wirtschaftliches Existenzminimum ?
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wirtschaftliches Existenzminimum ?
hallo,
weiß jemand was genau ein wirtschaftliches Existenzminimum genau sein soll ?
(Verwaltungsgericht/EA Unterschreitung des wirtschaftlichen Existenzminimums)
weiß jemand was genau ein wirtschaftliches Existenzminimum genau sein soll ?
(Verwaltungsgericht/EA Unterschreitung des wirtschaftlichen Existenzminimums)
Re: wirtschaftliches Existenzminimum ?
- würde ich mit dem Regelbedarf gleichsetzen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: wirtschaftliches Existenzminimum ?
Ich kriege eine Macke, wieso schreibt ein Verwaltungsrichter so etwas an eine Antragstellerin die keinen juristischen Beistand hat ?
- marsupilami
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Re: wirtschaftliches Existenzminimum ?
Soll gelten wo?
Schland?
Europa?
Timbuktu?
Philippinen?
Volkswirtschaftliches, steuerliches, sozio-kulturelles....?
Gabler definiert das so:
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/de ... imum-35288
Das steuerliche Existenzminimum legt der teutsche Bundestag fest.
https://www.bundestag.de/presse/hib/201 ... 376-479376
@ Koelsch: nö.
Im Regelbedarf ist ja angeblich auch sozio und kültür mit drinne.
https://de.wikipedia.org/wiki/Existenzminimum
Welche Definition (Verwaltungs-)Gerichte anlegen, weiß ich nicht.
Aber wenn die keine Definition befügen oder schreiben "definiert nach ....." läßt sich da sicherlich trefflich drüber streiten.
Auch das BVerfGericht hat was im Netz veröffentlicht:
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 00106.html
Schland?
Europa?
Timbuktu?
Philippinen?
Volkswirtschaftliches, steuerliches, sozio-kulturelles....?
Gabler definiert das so:
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/de ... imum-35288
Das steuerliche Existenzminimum legt der teutsche Bundestag fest.
https://www.bundestag.de/presse/hib/201 ... 376-479376
@ Koelsch: nö.
Im Regelbedarf ist ja angeblich auch sozio und kültür mit drinne.
https://de.wikipedia.org/wiki/Existenzminimum
Welche Definition (Verwaltungs-)Gerichte anlegen, weiß ich nicht.
Aber wenn die keine Definition befügen oder schreiben "definiert nach ....." läßt sich da sicherlich trefflich drüber streiten.
Auch das BVerfGericht hat was im Netz veröffentlicht:
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 00106.html
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
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Re: wirtschaftliches Existenzminimum ?
Deutschland.
es gibt sogar massenhaft Urteile hier im Verwaltungsrecht/Verwaltungsgerichte die diesen Begriff verwenden, aber niemand definiert ihn.
es gibt sogar massenhaft Urteile hier im Verwaltungsrecht/Verwaltungsgerichte die diesen Begriff verwenden, aber niemand definiert ihn.
Re: wirtschaftliches Existenzminimum ?
Du musst das von der wirtschaftlichen Seite sehen - wenn das klar definiert wäre, könnten Juristen mit Diskussionen darüber kein Geld mehr verdienen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: wirtschaftliches Existenzminimum ?
Koelsch gute siecht weise, genauso muss man wohl auch die ALG II Verordnung sehen gibt vielen Arbeit, oder ........
Re: wirtschaftliches Existenzminimum ?
Das Existenzminum für einen Elternteil, der Anspruch auf Unterhalt aus Anlass der Geburt eines Kindes hat (die Mutter) beträgt
seit 2015 genau 880 Euro. Das ist der Selbstbehalt für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige. Den hat der BGH gleichgesetzt mit dem Mindestunterhalt, der in so einem Fall zu zahlen wäre (§1651I BGB).
seit 2015 genau 880 Euro. Das ist der Selbstbehalt für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige. Den hat der BGH gleichgesetzt mit dem Mindestunterhalt, der in so einem Fall zu zahlen wäre (§1651I BGB).
Re: wirtschaftliches Existenzminimum ?
Stimmt. Aber: Die Bestimmung der Regelsatzhöhe erfolgt , gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, aufgrund der EVS. Deshalb kann es durchaus vorkommen, dass die "Regelsätze" im Familienrecht von denen des SGB II abweichen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!