Widerspruch in der Mache

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Koelsch
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Widerspruch in der Mache

#1

Beitrag von Koelsch »

Ich grübel mal wieder über 'nem Widerspruch.

Im zu bemeckernden Bescheid heißt es
Reisekosten öffentlicher Verkehrsmittel werden nicht anerkannt, da nach Vorlage des Bewilligungsbescheides im
örtlichen Jobcenter ein Sozialticket beantragt werden kann. Mit diesem Sozialticket können Sie die öffentlichen Verkehrsmittel im Bereich des Kreises Viersen unentgeltlich nutzen.
Telefonkosten werden hälftig anerkannt, da ein rein gewerbliche Nutzung nicht nachgewiesen wurde. Eine erneute
Prüfung wird ebenfalls beider endgültigen Festsetzung stattfinden.
Das Einkommen aus lhrer selbständigen Tätigkeit als Tagesmutter wird im Rahmen der vorläufigen Bewilligung in Anlehnung an die lhnen zum 01 .01 .2019 bewilligten Pflegeleistungen in Höhe von monatlich 329,38 EUR berücksichtigt. Hierdurch werden alle Aufwendungen im Rahmen dieser Tätigkeit abgedeckt.
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass Beratungskosten vom Steuerberater zur Erstellung der Einkommensteuererklärung nicht als Betriebsausgabe angerechnet werden können.
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass Sie lhre Angaben zu betrieblich und privat gefahrenen Kilometern durch ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch zu belegen haben. Nur dann können Betriebsaussgaben für Kfz anerkannt werden.
Wenn keine klare Trennung von privater und gewerblicher Nutzung des Telefons bzw. Handys erkennbar wird,
werden anteilig 50% der Telefonkosten anerkannt.
Das Sozialticket kostet übrigens 38,65 Euro

Mich beißt vor allem der fette Teil - eLB werden keinerlei Ausgaben für z.B. Essen für die Kinder, Waschzeug, etc. etc. anerkannt, Einnahme der Pflegeleistung = Gewinn
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Koelsch
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Re: Widerspruch in der Mache

#2

Beitrag von Koelsch »

Bevor es zu Mistverständnissen kommt - § 11a Abs. 3 Nr 1 u. 3 SGB II ist mir bekannt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Koelsch
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Re: Widerspruch in der Mache

#3

Beitrag von Koelsch »

Ganz grob mein Gedankengang zur Vollanrechnung des Pflegegelds
  1. Die unterschiedliche Handhabung nach Nr. 1 (Einkommen nur der erzieherische Teil der Pflegeleistung) und Nr. 3 Totalanrechnung wird weder im Gesetz noch in der Gesetzesbegründung erläutert. Damit liegt hier eine Ungleichbehandlung vor, diese aber ist auch seitens des Gesetzgebers zwingend zu begründen. Dies ist nicht erfolgt, also ist bei Nr. 3 analog zur Nr. 1 zu verfahren
  2. Wenn die Aufteilung Aufwand/Erzieherische Leistung nicht möglich ist, so ist hier mit Pauschalen zu arbeiten. Was hindert das JC auch hier Ausgabenpauschalen (ohne gesetliche Grundlage) anzuwenden. Im gleichen Bescheid macht JC genau dies z.B. bei den Telefonkosten, es werden pauschal 50% der tatsächlichen Kosten anerkannt. Genauso könnte pauschal der für die jeweilige Alterstufe im Regelsatz vorgesehene Betrag für Fresselchen, und Körperpflege vom Pflegegeld als Aufwand zum Abzug gebracht werden
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HarzerUrvieh
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Re: Widerspruch in der Mache

#4

Beitrag von HarzerUrvieh »

#3
Das Erstellen der Einkommenssteuererklärung ist "steuerrechtlich" keine Betriebsausgabe, richtig?
Daraus die Einkommenssteuer zu errechnen, dürfte einfacher sein, als einen ALG2-Antrag auszufüllen. Es bedarf also keines StB. Somit wird das JC damit wohl leider "Recht" haben.

Mal verliert man und mal gewinnen die anderen...
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Günter
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Re: Widerspruch in der Mache

#5

Beitrag von Günter »

Steuerberatungskosten müssen hinsichtlich ihrer Berücksichtigung zu den Betriebsausgaben, Werbungkosten oder zu den Kosten der Lebensführung zugeordnet werden. Sie dürfen als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten vom den zu versteuernden Einnahmen abgezogen werden, wenn und soweit sie bei der Ermittlung der Einkünfte anfallen.
https://www.betriebsausgabe.de/lexikon/ ... ngskosten/

Achtung: Andere Aufwendungen für die Steuerberatung (z. B. Kosten für die Erstellung des Mantelbogens zur Einkommensteuererklärung, der Anlage Kind, U, Unterhalt oder Vorsorgeaufwand) stellen Kosten der privaten Lebensführung dar und sind steuerlich nicht abziehbar. Der Bundesfinanzhof hat diese gesetzliche Regelung bestätigt und nicht als verfassungswidrig eingestuft.


https://www.steuern.de/kosten-steuerberater.html
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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tigerlaw
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Re: Widerspruch in der Mache

#6

Beitrag von tigerlaw »

:jojo: :jojo:

--> Die Umsatzsteueranmeldung / -Erklärung, Anlage GSE und EÜR dürften aber auf jeden Fall anzuerkennen sein.

Diese Positionen werden ja auch in der StB-Rechnung getrennt ausgewiesen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Widerspruch in der Mache

#7

Beitrag von Koelsch »

Mal ein erster Entwurf mit der Bitte um Bemeckerung
Widerspruch gegen Bescheid 12022019.doc
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Widerspruch in der Mache

#8

Beitrag von tigerlaw »

Eigentlich nichts anzumerken.

Die Steuerberaterkosten splittest Du vermutlich absichtlich nicht auf? Wie gesagt: Soweit es den "Mantel" und andere "private" Bereiche betrifft, dürfte eine Berücksichtigung in Teil B der Tabelle zur Anlage EKS nicht zutreffend sein.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Widerspruch in der Mache

#9

Beitrag von Koelsch »

Steuerberaterkosten und z.B. Telefon, Porto, Büromaterial wird ohnehin im Zweifel "lustig" - es gibt 3 Gewerbe, also 3 EKS, Steuerberater aber macht (natürlich) nur 1 Buchführung, sonst würde es deutlich teurer. Und wie teilst Du die Kosten auf die 3 Gewerbe auf? Zeigt nur den Schwachsinn der 3 EKS'sen.
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marsupilami
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Re: Widerspruch in der Mache

#10

Beitrag von marsupilami »

Punkt 5 könnte etwas Pfeffer vertragen.
Etwa so:
5. Gleichzeitig erwarte ich von Ihnen unverzüglich eine genaue Darlegung, wie der von Ihnen verlangte konkrete Nachweis der betrieblich bedingten Telefonkosten ohne gravierende Verletzung des erst kürzlich durch Europäische Rechtsvorgaben verschärften Datenschutzes erfolgen kann.
Sonst ist gut.
Finde ich.
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Widerspruch in der Mache

#11

Beitrag von Koelsch »

Eingebaut - merci
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tigerlaw
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Re: Widerspruch in der Mache

#12

Beitrag von tigerlaw »

Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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