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Re: Meine Klagen vor dem SG

Verfasst: Fr 26. Okt 2018, 17:52
von Günter
Mein Gedankengang ist in etwa folgender.

Unabhängig von der Frage ob und wenn ja welche der Versicherungen für einen ALG II Empfänger angemessen sind, dürften doch alle Beteiligten darüber einig sein, dass der Grundsatz „Verträge sind einzuhalten“ immer noch gültiges Recht darstellt. Außerdem sollte man sich darüber einig sein, dass in einem Rechtsstaat staatliche Stellen und dazu gehören auch Behörden wie das beklagte JobCenter, ihre Handlungen am geltenden Recht zu orientieren haben.
Fakt ist, die strittigen Versicherungen bestanden aus der Zeit vor Antragsstellung. Fakt ist, durch die Bearbeitungsdauer das JC wurden die Kündigungsfristen für den laufenden BWZ überschritten. Der Gesetzgeber hat im BGB unter dem Kapitel „Schuldverhältnisse“ das Thema Kündigung, Vertragsbruch und die daraus resultierenden Rechtsfolgen genau definiert.

Nun die Frage an das Gericht, darf eine staatliche Behörde, die zudem schuldhaft durch verzögerte Antragsbearbeitung die Unmöglichkeit der termingerechten Vertragskündigung herbeigeführt hat, den gesetzestreuen Bürger zwingen, vertragsbrüchig zu werden. Falls das Gericht zu dieser Auffassung kommen sollte, beantragt der Kläger eine Revisionfeste Begründung, da sich auf jeden Fall eine übergeordnete Instanz mit dieser Frage auseinandersetzen wird.

Re: Meine Klagen vor dem SG

Verfasst: Fr 26. Okt 2018, 18:26
von Koelsch
Ja, darauf sollte ich hinweisen, dass hier "Grundsätzliches" im Raum steht und daher nicht auf die unter € 750 liegende Berufungsgrenze abzustellen ist.

Re: Meine Klagen vor dem SG

Verfasst: Fr 26. Okt 2018, 18:52
von Koelsch
Und für die ganz Neugierigen - die in der Zusammenstellung erwähnten RM6 sind keine Trafos sondern Schaltanlagen

Bild

Re: Meine Klagen vor dem SG

Verfasst: Fr 26. Okt 2018, 19:05
von marsupilami
Ich hab mal versucht, die Gedanken von Günter einzuarbeiten: - also im Grunde hinten angehängt.
2018_10_26 Antwort auf Sitzungsprotokoll V_m_02.doc

Re: Meine Klagen vor dem SG

Verfasst: Fr 26. Okt 2018, 19:29
von Koelsch
Merci, also neuer Ausgangspunkt für nach der Sackerei

Re: Meine Klagen vor dem SG

Verfasst: Sa 27. Okt 2018, 08:06
von Olivia
Günter hat geschrieben: Fr 26. Okt 2018, 17:52 die strittigen Versicherungen
Pauschale gilt nicht für Versicherungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind: https://www.gegen-hartz.de/urteil/KFZ-V ... gt00999888
Das Jobcenter forderte die Zahlung der Versicherung in monatlichen Abschlägen. Das Gericht stellte sich auf die Seite des Klägers. Es besteht keine Pflicht, dass eine Versicherung in monatlichen Abschlägen zu zahlen sei. Eine jährliche Abrechnung ist ein gängiges Vorgehen, dass von dem Leistungsberechtigten gewählt werden darf.

Re: Meine Klagen vor dem SG

Verfasst: Sa 27. Okt 2018, 10:16
von tigerlaw
Für diesen Faden etwas "Off-Topic": Gegen-Hartz.de veröffentlicht jetzt auch Aktenzeichen zu Urteilen.

Das finde ich gut.

Re: Meine Klagen vor dem SG

Verfasst: Sa 27. Okt 2018, 10:37
von Koelsch
Sodele, wie angekündigt, den Sack heute wieder geöffnet
2018_10_26 Antwort auf Sitzungsprotokoll überarbeitet.doc

Re: Meine Klagen vor dem SG

Verfasst: Sa 27. Okt 2018, 11:19
von tigerlaw
Für meinen Geschäftspartner war dies absolut kein Problem,
Er könnte die Versicherungen weiter zu Lasten seines Existenzminimums zahlen
Falls das Gericht zu dieser Auffassung kommen sollte, beantragt der Kläger die Zulassung der Berufung, damit sich dann auf jeden Fall eine übergeordnete Instanz mit dieser Frage auseinandersetzen wird kann.
Inhaltlich ansonsten nichts auszusetzen!

Re: Meine Klagen vor dem SG

Verfasst: Sa 27. Okt 2018, 11:27
von marsupilami
Ich hab mich am Feinschliff probiert.
Wenn's gefällt, gefreut es mir.
2018_10_26 Antwort auf Sitzungsprotokoll überarbeitet V_m.doc

Re: Meine Klagen vor dem SG

Verfasst: Sa 27. Okt 2018, 11:40
von Günter
abseits politisch motivierter Handelsbeziehungen
der Einschub macht für mich keinen Sinn, würde ich streichen.

Ansonsten gefällt´s mir.

Re: Meine Klagen vor dem SG

Verfasst: Sa 27. Okt 2018, 11:45
von Koelsch
Merci, hab ich alles übernommen

Re: Meine Klagen vor dem SG

Verfasst: Sa 27. Okt 2018, 11:55
von marsupilami
@ Koelsch: nicht so hastig. Vielleicht kommen ja noch weitere sinnvolle Ergänzungen/Verbesserungsvorschläge.

@ Günter: meine Intention:
1.) diese Geschäftsbeziehung ist zustande gekommen, gerade weil Koelsch eben nicht im Tross eines Wirtschaftsministers nach Moskau geflogen ist.
2.) dem eLB bot sich eine einmalige Gelegenheit und er hat trotzdem zugegriffen und sich intensiv selbst darum bemüht, da was draus zu machen.

Re: Meine Klagen vor dem SG

Verfasst: Sa 27. Okt 2018, 12:31
von Günter
Entweder wird das richtig erklärt, oder rausgelassen. Das passt so nicht. Aber Geschmackssache.

Re: Meine Klagen vor dem SG

Verfasst: So 28. Okt 2018, 09:20
von Koelsch
Hab den zweitenSatz noch mal umgemodelt, die Politik rausgenommen
In diesem Fall ist aber auf die in vielen Ländern erfreulicherweise noch gängige Art der Geschäftsbeziehung abzustellen, die auf persönlichem Verhalten und Verstehen der Geschäftspartner basiert.

Re: Meine Klagen vor dem SG

Verfasst: So 28. Okt 2018, 09:28
von marsupilami
Umstellen ist für mich völlig okay.

Aber statt "Verstehen" vielleicht schreiben: ..., die auf dem eigenen persönlichem Verhalten und Respekt gegenüber dem Geschäftspartner basiert.

Re: Meine Klagen vor dem SG

Verfasst: So 28. Okt 2018, 09:37
von Günter
:jojo:

Re: Meine Klagen vor dem SG

Verfasst: So 28. Okt 2018, 10:19
von Koelsch
Auf Marsu's Version geändert - merci

Re: Meine Klagen vor dem SG

Verfasst: Fr 16. Nov 2018, 09:00
von Koelsch
Antwort des Beklagten ist da, soll innerhalb von 3 Wochen was dazu sagen. Werd ich .... und Euch reichlich Zeit für Verbesserungsvorschläge lassen. :jojo: :jojo:
Antwort JC_12112018_ano.pdf

Re: Meine Klagen vor dem SG

Verfasst: Fr 16. Nov 2018, 09:09
von Olivia
Wie wurde denn der Drucker bezahlt? Lastschrifteinzug durch den Lieferanten, EC-Zahlung mit Abbuchung am 2.4., per Überweisung..........?

Warum wird keine Begründung gegeben, dass die Rückzahlung um 512,19 € sinkt?

Re: Meine Klagen vor dem SG

Verfasst: Fr 16. Nov 2018, 09:14
von Koelsch
Bezahlung durch Lastschrifteinzug, warum keine Begründung :1: Werd ich natürlich bemeckern, weil Teilanerkenntnis ist nicht nachvollziehbar und unbegründet, daher schon nicht annehmbar

Re: Meine Klagen vor dem SG

Verfasst: Fr 16. Nov 2018, 10:19
von Olivia
Der Lastschrifteinzug liegt nicht in Deinem Einflussbereich. Von daher kann es nur auf das Rechnungsdatum ankommen.

Re: Meine Klagen vor dem SG

Verfasst: Fr 16. Nov 2018, 10:25
von marsupilami
Undurchsichtig.
Wie Olivia schon bemerkt hat, es gibt keine Begründung für die Absenkung der Rückforderung.
Nur wenn eine ausreichende Begründung vorliegt, kann dieser Teilanerkenntnis vom Kläger anerkannt oder abgelehnt werden.


Was diesen Drucker angeht: irgendwas verstehe ich da nicht.
Wenn der Drucker im März gekauft, aber erst im April "bezahlt" wird. erhebt sich doch nur die Frage:
Im April bedürftig/leistungsberechtigt oder nicht?
Oder sind mit Ende des einen Bewilligungszeitraumes auch alle (Be-)Zahlungsvorgänge abgeschlossen?


Das ist doch normalerweise das gleiche Prinzip wie bei den NK-Abrechnungen der Miete.
Oder sehe ich das falsch?

Bsp.:
Abrechnungszeitraum Miete + NK sei 01.01.10 - 31.12.10.

Bewilligungszeitraum des Delinquenten geht von 01.10.10 - 31.03.11
Ab 01.04.11 hat der einen Job, ist weg vom JC.

VM schickt am 01.03.11 NK-Abrechnung mit Guthaben.

Die Überweisung bzw. Gutschrift selbst geschieht aber erst am 05.04.11

Preisfrage: wem gehört die Kohle?

Umgekehrt: wenn der VM nachfordert: wer muß - nach der obigen Konstellation zahlen?


Genau so sehe ich das mit dem Drucker.
Wenn Du, Koelsch, im April nicht leistungsberechtigt warst, nicht im Bezug warst, zahlst Du den Drucker.



Was mich noch stört, dass die auf diesem Drucker rumreiten, aber ansonsten zu Versicherung, Visa-Kosten einfach nur lapidar im letzten Absatz auf der 2. Seite sagen: interessiert uns nicht.
Keinerlei Begründung, warum jetzt diese geltend gemachten Kosten nicht anerkennungsfähig sind.
Zuviel Arbeit?

Somit sind - nach meiner Ansicht - Teilanerkenntnis und Drucker nur Ablenkungsmanöver.

Re: Meine Klagen vor dem SG

Verfasst: Fr 16. Nov 2018, 10:30
von Koelsch
Erster, Antwortentwurf - ich denke man kann es kurz machen:
Schreiben des Beklagten vom 12.11.2018

Hierzu eine kurze Stellungnahme:

Es ist erfreulich, dass der Beklagte mit dem angebotenen Teilanerkenntnis einen ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht hat. Allerdings versäumt der Beklagte, das Teilanerkenntnis zu begründen.
  1. Der Betrag von € 512,19 um den der Beklagte seine Forderung kürzt, ist auch meinen Unterlagen nicht ersichtlich. siehe anliegendes Journal
    Journal_aEKS_BWZ_bis 0115.pdf
  2. Druckerrechnung v. 3.3.2015 abgebucht am 2.4.2015 über € 155,85
    Der Beklagte vertritt also hier die Ansicht, wenn ich etwas kaufe, als Zahlung über den Kaufpreis eine Abbuchungserlaubnis erteile, dann könne ich über diesen Kaufpreis natürlich anderweitig zur Deckung meines Existenzminimums verfügen, wohl wissend, dass dann eben die zu erwartende Lastschrift des Verkäufers mangels Deckung nicht eingelöst wird.
    Der Beklagte erwähnt jedoch nicht, wie diese von ihm angeregte Handlungsweise z.B. mit dem § 263 StGB in Einklang zu bringen ist. Durch die vom Beklagten angeregte, wissentliche und vorsätzliche anderweitige Verfügung über den Kaufpreis schädige ich nach meinem Rechtsempfinden das Vermögen des Verkäufers vorsätzlich.
    Der Beklgate möge darlegen, warum dies im vorliegenden Fall durchaus üblich und völlig straffrei sein soll.

Re: Meine Klagen vor dem SG

Verfasst: Fr 16. Nov 2018, 10:48
von marsupilami
+ Punkt 3: Ansonsten vermisse ich - wie beim JC Dingenskirchen üblich - jegliche konkrete Stellungnahme zu den vom mir angeführten Argumenten.
Der lapidare Verweis auf den bisherigen Vortrag ist ungenügend, da schon dieser Vortrag jeglicher Substanz entbehrte.

Oder so ähnlich.

Ansonsten ist die Argumentation der Drucker-Bezahlung einleuchtend.
Evtl. noch ergänzen "....dass dann eben die ab diesem Zeitpunkt jederzeit zu erwartende Lastschrift des Verkäufers mangels Deckung nicht eingelöst wird."

d.h. die Abbuchung kann dann schon am nächsten Tag erfolgen, aber auch erst in 4 Wochen.
Das Geld muss aber definitiv zur Verfügung stehen.


Fällt mir eben noch ein:
Könnt man nicht noch dazuschreiben, dass im Falle der Abbuchungsermächtigung das Zuflussprinzip außer Kraft gesetzt wird und der zu zahlende Betrag ab Kaufdatum definitiv in der Verfügungsgewalt des Geld-Empfängers liegt?
Und dass es Sache des Geld-Empfängers ist, ob er den Betrag frühzeitig auf sein Konto abruft oder eben noch 4 Wochen woanders rumliegen läßt?