Kosten einer Räumungsklage

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Koelsch
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Kosten einer Räumungsklage

#1

Beitrag von Koelsch »

JC "tat nix", Mietrückstände liefen auf, JC wurde vielfach darauf hingewiesen, dass es allein deswegen nun mal langsam in die Strümpfe zu kommen habe. Es passierte nix, Vermieter reichte über Anwalt Räumungsklage ein, dann erst mein JC nun mal rückwirkend ALG II bezahlen zu müssern. Also wurden die Mietrückstände beglichen, Übernahme der gegnerischen Anwaltskosten aber lehnt JC ab, dazu gäbe es keine Rechtsgrundlage. Es wird Klage erhoben auf zumindest darlehensweise Übernahme der Anwaltskosten, darauf erfolgte der folgende Hinweis des SG, den ich dann wie nachfolgend mit Bitte um Bemeckerung beantworten will:

Bild
Antwort Rücknahmeveorschlag SG.doc
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Kosten einer Räumungsklage

#2

Beitrag von marsupilami »

So ungefähr:
2019_05_19 Antwort Rücknahmeveorschlag SG V_m.docx
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Koelsch
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Re: Kosten einer Räumungsklage

#3

Beitrag von Koelsch »

Merci, besserer
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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tigerlaw
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Re: Kosten einer Räumungsklage

#4

Beitrag von tigerlaw »

Richterin hat m. E. Recht. Ist kein SGB II Anspruch.

Amtshaftung!

Schreiben an JC:
"Weil Sie die Klage verursacht haben, müssen Sie mich freistellen.
Bitte informieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung!
Wenn ich bis <Datum > keine Antwort erhalten habe, werde ich klagen!"
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Kosten einer Räumungsklage

#5

Beitrag von Koelsch »

Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Günter
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Re: Kosten einer Räumungsklage

#6

Beitrag von Günter »

Dann würde ich doch etwas in der Art:

Hilfsweise wird beantragt, das Gericht möge den Beklagten verurteilen die Kosten als Darlehen zu gewähren um dem Kläger die Möglichkeit zu geben seine Ansprüche gegen den Kläger zivilrechtlich, entweder im Zuge eines Amtshaftungsverfahrens oder als Schadensersatz wegen der verzögerten Bearbeitung der Anträge, durchzusetzen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Kosten einer Räumungsklage

#7

Beitrag von kleinchaos »

Darlehen würde ich grundsätzlich ablehnen, eben weil Amtshaftung hier der richtige Weg wäre.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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marsupilami
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Re: Kosten einer Räumungsklage

#8

Beitrag von marsupilami »

Müsste das nicht heißen:
"....seine Ansprüche gegen den Kläger die Beklagte zivilrechtlich..."
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Günter
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Re: Kosten einer Räumungsklage

#9

Beitrag von Günter »

marsupilami hat geschrieben: So 19. Mai 2019, 11:39 Müsste das nicht heißen:
"....seine Ansprüche gegen den Kläger die Beklagte zivilrechtlich..."

:verlegen: :verlegen: :verlegen:


@kc, das Darlehen deshalb, um den Zeitdruck wegzunehmen. Das zivilrechtliche Verfahren ist nicht in drei Tagen erledigt.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Kosten einer Räumungsklage

#10

Beitrag von Koelsch »

Der deutliche Hinweis auf Amtshaftung ist schon in der Klageschrift enthalten gewesen und im Widerspruch. Ich hab zu Marsu's Version noch dazugehängt, dass die darlehensweise Übernahme nach Kenntns des LSG Urteils nur hilfweise ins Auge gefasst wird, ansonsten jetzt eben Zuschuss beantragt wird.
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kleinchaos
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Re: Kosten einer Räumungsklage

#11

Beitrag von kleinchaos »

Günter, ja das ist mir schon klar. Darlehen kann man auch kündigen nachdem es ausgezahlt wurde.
Aber bis dahin muss eLb zahlen, ob er will oder nicht.
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Koelsch
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Re: Kosten einer Räumungsklage

#12

Beitrag von Koelsch »

Danke, ich denke, das sollte ich noch einbauen.
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Koelsch
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Re: Kosten einer Räumungsklage

#13

Beitrag von Koelsch »

Sodele, Wampe's Ergänzungen eingebaut. Bitte erneut meckern
Antwort Rücknahmeveorschlag SG_2_ano.doc
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marsupilami
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Re: Kosten einer Räumungsklage

#14

Beitrag von marsupilami »

Du machst es mir schwierig, meiner Funktion als ordentlich bestallter Ober-Meckerfritze gerecht zu werden. :bravo:

Also hab ich mir angestrengt. :baeh:

Man könnte in Punkt 5, letzter Satz schreiben:
".....daher zur Sicherung der Wohnung notwendig geworden waren.
(Geht aber auch ohne)

Was definitiv geändert werden muss - nach meiner Lesart:
"....und des das Kostenrisiko dieses vermeidbaren Zivilverfahrens ...."
:ironiea:
Im Schwäbischen wäre der Artikel "des" als Abkürzung der Formulierung "von dem" korrekt, aber dann müsste man wissen, wie man Kostenrisiko korrekt auf schwäbisch schreibt:
Koschtenrisiko
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Günter
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Re: Kosten einer Räumungsklage

#15

Beitrag von Günter »

Ich würde noch ergänzen.

Da es sich offenbar um komplizierte Rechtsfragen handelt, wird zum Erhalt der Chancengleichheit die Beiordnung eines Anwalts beantragt.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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