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Eilantrag - wozu, wann und wie?

Verfasst: Mi 20. Feb 2019, 09:29
von HarzerUrvieh
Hallo zusammen,

wozu dient ein Eilantrag?
Beschleunigt der irgendetwas?
Wann ja, was?

Wann sollte man diesen Antrag stellen?

Wie stellt man den Antrag?

Brauch ich dazu einen RA?
Wenn eine Rechtschutzversicherung Sozialrecht ab "Gericht" übernimmt, ist der Eilantrag dann inkludiert?

Danke für eure Unterstützung!

Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

Verfasst: Mi 20. Feb 2019, 09:39
von Koelsch
Ich schmier mal unten rein:
HarzerUrvieh hat geschrieben: Mi 20. Feb 2019, 09:29 Hallo zusammen,

wozu dient ein Eilantrag?
Beschleunigt der irgendetwas?
Wann ja, was? - Ja, das Gerichtsverfahren

Wann sollte man diesen Antrag stellen? - Wenn das Portemonnaie leer ist und viel (ca. 30%) des Regelbedarfs in der Berechnung des JC fehlen

Wie stellt man den Antrag? - Gerne formlos bei Gericht. Am besten dort zur Rechtsantragsstelle gehen, die helfen

Brauch ich dazu einen RA? - Nein, nützlich dürfte er aber sein
Wenn eine Rechtschutzversicherung Sozialrecht ab "Gericht" übernimmt, ist der Eilantrag dann inkludiert? Ja

Danke für eure Unterstützung!

Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

Verfasst: Mi 20. Feb 2019, 09:52
von HarzerUrvieh
Danke sehr!

Kann man den Antrag auch dann stellen, wenn die Unterdeckung des Regelbedarfs geringer als 30% ist, aber die KdU werden nur zu ca. 1/3 übernommen?

Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

Verfasst: Mi 20. Feb 2019, 10:51
von marsupilami
Probieren geht über studieren.

Unterlagen (entsprechende Bescheide, Mietvertrag, Kontoauszüge d.l. 3 Monate, Verdienstbescheinigung) mitnehmen zur Rechtsantragsstelle.
Begründung: es laufen - unnötig - Mietschulden auf, Obdachlosigkeit droht, Vermieter ist "ein harter Hund!".

Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

Verfasst: Mi 20. Feb 2019, 13:40
von HarzerUrvieh
Kann ich den Eilantrag schon stellen, wenn es bisher nur einen Widerspruch gibt, aber noch keine Klage?

Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

Verfasst: Mi 20. Feb 2019, 13:52
von HarzerUrvieh
HarzerUrvieh hat geschrieben: Mi 20. Feb 2019, 13:40 Kann ich den Eilantrag schon stellen, wenn es bisher nur einen Widerspruch gibt, aber noch keine Klage?
Wenn ich so drüber nachdenke, erübrigt sich meine Frage. Börse leer, Mietschulden drohen, Antrag stellen...
Irgendwie hatte ich mich an dem "er beschleunigt das Gerichtsverfahren" aufgehalten.

Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

Verfasst: Mi 20. Feb 2019, 14:54
von Koelsch
ER-Antrag geht auch parallel zum Widerspruch, normale Klage aber nicht.

Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

Verfasst: Mi 20. Feb 2019, 15:14
von HarzerUrvieh
marsupilami hat geschrieben: Mi 20. Feb 2019, 10:51 Probieren geht über studieren.

Unterlagen (entsprechende Bescheide, Mietvertrag, Kontoauszüge d.l. 3 Monate, Verdienstbescheinigung) mitnehmen zur Rechtsantragsstelle.
Begründung: es laufen - unnötig - Mietschulden auf, Obdachlosigkeit droht, Vermieter ist "ein harter Hund!".
So, das würde ich mitnehmen:
- vorläufiger Bescheid
- Kontoauszüge d. letzten drei Monate
- Mietvertrag

auch:
- Widerspruch?
- Schriftverkehr mit den Streitereien um Nennung der gesetzl. Grundlage usw.?

Was meint ihr dazu?

Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

Verfasst: Mi 20. Feb 2019, 15:16
von tigerlaw
Widerspruch auf jeden Fall, denn da gehen ja wohl auch Deine Argumente hervor!

Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

Verfasst: Mi 20. Feb 2019, 15:17
von HarzerUrvieh
Ja, der Widerspruch ist "begründet".

Auch EKS und Liquiditätsplanung mit nehmen?

Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

Verfasst: Mi 20. Feb 2019, 15:29
von Koelsch
Kann nicht schaden, besser Du hast es dabei, als dass Du deswegen "noch mal rennen musst".

Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

Verfasst: Mi 20. Feb 2019, 15:32
von HarzerUrvieh
Danke sehr, euch allen!

Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

Verfasst: Do 21. Feb 2019, 12:16
von HarzerUrvieh
Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Wenn ich Kontoauszüge usw. beim SG einreiche, sollte ich die "geschwärzt" haben? Eher nicht, oder?

Wenn ich die K-Auszüge usw. "unbehandelt" beim SG abgebe, bekommt das JC dann, durch die Hintertür, vollen Einblick in die Daten?

Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

Verfasst: Do 21. Feb 2019, 12:25
von Koelsch
Richtig, dann bekommt das JC volle Daten. SG's aber sehen geschwärzte Daten ungern, so mein Eindruck

Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

Verfasst: Do 21. Feb 2019, 12:27
von Olivia
Das Jobcenter erhält den bei Gericht eingereichten Schriftsatz in Kopie, damit es dazu Stellung nehmen kann? Wie sieht das mit dem Sozialdatenschutz nichtleistungsberechtigter Dritter aus - der wird doch durch diese Verfahrensweise unterlaufen? Kann das Sozialgericht von den Regeln der DSGVO befreien?

Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

Verfasst: Do 21. Feb 2019, 12:37
von Koelsch
:1: :1:

Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

Verfasst: Do 21. Feb 2019, 12:40
von Olivia
Die Bedenken sollten dem Gericht mitgeteilt und es sollte darum gebeten werden, dem Jobcenter nur einen geschwärzten Schriftsatz weiterzuleiten.

Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

Verfasst: Do 21. Feb 2019, 12:45
von HarzerUrvieh
Na super, dass System stinkt doch...

Selbst dann, wenn die "Sozialdaten" geschwärzt sind; die Information über den Geldfluss ist deutlich interessanter für´s JC. Da drehen die mir direkt den nächsten Strick draus.

Das ist doch paradox, einerseits "beschwere" ich mich beim BfDI und andererseits drücke ich dem JC alle Daten auf. Nee, da stimmt was nicht.

Eilantrag geht dann nur ohne Kontoauszüge usw. Da wird das SG mit dem Bescheid und dem Widerspruch auskommen müssen. Und ich eventuell einen anderen Weg der Einkommenserzielung gehen müssen...

...Versuch macht klug?

Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

Verfasst: Do 21. Feb 2019, 12:56
von Günter
Und wer hindert dich, die Kontoauszüge zu schwärzen und in den Klageantrag zu schreiben Anlage: Kontoauszüge geschwärzt gem. BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 19.9.2008, B 14 AS 45/07 R.

Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

Verfasst: Do 21. Feb 2019, 13:01
von HarzerUrvieh
Günter hat geschrieben: Do 21. Feb 2019, 12:56 Und wer hindert dich, die Kontoauszüge zu schwärzen und in den Klageantrag zu schreiben Anlage: Kontoauszüge geschwärzt gem. BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 19.9.2008, B 14 AS 45/07 R.
Na ja, wie schwarz darf das Blatt sein? Den breiten Pinsel und Farbe bekomme ich bestimmt von Olivia geborgt, oder?

Ich mag dem JC nicht vorzeitig offenlegen, welchen Geldfluss es auf den Konten gibt. Die Beträge schwärzen macht den "Kontoauszug" aber überflüssig, oder?

Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

Verfasst: Do 21. Feb 2019, 13:08
von Günter
Zuflüsse dürfen grundsätzlich nicht geschwärzt werden, die Regeln für die Schwärzung kannst du im Uteil nachlesen

http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=27&t=741

Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

Verfasst: Do 21. Feb 2019, 13:10
von Olivia
Ohne nahezu vollständige Offenlegung der Kontoauszüge wird es nicht gehen. Auf der Habenseite darf gar nichts geschwärzt werden, nur bei den Soll-Buchungen dürfen Beiträge zu Parteien und Gewerkschaften geschwärzt werden.
Günter hat geschrieben: Do 21. Feb 2019, 13:08 Zuflüsse dürfen grundsätzlich nicht geschwärzt werden
Schwierig kann es werden, wenn Kunden Geld auf das Geschäftskonto überweisen. Was dann? Legt man die Daten der Kunden offen?

Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

Verfasst: Do 21. Feb 2019, 13:22
von HarzerUrvieh
Über welche K-Auszüge reden wir hier eigentlich? Also den Zeitraum meine ich.

Die letzten drei Monate ab heute rückswärts? Das müsste ich sonst erst nach dem jetzigen BWZ offen legen.
Die letzten drei Monate vor Stellung des Antrags? Die hat das JC ja bereits gesehen.

Nachtrag: den Pinsel und Farbe bekomme ich also nicht geborgt? :-(

Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

Verfasst: Do 21. Feb 2019, 14:03
von HarzerUrvieh
Olivia hat geschrieben: Do 21. Feb 2019, 13:10 Ohne nahezu vollständige Offenlegung der Kontoauszüge wird es nicht gehen. Auf der Habenseite darf gar nichts geschwärzt werden, nur bei den Soll-Buchungen dürfen Beiträge zu Parteien und Gewerkschaften geschwärzt werden.
Günter hat geschrieben: Do 21. Feb 2019, 13:08 Zuflüsse dürfen grundsätzlich nicht geschwärzt werden
Schwierig kann es werden, wenn Kunden Geld auf das Geschäftskonto überweisen. Was dann? Legt man die Daten der Kunden offen?
Ich schwärze Zuflüsse. Es reicht aus, wenn die Zuflüsse per Kundennummer und/oder Rechnungsnummer zu zuordnen sind. Der Name oder die Firma des Zahlenden kann dem JC wumpe sein. Ist ja auch die Meinung des BfDI.

Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

Verfasst: Sa 23. Feb 2019, 10:14
von HarzerUrvieh
Moin,

weiß zufällig jemand, wie lange es dauert, bis im Eilverfahren erste Bewegungen oder gar Fortschritte zu verzeichnen sind?

Stand heute: Eilantrag bei Gericht eingereicht.