Praxishandbuch für das Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz
Praxishandbuch zum SG-Verfahren der BA
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Praxishandbuch zum SG-Verfahren der BA
jo da steht es Kapitel 7 Punkt 2.1 Persönliche Aufwendungen:
Eine Erstattung für den allgemeinen Zeitverlust des Widerspruchsführers, die Anfertigung von Schriftsätzen oder die Vorbereitung eines Gesprächstermins kann nicht verlangt werden.
Wirklich schade aber auch.
Danke fürs reinstellen Kölsch
Gruß Topas
Eine Erstattung für den allgemeinen Zeitverlust des Widerspruchsführers, die Anfertigung von Schriftsätzen oder die Vorbereitung eines Gesprächstermins kann nicht verlangt werden.
Wirklich schade aber auch.
Danke fürs reinstellen Kölsch
Gruß Topas
venceremos
Re: Praxishandbuch zum SG-Verfahren der BA
Danke für den Link, Kölsch, die Datei steht inzwischen bei uns auf dem Server im Bücherbord!
Wie BK48 schon sagte, wird das für uns Anwälte finanziell haarig, wenn wir trotzdem helfen wollen: Es gibt dann Hartzer I. und II. Klasse (ohne oder mit Verbindlichkeiten beim JC). Die 2. Klasse müßte erst einmal ein Depositum in Höhe der RVG-Gebühren leisten.
Anderenfalls droht
Denn Beratungshilfe ist bei einer positiven Kostengrundentscheidung denknotwendig auch nicht mehr möglich.
Wie BK48 schon sagte, wird das für uns Anwälte finanziell haarig, wenn wir trotzdem helfen wollen: Es gibt dann Hartzer I. und II. Klasse (ohne oder mit Verbindlichkeiten beim JC). Die 2. Klasse müßte erst einmal ein Depositum in Höhe der RVG-Gebühren leisten.
Anderenfalls droht
Denn Beratungshilfe ist bei einer positiven Kostengrundentscheidung denknotwendig auch nicht mehr möglich.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Praxishandbuch zum SG-Verfahren der BA
Über die Anlage 2 - Ansätze zum Abbau von Bearbeitungsrückständen..... kann ich nur
Das gilt auch in Bezug auf meinen jetzigen RA.
Wenn ein SB nur den Namen Peg hört, bekommt diese/dieser `ne Krise. Weiß gar nicht, wo man anfangen soll. Und das alles nur, weil ich bislang bis auf den 1.BWZ Widersprcuh eingelegt habe. Mitterweile scheint dort niemand mehr durchzublicken.
Ach menno bin ich ein nöser Kunde.
Das gilt auch in Bezug auf meinen jetzigen RA.
Wenn ein SB nur den Namen Peg hört, bekommt diese/dieser `ne Krise. Weiß gar nicht, wo man anfangen soll. Und das alles nur, weil ich bislang bis auf den 1.BWZ Widersprcuh eingelegt habe. Mitterweile scheint dort niemand mehr durchzublicken.
Ach menno bin ich ein nöser Kunde.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Praxishandbuch zum SG-Verfahren der BA
daher lieber ~1,50€ pro Monat für ne DGB-Gewerkschaft ausgeben um sich den Kostenschutz für sich und seine Familie zu sichern.tigerlaw hat geschrieben:Danke für den Link, Kölsch, die Datei steht inzwischen bei uns auf dem Server im Bücherbord!
Wie BK48 schon sagte, wird das für uns Anwälte finanziell haarig, wenn wir trotzdem helfen wollen: Es gibt dann Hartzer I. und II. Klasse (ohne oder mit Verbindlichkeiten beim JC). Die 2. Klasse müßte erst einmal ein Depositum in Höhe der RVG-Gebühren leisten.
Anderenfalls droht
Denn Beratungshilfe ist bei einer positiven Kostengrundentscheidung denknotwendig auch nicht mehr möglich.
Alle Aussagen sind nur persönliche Meinungen
Re: Praxishandbuch zum SG-Verfahren der BA
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Praxishandbuch zum SG-Verfahren der BA
Tks, bereits abgespeichert!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Praxishandbuch für das Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz
Aus dem heutigen Newsletter von Harald Thomé
Die BA hat eine aktualisierte Version des Praxishandbuch für das Sozialgerichtliche Verfahren herausgegeben. In dem Handbuch ist der sozialrechtliche Rechtsschutz dargestellt, natürlich aus Behördensicht.
Ich kann dazu nur sagen, wenn das was darin vorgegeben wird, auch angewandt werden würde, hätten viele Hartz IV-Beziehende deutlich weniger Probleme. Allen, die sich wehren möchten, kann ich nur empfehlen, das Handbuch auszudrucken und intensiv damit zu arbeiten.
Das Praxishandbuch 3. Auflage, Stand: 10/2018 gibt es hier zum Download: https://harald-thome.de/fa/redakteur/BA ... t_2018.pdf
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Praxishandbuch für das Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz
Danke, habe ich bereits runtergeladen und in mein "Bücherbord" eingestellt!
Schau mal auf pdf-S. 28: Endgültiger VA ersetzt vorläufige Bewilligung!
Vgl. http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 14#p515914
Kannst also äußerst genüßlich denen das Handbuch um die Ohren schlagen.
Andererseits stand in der alten Fassung von 2013 (ebenfalls auf meinem Bücherbord zu finden) an pdf-S. 19 das genaue Gegenteil.
Schau mal auf pdf-S. 28: Endgültiger VA ersetzt vorläufige Bewilligung!
Vgl. http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 14#p515914
Kannst also äußerst genüßlich denen das Handbuch um die Ohren schlagen.
Andererseits stand in der alten Fassung von 2013 (ebenfalls auf meinem Bücherbord zu finden) an pdf-S. 19 das genaue Gegenteil.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Praxishandbuch für das Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz
Danke für den Hinweis
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Praxishandbuch für das Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz
Interessant habe es auch mal gespeichert, mal sehen wie wir es nutzen können.
Re: Praxishandbuch für das Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz
Danke, ist im "Bücherbord"!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!