Meine Klagen vor dem SG

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Koelsch
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Meine Klagen vor dem SG

#1

Beitrag von Koelsch »

Nächste Woche kommt's bei mir zum Erörterungstermin in den beiden letzten für mich anhängigen Klagen gegen das JC. Es geht um 2 BWZ - 08/14 bis 01/15 und 02/15 - 04/15 (dann ging's in Rente, daher so kurzwer BWZ)

Ich häng mal den "interessanten" dort strittigen Widerspruch hier rein.
Gegen den genannten Bescheid lege ich hiermit Widerspruch ein.
Begründung:
Selbst wenn man die folgenden Punkte außer Acht lassen sollte, erfolgte die Einkommensermittlung und damit die Berechnung der Freibeträge fehlerhaft zu meinen Ungunsten.
1. Sie behaupten, von den in der EKS ausgewiesenen Betriebsausgaben von
€ 822,95 seien nur € 348,00 anerkennungsfähig. Wie sich dieser Betrag errechnet wird nicht erläutert
2. Zu den geltend gemachten Versicherungen – diese werden geltend gemacht im Rahmen der Einkommensbereinigung nach § 11b Abs. 1 Nr. 3 SGB II. Es ist zum einen nicht ersichtlich, wie Sie auf die Idee kommen können, eine Auslandskrankenversicherung sei nicht nötig, wenn im Rahmen der beruflichen Tätigkeit Auslandsreisen getätigt werden. Diese Annahme ist zumindest lebensfremd.
Auch eine Zusatzversicherung, eine private Haftpflichtversicherung und eine Hausratversicherung sind zweifelsohne keineswegs „Luxus“. Entscheidend für die Geltendmachung aber ist doch hier auch, das all diese Versicherungen nicht mit sofortiger Wirkung gekündigt werden können. Es sind vereinbarte Kündigungsfristen einzuhalten, im Regelfall 3 Monate zum Jahresende. Da aber die Bewilligung von ALG II für den vorherigen Bewilligungszeitraum erst im Oktober 2014 erfolgte, war durch diese späte Bewilligung auch eine Kündigung zum Ende 2014 ausgeschlossen. Diese Kosten sind anzuerkennen, bis ich eine legale und nicht bestehende Verträge verletzende Möglichkeit habe, diese Kosten zu minimieren. Eine derartige Möglichkeit aber bestand während des Leistungsbezugs nicht.
Dies ergibt sich auch durch die analoge Anwendung der Gedanken, die bei der Übernahme unangemessener Unterkunftskosten zum Tragen kommen. Auch hier werden zunächst die Kosten übernommen und auf die Pflicht und Möglichkeit der Minimierung hingewiesen.
Die in Februar/März gezahlten Beiträge sind daher einkommensbereinigend zu berücksichtigen

€ 67,91 Zusatz_KV am 2.2.2015
€ 67,91 Zusatz_KV am 2.3.2015
€ 126,83 Unfallversicherung am 2.3.2015
€ 262,65
€ 30,40 Fahrtkosten
€ ./. 60,00 Versicherungspauschale
€ 233,05 Einkommensbereinigung
Die für mich hier interessante Frage sind meine Zusatzversicherungen.

Antrag war am 2.8.2014 Bescheid erging am 14.10.2014

Kündigungsfrist bei Versicherungsverträgen 3 Monate zum Jahresende, am 14.10. also hätte ich die die genannten Versicherungen gar nicht mehr zum Jahresende 2014 kündigen können.

Die mich "umtreibende" Frage:
Kann JC mich quasi zwingen, laufende Verträge zu brechen, also einfach nicht mehr zu zahlen? Gerade für einen Selbstständigen ist ein Vertragsbruch auch gleichzeitig ein gewerblicher Genickbruch.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#2

Beitrag von tigerlaw »

Frage: Wenn der BWZ von Februar bis Arril andauert: Warum dann die Versicherungspauschale nur 2 * ansetzen?

Oder machst Du im Saldo nur die die Pauschale übersteigenden Beträge für die beiden KV-Prämien im Februar und März geltend?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#3

Beitrag von Koelsch »

Nee, das ist schon korrekt - ab April war ich Rentner, also BWZ Februar/März .... und Ende April kam dann die "tolle" Rente
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Olivia
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#4

Beitrag von Olivia »

Frage zum Halb-BWZ: Versicherungspauschale und Rente schliessen sich aus?
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Koelsch
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#5

Beitrag von Koelsch »

Nein, ich hab den BWZ falsch angegeben, der war nur Februar/März
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marsupilami
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#6

Beitrag von marsupilami »

Ich versuche mal aus Sicht des JC zu argumentieren:

Evtl. wäre lt. JC eine außerordentliche Kündigung drinne.

Denn da die Beiträge nicht mehr erwirtschaftet werden können mit dem Existenzminimum - gezahlt vom JC - sind die Versicherungsverträge eben kurzfristig zu kündigen.
Ungeachtet der Kündigungsfristen bzw. der Gründe, die die Versicherung als außerordentlichen Kündigungsgrund bereit ist zu akzeptieren.


Zurück auf Betroffenen-Seite:
Es läßt sich gegen die Ansichten des JC sicherlich gut argumentieren mit diesen Hinweisen:
https://www.financescout24.de/wissen/ra ... gungsrecht

Sonderkündigungsrechte sind also doch recht eingeschränkt.
Und wenn JC nicht rechtzeitig sagt: erkennen wir sowieso nicht an, dann müssen sie wohl oder übel anerkennen.

Vielleicht auch mal süffisant fragen, wer denn für die Kosten aufkommt, wenn Du auf Verlangen des JC Vertragsbrüchig wirst und die Versicherung auf Einhaltung und womöglich Schadenersatz klagt.
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Olivia
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#7

Beitrag von Olivia »

Im Versicherungsvertragsgesetz sind keine Sonderkündigungsrechte aus sozialen Gründen vorgesehen. Daher sehe ich das Jobcenter in der Pflicht, die Beiträge zu übernehmen, ggf. bis zur nächsten regulären Kündigungsmöglichkeit.
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marsupilami
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#8

Beitrag von marsupilami »

:ironiea:

Hast Du denn für den Termin einen richter-kompatiblen Beistand? :zwinker:
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Koelsch
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#9

Beitrag von Koelsch »

Nöö, das mach ich allein, es wird ja "nur" erörtert
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Koelsch
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#10

Beitrag von Koelsch »

Nur zur Ergänzung - mir ist natürlich klar, dass JC triumphierend auf die Versicherungsbauschale (man beachte das berfekte Sächsisch) des § 6 ALG II-V verweisen wird. Ebenso ist mir klar, dass diese vom BSG in seiner abgrundtiefen Weisheit im Prinzip abgenickt wurde. Aber man darf die Frage stellen - warum hält das BSG an der Versicherungspauschale fest, nicht aber an der Verpflegungspauschale von € 6,00, wenn höhere Kosten nachgewiesen werden. Ebenso darf man die Frage stellen, wie wurden die € 30 und andere Pauschalen ermittelt? So weit ich das feststellen konnte "per ordre de Mufti", genau wie z.B. die km-Pauschale und warum wurden diese Pauschalen seit 2007 nicht angepasst (da wurden sie eingeführt) obwohl es doch in der Zeit durchaus die ein oder andere Anpassung z.B. des Regelsatzes gab.

(Meines Wissens basieren die Pauschalen auf dem uralten § 206 SGB III, der ist aber so lange schon weg, dass ich den nicht mal mehr im www finde - also steinalt.)

Ziel des Ganzen: Dem SG deutlich machen - ein "sehr vernünftiger" Vergleichsvorschlag spart die Arbeit für ein "berufungsfestes" Urteil. :unschuld: :zwinker:
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marsupilami
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#11

Beitrag von marsupilami »

Ich bin überzeugt, dass Du Dir alle für Deine Auslegung der entsprechenden Gesetze und Ver- und Anordnungen etc, etc. Argumente fein säuberlich auf Papier festgehalten hast und Du Dich auch sonst schon geistig und seelisch auf diesen großen Tag vorbereitet hast.

Ich drück' ganz fest die Daumens :Daumen: , dass das Ganze in Deinem Sinne verläuft.
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Koelsch
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#12

Beitrag von Koelsch »

Klar hab ich da ein wenig vorbereitet. Man muss es pragmatisch sehn - bisher gibt's wenig zu meckern, der "schlimme" Erstattungsbescheid ist aus Anfang 2015, jetzt hammer Ende 2018 und so lange wir erörtern und/oder berufen, muss ich ja nicht zahlen :unschuld:
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#13

Beitrag von Olivia »

Die Versicherungspauschale gilt für den privaten Bereich der Lebenführung, nicht jedoch für betrieblich bedingte Aufwendungen im Rahmen notwendiger und erforderlicher Auslandsreisen. Die Auslandskrankenversicherung ist also als betriebliche Ausgabe von der Versicherungspauschale klar abzugrenzen.

Bei der Haftpflichtversicherung müsste man schauen, ob diese wegen des erweiterten weltweiten Geltugsbereiches für die Reise abgeschlossen wurde. Dann wäre auch diese Versicherung von der Pauschale abzugrenzen.

Bei der Hausratversicherung müsste zu klären sein, ab wann auf die Pauschale verwiesen werden kann, wenn aufgrund Behördenbummelei ein Bescheid derart verspätet eintrifft, dass die Kündigungsfrist verpasst wird und die Versicherung ein Jahr zwangsweise weiterläuft. Hilfsweise könnte hier ein einmaliger Sonderbedarf für eine Jahresprämie geltend gemacht werden, z.B. noch während des laufenden Verfahrens.

Die Versicherungspauschale könnte als solche im übrigen genauso hinfällig sein wie die pauschale Zumessung von Regelbedarfen vor Einführung des Regelbedarfsermittlungsgesetzes. Es könnte höchstricherlicher Klärungsbedarf hinsichtlich der Ermittlung der Pauschale selbst als auch hinsichtlich deren Nichtangleichung seit 2007 bestehen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Zumessung von Regelbedarfen per Regelsatzverordnung als verfassungswidrig verworfen. Daraus war dann das RBEG entstanden. Gleiches könnte auch für die Pauschalen und deren Nichtfortschreibung über lange Zeiträume gelten. "Transparent, sachgerecht, realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren" sieht auch bei den Pauschalen und Freibeträgen eindeutig anders aus!
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#14

Beitrag von Koelsch »

Der letzte Absatz gefällt mir sehr :bravo: :bravo:

Da werd ich mal ein Tröpfchen Kopierpaste nehmen und den auch auf Papier bringen
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#15

Beitrag von Koelsch »

Termin ist beendet. Kein Ergebnis, auch weil JC grundsätzlich keine Vergleiche oder Anerkenntnisse mehr vor Gericht schließen darf.

Kurzform:

SG hat "Zweifel" ob diverse private Versicherung (Krankenhaus-Zusatz, Unfall) als im Bereich des Grundfreibetrags berücksichtigungsfähig anzusehen sind.

Gericht hat aber auch deutliche Zweifel daran, dass JC Betriebsausgaben aus März nur deshalb nicht anerkennen will, weil die Bankabbuchung per Lastschrift erst Anfang April, also nach BWZ erfolgte. Auf das Datum des Lastschrifteinzug habe ich ja keinen Einfluss, daher sei Kaufdatum entscheidend.

Ebenso hat SG erhebliche Zweifel am Pauschalabzug von 50% bei den Telefonkosten. Es geht bei nachgewiesenen Telefonkosten von € 450 von einem Privatanteil von geschätzten € 50 aus.

Ansonsten wird alles schriftlich "aufgedröselt" und dann können beide Parteien ihren Senf dazu geben - und dann schaun mer mal.
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#16

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Sa 20. Okt 2018, 16:13 Meines Wissens basieren die Pauschalen auf dem uralten § 206 SGB III, der ist aber so lange schon weg, dass ich den nicht mal mehr im www finde - also steinalt
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#17

Beitrag von Koelsch »

Danke, hatte ich inzwischen auch gefunden
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marsupilami
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#18

Beitrag von marsupilami »

Also im Grund nochmal schriftlich von vorne alles durchargumentieren und wenn's keine Argumente mehr gibt - "um Wiederholungen zu vermeiden" - entscheidet dann der/die Richter*in.

Wozu also dann ein Erörterungstermin?
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#19

Beitrag von Koelsch »

So isses, und Frau Richterin meinte nicht widersprechen zu können, als ich die Vermutung äußerte, diese grassierende "Kein Vergleich"-Anweisung habe das Ziel, den SG's mehr Arbeit aufzuhalsen und den Anwälten die "Vergleichsgebühr" zu entziehen.
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#20

Beitrag von Koelsch »

Gestern (!) kam schon das Sitzungsprotokoll des Erörterungstermins vom Montag an.

Kurzzusammenfassug:
  1. SG drückt sich vor der Frage, ob ich mangels Geld "gezwungen" werden kann, laufende Versicherungen zu kündigen. Es beschränkt sich darauf zu erklären, Unfall- und KH-Zusatzversicherung seien nicht "angemessen", Hausrat und Haftpflicht lägen "satt" im Bereich der Versicherungspauschale.
  2. Eine in BWZ 2 geltend gemachte Betriebsausgabe könne nicht anerkannt werden, das diese, wie JC zu recht bemerkt, schon im ebenfalls strittigen BWZ 1 getätigt worden sei.
    Hier werde ich dann beantragen, diese dann eben noch in den BWZ 1 zu nehmen, schließlich sind wir ja in einer Tatsacheninstanz und in der können Fakten "gerade gerückt" werden
  3. Visakosten seien nicht notwendig gewesen, daher nicht absetzbar.
    Dazu werde ich natürlich auch noch schreiben
  4. Telefonkosten seien weitgehend zu übernehmen (€ 400 von € 450 und nicht die berühmten 50% des JC)
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#21

Beitrag von marsupilami »

Mit anderen Worten:
Du wirst nicht arbeitslos. :unschuld:
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#22

Beitrag von Koelsch »

Sodele, mal ein erster Entwurf für meine Erwiderung auf das Sitzungsprotokoll mit der bekannten Bitte um Bemeckerung:
Antwort auf Sitzungsprotokoll.doc
Umsätze Rusenergo.xlsx
kdu-d-0-201806-xlsx.pdf
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#23

Beitrag von Günter »

Ich habe das Gefühl mir kommen da ein paar Ideen zu dem Thema, aber die müssen bis morgen oder übermorgen reifen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#24

Beitrag von marsupilami »

Ich hab mich mal dran versucht:
2018_10_26 Antwort auf Sitzungsprotokoll V_m.doc
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#25

Beitrag von Koelsch »

Danke liest sich großenteils sehr gut.
Ich lass das jetzt mal "sacken" und bastel daraus dann morgen eine verbesserte Version.

Wenn natürlich noch jemand Anregungen hat - her damit, der "Sack" ist noch nicht voll, kann also noch mehr sacken.
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