Moin,
ich habe hier folgende Situation.
Klägerin lebt im Ausland, hat in Deutschland eine Wohnung, hält sich hier auch jeden Monat auf,hat hier eine Firma,arbeitet hier, braucht sich in DE aber nicht anmelden. (laut Ordnungsamt darf sie es auch nicht)
Sie klagt vor dem hiesigen Verwaltungsgericht.(Privat)
Die Gegenseite moniert das sie in der Klageschrift ihre deutsche Adresse angibt obwohl sie dort nicht gemeldet ist.
Ihre deutsche Adresse ist doch eine ladungs-und zustellfähige Adresse.
Das Gericht selbst akzeptiert die deutsche Adresse und ja, der Auslandsbezug ist bekannt.
Ich sehe wahrscheinlich den Wald vor lauter Bäumen nicht,aber wo soll da das Problem sein ?
Klage Adresse
Re: Klage Adresse
Ich denke, man kann hier analog § 68 StPO argumentieren = man muss dort nicht gemeldet sein
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
-
- Benutzer
- Beiträge: 869
- Registriert: Fr 20. Jul 2012, 09:24
Re: Klage Adresse
Naja, die ausländische Adresse ist allen Beteiligten bekannt, das ist daher kein Thema.
Die inländische Adresse die ja nachweislich besteht dient der vereinfachung,zustell und rechtsfristen usw.
Die inländische Adresse die ja nachweislich besteht dient der vereinfachung,zustell und rechtsfristen usw.
Re: Klage Adresse
Es ist eine ladungsfähige Adresse angegeben, mehr kann die Gegenseite doch nicht verlangen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.