AOK - Ablehnung Kostenübernahme
AOK - Ablehnung Kostenübernahme
eLB, seit "zig-Jahren" leider in Schmerztherapie, teilweise ist Gabe von Opiaten nötig, kämpft mit Arzthilfe seit Jahren erfolgreich dafür, den Medikamenteneinsatz auf sehr einzelne Schübe begrenzen zu können. Dazu verschreibt der Schmerztherapeut immer wieder Physiotherapie - ist mehrfach wöchentlich nötig, weiter treibt eLB in Absprache mit dem Schmerztherapeuten mehrfach wöchentlich intensiv Sport. All das ist der AOK seit ewigen Zeiten bekannt.
Dennoch erhielt eLB das folgende Schreiben, das zeitgleich auch an den Physiotheraeuten ging:
Dennoch erhielt eLB das folgende Schreiben, das zeitgleich auch an den Physiotheraeuten ging:
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: AOK - Ablehnung Kostenübernahme
Hat denn die Krankenkasse die Befugnis, anstelle des behandelnden Arztes zu entscheiden, was medizinisch erforderlich ist?
Re: AOK - Ablehnung Kostenübernahme
Falls das ein Bescheid sein sollte, fehlen alle wesentlichen Bestandteile eines Verwaltungsaktes z.B. Begründung, Ermessensausübung, Rechtsbehelfsbelehrung. Ich würde Denen schreiben, dass ich den Wisch als Reklame ansehe und auf einem rechtsmittelfähigen Bescheid bestehe, damit eine sofortige Klage samt Antrag auf eA erfolgen kann.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: AOK - Ablehnung Kostenübernahme
Die Rechtsbehelfsbelehrung hab ich weggelassen, die ist dabei. Das übliche halt: Widerspruch in einem Monat
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Re: AOK - Ablehnung Kostenübernahme
Die Krankenkasse entscheidet anstelle des Arztes?
Re: AOK - Ablehnung Kostenübernahme
So sieht's aus, eine hoch quasselfizierte Sesseldrückerin macht das einfach mal so. Mit dem Arzt wurde "natürlich" keine Rücksprache gehalten.
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Re: AOK - Ablehnung Kostenübernahme
Müssen in dem Versagungsbescheid denn nicht die Rechtsgrundlagen genannt werden, auf denen die Entscheidung beruht? Was steht dazu drin?
- kleinchaos
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Re: AOK - Ablehnung Kostenübernahme
Da würd ich auch Widerspruch einlegen. Rehasport ist ja ganz hilfreich, aber vermutlich hier nicht das Alleinseligmachende
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: AOK - Ablehnung Kostenübernahme
Auf Seite 2 steht nur, dass eben Widerspruch eingelegt werden kann
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Re: AOK - Ablehnung Kostenübernahme
Antrag auf eA.
Der Bescheid ist rechtswidrig, da eine Begründung und die Ermessensausübung im Sinne des SGB X fehlt.
Der Bescheid ist rechtswidrig, da eine Begründung und die Ermessensausübung im Sinne des SGB X fehlt.
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Re: AOK - Ablehnung Kostenübernahme
Würde auch Widerspruch einlegen! Ist eLB Mitglied in einen "Sozialverein" ? Das wäre hier empfehlenswert. Rehasport oder Physiotherapie - da individuell - ein großer Unterschied.
Ich habe beides versucht und kann nur als "Schmerzmensch" mit Morphineinnahme sagen, das eine Physio besser ist.
Ich habe beides versucht und kann nur als "Schmerzmensch" mit Morphineinnahme sagen, das eine Physio besser ist.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: AOK - Ablehnung Kostenübernahme
Klar werden wir widersprechen.
Allerdings schwebt mir ein weiterer Gedanke lebhaft vor Augen: § 24 Abs. 1 SGB II
Arzt verschreibt, Kasse zahlt nicht = unabweisbarer Bedarf
Allerdings schwebt mir ein weiterer Gedanke lebhaft vor Augen: § 24 Abs. 1 SGB II
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Re: AOK - Ablehnung Kostenübernahme
https://www.buzer.de/gesetz/2602/a37309.htm(1) 1 Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen.
2 Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt.
3 Weiter gehende Leistungen sind ausgeschlossen.
Ämmm ein Darlehen?
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Re: AOK - Ablehnung Kostenübernahme
Danke, wenn man nicht ins Gesetz guckt:
Ich meine natürlich § 21 Abs. 6 SGB II
Ich meine natürlich § 21 Abs. 6 SGB II
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Re: AOK - Ablehnung Kostenübernahme
Heheh dann habe ich ja endlich mal wieder etwas geholfen.
Könnte hier nicht die Krankenkasse gemeint sein?(6) 1Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht.
2 Der Mehrbedarf ist unabweisbar, wenn er insbesondere nicht durch die Zuwendungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten der Leistungsberechtigten gedeckt ist und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht.
Zuletzt geändert von Pegasus am Fr 31. Mai 2019, 18:57, insgesamt 1-mal geändert.
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- marsupilami
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Re: AOK - Ablehnung Kostenübernahme
Ist nicht damit zu rechnen, dass das JC gleich abwimmelt mit der Begründung: med. Problem, KK ist vorraniger Leistungsträger?
Signatur?
Muss das sein?
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Re: AOK - Ablehnung Kostenübernahme
Marsu war schneller....
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Re: AOK - Ablehnung Kostenübernahme
Zuwendung sehe ich nicht, und die KK sagt ja gerade - nöö, wir zahlen nicht. Klar wird JC sich vermutlich wehren, aber die dürfen ja gerne gegen die KK klagen und denen klar machen - Ihr seid zuständig, Ihr müsst zahlen.Pegasus hat geschrieben: ↑Fr 31. Mai 2019, 18:54 Heheh dann habe ich ja endlich mal wieder etwas geholfen.
Könnte hier nicht die Krankenkasse gemeint sein?(6) 1Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht.
2 Der Mehrbedarf ist unabweisbar, wenn er insbesondere nicht durch die Zuwendungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten der Leistungsberechtigten gedeckt ist und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht.
Das JC jubelnd zustimmt, erwarte ich eher nicht. Aber so hat man 2 Eisen im Feuer.
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Re: AOK - Ablehnung Kostenübernahme
Okay dann verstehe ich Deine Gedanken......
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- marsupilami
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Re: AOK - Ablehnung Kostenübernahme
Und wie wollt Ihr dem JC die Kostenübernahme / Mehraufwendung schmackhaft machen?
Mit einem ärztlichen Attest?
Dann sagen die doch erst recht: Gehst Du Krankenkassen.
Dann zieht sich das ewig hin und der Dumme ist eLB!
Bis der sein Geld hat für Physio bzw. Schmerztherapie.
Mit einem ärztlichen Attest?
Dann sagen die doch erst recht: Gehst Du Krankenkassen.
Dann zieht sich das ewig hin und der Dumme ist eLB!
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Zuletzt geändert von marsupilami am Fr 31. Mai 2019, 19:12, insgesamt 1-mal geändert.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: AOK - Ablehnung Kostenübernahme
Können die nicht, denn KK hat doch schon mittem Kopp geschüttelt.
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Re: AOK - Ablehnung Kostenübernahme
Dann die Doppelstrategie.
eA gegen die KV und parallel dazu Antrag beim JC mit den Hinweis, die >Physio ist unabweisbar, denn sonst würde der Doc die nicht verordnen, KV hat abgelehnt, also seid ihr an der Reihe, aber als kleinen Lolli teile ich euch mit, dass eA wegen Rechtswidrigkeit des VA läuft, sollte das Gericht mitspielen seid ihr aus dem Schneider.
eA gegen die KV und parallel dazu Antrag beim JC mit den Hinweis, die >Physio ist unabweisbar, denn sonst würde der Doc die nicht verordnen, KV hat abgelehnt, also seid ihr an der Reihe, aber als kleinen Lolli teile ich euch mit, dass eA wegen Rechtswidrigkeit des VA läuft, sollte das Gericht mitspielen seid ihr aus dem Schneider.
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Re: AOK - Ablehnung Kostenübernahme
So in der Richtung denke ich auch - evtl. dem JC "freundlich anbieten", sie könnten gerne im eA Verfahren als Streitgenosse teilnehmen
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Re: AOK - Ablehnung Kostenübernahme
Mir fällt gerade etwas ein.... ich hatte von meiner Kasse mal telefonisch die Auskunft erhalten, das -> der Facharzt entscheidet ob er Physiotherapie weiterhin für sinnvoll hält. Meist werden ja eine bestimmte Anzahl verschrieben oder der Doc sagt, mehr darf er nicht, was aber nicht stimmt. So jedenfalls die Auskunft bei meiner Kasse.
Behalte das mal im Hinterkop, könnte hilfreich bei Widerspruch / Klage sein.
Behalte das mal im Hinterkop, könnte hilfreich bei Widerspruch / Klage sein.
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Re: AOK - Ablehnung Kostenübernahme
So kenn ich das auch - wenn Doch sagt, dauerhaft muss sein, dann ist das so. Allenfalls kan KK das dann noch durch den MDK "checken" lassen.
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