Sperre droht

chris1
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Sperre droht

#1

Beitrag von chris1 »

Hallo liebe Forengemeinde,
hier schreibt ein Vater für seinen Sohn( 28 Jahre) der sich Sorgen macht.

Dazu möchte ich aber etwas ausholen. Mein Sohn ist iM oder besser gesagt schon seit längeren Psychisch labil.

Vor ca 3 Jahren ist er in eine andere Stadt gezogen um dort zu arbeiten. Irgendwann ist er dann einfach nicht mehr zur Arbeit gegangen und hatt natürlich kein Geld mehr bekommen. Er hatt/ konnte sich um nichts mehr richtig kümmern.
Er meldete sich nicht mehr und der Versuch ihn zu erreichen scheiterten leider.
Ich wuste das er psychisch sehr angeschlagen war aber leider keine Ärztliche hilfe annahm. irgendwann stand er mit seinen Taschen vor der Tür, ich ihn aus seiner Finanziellen Not half und seine Schulden beglich.

Er faste wieder Fuß in seiner alten Wohnung und arbeitete wieder. Dann ging das gleiche Spiel von vorne los........letztendlich entschloss er sich in Östrreich zu einem Freund zu ziehen um dort sein Glück zu versuchen.

Er fand dort Arbeit und war auch wie ausgewechselt mit regen Kontakt was mich sehr freute.

Nun ja, aber leider nur 6 Monate, danach konnte er aus Psychischen gründen nicht mehr und hörte auch da auf.

Ende Mai ist er zurück nach Deutschland und erst einmal bei uns untergekommen. Ich hatte mit ihm gespräche geführt und er sieht nun ein, dass er Ärztliche hilfe braucht und zwar schnell.

Ende Mai hat er sich gleich Arbeitslos gemeldet, Unterlagen eingereicht usw.
Jetzt kam ein Brief, dort stand dass er beim letzten Arbeitgeber hier in Deutschland 2017 wo er nur ein Monat war fristlos gekündigt wurde weil er nicht mehr zur Arbeit erschien.

Jetzt soll er eine Stellung dazu abgeben um dann eine eventuelle Sperrfrist festzulegen. Nun ja was soll er schreiben, das es ihm psychisch nicht gut ging, er hat ja kein Ärzlichen Atest oder etwas der gleichen. Er ist ja nicht einmal versichert, weil die Arge sich ja Zeit lässt.

Wie sollte er jetzt vorgehen ?

Welche Leistungen stehen ihm zu, wenn er eine Sperre bekommt ?

Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus wenn die sich so lange Zeit lassen?

Erst so klären oder zum Anwalt gehen?

MfG
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Koelsch
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Re: Sperre droht

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum.

Sehr schwierig. Er sollte natürlich sofort ärztliche Hilfe aufsuchen und versuchen, dort eine Bescheinigung zu bekommen, dass seine gesundheitliche Störung schon älter ist. Damit dann argumentieren, dass man eben aus medizinischen Gründen nicht mehr zur Arbeit erschienen ist.

Manchmal findet man ja "denkende" Sachbearbeiter.

Dem JobCenter schon jetzt schriftlich sehr deutlich machen: Derzeit keine Krankenversicherung, sofortige ärztliche Hilfe aber unbedingt nötig, daher unverzügliche vorläufige Bewilligung extrem wichtig.

Und dann am Ball bleiben. Anwalt halte ich im Moment noch für verfrüht, aber es kann sehr schnell ein Eilantrag an das Sozialgericht nötig werden. Das geht zwar auch ohne Anwalt, aber bei der Lage würde ich dann anwaltliche Hilfe bevorzugen. Du darfst ja nicht so ohne Weiteres für Deinen Sohn "tätig" werden. Sinnvoll wäre es aber schon jetzt, wenn Dein Sohn Dich "offiziell" = schriftlich bevollmächtigt, für ihn alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit Sozialrecht zu erledigen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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friys
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Re: Sperre droht

#3

Beitrag von friys »

Sehr komplex. Ich würde eine sofortige ärztliche Hilfe priorisieren. Krankenversicherung nach der Rückkehr aus dem Ausland in die frühere Krankenversicherung ist meist möglich.

Seit der Gesundheitsreform 2007 gilt der Grundsatz, dass sich jeder in der Krankenversicherung versichert, in der er zuletzt versichert war. Das bedeutet, wer früher in Deutschland gelebt hat und dort in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war, kehrt auch in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Die Wahl der gesetzlichen Krankenkasse in dabei frei.

Wer im Ausland gearbeitet hat, und dort sozialversichert war, kann bei der Rückkehr in eine deutsche gesetzliche Krankenkasse eintreten.
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Koelsch
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Re: Sperre droht

#4

Beitrag von Koelsch »

Das klärt die Frage, in welche KV, nicht aber, wer zahlt?
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friys
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Re: Sperre droht

#5

Beitrag von friys »

Richtig. Papa @chris1 muss notfalls erst einmal für seinen Sohn eine "freiwillige" Krankenversicherung beantragen und die KV-Beiträge vorstrecken. Wenn dann rückwirkend ab Mai 2018 Unterstützung gezahlt wird, können die Beiträge zurück gefordert werden.
friys hat geschrieben: Mo 16. Apr 2018, 17:09 Trotz allem: Ich wünsche jedem Menschen der dort hin muss, dass er Angehörige und Freunde hat, die ein Auge auf in werfen.
@chris1, bitte nicht erschrecken, wenn Du den Thread (Tiel) lesen solltest. Aber hier wurden rege Erfahrungen zu "Psychisch kranke Menschen" ausgetauscht.
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kleinchaos
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Re: Sperre droht

#6

Beitrag von kleinchaos »

Der Sohn wäre jetzt erstmal freiwillig in der letzten gesetzlichen KV versichert. Dazu unbedingt mit der KV in Kontakt treten, sonst bekommt er Beiträge bis 500€ aufgebrummt. Der KV auch mitteilen, dass ALG2 beantragt ist.

Wenn er für ALG1 eine Sperre bekommt, dann bekommt er ALG2 darlehensweise. Oder er bekommt wegen sozialwidrigen Verhaltens nach § 34 SGB2 einen Ersatzanspruch aufgedrückt. Aber dem kann man ja widersprechen bzw auch klagen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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friys
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Re: Sperre droht

#7

Beitrag von friys »

chris1 hat geschrieben: So 1. Jul 2018, 11:29 Jetzt soll er eine Stellung dazu abgeben um dann eine eventuelle Sperrfrist festzulegen. Nun ja was soll er schreiben, das es ihm psychisch nicht gut ging, er hat ja kein Ärzlichen Atest oder etwas der gleichen.
Die Arbeitsagentur als auch die Jobcenter prüfen immer, ob die Arbeitslosigkeit selbst verursacht oder mitverschuldet wurde. Eine Eigenkündigung aus "wichtigem Grund" führt hingegen nicht zu einer Sperrfrist/Sanktion.

Der Rechtsbegriff wichtiger Grund "ermöglicht es, einer Vielzahl von Lebenssachverhalten, die ein dem Grunde nach sanktioniertes versicherungswidriges Verhalten rechtfertigen können, Rechnung zu tragen." Die individuelle Lage und Vorgeschichte ist ausschlaggebend, ob es zu einer Sperrfrist/Sanktion kommt. Eine sorgfältig formulierte Stellungnahme kann viel Geld wert sein.
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Re: Sperre droht

#8

Beitrag von chris1 »

danke für die zahlreichen Antworten.

mein Sohn hat den Brief jetzt ausgefüllt und wir haben es per Email in eine PDf an die Arge gesendet. Mal schauen wie die Antwort ist.

Die von der Arge sind manchmal auch ein wenig durcheinander um es mal vorsichtig auszudrücken.

Als mein Sohn bei der Arge war, also das erste mal und er sich arbeitslos gemeldet hat, wies er darauf hin das er dringend über die Arge KV sein muss da es ihm psychisch nicht gut geht und er iM nicht areiten könne.
Da sagte der Mitarbeiter zu ihm, er bräuchte er erst ein Ärztliches Atest,.....????? wie denn ohne Krankenversicherung antwortete mein Sohn und schon war ruhe. "Kopfschütteln"

Nun ja, wenn er eine Sperre bekommt, hat das ja nichts mit der KV zu tun, die wird ja trotzdem bezahlt.

es wird jetzt erst mal abgewartet wie die Reaktion der Arge ist. Wenn er eine Sperre bekommt, wird Einspruch eingelegt und zum Arzt gegangen um zu versuchen, das seine Psychische Erkrankungschon länger ist.

Wenn die sich bis ende nächste Woche nicht melden, werde ich meinen Sohn freiwillig vefrsichern, oder er sich.

Mal schauen wie die Sache ausgeht, werde berichten

LG
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Koelsch
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Re: Sperre droht

#9

Beitrag von Koelsch »

Schickt das bitte auch noch per Brief hinterher - email und JC sind oftmals "inkompatibel".
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Sperre droht

#10

Beitrag von schimmy »

Per Fax wäre auch noch eine Möglichkeit.
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Re: Sperre droht

#11

Beitrag von friys »

chris1 hat geschrieben: So 1. Jul 2018, 19:42 Wenn die sich bis ende nächste Woche nicht melden, werde ich meinen Sohn freiwillig versichern, oder er sich.
Gut so! Selbst wenn höchste Eile geboten ist, kommt es bei den Jobcentern immer wieder zu teils existenzbedrohenden Verzögerungen bei der Bearbeitung. Gemäß § 88 I SGG ist "erst" nach 6 Monaten die Erhebung einer sog. Untätigkeitsklage möglich, wenn über den Leistungsantrag „ohne zureichenden Grund in angemessener Frist nicht entschieden wurde“.

So kommt im Einzelfall also immer darauf an, welche Bearbeitungszeit als „noch angemessen“ zu bewerten ist. Sollte es wegen einer zu langen Antragsbearbeitung jedoch zu existenzbedrohenden Zuständen kommen, kann auch schon viel früher an die Einleitung eines gerichtlichen Eilverfahrens beim Sozialgericht (SG) gedacht werden. Das SG kann gem. § 86 b II SGG „eine einstweilige Anordnungen zur Regelung eines vorläufigen Zustands in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis erlassen, wenn eine solche Regelung zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint“.

Leider ein Dauerthema: Anträge, Unterlagen oder Nachweise, die dem Jobcenter zugesandt oder sogar dort in den Postkasten geworfen wurden, sind dort angeblich "nicht angekommen" oder jedenfalls "nicht in der Akte" sein sollen oder das Jobcenter diese angeblich nicht erhalten haben will. Deshalb Unterlagen so rechtssicher wie möglich zustellen!
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kleinchaos
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Re: Sperre droht

#12

Beitrag von kleinchaos »

Und dann gibts da noch den § 41a SGB2, der sagt, dass auch vorläufig zu entscheiden ist
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Sperre droht

#13

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: So 1. Jul 2018, 19:56 Schickt das bitte auch noch per Brief hinterher - email und JC sind oftmals "inkompatibel".
:jojo: Auf E-Mails kommt meist keine Antwort beim JC.
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Re: Sperre droht

#14

Beitrag von chris1 »

Hallo, ich möchte einmal den Stand der Sperre berichten und was nun rauskam.
Mein Sohn hat wie geschrieben die Unterlagen zur ARGE gemailt.

Nun kam gestern ein Brief von der ARGE in dem stand, dass er keinen anspruch auf ALG 1 hat. Noch mal von "anfangan"!!!

Mein Sohn war ende Mai bei der ARGE und hat sich arbeitslos gemeldet, nachdem er nach seiner Auswanderung ( 1 Jahr)aus gesundheitlichen gründen bei uns wieder eingezogen ist . Man sagte ihm das er noch Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Mein Sohn meinte das er als er noch in Deutschland war aber schon für 1 Monat ALG 2 bekommen hatte. Sie meinten er hatte Anspruch. Jetzt nach zahlreichen Briefwechsel teilt man ihm mit das er doch keinen Anspruch hat, Was soll das den bitte.......
Nun ist er heute zum Jobcenter und hat den Brief vorgezeigt und das er ALG 2 beantragen wolle. Man sagte ihm, dass er erst in 3 Wochen einen Termin bekomme.
Ende Mai ist das ganze angefangen durch den ihres Verschulden Jetzt doch ALG 2 und dann noch 3 Wochen warten ???!!!???
Dasa sind dann mal mindestens 8 Wochen und dann noch immer keine Entscheidung, Also bitte, wenn ich meine Arbeit so verrichten würde, hätte mein Chef mich schon gefeuert.

Gestern hatt er sich bei der Krankenkasse gemeldet damit er versichert ist, ich werde die Kosten erst einmal übernehmen. mal schauen wie lange das dauert.


Habt ihr noch einen Tipp am rande, wenn wir jetzt zum Anwalt gehen, glaube ich nicht, dass es wesentlich schneller geht, oder?

Auf was kann er sich berufen ???

Er ist hier gut versorgt und wird bei uns auch nicht verhungern, mir geht es hier ums Recht

LG
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Koelsch
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Re: Sperre droht

#15

Beitrag von Koelsch »

Wichtig ist, dass der Antrag rückwirkend ab 1. Mai gestellt wird, darauf muss er bestehen. Notfalls auf § 28 SGB X verweisen
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Re: Sperre droht

#16

Beitrag von Olivia »

chris1 hat geschrieben: Do 12. Jul 2018, 19:34Nun ist er heute zum Jobcenter und hat den Brief vorgezeigt und das er ALG 2 beantragen wolle. Man sagte ihm, dass er erst in 3 Wochen einen Termin bekomme.
Dann ist der Juli um und das Jobcenter wird sich auf den Standpunkt stellen, dass es wenn überhaupt erst ab August Geld gibt. Bei der Antragstellung sollte man sich nicht abwimmeln lassen, sondern darauf beharren, dass es sofort Geld geben muss, da der Lebensunterhalt anders nicht sichergestellt ist. Und wie Kölsch schrieb: wenn die Antragstellung wegen eines Antrages auf andere Sozialleistungen wie ALG I unterblieb, dann wirkt die Antragstellung auf das Datum für die Antragstellung auf die andere Sozialleistung zurück. Aber auch das muss beantragt und durchgesetzt werden. Von allein passiert da gar nichts!
Jetzt doch ALG 2 und dann noch 3 Wochen warten ???!!!???
Nein. Morgen nochmal hin und sich nicht abwimmeln lassen. JC hat bis 12.30 Uhr offen. Es macht aber Sinn, da nicht im letzten Moment einzutreffen, sondern gleich früh zur Öffnung da zu sein.
Gestern hatt er sich bei der Krankenkasse gemeldet damit er versichert ist
Keine Ahnung, ob das so sinnvoll ist. Mit dem Tag der Meldung beim Jobcenter wäre Dein Sohn eigentlich über das Jobcenter versichert, d.h. das JC meldet Deinen Sohn bei der Krankenkasse an und zahlt die Beiträge für Deinen Sohn.
ich werde die Kosten erst einmal übernehmen
Dazu würde ich nicht unbedingt raten, denn dies wird das Jobcenter so werten, dass "anderweitige Hilfe" möglich war und Hilfebedürftigkeit nicht richtig vorliegt/vorlag. Es könnte im weiteren Verlauf der Antragstellung bspw. dazu auffordern darauf hinzuwirken, die Hilfeleistung umzuwidmen und für den Lebensunterhalt zu verwenden, denn offenbar ist ja Geld da.
mal schauen wie lange das dauert
Aus Sicht des Jobcenters möglichst lange.
Habt ihr noch einen Tipp am rande, wenn wir jetzt zum Anwalt gehen, glaube ich nicht, dass es wesentlich schneller geht, oder?
In einem anderen Thread hat das nicht viel gebracht. Dort geht die Erstantragstellung jetzt ins Jahr Nr. 2 und es ist immer noch nichts passiert ausser immer neuer Unterlagenanforderung. http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=23&t=19802
Auf was kann er sich berufen ???
Auf leere Kontoauszüge, falls er nicht mehr bei Dir wohnt, sondern bei jemand anderem untergekommen ist oder woanders zur (Unter-)Miete wohnt. Dein Sohn müsste dann mit leeren Kontoauszügen zum Jobcenter und einen Antrag auf Soforthilfe stellen, inkl. Bargeld-Vorschuss bis der Bewilligungsbescheid da ist. Ausweis mitnehmen!
Er ist hier gut versorgt und wird bei uns auch nicht verhungern, mir geht es hier ums Recht
Hier greift § 9 Abs. 5 SGB II. Da müsste dann die Vermutung widerlegt werden, dass Du Deinen Sohn nach Deiner Einkommens- und Vermögenslage unterstützt, solange er (wieder) bei Dir wohnt. Wahrscheinlich wirst auch Du dann in irgendeiner Weise rechenschaftspflichtig gegenüber dem Jobcenter.
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Re: Sperre droht

#17

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
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Breymja

Re: Sperre droht

#18

Beitrag von Breymja »

Falls noch nicht bekannt: Der ALG-Antrag kann problemlos schriftlich gestellt werden (hab ich selbst schon gemacht), einfach die Unterlagen mit Einschreiben verschicken und jemanden beim in den Brief packen zusehen lassen. Der gilt dann zumindest als gestellt, da euch anscheinend ja das schon verweigert wird. Wann sie dich dann einladen, ist deren Problem. Im Übrigen wäre hier vielleicht langsam ein Eilantrag beim Sozialgericht sinnvoll, wenn alles vollständig zusammen und abgegeben ist und das nicht schleunig bearbeitet wird.
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Re: Sperre droht

#19

Beitrag von kleinchaos »

Bei uns machen sie das auch nur mit Terminvergabe. Allerdings wird man bei Vorsprache am Schalter schon registriert, bekommt eine BG-Nr und wird zur Eingangszone weitergeschickt. Dort bekommt man die Antragsformulare und wird zum Erstgespräch zum Vermittler geschickt.

Man kann aber auch online die Formulare runterladen und ausfüllen, persönlich vorbeibringen und auf Antragsannahme bestehen. Unser JC hat allerdings ein paar selbstgebastelte Formulare, auf deren Ausfüllen es besteht. Antragsbegründung, bei WG ein großes Fettfass zum reinspringen usw. Und die bearbeiten den Antrag bei persönlicher Abgabe auch nicht eher.
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Re: Sperre droht

#20

Beitrag von friys »

chris1 hat geschrieben: Do 12. Jul 2018, 19:34 Nun ist er heute zum Jobcenter und hat den Brief vorgezeigt und das er ALG 2 beantragen wolle. Man sagte ihm, dass er erst in 3 Wochen einen Termin bekomme.
"Der Antrag ist an keine Form gebunden (§ 9 SGB X), als Antragstellung gilt jede schriftliche, mündliche oder fernmündliche Erklärung, die erkennen lässt, dass Leistungen begehrt werden."

"Der Leistungsträger ist zur Entgegennahme von Anträgen verpflichtet, er darf sie nicht deshalb verweigern, weil er den Antrag für unzulässig oder unbegründet hält (§ 20 Abs. 3 SGB X)."

Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats [der Antragsstellung] zurück: § 37 (2) S. 2 SGB II

Ganz wichtig ist, dass alle Anliegen beweissicher eingereicht werden, z.B. schriftliche Eingangsbestätigung beim Amt, Telefax mit qualifiziertem Sendebericht, et cetera pp.

Quelle: Informationen Das Antragsverfahren und Leistungssystem Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Berlin

NB: Telefax mit qualifiziertem Sendebericht funktioniert bestens auch über entsprechende Internetportale, also ohne eigenes Telefaxgerät.
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Re: Sperre droht

#21

Beitrag von Olivia »

Was ist mit § 9 Abs. 5 SGB II, also dass das JC den Antrag einfach ablehnt?
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Re: Sperre droht

#22

Beitrag von friys »

@Olivia, solche Zweifeln an der Hilfebedürftigkeit unterstellen Jobcenter sehr gerne. Der Ablehnungsbescheid muss aber eine genaue Begründung enthalten, warum dem Antragssteller keine Leistungen nach dem SGB II zustehen.

Deshalb müssen Zweifel an der Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit vom Hilfesuchenden selbst ausgeräumt werden, anderenfalls gehen diese Zweifel zu seinen Lasten, ohne dass es auf die feststellbare Höhe von Einkünften ankäme. Der Ablehnungsbescheid ist ein Verwaltungsakt, der per Widerspruch an das Jobcenter oder notfalls per Klage beim Sozialgericht anzugreifen ist.

Quellen
Fachliche Weisungen § 44a SGB II Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit und Fachliche Hinweise SGB II § 9: Hilfebedürftigkeit

chris1 hat geschrieben: Do 12. Jul 2018, 19:34 Gestern hatt er sich bei der Krankenkasse gemeldet damit er versichert ist, ich werde die Kosten erst einmal übernehmen.
@chris1 beachte bitte Posting #16 Olivia. Selbst wenn Du vorerst die Kosten des KV-Betrag übernimmst - nicht von deinem Girokonto, sondern vom Konto deines Sohns abbuchen lassen.

Der Besitz einer Versichertenkarte der Gesetzlichen Krankenversicherung ist i.d.R. die Voraussetzung für eine medizinische Versorgung, es sei denn, die Behandlung wird aus eigener Tasche bezahlt. Handelt es sich um einen medizinischen Notfall, wird der Betroffene auch ohne Vorlage der Versichertenkarte behandelt. Während der Zeit ohne Krankenversicherung laufen jedoch Beitragsschulden bei der gesetzlicher Krankenversicherung auf.

Wenn der Arbeitsgeldanspruch geregelt ist, wird eine selbst beantragte „freiwillige Krankenversicherung“ rückwirkend in die gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) umgewandelt und die entrichteten Beiträge werden erstattet.

Ausführliche Informationen: Zentrale Vereinigung für bürgernahe Verbraucherinformationen (ZVBV e.V. gemeinnütziger Verein) Nichtversicherte: Wege zurück in die Krankenversicherung
Breymja

Re: Sperre droht

#23

Beitrag von Breymja »

kleinchaos hat geschrieben: Fr 13. Jul 2018, 06:11 Bei uns machen sie das auch nur mit Terminvergabe. Allerdings wird man bei Vorsprache am Schalter schon registriert, bekommt eine BG-Nr und wird zur Eingangszone weitergeschickt. Dort bekommt man die Antragsformulare und wird zum Erstgespräch zum Vermittler geschickt.

Man kann aber auch online die Formulare runterladen und ausfüllen, persönlich vorbeibringen und auf Antragsannahme bestehen. Unser JC hat allerdings ein paar selbstgebastelte Formulare, auf deren Ausfüllen es besteht. Antragsbegründung, bei WG ein großes Fettfass zum reinspringen usw. Und die bearbeiten den Antrag bei persönlicher Abgabe auch nicht eher.
An meinem Jobcenter auch - aber ein gestellter Antrag ist ein Antrag, der gestellt ist, egal wie. Und das ist wichtig, für den Beginn der Leistungsgewährung. Ein solcher Antrag kann nicht einfach verschleppt werden und sollte er mutwillig abgelehnt werden, sind alle Rechtsmittel offen und das Sozialgericht freut sich bei einer solchen Situation wie hier, wenn ihm klargemacht werden kann, wie es dem Antragssteller geht, sicher auch.
chris1
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Re: Sperre droht

#24

Beitrag von chris1 »

Danke für die vielen Antworten.

Wie ich das hier alles so lese, kann sich das ja alles ziehen. Ich denke mein Sohn sollte sich hier Rechtsberatung holen, wenn er nur ALG 2 bekommt und sonst keine Einnahmen oder Vermögn hat, sollte er doch Prozesskostenhilfe bekommen, so dass ihm keine Kosten entstehen.

Werde nächste Woche wohl mal einen Anwalt anrufen um einen Termin zu machen.

LG
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Re: Sperre droht

#25

Beitrag von chris1 »

Gestern hatt er sich bei der Krankenkasse gemeldet damit er versichert ist
@ Olivia "Keine Ahnung, ob das so sinnvoll ist. Mit dem Tag der Meldung beim Jobcenter wäre Dein Sohn eigentlich über das Jobcenter versichert, d.h. das JC meldet Deinen Sohn bei der Krankenkasse an und zahlt die Beiträge für Deinen Sohn."

Aber es muss doch erst geprüft werden ob er hilfebedürftig ist, oder sind die dazu Verpflichtet ihn sofort bei der Krankenkasse zu versichern ?
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