Eilantrag - wozu, wann und wie?

tho
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#51

Beitrag von tho »

Olivia hat geschrieben: Do 21. Feb 2019, 13:10 ..., nur bei den Soll-Buchungen dürfen Beiträge zu Parteien und Gewerkschaften geschwärzt werden.
:kluscheiss:
Die Auffassung des BSG halte ich für (durch das BVerfG) überprüfungsbedürftig.

"§ 67 Abs 12 SGB X nennt als besondere Arten personenbezogener Daten Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben. Für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Grundsicherungsträgers – Sicherung des Lebensunterhalts und Eingliederung in Arbeit, vgl § 1 Abs 2 SGB II – ist es nicht erforderlich, dass dieser Kenntnis über das Ausgabeverhalten der Grundsicherungsempfänger in den in § 67 Abs 12 SGB X genannten Bereichen erlangt."

Das BSG "vergisst" aber zu erläutern, warum es für andere Bereiche erforderlich ist.
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marsupilami
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#52

Beitrag von marsupilami »

Und welchen aktuellen Nutzen kann der Threadersteller aus dem Posting http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 92#p510892 von tho ziehen?
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#53

Beitrag von Koelsch »

Man kann daraus schließen, dass es ggf. Sinn macht, diese Frage erneut gerichtlich prüfen zu lassen. Auch das BSG ist nicht fehlerfrei.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
HarzerUrvieh
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#54

Beitrag von HarzerUrvieh »

Keine Ahnung. Ich bin kein Jurist. Ich habe alles, ausser Rechnungsnummern und Kundennummern, geschwärzt. Bei Ein- und Auszahlungen. Da habe ich mich am Oli´s Farbeimer bedient ;-)
In Verbindung mit meiner ordnungsgemäßen Buchführung kann ich, bei Bedarf, die Kontobewegungen nachvollziehbar erklären. Das sollte ausreichen.

Wenn das nicht ausreicht, dann kann mir sicher der Grund genannt werden, wie z.B. der Name eines Kunden oder Lieferanten die Beweiskraft der Geldbewegung erhöht. Bin gespannt.

Und ja, ich würde es lieber auf eine gerichtliche Überprüfung ankommen lassen, als "zu kuschen"! Das müsste die Rechtschutzversicherung abdecken...
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Koelsch
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#55

Beitrag von Koelsch »

Also ab mit den Belegen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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tigerlaw
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#56

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben: Mi 27. Feb 2019, 16:16 Es könnte aber auch sein, dass das SG Dir dann die Kopierkosten in Rechnung stellt. Hab ich zwar noch nicht erlebt, aber möglich ist es wohl.
Genau betrachtet, fallen "Kopierkosten" dem Grunde nach erst dann an, wenn eine 1-fache Faxsendung an mehrere Adressaten versandt und deshalb kopiert werden muss. --> Wenn es bis zu ca. 10 Blätter sind, die z.B. in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden sollen, dann in einer einzigen Faxsendung alle Blätter dreimal einlegen! :unschuld: :unschuld: :unschuld:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#57

Beitrag von Olivia »

Und solange die Blätter nicht im Fernkopierer steckenbleiben.

http://sammlung.ient.rwth-aachen.de/de/ ... ierer.html
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friys
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#58

Beitrag von friys »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Mi 27. Feb 2019, 14:58 Sind mit "Kontoauszüge" auch die Kreditkartenabrechnungen gemeint? Das ist ja kein "Kontoauszug", oder?

Bin ich zu spitzfindig, wenn das so sehe?
Ein Kontoauszug ist eine „schriftliche Darstellung aller Umsätze auf einem Konto: Kontoauszüge enthalten alle Kontobewegungen sowie Anfangs- und Endbestand für den entsprechenden Zeitraum.“ Quelle> https://wirtschaftslexikon.gabler.de/de ... szug-37578


Im Formular - Anlage VM - Jobcenter-VM.04.2018, Seite 2 von 4, wird unter 3. Konten und Geldanlagen abgefragt:
Weitere Konten (z. B. Paypal, Kreditkartenkonto)
Im Rundschreiben vom 09.09.2015 hat das STAMS in Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten die BSG-Entscheidungen bestätigt, dass das Schwärzen von Kontoauszügen nach wie vor rechtens ist. „Gleiches gilt auch für die Bezahldienste“ . Quelle > harald-thome.de
STAMS hat geschrieben:Kontoauszüge der letzten drei Monate über Girokonten sowie Bezahldienst
Beispielsweise ist über das Online-Banking der Postbank AG der Erhalt von Kontoauszügen für Kreditkarten möglich, wenn die Online-Kreditkartenabrechnung freigeschaltet ist: > Reiter „Kontenübersicht“ >> „Kreditkarte“ auswählen >>> „alle Umsätze“ anklicken und die online zugestellten Kreditkartenabrechnungen ansehen & downloaden.

Die Bezeichnungen Kreditkartenkonto und PayPal sind den Institutionen also auch bekannt - nicht nur Girokonto ...
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#59

Beitrag von HarzerUrvieh »

#59

Da das SG nach Kontoauszügen fragt, bekommt es Kontoauszüge. Für mein Kreditkarten-"Konto" gibt es keine Kontoauszüge, es gibt nur Abrechnungen. Die kann das SG, bei Bedarf, gerne haben. Den Bedarf kann ich derzeit aber nicht erkennen. Schließlich wird gegen das betriebliche Girokonto gebucht, somit ist der Geldfluss erkenntlich.

Im Formular -Anlage VM- Jobcenter...
...ja, das Jobcenter...
Mag sein, dass die in ihrer kleinen Welt gerne auch mal eine Kreditkartenabrechnung sehen mögen. Bei Bedarf können sie dazu ja einen Antrag stellen, auch dafür haben die sicher ein Formular.

Dein Beispiel von der Postbank bezieht sich auf "Abrechnungen" und "Umsatzanzeigen", oder?
Ein Kontoauszug ist als Beweismittel etwas anderes als eine Umsatzanzeige oder eine Abrechnung. Also nicht das gleiche. Den genauen technischen Unterschied (pdf/A, Signatur usw.) kennst Du vermutlich besser als ich. Im Vergleich zu Dir bin ich ein EDV-Laie, vermute ich mal. Zumindest habe ich von Dir bisher mehr gute Tipps zu EDV erfahren, als ich geben könnte ;-)

Paypal habe ich berücksichtigt. Deren Kontoauszüge sind zwar ähnlich schwammig wie Umsatzanzeigen, aber das Dokument heißt immerhin Kontoauszug.

Mal sehen, was das SG dazu sagt...
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Koelsch
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#60

Beitrag von Koelsch »

Genau, sollte eigentlich reichen
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#61

Beitrag von friys »

#60
Klar würde ich auch erst einmal nur Kopien von Kontoauszügen vorlegen. Wenn das SG es ganz genau wissen will, wird es das kundtun.

Kreditkarten-Abrechnungen können für Datenhungrige wie das Jobcenter aber durchaus interessant sein, wenn es eine Kreditkarte mit Guthabenaufladung + Guthabenverzinsung ist, wie z. B. die DKB Visa Card. Die derzeit 0,20 % Zinsen für das aufgeladene Guthaben wollen doch bitte als Einnahme angerechnet werden ;-)
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#62

Beitrag von Olivia »

friys hat geschrieben: Do 28. Feb 2019, 12:11 Die derzeit 0,20 % Zinsen für das aufgeladene Guthaben wollen doch bitte als Einnahme angerechnet werden ;-)
http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__1.html
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friys
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#63

Beitrag von friys »

Olivia hat geschrieben: Do 28. Feb 2019, 15:40 http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__1.html
#63 Danke.
"Tja, es sind halt doch nicht alle gleich."
Entzückend - immer wieder daran erinnert zu werden, dass ALG-II-Empfänger nicht gleich ALG-II-Empfänger ist.
ALG II-V hat geschrieben: § 1 ALG II-V Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen

1. Einnahmen, wenn sie innerhalb eines Kalendermonats 10 Euro nicht übersteigen,
3. Einnahmen aus Kapitalvermögen, soweit sie 100 Euro kalenderjährlich nicht übersteigen,
Als ALG-II-Normalo vergesse ich gelegentlich die für ALG-II-Selbstständigen maßgebende Vorschrift die Alg II-V(O) zur Feststellung von Einkommen aus selbständiger Tätigkeit nach den Vorschriften der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu berücksichtigen. Gut, dass es dich gibt @Olivia.
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#64

Beitrag von HarzerUrvieh »

# 62 bis # 64

Trifft in meinem Fall nicht zu. Aber Danke, man kann ja nie quer genug denken ;-)
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friys
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#65

Beitrag von friys »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Do 28. Feb 2019, 16:48 [...], man kann ja nie quer genug denken ;-)
Darum ging es mir = über den Tellerrand gucken macht mir Spaß ;-))
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#66

Beitrag von HarzerUrvieh »

Das Eilverfahren läuft noch. Die Frist zur Klageerhebung rückt näher.

Muss ich die Klage "neu" begründen oder kann ich auf das laufende Eilverfahren verweisen?
Muss ich alle "Belege" und Vortragungen neu versenden oder greift das SG auf die Akte zum Eilverfahren zurück?

Ich bin ja faul und möchte auch dem Gericht die Wiederholungen ersparen ;-)
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#67

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, Du kannst auf das Eilverfahren verweisen, das reicht.
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#68

Beitrag von HarzerUrvieh »

In der Zwischenzeit ging mir durch den Kopf, dass ich im Eilverfahren gegen den vorl. Bewilligungsbescheid "klage". Die "normale" Klage würde ich aber gegen den Widerspruchsbescheid erheben. Das ergibt ein wenig andere Klagepunkte.

Ich schlafe noch mal eine Nacht drüber...
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#69

Beitrag von HarzerUrvieh »

UPDATE:

Mein erstes Eilverfahren ist beendet.
Ein Teilerfolg, um es mal von der positiven Seite zu betrachten. Immerhin hat das Gericht ein paar Hinweise darauf gegeben, was bei der folgenden Klage besser gemacht werden könnte. Dafür ein "DANKE SEHR" ans SG.

in den nächsten Folgen sehen sie:
- Klage erheben,
- Anwalt aufsuchen ( tigerlaw ´s Schreibtisch hat jetzt Platz für meine Akte?),
- Antrag und Begründung formulieren,
- abwarten...
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#70

Beitrag von tigerlaw »

Kannst Du den Beschluss anonymisiert hier einstellen?
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#71

Beitrag von HarzerUrvieh »

Ja, ich kann den Beschluss hier einstellen.
Aber:
a) nicht vor Sonntag, da ich vorher zu sehr mit der Erzielung von Einnahmen beschäftigt bin...
b) hadere ich mit der Einstellung dessen, da das JC und SG diesen zuordnen können...
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#72

Beitrag von marsupilami »

Auch wenn Du den anonymisierst?
Absender, Empfänger, Klar-Namen, alles weg.
Wie das geht, findest Du hier: http://www.alg-ratgeber.de/viewforum.php?f=22
Bereich "Themen". Dort gibt es verschiedene Anleitungen.

Wenn Du nicht willst, ist das aber auch okay.
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#73

Beitrag von Koelsch »

Es ist nicht verboten, sich hier Hilfe zu holen - ganz im Gegenteil, JC mag daraus erkennen, mit dem können wir nicht umspringen wie mit dem "Normal-Hartzer", der holt sich Rat.
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#74

Beitrag von HarzerUrvieh »

#73
Anonymisiert ist der Beschluss nur dann, wenn er nicht von Dritten einer Person zugeordnet werden kann. Da das JC den Beschluss wohl auch hat, ist es ein Kinderspiel den Text abzugleichen. Zuordnung ist dann auch einfach.

#74
Ich bin kein "Normal-Hartzer"! Das ist dem JC auch bekannt. Die mögen mich nicht mehr. Dabei sind die dort so niedlich, in ihrer kleinen eigenen Welt...

Also, dass letzte Wort ist hier noch nicht geschrieben. Ich bin aber gerade beruflich gut "belastet". Deshalb habe ich wenig Zeit, um mir Gedanken um eine "Veröffentlichung" zu machen.

Ich bin jetzt erstmal offline. Mir stehen zwei lange Arbeitstage bevor. Aber lieber das, als eine Stunde den SB betreuen...

P.S.: wenn sich tigerlaw, durch eine Veröffentlichung, zur Mandatsübernahme bewegen ließe, dann wäre das schon sehr überlegenswert ;-)
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Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#75

Beitrag von Peterpanik »

Hartzer auch ich würde gerne tigerlaw haben das er mich beim BSG vertreten würde, wenn ich meine PKH - Bewilligung vorliegen habe.
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