Eilantrag - wozu, wann und wie?

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marsupilami
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#26

Beitrag von marsupilami »

:ironiea:
Nun, über's WE dürfte sich nichts tun.

:ironiea: ENDE

Selbst wenn Richter*in das Mo auf den Tisch bekommt, wird er/sie erstmal Akten/Stellungnahme beim JC anfordern.
Signatur?
Muss das sein?
HarzerUrvieh
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#27

Beitrag von HarzerUrvieh »

Waaaas, am WE machen die nichts? Ich glaub ich träume!

:-)

Hat jemand Erfahrungen damit, wie lange sich ein JC damit aufhalten darf/wird?
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tigerlaw
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#28

Beitrag von tigerlaw »

Das geht häufig binnen weniger Tage
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#29

Beitrag von Koelsch »

Mein bisheriger "Rekord":

Abgabe auf der Rechtsantragsstelle des SG, Rechtspfleger versprache, es sofort vorzulegen. Als ich etwa 40 Minuten später wieder zu Hause war, lag der Beschluss des SG bereits im Faxgerät. War aber auch ein "krasser" Fall.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
HarzerUrvieh
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#30

Beitrag von HarzerUrvieh »

Der Rechtspfleger ist nach mir auch aus seinem Büro "gestürmt". Ich weiß aber nicht wohin.
Jedenfalls war zu dem Zeitpunkt der Bescheid zum Widerspruchsverfahren schon eingetütet. Denn dieser kam keine 24h nach dem Eilantrag hier an.
Ergebnis: Abgelehnt! Welche Überraschung, oder? Die Begründung muss ich noch lesen...

Muss ich jetzt eine Klage einreichen oder ist das mit dem Eilantrag bereits geschehen?
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Olivia
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#31

Beitrag von Olivia »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Sa 23. Feb 2019, 15:47 Der Widerspruchsbescheid kam keine 24h nach dem Eilantrag hier an.
Hat sich das überschnitten oder kam das mit Eilboten?
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Koelsch
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#32

Beitrag von Koelsch »

Nein, Du musst auch klagen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#33

Beitrag von Günter »

Immer langsam mit die jungen Pferde. Auf dem Widerspruchsbescheid steht eine Frist, Innerhalb dieser Frist wird deine eA entschieden, Und in dem Beschluss findest du dann auch die Klage-Argumente.

Und wenn die Zeit ausreicht und das Gericht dir im Eilverfahren Rechtb gibt, dann schreibst du dem JC zur Vermeidung einer Klage im Hauptverfahren setze ich Ihnen eine Frist bis zum (3 Tage vor Fristablauf) ihren rechtswidrigen Bescheid zu korrigieren, ansonsten werde ich Klage einreichen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
HarzerUrvieh
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#34

Beitrag von HarzerUrvieh »

Olivia hat geschrieben: Sa 23. Feb 2019, 16:13
HarzerUrvieh hat geschrieben: Sa 23. Feb 2019, 15:47 Der Widerspruchsbescheid kam keine 24h nach dem Eilantrag hier an.
Hat sich das überschnitten oder kam das mit Eilboten?
Das wird sich überschnitten haben. Da normaler Umschlag mit Stempel. Datum des Stempels = Datum des Eilantrags. So schnell wird keiner geritten sein :-)
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#35

Beitrag von HarzerUrvieh »

Günter hat geschrieben: Sa 23. Feb 2019, 16:25 Immer langsam mit die jungen Pferde. Auf dem Widerspruchsbescheid steht eine Frist, Innerhalb dieser Frist wird deine eA entschieden, Und in dem Beschluss findest du dann auch die Klage-Argumente.

Und wenn die Zeit ausreicht und das Gericht dir im Eilverfahren Rechtb gibt, dann schreibst du dem JC zur Vermeidung einer Klage im Hauptverfahren setze ich Ihnen eine Frist bis zum (3 Tage vor Fristablauf) ihren rechtswidrigen Bescheid zu korrigieren, ansonsten werde ich Klage einreichen.
Das heißt dann..

- ich warte ab, bis mir der Beschluss des Gerichts vorliegt? Dabei ahcte ich darauf, dass die Frist im Widerspruchsbescheid dabei nicht abläuft.
- wenn das Gericht mir Recht gibt, dann kommt das mit: Vermeidung im Hauptverfahren...

Ist die Begründung der Widerspruchsablehnung für das Eilverfahren relevant? Also, wird das JC diese dem Gericht zukommen lassen oder braucht das Gericht keine "Infos" vom JC?

Nachtrag: die Begründung des JC, den Widerspruch abzulehnen, glaube ich fast selber. Einiges brachte mich zum lachen, manches macht mir aber auch Sorgen. Da werde ich mal wieder eine Nacht drüber schlafen und dann "Feuer frei!" (natürlich völlig gewaltfrei, sachlich und volle Breitseite (was übrigens ein Ausdruck aus der maritimen Kriegsführung ist @f...))
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Koelsch
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#36

Beitrag von Koelsch »

JC wird sich sicher zum EA äußern. Warte erst mal ab, was die da schreiben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#37

Beitrag von Günter »

Das Eilverfahren wird vermutlich eine Woche dauern. Das Hauptverfahren x Monate bis mehrere Jahre. also keine unnütze Hektik.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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friys
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#38

Beitrag von friys »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Sa 23. Feb 2019, 16:40 [...] und dann "Feuer frei!" (natürlich völlig gewaltfrei, sachlich und volle Breitseite (was übrigens ein Ausdruck aus der maritimen Kriegsführung ist @f...))
Mir ist die Gesinnung von @kc deutlich sympathischer statt die von anderen respektierte - und birgt sogar noch so machen Spaßfaktor in sich. Wehrhaftigkeit und Schutzmaßnahmen der Hartzlers gegen die Jobcenter kommen jedoch durchaus einer virtuellen Kriegsführung gleich.

HarzerUrvieh hat geschrieben: Sa 23. Feb 2019, 10:37 Hat jemand Erfahrungen damit, wie lange sich ein JC damit aufhalten darf/wird?
Im Vergleich zu den Reaktionszeiten der Jobcenter signifikant schneller. Meine Eilanträge wurden zeitnah bearbeitet. Zwischen Einreichung bei Gericht bis Postzugang bei mir:
  • 4 Tage - Sozialgericht - Eilantrag | einstweiliger Rechtsschutz - Stattgabe.
  • 9 Tage - Sozialgericht - Eilantrag | einstweilige Anordnung - Ablehnung.
  • 4 Tage - Landessozialgericht - einstweilige Anordnung im Beschwerdeverfahren gegen Sozialgerichtsbeschluss - Vergabe Aktenzeichen; noch anhängig wegen noch nicht abgegebener Begründung.
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#39

Beitrag von HarzerUrvieh »

friys hat geschrieben: So 24. Feb 2019, 10:13
HarzerUrvieh hat geschrieben: Sa 23. Feb 2019, 16:40 [...] und dann "Feuer frei!" (natürlich völlig gewaltfrei, sachlich und volle Breitseite (was übrigens ein Ausdruck aus der maritimen Kriegsführung ist @f...))
Mir ist die Gesinnung von @kc deutlich sympathischer statt die von anderen respektierte - und birgt sogar noch so machen Spaßfaktor in sich. Wehrhaftigkeit und Schutzmaßnahmen der Hartzlers gegen die Jobcenter kommen jedoch durchaus einer virtuellen Kriegsführung gleich.

HarzerUrvieh hat geschrieben: Sa 23. Feb 2019, 10:37 Hat jemand Erfahrungen damit, wie lange sich ein JC damit aufhalten darf/wird?
Im Vergleich zu den Reaktionszeiten der Jobcenter signifikant schneller. Meine Eilanträge wurden zeitnah bearbeitet. Zwischen Einreichung bei Gericht bis Postzugang bei mir:
  • 4 Tage - Sozialgericht - Eilantrag | einstweiliger Rechtsschutz - Stattgabe.
  • 9 Tage - Sozialgericht - Eilantrag | einstweilige Anordnung - Ablehnung.
  • 4 Tage - Landessozialgericht - einstweilige Anordnung im Beschwerdeverfahren gegen Sozialgerichtsbeschluss - Vergabe Aktenzeichen; noch anhängig wegen noch nicht abgegebener Begründung.
"virtuelle Kriegsführung", das sind wir wohl alle einer Meinung. ...seid bereit... ...immer bereit...

Die Zeiten sind ja "verträglich".
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#40

Beitrag von HarzerUrvieh »

Günter hat geschrieben: Sa 23. Feb 2019, 18:18 Das Eilverfahren wird vermutlich eine Woche dauern. Das Hauptverfahren x Monate bis mehrere Jahre. also keine unnütze Hektik.
Wenn das Hauptverfahren länger als 3 Monate dauert, dann ist der BWZ sowieso zu Ende.
Da brauche ich eigentlich nicht mehr zu klagen. Zumindest nicht gegen die vorläufige Bewilligung.

Richtig?
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#41

Beitrag von HarzerUrvieh »

Wampe hat geschrieben: So 24. Feb 2019, 15:07 Die Klage könnte dann in eine Fortsetzungsfeststellungsklage umgewandelt werden.
Da musst du allerdings begründen, warum die gewünschte Feststellung wichtig sein soll (z.B. Wiederholungsgefahr).
Macht das denn Sinn?
Bei mir geht es gerade um die vorläufige Bewilligung. Wenn ich dazu die Klage einreiche und das Verfahren Monate oder Jahre dauert, dann bin ich vor dem Urteil/Vergleich aus dem jetzigen BWZ lange raus. Für eventuell folgende BWZ würde es noch nicht gelten können, höchstens rückwirkend. Das bringt mir dann eventuell nichts mehr, da dann eventuell schon obdachlos, insolvent oder sonst wie "geschädigt".

Macht es nicht mehr Sinn, auf das Ende des BWZ zu warten, die aEKS einreichen und dann Widerspruch, Klage SG, LSG, BSG, Boris+Ivan schicken...?
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tigerlaw
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#42

Beitrag von tigerlaw »

Gegen die vorläufige Bewilligung auf jeden Fall Widerspruch einlegen, und wenn bei Eingang des Widerspruchsbescheids mehr als ein Monat vom BWZ übrig ist, dann Klage einreichen; wenn die Frist kleiner ist (oder der BWZ bereits vorbei ist), dann nicht mehr klagen, sondern, wie Du schon schriebst, möglichst bald die aEKS einreichen!
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#43

Beitrag von HarzerUrvieh »

tigerlaw hat geschrieben: Mo 25. Feb 2019, 14:18 Gegen die vorläufige Bewilligung auf jeden Fall Widerspruch einlegen, und wenn bei Eingang des Widerspruchsbescheids mehr als ein Monat vom BWZ übrig ist, dann Klage einreichen; wenn die Frist kleiner ist (oder der BWZ bereits vorbei ist), dann nicht mehr klagen, sondern, wie Du schon schriebst, möglichst bald die aEKS einreichen!
Gegen die vorläufige Bewilligung ist Widerspruch eingelegt worden.
Der Widerspruchbescheid ist da; abgelehnt...
Es sind mehr als drei Monate übrig, bis der BWZ abläuft.

Also warte ich die Rückmeldung des Eilantrags ab und reiche dann Klage ein.

Danke!
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#44

Beitrag von HarzerUrvieh »

So, Post vom SG erhalten. Sie bitten um Einreichung aller K-Auszüge der letzten drei Monate.

Na gut, da habe ich wohl die "falschen" drei Monate abgegeben :-)
Eben die drei von vor dem BWZ...

Jetzt taucht eine Frage auf:
Sind mit "Kontoauszüge" auch die Kreditkartenabrechnungen gemeint? Das ist ja kein "Kontoauszug", oder?

Bin ich zu spitzfindig, wenn das so sehe?
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Koelsch
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#45

Beitrag von Koelsch »

Das wirst Du erfahren, wenn das SG sich dazu äußert. Zu berücksichtigen ist aber, jede Äußerung des SG verlängert das Verfahren
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#46

Beitrag von HarzerUrvieh »

Ja, unnötig verlängern will ich das Verfahren nicht.

Ich kam darauf, weil ich ja auch keine Belege für andere Kreditrahmen vorlegen muss. Bspw. habe ich bei mehreren Großhändler einen Kreditrahmen. Da "bediene" ich mich an der Ware und bekomme z.B. monatlich eine Rechnung. Die Kreditkarte ist ja quasi das gleiche. Ich "bediene" mich an der Ware Geld und bekomme monatlich eine Rechnung. Ich betrachte die Kreditkartenabrechnungen eher als Rechnung, denn als Kontoauszug.

Hätte ja sein können, dass hier die Erfahrung vorhanden ist, wie das SG die KK-Abrechnung sieht.

Nachtrag:
Apropos Verzögerung. SG Köln per Fax nicht erreichbar. haha...
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#47

Beitrag von Koelsch »

Da gibt es nie eine verbindliche Aussage - im Prinzip tickt jeder SG Richter anders
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#48

Beitrag von HarzerUrvieh »

Hmm!?
Ich lasse sie mal weg.
Ansonsten müsste ich ja auch Belege für andere Bezahlkarten wie z.B. Staples, Ikea und Co dazu legen. Das sind jeweils keine Kontoauszüge, sonder Abrechnungen.

Thema Fax: muss ich eigentlich tatsächlich alles in doppelter ausfertigung per Post ans SG schicken oder kann ich das auch "einfach" faxen (wenn´s Fax funzt)? Da es "nur" Belege sind und nichts davon unterschrieben werden muss, könnte ja faxen ausreichen, oder?
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Koelsch
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#49

Beitrag von Koelsch »

Es könnte aber auch sein, dass das SG Dir dann die Kopierkosten in Rechnung stellt. Hab ich zwar noch nicht erlebt, aber möglich ist es wohl.
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#50

Beitrag von HarzerUrvieh »

Ja, das traue ich dem SG zu. Andererseits könnte ich z.B. per DE-Mail senden. Dann wäre papierlos...
Also gut, vorab per Fax und parallel im Karton per Post.

Ich vermute mal, dass ich Ende nächster oder Anfang übernächster Woche wieder eine Rückmeldung habe. Alaaf usw...
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