmeldegesetz "Beziehen einer Wohnung"

#18

Beitrag von Breymja »

Olivia hat geschrieben: Fr 22. Jun 2018, 22:05 Gegenfrage: verwendet Du Deinen Grundfreibetrag, um für die spätere Rente vorzusorgen? :verwirrt:
Gegenfrage: War Kölsch damals ALG II Bezieher oder nicht eher (Gut)-Verdiener? Die Rente war damals vermutlich auch noch deutlich sicherer als heute, wenn ich die guten Renten meiner Großeltern ansehe. Meine Mutter wird mit lebenslanger 30H Arbeit nichtmal Grundsicherungsniveau erreichen. Warum sollte man überhaupt noch in die einzahlen, wenns nicht Zwang ist?
Olivia
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Re: Bundesmeldegesetz "Beziehen einer Wohnung"

#19

Beitrag von Olivia »

Breymja hat geschrieben: Fr 22. Jun 2018, 23:19Warum sollte man überhaupt noch in die einzahlen, wenns nicht Zwang ist?
Weil man eine Verpflichtung gegenüber dem Rentensystem und sich selbst hat.

Nun schnell zurück zum Thema.
der ratlose
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Re: Bundesmeldegesetz "Beziehen einer Wohnung"

#20

Beitrag von der ratlose »

Was soll den das für eine verpflichtung gegenüber dem Rentensystem sein?

Ist dir überhaupt klar das die grundlegenste Erfüllung so einer Verpflichtung gegenüber der Rentenversicherung wie auch den anderen Sozialzweigen
das zeugen und aufziehen von mindestens 2 besser sogar noch 3 Kindern ist ?

Das was du heute in die Rentenkasse einzahlst ist nicht für deine Rente, das ist für die Rente der Generation vor dir.
Der andere und viel wesendlichere Teil den du für die Rentenkasse und für deine eigene Rente machen mußt besteht darin das du Kinder hast.
Denn nur diese erwirtschaften dann eines Tages Gelder die sie in die Rentenkasse einzahlen damit dir dann dieses Geld ausgezahlt werden kann.

Auf Gut deutsch:
Wer richtig verdient hat,wer ordentlich in die Rentenkasse eingezahlt hat ,dabei aber kein Bock hatte Kinder großzuziehen, der hat für seine eigene Rente eigentlich nichts gemacht.
Er hat lediglich dafür gesorgt das Mami und Papi eine ordentliche Rente bekommen konnten.
Und wenn es Hart auf Hart kommt dann werden die, die Rentenbeiträge bezahlt haben und auch noch Kinder großgezogen haben,die anderen fragen was diese nun genau möchten.
Keine Kinder -> keine Rente.
Breymja

Re: Bundesmeldegesetz "Beziehen einer Wohnung"

#21

Beitrag von Breymja »

Dann bin ich sowieso raus und eine Rentenverpflichtung kann mir noch mehr am Hintern vorbeigehen - ich möchte keine Kinder und kann auf bevorzugtem Weg auch keine machen.
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Günter
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Re: Bundesmeldegesetz "Beziehen einer Wohnung"

#22

Beitrag von Günter »

Ich kann den Schwachsinn, den einige zum Thema Rentenversicherung schreiben nicht mehr lesen.

Fakt ist, wir haben ein beitragsfinanziertes System, d.h. die Rentenversicherung legt die Beiträge nicht auf dem Kapitalmarkt an, sondern die Beiträge decken die laufenden Rentenzahlungen. Warum ist das so? Weil Adenauer und die damaligen Entscheider nach den Erfahrungen zweier Weltkriege und Inflation, Wirtschaftskrisen, Währungszusammenbruch dem Kapitalmarkt nicht getraut haben und dann kam der berüchtigte Satz, Kinder werden die Menschen immer kriegen. Damals konnte niemand ahnen, wie die Wirtschaft und der Kapitalmarkrt über Jahrzehnte wächst.

Nicht desto trotz auch bei fehlenden Kindern, es gibt da immer noch die Eigentumsgarantie des GG. Die Stümper, die sich heute Politiker nennen und alles tun, um die Sozialsysteme im Sinne der Feigen Demagogen zugunsten der Versicherungen und Banken zu ruinieren, werden nicht gewinnen, die Renten werden durch Steuern abgesichert werden müssen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Bundesmeldegesetz "Beziehen einer Wohnung"

#23

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo: - wobei aber die zu erwartende "Schieflage" seit Jahzehten bekannt ist aber außer "klugen" Reden, wie üblich, nix passiert ist.
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Re: Bundesmeldegesetz "Beziehen einer Wohnung"

#24

Beitrag von marsupilami »

Was genau hat die Rentenversicherung mit dem Meldegesetz zu tun?

Jaaa, gut, ich krieg nur Rente, wenn ich auch eine Meldeadresse habe.
Aber um genau letzteres geht es ja vorrangig.
Aber eben nicht wg. Rente sondern um die Anmeldung ja/nein bei der Meldebehörde für die Anmeldung eines weiteren Meldepflichtigen.
:schredder:
Signatur?
Muss das sein?
Breymja

Re: Bundesmeldegesetz "Beziehen einer Wohnung"

#25

Beitrag von Breymja »

War doch interessant und hat Koelsch dazu gebracht, wieder Anekdoten zu erzählen. Das war eine große Bereicherung.
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