Meine Klagen vor dem SG

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Koelsch
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#101

Beitrag von Koelsch »

Da is nix mit Widerspruch, das liegt ja beim SG und die werden sich "ihren Teil" dazu denken.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#102

Beitrag von marsupilami »

.... ähhhh ..... auch wenn ich mich wieder des Querschießens gegen bestimmte Forenmitglieder schuldig mache:
Das ist ein bereits laufendes Gerichtsverfahren.
Da gibt es - nach meinen minimalen juristischen Kenntnissen - keinen "Widerspruch" mehr.

Koelsch kann nur eine weitere "Stellungnahme" mit Bezug auf dieses letzte Schreiben des JC verfassen und an's Gericht schicken, das wiederum läßt dieses Schreiben von Koelsch dem JC zukommen, das wiederum eine weitere Stellungnahme verfassen kann, an's Gericht schicken, Gericht schickt Kopie an Koelsch - Ping-pong halt.

Da das JC aber gesagt hat: siehe #92, also keine neuen Argumente vorbringt, sind der Stellungnahmen wohl genug ausgetauscht.
JC beharrt auf seiner Auffassung der Situation, Koelsch sieht das wohl nach wie vor anders.
Evtl. gibt es jetzt noch eine mündliche Erörterung bei Gericht - jede Seite hat nochmals Gelegenheit seine Argumente mündlich vorzutragen.
Neue Erkenntnisse sind dabei wohl nicht zu erwarten.
Richter*in wird - vermutlich - seine Eindrücke mitnehmen, in sich gehen, div. Gesetzesbücher und schlaue Kommentare dazu von anderen Rechtsgelehrten lesen und dann ein Urteil "sprechen".

Auch gegen diese Urteil ist kein "Widerspruch" möglich.
Sondern nur eine "Berufung" bei der nächst höheren Instanz.
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Olivia
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#103

Beitrag von Olivia »

Also das Schreiben unkommentiert lassen?
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Günter
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#104

Beitrag von Günter »

Was für einen Widerspruch? Es ist ein Gerichtsverfahren.

Ich würde - wenn überhaupt - antworten. Auch in diesem Verfahren ist das JC nicht willens oder fähig die eigenen Handlungen rechtssicher zu begründen. Die Klage wird aufrechterhalten und das Gericht wird um ein Urteil im Sinne des Antrags aus der Klageschrift gebeten.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#105

Beitrag von Koelsch »

Ich schreib nix dazu, SG meinte im Anschreiben ja auch nur: Zur Kenntnisnahme
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#106

Beitrag von marsupilami »

Das Gericht wird sich hüten, mehr als das dazuzuschreiben solange die "Stellungnahmen" ausgetauscht werden.
Denn das Gericht soll ja "neutral" sein, bleiben, ....

Nur aus einem Beschluss zur PKH läßt sich eine gewisse Tendenz des Gerichtes ablesen.

Alles andere würde ja einen Befangenheitsantrag auslösen.
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Günter
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#107

Beitrag von Günter »

Nix Befangenheit. Der Richter in meinem Verfahren wegen des Nebenkostenguthabens hat in der mündlichen Anhörung klar gesagt,er sieht es genauso wie der Kläger. Es gibt doch diverse Verfahren in denen der Richter der einen oder anderen Seite rät, die Klage zurückzuziehen oder die Klage ohne Urteil anzuerkennen, da die Sachlage eindeutig ist.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#108

Beitrag von marsupilami »

Ich meinte damit, wenn das Gericht bei der Weiterleitung einer Stellungnahme eines der Verfahrensbeteiligten nach eigenem Gusto kommentiert, ohne dass die stellungnehmende Partei davon erfährt.
Denn dann könnte der Empfänger ja eine Gegenstellungnahme verfassen, die dem Gericht "gefällt" und die Neutralität des Gerichtes wäre dann - nach meiner Auffassung - nicht mehr gegeben.
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tigerlaw
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#109

Beitrag von tigerlaw »

Marsu, das kommt in der Praxis nicht vor. Wenn das Gericht einen Parteischriftsatz zusammen mit der eigenen Stellungnahme an die Gegenseite übersendet, erhält der "Absender" ein Duplikat jenes Schreibens!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#110

Beitrag von marsupilami »

@ tiger: Dank für die Richtigstellung!
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tigerlaw
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#111

Beitrag von tigerlaw »

Kölsch, ich würde schlicht schreiben:
Der Beklagte ist der Ansicht, auf meine Ausführungen im Schriftsatz vom DATUM nicht mehr antworten zu müssen.

Sollte das Gericht meine Ansicht teilen, dass die Argumente vollständig ausgetauscht sind, rege ich an, Termin zu bestimmen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#112

Beitrag von marsupilami »

Macht Sinn und klingt gut, weil schlicht und einfach.

Kleiner Korrektur-Vorschlag noch am Rande: ...., rege ich an, einen Terminator zu bestimmen. :8:
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Koelsch
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#113

Beitrag von Koelsch »

Warum sollte ich auf 'nen Termin "drängen"?
JC will Geld von mir haben und etwas werden die auch zu Recht einfordern, und da gilt je später desto schön.
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Günter
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#114

Beitrag von Günter »

Dann schaust du also gebannt auf das BVerfG, denn da du GruSi beziehst, bedeutet eine Rückforderung des JC eine Unterschreitung des Existenzminimums.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#115

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:

....und ich :beten: , dass JC beim erst nach dem BWZ abgebuchten Drucker hart bleibt ......... denn das ist eine Frage grundsätzlicher Bedeutung (Zu- Abflussprinzip immer oder doch nicht immer?) und damit kann ich auch bei "Kleckersbetrag" vermutlich die Berufung durchsetzen.
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#116

Beitrag von Koelsch »

Gerade fiel mir noch ein uraltes (geht noch um Arbeistlosenhifle) Argument in die Hände zur anhängenden Frage:
Ist die Abgabe einer Abbuchungsgenehmigung gleichzusetzen mit Bezahlung = Geld ist weg?
BSG - B 11 AL 10/02 R
Zwar begründen die Verbindlichkeiten keine Verfügungsbeschränkungen des Alhi-Empfängers, da dieser weiterhin in der Lage ist, sein aktives Vermögen zur Behebung der Bedürftigkeit einzusetzen. Gleichwohl ist nach der Rechtsprechung des BSG von einer "Bindung des Vermögens" iS des § 6 Abs 2 AlhiV auszugehen, wenn der Vermögensinhaber im Zeitpunkt der grundsätzlich gebotenen Verwertung seines Vermögens zur Tilgung von Schulden verpflichtet ist
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#117

Beitrag von HarzerUrvieh »

#116 Danke dafür!!!
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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Koelsch
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#118

Beitrag von Koelsch »

Bin gerade kurz vorm :Fränkin:

Es flattert in's Poschtchäschtle eine Vollstreckungsankündigung des HZA für die vor Gericht strittigen Beträge. Hauptverhandlung ist übrigens am 8.4.19.
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#119

Beitrag von Olivia »

Eilantrag beim Gericht auf Aussetzung der Vollstreckungsankündigung!!!
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Koelsch
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#120

Beitrag von Koelsch »

So isses - und jetzt bin ich natürlich so was von verunsichert, da werd ich dann doch wohl mal auch für meine Haptverfahren PKH beantragen müssen und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Der Anwalt wird sich natürlich erst mal in diese ja schon lange laufenden Verfahren gründlich und sorgfältig einarbeiten müssen. Das dauert also :unschuld:
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#121

Beitrag von Olivia »

Einarbeitung in bereits laufende Verfahren bedeutet höhere Verantwortung und wegen des in Gänze durchzuarbeitenden, bereits vorliegenden Gesamtstoffes einen erhöhten Schwierigkeitsgrad, mit Auswirkung auf die Prozesskosten und Gebühren. Die Abwendung einer ungerechtfertigten Vollstreckungsankündigung rechtfertigt ebenfalls erhöhte Gebühren, wegen der im Raume stehenden erheblichen tatsächlichen Folgen und Rechtsfolgen.
Peterpanik
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#122

Beitrag von Peterpanik »

Ja sofort Handeln ist sehr wichtig, das mache ich auch immer und deswegen hat das Inkasso ja alles eingestellt bei mir.
schimmy
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#123

Beitrag von schimmy »

Nicht das die noch auf die Idee kommen und eine Kontopfändung einleiten.
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Koelsch
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#124

Beitrag von Koelsch »

Ich weiß zwar, dass ich mir das Papier sparen könnte - aber ich werd mich doch mal an Fachaufsichtsbeschwerde und Dienstaufsichtsbeschwerde setzen. Natürlich zusätzlich zu den nötigen Schriotten gegen die Vollstreckungsankündigung.
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#125

Beitrag von Olivia »

Es ist doch immer wieder deutlich darauf hingewiesen worden, dass ein Verfahren anhängig ist, auch im vorangegangenen Mahnverfahren. Wenn die das Konto pfänden, droht auch dem Gewerbe erhebliche Gefahr! Vor dem Verhandlungstermin nun den Zoll zu schicken, ist ein Unding.
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