Eilantrag - wozu, wann und wie?

Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8232
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#76

Beitrag von tigerlaw »

Peterpanik hat geschrieben: Fr 22. Mär 2019, 09:23 Hartzer auch ich würde gerne tigerlaw haben das er mich beim BSG vertreten würde, wenn ich meine PKH - Bewilligung vorliegen habe.
Sorry, Peter, da hast Du meine Mail von neulich falsch verstanden. Ich habe da geschrieben:
Zum einen platzt mein Schreibtisch derzeit aus allen Nähten, und zum anderen sehe ich keinerlei Erfolgsaussichten. D.h. wenn ich die PKH-Begründung an das BSG schreiben wollte, würde gleichwohl PKH abgelehnt werden wegen fehlender Erfolgsaussichten, und dann könntest Du mein Honorar nicht bezahlen, da Du das Geld schon längst vorher ausgegeben hättest.
Ich werde Dich also nicht vertreten können, weder in Marburg, noch in Darmstadt noch in Kassel.

:tiger:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8232
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#77

Beitrag von tigerlaw »

tigerlaw hat geschrieben: Do 21. Mär 2019, 17:08 Kannst Du den Beschluss anonymisiert hier einstellen?
heißt nur, dass die Parteibezeichnungen am Anfang der Entscheidung gelöscht werden (nicht auch das Aktenzeichen und Datum!).

Wenn Klartextnamen im Text vorkommen, dann etwa als Zeugenbezeichnungen. Diese Namen können natürlich auch getilgt werden.
HarzerUrvieh hat geschrieben: Do 21. Mär 2019, 21:35 #73
Anonymisiert ist der Beschluss nur dann, wenn er nicht von Dritten einer Person zugeordnet werden kann. Da das JC den Beschluss wohl auch hat, ist es ein Kinderspiel den Text abzugleichen. Zuordnung ist dann auch einfach.
(...)[
Das sollte Dir aber keine Sorgen bereiten.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35519
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#78

Beitrag von marsupilami »

tigerlaw hat geschrieben: Fr 22. Mär 2019, 11:31
Peterpanik hat geschrieben: Fr 22. Mär 2019, 09:23 Hartzer auch ich würde gerne tigerlaw haben das er mich beim BSG vertreten würde, wenn ich meine PKH - Bewilligung vorliegen habe.
Sorry, Peter, da hast Du meine Mail von neulich falsch verstanden. Ich habe da geschrieben:
Zum einen platzt mein Schreibtisch derzeit aus allen Nähten, und zum anderen sehe ich keinerlei Erfolgsaussichten. D.h. wenn ich die PKH-Begründung an das BSG schreiben wollte, würde gleichwohl PKH abgelehnt werden wegen fehlender Erfolgsaussichten, und dann könntest Du mein Honorar nicht bezahlen, da Du das Geld schon längst vorher ausgegeben hättest.
Ich werde Dich also nicht vertreten können, weder in Marburg, noch in Darmstadt noch in Kassel.

:tiger:
Auch nicht in Karlsruhe? :8:
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30852
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#79

Beitrag von kleinchaos »

Kann er nicht, weil er nicht in Karlsruhe ansässig ist. Er kann die Klage schreiben, alle anderen Schreiben machen. Aber für die Verhandlung muss er einen Terminanwalt aus Karlsruhe beauftragen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#80

Beitrag von Koelsch »

So isses - und auch eine andere Sache kann bei der Entscheidung eine Rolle spielen.

Ich bin ja öfter mal bei einem Kölner RA, der hat, schön eingerahmt, ein Urteil des BSG an seiner Wand, das ihn als den "gewinnenden" RA ausweist. Ist natürlich eine "tolle" Werbung. Ich hab ihn natürlich auch darauf angesprochen - seine ehrliche Antwort:

"Herr Koelsch, damals war ich jung und arbeitete in einer großen Kanzlei. Heute werde ich jeden Fall vor dem BSG ablehnen, der damit verbundene Schreibaufwand ist derart irrsinnig und die anfallenden Gebühren derart niedrig, das kann ich mir heute nicht mehr leisten."

Auf Nachfrage sagte er aber auch, wenn sich einer seiner Fälle mal vom SG bis zum BSG hinzöge, dann "müsse" er natürlich in den sauren Apfel beißen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4132
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#81

Beitrag von HarzerUrvieh »

tigerlaw hat geschrieben: Fr 22. Mär 2019, 11:31
Peterpanik hat geschrieben: Fr 22. Mär 2019, 09:23 Hartzer auch ich würde gerne tigerlaw haben das er mich beim BSG vertreten würde, wenn ich meine PKH - Bewilligung vorliegen habe.
Sorry, Peter, da hast Du meine Mail von neulich falsch verstanden. Ich habe da geschrieben:
Zum einen platzt mein Schreibtisch derzeit aus allen Nähten, und zum anderen sehe ich keinerlei Erfolgsaussichten. D.h. wenn ich die PKH-Begründung an das BSG schreiben wollte, würde gleichwohl PKH abgelehnt werden wegen fehlender Erfolgsaussichten, und dann könntest Du mein Honorar nicht bezahlen, da Du das Geld schon längst vorher ausgegeben hättest.
Ich werde Dich also nicht vertreten können, weder in Marburg, noch in Darmstadt noch in Kassel.

:tiger:
:frieden1:
Vielleicht sollten wir mal meine Chancen bewerten?
Bezahlung? Laut der beiden Rechtschutzversicherungen gilt, ab Klageverfahren ist Versicherungsschutz gegeben. Müsste dann im Einzelfall bei der RV angefragt werden, oder?
Also: :tiger:

Nachtrag:
einen weiteren Schreibtisch könnte ich auch zur Verfügung stellen, inkl. Anlieferung und Aufbau-Service. Bei Bedarf gibt es eine Steckdosenleiste dazu. :8:
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#82

Beitrag von Koelsch »

Richtig, mal bei der RV abklären. Sozialsachen sind meines Wissens nicht immer mit drin.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4132
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#83

Beitrag von HarzerUrvieh »

Laut telefonischer Auskunft besteht Versicherungsschutz.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8232
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Eilantrag - wozu, wann und wie?

#84

Beitrag von tigerlaw »

kleinchaos hat geschrieben: Fr 22. Mär 2019, 13:07 Kann er nicht, weil er nicht in Karlsruhe ansässig ist. Er kann die Klage schreiben, alle anderen Schreiben machen. Aber für die Verhandlung muss er einen Terminanwalt aus Karlsruhe beauftragen
Nein, kc, das stimmt nur in einem einzigen Teilgebiet: In Zivilsachen (und Familienrecht auch) muss man zwingend einen beim BGH zugelassenen Anwalt nehmen. Diese ANwälte bilden auch eine gesonderte Anwaltskammer, und sie tragen roten Talar.

Bei allen anderen Gerichten (BGH in Strafsachen, BFH, BArbG, BSG, BVerwG) muss nur überhaupt ein förmlicher Anwalt (oder Rechtsprofessor oder einige wenige andere spezielle Leute) auftreten.

Auch beim BVerfG kann jeder "normale" Anwalt auftreten.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Antworten

Zurück zu „Widerspruch, Klage und sonstige Möglichkeiten, sich zu wehren“