Klagen oder nicht?

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Emma9804
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Klagen oder nicht?

#1

Beitrag von Emma9804 »

Tja, mein Widerspruch ist abgelehnt.
So ganz schlau werd ich aus der Sache nicht.
Es geht ja um zwei Rückforderungen:
1. Rückforderung aus dem November, wg. anderer Freibeträge (Krankengeld und Reha), den Bescheid hab ich erst im März erhalten.
2. Rückforderung für Mai, wg. Arbeitsaufnahme, dabei habdem ALG1 Bescheid entnehmen können das da was an die Arge überwiesen wurde.(Kurfassung: Alg2, dann 400€Job und ALG1, dann Teilzeitstelle)

Ich selber kann hier leider keine Bescheide einstellen, damit Ihr genau wißt worum es geht und was passiert ist, ich hab die letzten Schreiben an Koelsch gefaxt.

Lohnt sich klagen dann überhaupt? Oder wird es letztlich nur noch teurer für mich?
Ich hoffe ich bekomme die Bescheide hier irgendwie anonymisiert unter.
LG Nicole
Zuletzt geändert von Koelsch am Do 18. Dez 2008, 20:28, insgesamt 2-mal geändert.
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Günter
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Re: Klagen oder nicht?

#2

Beitrag von Günter »

Emma, auch ohne die Bescheide zu kennen, wie oft haben wir klar gestellt, dass die Klage vor dem Sozialgericht zumindest in der ersten Instanz kostenlos ist. Die Anwaltskosten, falls überhaupt ein Anwalt erforderlich ist sind (einkommensabhängig) über PKH gedeckt.

So nun warten wir das Koelsch die Bescheide einstellt. Denk bitte dran, wir sind alle nicht mehr die Jüngsten und nicht von deinem unbändigen Schaffensdrang beseelt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Emmaly
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Re: Klagen oder nicht?

#3

Beitrag von Emmaly »

Günter hat geschrieben:Die Anwaltskosten, falls überhaupt ein Anwalt erforderlich ist sind (einkommensabhängig) über PKH gedeckt.
Wenn Aussicht auf Erfolg besteht. Wenn von vorn herein klar ist, dass die Sache keinen Erfolg hat, dann wird PKH abgelehnt.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Koelsch
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Re: Klagen oder nicht?

#4

Beitrag von Koelsch »

Ich hab mir jetzt mal die Schreiben etwas durchgeschaut. Zur Anrechnung oder Nichtanrechnung von Übergangsgeld kann Günter mehr sagen als ich. Auf Krankengeld wird (außer evtl. den € 30,00 Versicherungspauschale) kein Freibetrag nach § 30 SGB II gerechnet, es handelt sich bei Krankengeld um eine Lohnersatzleistung und nicht um Erwerbseinkommen.

Wenn im Mai 08 tatsächlich € 400 Lohn und € 105 Nachzahlung zugeflossen sind, dann war das Einkommen in Mai 08 gesamt € 505,00.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Koelsch
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Re: Klagen oder nicht?

#5

Beitrag von Koelsch »

Hab mich noch ein bißchen weiter eingelesen, auch das Übergangsgeld bei REHA oder ähnlich ist eine Lohnersatzleistung und wird auf das ALG II angerechnet. Das heißt dann aber wohl auch, wenn das Übergangsgeld höher ist als der ALG II Regelsatz, dann wird der Überhang z.B. auf die KdU angerechnet.
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Emma9804
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Re: Klagen oder nicht?

#6

Beitrag von Emma9804 »

Dann würde es ja heißen die Arge hätte recht, wenn dem so ist, macht es mich allerding ziemlich sauer, das die uns monatelang überzahlen obwohl ich immer sofort alle Unterlagen Abrechnungen etc eingereicht habe. Ein halbes Jahr später fällt es dann auf?

Unsere Anwältin hat erneut um die Akte gebeten im folgendem Schreiben, daraus schließe ich, das sie sie noch nicht hatte.
Die Entscheidung ist allerdings gefallen, wir müssen klagen, denn sonst haben wir die Anwaltskosten auch noch zu zahlen, im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung greift unsere Rechtschutz. Ich informiere Euch weiter.
Wenn das alles so kommt und wir zahlen müssen, schmeiss ich vermutlich Bomben, denn ich hätte ja ab Januar 08 meinen Anspruch auf ALG1 geltend machen können (Carlottas Kigabeginn) vielleicht sollte ich das nachträglich durchkämpfen, dann wären wir nämlich quitt.
Ich hab aber einfach keine Lust mehr dazu, das ist ziemlich kräfteraubend.
LG Nicole
Emma9804
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Re: Klagen oder nicht?

#7

Beitrag von Emma9804 »

So, nun bin ich vollends verwirrt.
Die Rechtschutz hat zugestimmt, die Anwältin hat Klage eingereicht, ich versuche morgen mal zu scannen und hochzuladen, die techn. Vorraussetzungen habe ich ja nun.
Aber in dem Schreiben an das SG steht klar:
Es wird um Akteneinsicht gebeten (das hat sie ja schon zweimal gewollt) Nach Akteneinsicht wird die Klagebegründung erfolgen.

Hähhhh? Hat sie die Akten denn noch gar nicht bekommen???? Leider ist die Anwältin so gut wie nie zu erreichen.
Fraglich ist ja immernoch mein Alg1 aus dem Monat Mai (oder April). Ich habs ja nicht bekommen, es wurde ja an die Arge gezahlt und die fordern trotzdem noch Geld aus dem Monat.
Ich berichte mal weiter.
Allerdings hätte doch bei keinerlei Erfolgsaussicht weder die RS zugestimmt, noch die Anwältin Klage eingereicht, oder????
LG Nicole
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Koelsch
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Re: Klagen oder nicht?

#8

Beitrag von Koelsch »

Emma9804 hat geschrieben:So, nun bin ich vollends verwirrt.
Die Rechtschutz hat zugestimmt, die Anwältin hat Klage eingereicht, ich versuche morgen mal zu scannen und hochzuladen, die techn. Vorraussetzungen habe ich ja nun.
Aber in dem Schreiben an das SG steht klar:
Es wird um Akteneinsicht gebeten (das hat sie ja schon zweimal gewollt) Nach Akteneinsicht wird die Klagebegründung erfolgen.

Hähhhh? Hat sie die Akten denn noch gar nicht bekommen???? Leider ist die Anwältin so gut wie nie zu erreichen.
Fraglich ist ja immernoch mein Alg1 aus dem Monat Mai (oder April). Ich habs ja nicht bekommen, es wurde ja an die Arge gezahlt und die fordern trotzdem noch Geld aus dem Monat.
Ich berichte mal weiter.
Allerdings hätte doch bei keinerlei Erfolgsaussicht weder die RS zugestimmt, noch die Anwältin Klage eingereicht, oder????
LG Nicole
Ich denke auch, die RS hätte nicht zugestimmt, wenn die keine Aussicht auf Erfolg sähen. Akteneinsicht, es ist durchaus möglich, dass ARGE da noch nicht in die Strümpfe gekommen ist und die Anwältin jetzt die Klage und damit das Gericht als Druckmittel einsetzt.
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Emma9804
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Re: Klagen oder nicht?

#9

Beitrag von Emma9804 »

Jetzt heul ich gleich. Ich hab grad ne Vollstreckungsankündigung bekommen. Aber nur für die Überzahlung aus dem Mai. Ich faxe grad alles rüber an meine Anwältin, die kümmert sich dann. Die Akten sind tatsächlich eingegangen, wow.
Aber warum gilt diese Ankündigung nur für die Mai Überzahlung? Wo bitte ist denn die aus Okt.-bisDez/07 geblieben? Vergessen?
Ich mag nicht mehr. Ehrlich, hätte ich irgendwie Geld wäre ich so weich gekocht das ich zahlen würde.
Ich mag nimmer.
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Pegasus
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Re: Klagen oder nicht?

#10

Beitrag von Pegasus »

Och menno Emma,

ich hoffe sehr für Dich, dass Deine Anwältin auch in diesen Fachbereich tätig ist?
Nicht dass Du 'nur' eine Anwältin für z.B. Familienrecht oder ähnliches hast.....
Darauf muss man immer achten.

Drücke Dir die Daumen.
Peg
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Klagen oder nicht?

#11

Beitrag von Emma9804 »

Sie ist Anwältin für Sozialrecht. Hoffentlich auch gut. Danke
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Koelsch
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Re: Klagen oder nicht?

#12

Beitrag von Koelsch »

Emma, lass mal die Anwältin machen. Vollstreckungsankündigung heißt ja noch nicht Vollstreckung. Und in was wollen die bei Dir vollstrecken??? Du liegst doch mit sämtlichen Einkommen eindeutig unter der Pfändungsfreigrenze. Also kein Grund, übermäßig nervös zu werden.
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Pegasus
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Re: Klagen oder nicht?

#13

Beitrag von Pegasus »

Und in was wollen die bei Dir vollstrecken???
Na ja, können die nicht auf Gegenstände so `ne Marke kleben bwz. gleich einsammeln um das zu versteigern?

Peg
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Koelsch
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Re: Klagen oder nicht?

#14

Beitrag von Koelsch »

Pegasus hat geschrieben:
Und in was wollen die bei Dir vollstrecken???
Na ja, können die nicht auf Gegenstände so `ne Marke kleben bwz. gleich einsammeln um das zu versteigern?

Peg
Im Prinzip ja, aber das muss sich auch noch lohnen und überhaupt erlaubt sein. Also den 2 Meter breiten Plasmafernseher dürfen sie pfänden (müssen aber einen "Normalfernseher" hinstellen), den 3 Jahre alten Röhrenfernseher in Normalgröße nicht. Ich denke mal nicht, dass Emma wirklich Mengen an pfändbaren Gegenständen im Haushalt hat, selbst Ehegatten, Kinder, Hunde Katzen sind unpfändbar. Das schlimmste, was passieren könnte, wäre nach meinem Eindruck die Abgabe einer EV, die bricht ihr aber auch kein Bein.
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