wirtschaftliches Existenzminimum ?

Antworten
der ratlose
Benutzer
Beiträge: 869
Registriert: Fr 20. Jul 2012, 09:24

wirtschaftliches Existenzminimum ?

#1

Beitrag von der ratlose »

hallo,
weiß jemand was genau ein wirtschaftliches Existenzminimum genau sein soll ?
(Verwaltungsgericht/EA Unterschreitung des wirtschaftlichen Existenzminimums)
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: wirtschaftliches Existenzminimum ?

#2

Beitrag von Koelsch »

:1: :1: - würde ich mit dem Regelbedarf gleichsetzen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
der ratlose
Benutzer
Beiträge: 869
Registriert: Fr 20. Jul 2012, 09:24

Re: wirtschaftliches Existenzminimum ?

#3

Beitrag von der ratlose »

Ich kriege eine Macke, wieso schreibt ein Verwaltungsrichter so etwas an eine Antragstellerin die keinen juristischen Beistand hat ?
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35521
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: wirtschaftliches Existenzminimum ?

#4

Beitrag von marsupilami »

Soll gelten wo?
Schland?
Europa?
Timbuktu?
Philippinen?

Volkswirtschaftliches, steuerliches, sozio-kulturelles....?

Gabler definiert das so:
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/de ... imum-35288

Das steuerliche Existenzminimum legt der teutsche Bundestag fest.
https://www.bundestag.de/presse/hib/201 ... 376-479376


@ Koelsch: nö.
Im Regelbedarf ist ja angeblich auch sozio und kültür mit drinne.

https://de.wikipedia.org/wiki/Existenzminimum


Welche Definition (Verwaltungs-)Gerichte anlegen, weiß ich nicht.
Aber wenn die keine Definition befügen oder schreiben "definiert nach ....." läßt sich da sicherlich trefflich drüber streiten.


Auch das BVerfGericht hat was im Netz veröffentlicht:
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 00106.html
Signatur?
Muss das sein?
der ratlose
Benutzer
Beiträge: 869
Registriert: Fr 20. Jul 2012, 09:24

Re: wirtschaftliches Existenzminimum ?

#5

Beitrag von der ratlose »

Deutschland.
es gibt sogar massenhaft Urteile hier im Verwaltungsrecht/Verwaltungsgerichte die diesen Begriff verwenden, aber niemand definiert ihn.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: wirtschaftliches Existenzminimum ?

#6

Beitrag von Koelsch »

Du musst das von der wirtschaftlichen Seite sehen - wenn das klar definiert wäre, könnten Juristen mit Diskussionen darüber kein Geld mehr verdienen. :unschuld:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Peterpanik
Benutzer
Beiträge: 2281
Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03

Re: wirtschaftliches Existenzminimum ?

#7

Beitrag von Peterpanik »

Koelsch gute siecht weise, genauso muss man wohl auch die ALG II Verordnung sehen gibt vielen Arbeit, oder ........
Upstocker
Benutzer
Beiträge: 490
Registriert: Mo 16. Sep 2013, 22:49

Re: wirtschaftliches Existenzminimum ?

#8

Beitrag von Upstocker »

Das Existenzminum für einen Elternteil, der Anspruch auf Unterhalt aus Anlass der Geburt eines Kindes hat (die Mutter) beträgt
seit 2015 genau 880 Euro. Das ist der Selbstbehalt für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige. Den hat der BGH gleichgesetzt mit dem Mindestunterhalt, der in so einem Fall zu zahlen wäre (§1651I BGB).
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8232
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: wirtschaftliches Existenzminimum ?

#9

Beitrag von tigerlaw »

Stimmt. Aber: Die Bestimmung der Regelsatzhöhe erfolgt , gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, aufgrund der EVS. Deshalb kann es durchaus vorkommen, dass die "Regelsätze" im Familienrecht von denen des SGB II abweichen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Antworten

Zurück zu „Widerspruch, Klage und sonstige Möglichkeiten, sich zu wehren“