Ich häng mal den "interessanten" dort strittigen Widerspruch hier rein.
Die für mich hier interessante Frage sind meine Zusatzversicherungen.Gegen den genannten Bescheid lege ich hiermit Widerspruch ein.
Begründung:
Selbst wenn man die folgenden Punkte außer Acht lassen sollte, erfolgte die Einkommensermittlung und damit die Berechnung der Freibeträge fehlerhaft zu meinen Ungunsten.
1. Sie behaupten, von den in der EKS ausgewiesenen Betriebsausgaben von
€ 822,95 seien nur € 348,00 anerkennungsfähig. Wie sich dieser Betrag errechnet wird nicht erläutert
2. Zu den geltend gemachten Versicherungen – diese werden geltend gemacht im Rahmen der Einkommensbereinigung nach § 11b Abs. 1 Nr. 3 SGB II. Es ist zum einen nicht ersichtlich, wie Sie auf die Idee kommen können, eine Auslandskrankenversicherung sei nicht nötig, wenn im Rahmen der beruflichen Tätigkeit Auslandsreisen getätigt werden. Diese Annahme ist zumindest lebensfremd.
Auch eine Zusatzversicherung, eine private Haftpflichtversicherung und eine Hausratversicherung sind zweifelsohne keineswegs „Luxus“. Entscheidend für die Geltendmachung aber ist doch hier auch, das all diese Versicherungen nicht mit sofortiger Wirkung gekündigt werden können. Es sind vereinbarte Kündigungsfristen einzuhalten, im Regelfall 3 Monate zum Jahresende. Da aber die Bewilligung von ALG II für den vorherigen Bewilligungszeitraum erst im Oktober 2014 erfolgte, war durch diese späte Bewilligung auch eine Kündigung zum Ende 2014 ausgeschlossen. Diese Kosten sind anzuerkennen, bis ich eine legale und nicht bestehende Verträge verletzende Möglichkeit habe, diese Kosten zu minimieren. Eine derartige Möglichkeit aber bestand während des Leistungsbezugs nicht.
Dies ergibt sich auch durch die analoge Anwendung der Gedanken, die bei der Übernahme unangemessener Unterkunftskosten zum Tragen kommen. Auch hier werden zunächst die Kosten übernommen und auf die Pflicht und Möglichkeit der Minimierung hingewiesen.
Die in Februar/März gezahlten Beiträge sind daher einkommensbereinigend zu berücksichtigen
€ 67,91 Zusatz_KV am 2.2.2015
€ 67,91 Zusatz_KV am 2.3.2015
€ 126,83 Unfallversicherung am 2.3.2015
€ 262,65
€ 30,40 Fahrtkosten
€ ./. 60,00 Versicherungspauschale
€ 233,05 Einkommensbereinigung
Antrag war am 2.8.2014 Bescheid erging am 14.10.2014
Kündigungsfrist bei Versicherungsverträgen 3 Monate zum Jahresende, am 14.10. also hätte ich die die genannten Versicherungen gar nicht mehr zum Jahresende 2014 kündigen können.
Die mich "umtreibende" Frage:
Kann JC mich quasi zwingen, laufende Verträge zu brechen, also einfach nicht mehr zu zahlen? Gerade für einen Selbstständigen ist ein Vertragsbruch auch gleichzeitig ein gewerblicher Genickbruch.