Sanktion

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Biribi
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Sanktion

#1

Beitrag von Biribi »

Hi,
habe am 1. März kein Geld bekommen, aber auch keinen Bescheid das meine Leistung eingestellt wird.
War im November bei einer Amtsärztin. Die hat mich für 6 Monate arbeitsunfähig geschrieben. Da ich in einem Wohnwagen lebe, riet sie mir doch besser woanders über den Winter zu wohnen. Dazu muß ich erklären, hatte 6 Wirbelbrüche und habe Arthrose in der Wirbelsäule und Osteoporose. Von daher kann und darf ich keine Gasflaschen heben/tragen. So war ich denn Anfang Dez. Bei meiner Mutter an der Mosel. 1.5 Stunden von meinem Wohnort entfernt. Hab das Servicecenter angerufen, denen die Adresse mitgeteilt und dachte das ist okay. Niemand sagte mir, DAS IST VERBOTEN. Zwischenzeitlich war ich auch auf dem Campingplatz. Am 18 Feb. Kam eine Aufforderung zur Mitwirkung. Da habe ich auch sofort drauf reagiert. Dann kam nichts mehr. Hatte etliche Male auf Rückruf plädiert, immer wieder aufs Neue. HEUTE kam dann endlich der Rückruf, nach 4 Wochen. Der Sachbearbeiter entschuldigte sich mit:"war ein paar Tage nicht da usw"! Ich soll doch zum Wohnwagen fahren und erklären warum ich dort nicht bin. Daraufhin fragte ich ihn, mit welchem Geld ich dorthin fahren soll. Ich brauche wegen einiger Darmoperationen Spezialkost. Bin mittlerweile auf 37 Kilo. Und ich empfinde alles nur noch als Quälerei.
Die Amtsärztin war sehr nett, hat wirklich in den Arztberichten nachgelesen. Es war REHA im Mai geplant, die wurde jetzt von der AOK abgesagt weil ich seit 28. Feb. Nicht mehr versichert bin. Zudem hab ich mir wohl die Wirbel verletzt als ich vorige Woche einen halben Eimer Wasser getragen habe. Liege jetzt flach. Kann nicht zum Arzt. Ich weiß nicht mehr weiter und hoffe auf Ratschläge.
Lg
Biribi
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marsupilami
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Re: Sanktion

#2

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum.

Wenn Du von der Amtsärztin im November letzten Jahres für 6 Monate krank geschrieben wurdest, worin sollte dann die Mitwirkung bestehen?

Du bist arbeitsunfähig, also nicht vermittelbar, Unterlagen lagen wohl soweit vor.
Oder haben die sich daran hochgezogen, dass Du vorübergehend zu Deiner Mutter gezogen bist?

Und mit welcher Begründung hat Dich die Krankenkasse rausgeschmissen?
Signatur?
Muss das sein?
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kleinchaos
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Re: Sanktion

#3

Beitrag von kleinchaos »

Die KV hat ihn rausgeschmissen, weil das JC die Einstellung der Leistung an die KV gemeldet hat.
Ich vermute mal, dass das JC sich hier auf die EAO beziwht. Das JC sieht sich nicht für zuständig an, wenn er/sie sich in einem anderen Zuständigkeitsbereich aufhält
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Sanktion

#4

Beitrag von Biribi »

Ja, das war deren Begründung. Weil ich bei meiner Mutter war. Dann hätte ich dort einen Neuantrag stellen müssen. Hab aber erklärt das ich seit 4 Wochen auf den Rückruf gewartet habe und nichts schriftliches bekommen habe. Zudem sah ich mich nicht im Unrecht, da meine Mutter ja ortsnah wohnt. Der Schrieb wegen Mitwirkung war ja auch sofort von mir beantwortet. Bin ja auf Anraten der Amtsärztin zu meiner Mutter und war auch zwischendurch vor Ort. D.h. ich wohne nicht dort, könnte mich auch nicht anmelden. Wäre jetzt auch längst auf dem Campingplatz, aber wie soll das ohne Geld funktionieren? Zudem muß ich dringend als erstes zum Arzt. Wenn die Wirbel gebrochen ist, dann kann das sehr leicht zu einer Querschnittslähmung führen.
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Koelsch
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Re: Sanktion

#5

Beitrag von Koelsch »

Kümmer Dich erst mal nicht um den Schrieb von der Krankenversicherung. Ab zum Arzt, das ist ein Notfall und den hat der Doc zu behandeln und die Krankenversicherung zu zahlen.

Ansonsten empfehle ich, wenn's irgend geht, einen Sozialrechtsanwalt aufzusuchen, der einen Eilantrag beim Gericht einreicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Sanktion

#6

Beitrag von Biribi »

aufgrund unseres Telefongesprächs, hier noch einmal meine Stellungnahme:
Mein Wohn-und Aufenthaltsort ist nach wie vor xxxx. Dort war ich ununterbrochen bis Ende November. Im Dezember auch 2 Wochen. Im Januar war ich auch auf dem Campingplatz, da hatte ich mir auch 2 Gasflaschen mitbringen lassen. Quittung hatten sie bekommen. Im Februar gab es ein Problem mit dem Hauptstecker des Wohnwagens, es flogen alle Sicherungen raus. Das war gegen Abend und ich konnte nichts machen, da auch Herr xxxx sich weigerte noch rauszukommen. Er war auch nicht vor Ort und somit kam niemand an den Sicherungskasten, der abgeschlossen ist. Herr xxxx war mit dem Wohnmobil unterwegs und es gab keine Chance, nicht einmal für einen Elektriker da ran zu kommen. Mein Bruder hat mich somit wieder abgeholt.
Am 18. Februar bekam ich von Ihnen Post. In diesem Schreiben wurde ich um Stellungnahme gebeten. Bis zum 02.03. Das habe ich dann auch umgehend gemacht. Ansonsten bekam ich NICHTS. Weder die Ankündigung der Leistungseinstellung, noch wurde für jetzt 4 Wochen meiner Bitte entsprochen, mich zurückzurufen. Ich habe also 4 Wochen null Informationen bekommen. Mein Zustand hat sich dadurch sehr verschlechtert. Von 40 Kilo bin ich auf lebensgefährliche 37 Kilo gerutscht. Das war Stress, den ich mit meinem Reizdarm nicht brauchte!
Gestern telefonierte ich lange mit einem Anwalt und der sagte mir:
1. Ich hätte in jedem Fall eine Mitteilung über die Leistungseinstellung bekommen müssen.
2. Ein Rückruf darf keine 4 Wochen dauern.
3. Im Krankheitsfalle, wie bei mir über 6 Monate kann ich mich durchaus ortsnah aufhalten und ortsnah ist bis zu 2.5 Stunden Autofahrt. Zudem wurde mir von der Amtsärztin geraten woanders unterzuschlüpfen, da ich keine Gasflaschen heben darf.
Das waren jetzt drei Punkte. Dazu kommt das ich im Servicecenter Bescheid gab, das ich bei meiner Mutter bin und diese die Adresse meiner Mutter aufgeschrieben hat, mir aber NICHT mitgeteilt hat, das ich dazu eine Erlaubnis brauche. Ich bin davon ausgegangen das ich mich hier aufhalten darf, aufgrund der 6 monatigen Krankschreibung und der Ortsnähe.
Ich wäre auch jetzt auf dem Campingplatz, habe aber 4 Wochen auf einen Rückruf gewartet und bin jetzt völlig mittellos, da schon am 1 März, ohne Mitteilung Ihrerseits meine Leistung eingestellt wurde. Erschwerend dazu habe ich ein großes Problem mit meinem Rücken, kann mich kaum bewegen und rechne damit das ich mir erneut eine Brustwirbel gebrochen habe. Zum Arzt kann ich nicht, da ich nicht mehr versichert bin. Bewegen würde vielleicht eine Querschnittslähmung nach sich ziehen und das kann auch nicht in Ihrem Sinne sein. Und als ob das nicht genug wäre, wurde mir von der AOK mitgeteilt das die REHA ausgesetzt wurde, die von der Amtsärztin angeordnet wurde. Dort war ich im November, weil von Ihnen so angeordnet!
Am 27. Habe ich einen Termin zum MRT, auf diesen Termin habe ich 3 Monate warten müssen. Da geht es genau um die Brustwirbel, die nach den Röntgenbildern meines Orthopäden Osteoporose zeigen. Auf den nächsten Termin warte ich dann wieder 3 Monate, wenn ich das dann überhaupt noch erlebe.
Es mag sein das ich aus Nichtwissen Fehler gemacht habe, denn ich sah keinerlei Vergehen mich ortsnah bei meiner Mutter aufzuhalten. Dieser Anwalt sieht aber auch gravierende Fehler beim Jobcenter.
Nochmal! Ich lebe nicht bei meiner Mutter und wäre auch jetzt auf dem Campingplatz hätte ich hier nicht seit 4 Wochen auf eine Stellungnahme Ihrerseits völlig hilflos gewartet. Das ist für mich Schikane. Das ich nicht zum Arzt kann ist für mich schon eher lebensbedrohend. Wegen meinem Gewicht wurde ich hauptsächlich krankgeschrieben, aufgrund mehrerer Krankheiten genauso. Ich kann nicht von meiner Mutter verlangen das sie für mich meine Spezialkost bezahlt, sie bekommt nur eine kleine Witwenrente. Da ich viele Sachen aber nicht essen kann/darf muß ich mehr oder weniger verhungern. Zudem die psychische Belastung und das Warten auf Ihren Anruf oder zumindest eine schriftliche Stellungnahme. Das hält kein Mensch lange durch. Ich MUSS zu einem Arzt! Und ich brauche Geld zum leben. Und für die Reparatur vom Strom. Ich kann mir das nicht von meiner Mutter leihen! Zudem verliere ich alles, wenn ich nicht bis zum 30. Die jetzt rückständige Miete für den Wohnwagen bezahle. Dort sind all meine persönlichen Sachen, Kleidung, Wäsche, einfach alles was ich noch besitze. Das kann ich nichtmal abholen. Und bei meiner Mutter kann ich auch nicht länger wohnen. Somit wäre meine Adresse dann unter der nächsten Brücke.
Ich werde vielleicht noch die Kraft aufbringen mich mit Hilfe eines Anwalts zu retten, aber eigentlich fehlt mir auch dazu die Kraft und der Mut. Zeitung und Fernsehen wären vielleicht besser um aufzuzeigen wie mit kranken Menschen umgegangen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Biribi
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Das war meine Antwort an das JC

#7

Beitrag von Biribi »

Was kann ich noch schreiben?
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Koelsch
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Re: Sanktion

#8

Beitrag von Koelsch »

Das ist mehr als ausreichend. Und setz da eine Frist rein, bis zu der die Leistungen wieder aufzunehmen sind. 10 Tage sollte da reichen.

Oben noch drüber: "Extrem dringend, lebensbedrohende Situation!
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: Sanktion

#9

Beitrag von marsupilami »

Was ist mit einem Anwalt?

Beratungsstellen von Diakonie / Caritas / sozialer Dienst der Gemeinde/Stadt?
Ich sehe das so, dass Du eine engagierte Begleitung vor Ort zum Arzt/Notaufnahme Krankenhaus und Anwalt bzw. Jobcenter brauchst, die sich einsetzt, wenn man versucht Dich abzuwimmeln.

Jaaaa ich weiß, es ist WE!
Was ist mit Telefonseelsorge, dass die Dir einen Ansprechpartner/Anlaufstelle jetzt für's WE oder wenigstens eine Telefonnr. nennen können?

Wir aus dem Forum können "nur" gute Ratschläge geben.
Dir auf die Schnelle vor Ort helfen scheitert i.d.R. schon mal an der Entfernung und die allermeisten der Foristen hier hängen selber am Tropf des Jobcenters oder Grundsicherungsamtes.
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friys
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Re: Sanktion

#10

Beitrag von friys »

Biribi hat geschrieben: Fr 15. Mär 2019, 17:22 Liege jetzt flach. Kann nicht zum Arzt.
@Biribi,
dann rufe um Hilfe unter 116 117 (Ärztliche Bereitschaftsdienst / Arzt-Notdienst - www.116117.de ).

Die Telefonnummer 116117 funktioniert ohne Vorwahl und gilt deutschlandweit. Der Anruf ist kostenfrei – egal, ob über das Festnetz oder mit dem Mobiltelefon angerufen wird. Der Ärztliche Bereitschaftsdienst gewährt medizinische Hilfe in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen.

Bei lebensbedrohlichen Notfallsituationen rufe die 112 (Rettungswagen / Notarzt).


Mit einer gültigen Gesundheitskarte kannst Du dich jetzt sofort in ärztliche Behandlung begeben und auch am 27.03.2019 den Termin zum MRT wahrnehmen, denn Du bist laut Gesetz weiterhin noch mindestens bis zum 28. März 2019 im Rahmen des sog. "nachgehenden Leistungsanspruch" krankenversichert. Das ist im Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - § 19 Abs. 2 SGB V geregelt.
Weitere notwendige Schritte danach, lasse ich jetzt erst einmal außen vor, damit es nicht zuviel wird.

Biribi hat geschrieben: Fr 15. Mär 2019, 19:09 Zudem muß ich dringend als erstes zum Arzt. Wenn die Wirbel gebrochen ist, dann kann das sehr leicht zu einer Querschnittslähmung führen.
Ich würde an deiner Stelle die 112 anrufen und mich ins Krankenhaus bringen lassen wegen Verdacht auf "Wirbel gebrochen". Nach der Erstversorgung würde ich den Krankenhaus eigenen "Sozialdienst" kontaktieren (offziell über KH-Station). Die können Dich bei sozialen Fragen beraten und unterstützen - auch das Jobcenter benachrichtigen, um deine finanziellen Probleme zu lindern.



Biribi hat geschrieben: Fr 15. Mär 2019, 17:22 So war ich denn Anfang Dez. Bei meiner Mutter an der Mosel. 1.5 Stunden von meinem Wohnort entfernt. Hab das Servicecenter angerufen, denen die Adresse mitgeteilt und dachte das ist okay. Niemand sagte mir, DAS IST VERBOTEN.
Ortabwesenheit / Tägliche Erreichbarkeit im zeit- und ortsnahen Bereich. Du darf jederzeit deine Mutter besuchen, wenn Du dort nicht übernachtest. Dieser Tagesbesuch ist nicht genehmigungspflichtig.
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marsupilami
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Re: Sanktion

#11

Beitrag von marsupilami »

Wieder was gelernt: diese 116117 Tel.Nr., hab ich noch nie von gehört oder gelesen.
Danke.
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Pegasus
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Re: Sanktion

#12

Beitrag von Pegasus »

marsupilami hat geschrieben: Sa 16. Mär 2019, 12:19 Wieder was gelernt: diese 116117 Tel.Nr., hab ich noch nie von gehört oder gelesen.
Danke.
Dabei ist diese Notfallnummer schon länger im Betrieb.
Nur bei Notfällen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall etc. muss man die alte 112 wählen.
Scan_Pic116-1170001.jpg
Rückseite:
Scan_Pic116-117_20001.jpg
Deshalb wundere ich mich, das diese Nummer nun auch anders genutzt werden soll..... :3:
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Sanktion

#13

Beitrag von friys »

marsupilami hat geschrieben: Sa 16. Mär 2019, 12:19 Wieder was gelernt: diese 116117 Tel.Nr., hab ich noch nie von gehört oder gelesen.
Dann gehörst Du zu den 50% der Bundesbürger*innen, die laut Kassenärztliche Vereinigung (KV) noch nichts von der Existenz der Rufnummer 116 117 gehört haben. Die Notrufnummer 112 ist so geläufig wie die 110. Dagegen kennt nur jeder Zweite die 116 117, unter der Patienten den Standort der nächsten Bereitschaftsdienstpraxis erfahren und beraten werden können.

Der Start des Dienstes in 2012 wurde je nach Bundesland von zahlreichen organisatorischen Pannen begleitet. Jetzt scheinen die flächendeckenden Bereitschaftspraxen angekommen zu sein. Besonders angesichts überlasteter Notaufnahmen in vielen Kliniken, soll dieser Ärztliche Bereitschaftsdienst die vielen Patienten, die nach Praxisschluss der niedergelassenen Ärzte / Standard-Sprechzeiten des Hausarztes, Nachts oder am Wochenende oder Feiertagen die Notaufnahmen selbst wegen geringfügiger Unpässlichkeiten aufsuchen, umleiten - um so mehr Raum für echte Notfälle schaffen.

In 2018 wurde bei uns in unmittelbarer Nähe zum Krankenhaus und dessen Notaufnahme eine weitere Bereitschaftspraxis eingerichtet. So können Beschwerden von Notfallpatienten, die eine dringende Weiterbehandlung in einem Krankenhaus benötigen, schnell und umfassend abgeklärt oder bei Bedarf ein stationärer Aufenthalt veranlasst werden. Der Ärztliche Bereitschaftsdienst ist zuständig für alle Erkrankungen, die eine Behandlung eines Hausarztes in dessen Praxis erfordern, deren Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zur Öffnung der Praxis warten kann. Wenn der Gesundheitszustand des Patienten das Aufsuchen eines Ärztlichen Bereitschaftsdienstes nicht erlaubt, kommt der Arzt auch zum Patienten nach Hause, heißt es bei uns.
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Günter
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Re: Sanktion

#14

Beitrag von Günter »

Ich muss zugeben, dass ich diese Nummer das erste mal bewußt vor ein paar Tagen wahrnahm, als der oberste Gesundheitsverwahrer über sein Gesetz zur Stärkung der Dreiklassen-Medizin schwafelte.

Da wurde gesagt, die vergeben auch die Termine für die Spezialisten. Dem scheint aber nicht so zu sein.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Sanktion

#15

Beitrag von Koelsch »

Und wenn Du da anrufst, hab ich gerade versucht, dann endlose Warteschleife. Hab dann 112 gewählt und Muttern ist jetzt auf dem Weg ins KH
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Sanktion

#16

Beitrag von Günter »

Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
HarzerUrvieh
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Re: Sanktion

#17

Beitrag von HarzerUrvieh »

Koelsch hat geschrieben: So 17. Mär 2019, 11:24 Und wenn Du da anrufst, hab ich gerade versucht, dann endlose Warteschleife. Hab dann 112 gewählt und Muttern ist jetzt auf dem Weg ins KH
Gute Besserung!
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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Re: Sanktion

#18

Beitrag von friys »

Jobcenter Westerburg gibt Hartz IV Empfängern den Tipp, (bei Wohnungslosigkeit) sich beim Campingplatzbesitzer zu melden.

Quelle: Frontal 21 vom 19. März 2019 Abgeschoben mit Hartz IV : Wohnen auf dem Campingplatz
Video verfügbar bis 19.03.2020, 21:00 > https://www.zdf.de/politik/frontal-21/a ... z-100.html
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Koelsch
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Re: Sanktion

#19

Beitrag von Koelsch »

:kotz: :kotz:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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