Meine Klagen vor dem SG
Re: Meine Klagen vor dem SG
So ein armer hilfloser Rentner soll durch solche Druckmittel eingeschüchtert werden, um den Widerstand zu brechen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- marsupilami
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Re: Meine Klagen vor dem SG
Jepp,die werden sich noch wundern.
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Re: Meine Klagen vor dem SG
Ich frag mich gerade, ob man den fälligen Eilantrag gegen eine Streitgenossenschaft stellen kann/soll? (§ 202 SGG i.V.m. § 59 ZPO)
- Antragsgegner also BA inkassoservice, also die Muckel, die das HZA losgeschickt haben
- Antragsgegner das JC Köln, das es, trotz Aufforderung, nicht für nötig hielt, die BA über die laufenden Widersprüche und Klagen und deren aufschiebende Wirkung zu informieren.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Meine Klagen vor dem SG
Macht durchaus Sinn. Denn falls das nicht geschieht und bspw. nur der Inkassoservice beklagt wird, könnte das Jobcenter unter Umständen weitere Schritte unternehmen (Kontopfändung, HZA in weiteren BWZ aktivieren..........). Würde hingegen nur das Jobcenter beklagt, besteht die Gefahr, dass nun auch die Klage wie schon zuvor die Informationen über die laufenden Widersprüche und Klagen nicht an den Inkassoservice weitergegeben wird.
- kleinchaos
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Re: Meine Klagen vor dem SG
Streitgenossenschaft? Einerseits ja, die wollen ja beide nur Eines: dein Geld. Der eine als Auftraggeber, die anderen als Erfüllungsgehilfe. Ist es denn sicher, dass das JC die Info über Widerspruch und Klage nicht an den Inkassoservice weitergeleitet hat? Oder hat das JC gar selbst das HZA losgeschickt? So als kleine Einschüchterung kurz vor der Verhandlung?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Meine Klagen vor dem SG
Ich sehe die Gefahr, dass da ernsthaft etwas anbrennt. Schimmy hat Recht, der Zollankündigung könnte eine Kontopfändung folgen.
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Re: Meine Klagen vor dem SG
Hatte ja schon mal was geschrieben hier und habe vollendendes durch einen Antrag am 01.03.2019 eingeleitet, es geht um § 13 DSGVO und der sieht einfach vor das Behörden bzw. Jobcenter keine Informationen mehr an Dritte weitergeben dürfen ohne deine Einwilligung, was zum lesen :
Fazit das Jobcenter handelt schlicht Rechtswidrig wenn es Informationen ohne dein Wissen weitergibt, zu der Sache läuft eine EA + Klage von mir.
Denn Ämter dürfen keine Informationen „ Die Absätze 1, 2 und 3 finden keine Anwendung, wenn und soweit die betroffene Person bereits über die Informationen verfügt. “ weitergeben von dir über die du nicht verfügst und über das was in deiner Leistungsakte steht verfügst du ja nicht.Fazit das Jobcenter handelt schlicht Rechtswidrig wenn es Informationen ohne dein Wissen weitergibt, zu der Sache läuft eine EA + Klage von mir.
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- marsupilami
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Re: Meine Klagen vor dem SG
@ PeterPanik: Bitte behalt Deine Angelegenheiten in Deinem Thread.
Sonst kommt alles durcheinander!!
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Re: Meine Klagen vor dem SG
Marsu das hört hier hin weil es zu der Sache gehört und ihm ja was gefährdet, und man auf diese Art man so was einfach unterbinden kann.
Re: Meine Klagen vor dem SG
Kann das bitte in den Thread Firmen-Ausgaben umgesetzt werden?
Re: Meine Klagen vor dem SG
Nein, die RD in RE dürfte der einzige Klagegegner sein: Die handeln nach Außen im Auftrag des örtlichen JC.
Wenn deren Handeln fehlerhaft ist (hier: Nichtbeachtung des Suspensiveffekts von Widerspruch und Klage), haben die im Außenverhältnis zum "Kunbden" hin en Hut auf und müssen ggf. Kosten erstatten. Ob die auf den Kosten sitzen bleiben oder sie weiterleiten können (weil JC keine Info weitergeleitet hat), ist von denen mit dem örtlichen JC intern abzuklären.
M.E. hat der Klageantrag zwei Ansprüche:
1. Einstellung der ZV
2. Klarstellend: Verpflichtung, den Vollstreckungsauftrag an das HZA zurückzuholen
Wenn deren Handeln fehlerhaft ist (hier: Nichtbeachtung des Suspensiveffekts von Widerspruch und Klage), haben die im Außenverhältnis zum "Kunbden" hin en Hut auf und müssen ggf. Kosten erstatten. Ob die auf den Kosten sitzen bleiben oder sie weiterleiten können (weil JC keine Info weitergeleitet hat), ist von denen mit dem örtlichen JC intern abzuklären.
M.E. hat der Klageantrag zwei Ansprüche:
1. Einstellung der ZV
2. Klarstellend: Verpflichtung, den Vollstreckungsauftrag an das HZA zurückzuholen
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Meine Klagen vor dem SG
Damit beschäftige ich mich nicht, ich konzentrier mich auf Sachen, bei denen ich vermutlich Erfolg haben werde. Das ist bei DSGVO mit Sicherheit nicht gegeben. Von daher braucht's hier keine Hinweise auf solche abwegigen Nebensächlichkeiten.Peterpanik hat geschrieben: ↑Do 21. Mär 2019, 08:22 Marsu das hört hier hin weil es zu der Sache gehört und ihm ja was gefährdet, und man auf diese Art man so was einfach unterbinden kann.
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Re: Meine Klagen vor dem SG
Ein Entwurf für die Fachaufsichtsbeschwerde, die ich an's BMAS senden werde
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- marsupilami
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Re: Meine Klagen vor dem SG
Ganz nett.
"..... vor dem Sozialgericht weitere Verfahren anhängig sind."
Und noch einen netten Schlußsatz dranhängen.
Wie etwa:
"Ich bin begeischtert, wenn Sie mich über das von Ihnen eingeleitete Verfahren auf dem Laufenden halten um gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten."
Oder so ähnlich.
Sonst ist gut.
"..... vor dem Sozialgericht weitere Verfahren anhängig sind."
Und noch einen netten Schlußsatz dranhängen.
Wie etwa:
"Ich bin begeischtert, wenn Sie mich über das von Ihnen eingeleitete Verfahren auf dem Laufenden halten um gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten."
Oder so ähnlich.
Sonst ist gut.
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- kleinchaos
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Re: Meine Klagen vor dem SG
Hau druff
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Meine Klagen vor dem SG
Ich erwarte, dass Sie mich über den Fortgang des Verfahrens der Fachaufsichtsbeschwerde zeitnah informieren, damit sich Vorfälle dieser Art nicht mehr wiederholen.
Re: Meine Klagen vor dem SG
Soeben noch zusammen mit PKH Antrag eingetütet an das SG Köln
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage Verschiebung der Termine am 8.4.2019.
Unter gestrigem Datum erhielt ich vom Hauptzollamt Aachen eine Vollstreckungsankündigung über € 1.463,24.
Ich bin nun leider völlig verwirrt, der Beklagte setzt also sein eigenes Teilanerkenntnis vom 12.11.2018 nicht um, sondern versucht, den ursprünglichen Betrag bei mit zu vollstrecken.
Weiterhin ist der Beklagte offensichtlich davon überzeugt, dass die laufenden Verfahren keinerlei aufschiebende Wirkung entfalten.
Die Rechtslage ist nach dieser Aktion des Beklagten für mich jetzt völlig unübersichtlich.
Daher beantrage ich Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt Georg T. Hötte, Roderburgmühle 4, 52222 Stolberg und Terminverschiebung, bis Herr Hötte sich gründlich in die Verfahren hat einarbeiten können.
Mit freundlichen Grüßen
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- marsupilami
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Re: Meine Klagen vor dem SG
Es wird kommen der Tag, wo man Dir im SG das "Du" anbieten wird.
Zumindest aber wird Dir eine Inventar-Nr. zugeordnet, wenn Du so weitermachst.
Zumindest aber wird Dir eine Inventar-Nr. zugeordnet, wenn Du so weitermachst.
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Muss das sein?
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Re: Meine Klagen vor dem SG
Kurzes Update:
Am 22.3. Nachmittag (Freitag Nachmittag) hat Tigerlaw eA gegen die Vollstreckung eingereicht
Am 26.3. (Dienstag) um 10:05 war der Drops gelutscht = BA verkündete Einstellug der Vollstreckung
Geht doch
Am 22.3. Nachmittag (Freitag Nachmittag) hat Tigerlaw eA gegen die Vollstreckung eingereicht
Am 26.3. (Dienstag) um 10:05 war der Drops gelutscht = BA verkündete Einstellug der Vollstreckung
Geht doch
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Re: Meine Klagen vor dem SG
Ist das HZA informiert oder läuft die Vollstreckung der Forderung wegen eines weiteren Kommunikationsfehlers ungehemmt weiter?
Ist PKH schon genehmigt?
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- marsupilami
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Re: Meine Klagen vor dem SG
Schön, dass die so schnell zur Einsicht gekommen sind.
Für mich stellt sich aber die Frage: wie kann es zu solchen "Pannen" in "Einzelfällen" kommen?
Reden die nicht miteinander?
Werden die elektronischen Akten bzw. Aufträge in der BA nicht regelmäßig aktualisiert?
Latürnich auch "das Übliche": wie viele andere Hartzler wären spätestens jetzt "eingeknickt"?
Hätten schon viel früher aufgegeben?
Und wenn JC-Geschäftsführer und BA-Oberen behaupten: der ganze Sachverhalt ist sehr komplex, dann gibt es - wie immer - Alternativen:
Den gesamten "Sachverhalt" ent-komplexisieren oder das Personal an der Front besser uns vor allem ausreichend schulen.
Oder beides.
Für mich stellt sich aber die Frage: wie kann es zu solchen "Pannen" in "Einzelfällen" kommen?
Reden die nicht miteinander?
Werden die elektronischen Akten bzw. Aufträge in der BA nicht regelmäßig aktualisiert?
Latürnich auch "das Übliche": wie viele andere Hartzler wären spätestens jetzt "eingeknickt"?
Hätten schon viel früher aufgegeben?
Und wenn JC-Geschäftsführer und BA-Oberen behaupten: der ganze Sachverhalt ist sehr komplex, dann gibt es - wie immer - Alternativen:
Den gesamten "Sachverhalt" ent-komplexisieren oder das Personal an der Front besser uns vor allem ausreichend schulen.
Oder beides.
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Re: Meine Klagen vor dem SG
PKH gibt's da nicht, da die BA die Anwaltsgebühren zahlen muss
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Re: Meine Klagen vor dem SG
Und da sie das "müssen" selber kennt, hat sie sofort die Übernahme der außergerichtlichen Kosten anerkannt.
Im Übersendungsschreiben des SG hieß es dann:
Der Kostenfestsetzungsantrag ist auch schon raus.Erklären Sie den ER-Antrag für erledigt und nehmen Sie den PKH-Antrag zurück? Der Antragsgegner hat die Ksotentragung dem Grunde nach vollumfänglich anerkannt.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!