Fristen seitens des Amtes

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bienchen
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Fristen seitens des Amtes

#1

Beitrag von bienchen »

Hallöchen, bin wieder mal hier unterwegs, habe am 24.09.09 meinen Widerspruch persönlich bei der Widerspruchstelle der Arge abgegeben und es mir auch schriftlich bestätigen lassen. ( Da war ich schon froh das der nette Herr seinen Stempel zückte und mir dieses bestätigte, er wunderte sich zwar da die meisten Widersprüche per Post eingingen :ohnemich: aber naja) Jetzt würde mich interessieren welchen Zeitraum ich den Herrschaften lassen muß bis ich wieder etwas von ihnen hören sollte. LG bienchen
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Günter
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Re: Fristen seitens des Amtes

#2

Beitrag von Günter »

Für Widersprüche haben die 3 Monate Zeit.

Was hast du denn nun abgegeben?

Den Widerspruch mit der Begründung Bescheide unverständlich, verbunden mir der Aufforderung verständliche und korrekte Bescheide zu erstellen?

Hast du denen eine Frist im Widerspruchsschreiben gesetzt?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Fristen seitens des Amtes

#3

Beitrag von Koelsch »

Ein Widerspruch ist innerhalb von 3 Monatebn zu bearbeiten, ist er das nicht, kannst Du beim Sozialgericht Untätigkeitsklage einreichen.
§ 88 SGG (Untätigkeitsklage)

(1) Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsaktes ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsaktes zulässig. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.

(2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
bienchen
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Re: Fristen seitens des Amtes

#4

Beitrag von bienchen »

Hui, das ging aber super schnell mit der Antwort :bravo: !!!! ja, beim Widerspruch ich habe mich an Deine Vorschläge gehalten, bui aber das es 3 Monate sind bis zur ersten Reaktion ihrerseits ist ja erst mal schwer verdaulich, schluck!!! Unsere Situation hat sich nämlich noch nicht verändert; mußte einen Antrag auf Weiterbewilligung stellen (Bewilligungszeitraum läuft am 31.10. aus). Wird der überhaupt dann noch bearbeitet? :kopfkratz:
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Koelsch
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Re: Fristen seitens des Amtes

#5

Beitrag von Koelsch »

Widerspruch und Weiterbewilligungsantrag sollten nix miteinander zu tun haben - der Widerspruch wird üblicherweise auch nicht in der Leistungsabteilung bearbeitet.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
bienchen
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Re: Fristen seitens des Amtes

#6

Beitrag von bienchen »

......S o l l t e n ... nix miteinander zu tun haben :verwirrt: aber ich bin mir leider nicht so sicher. Aber..... die Hoffnung stirbt zuletzt :Daumen: mal sehen was ich gegen Ende des Monat`s vom Amt höre, bin gespannt wie ein Flitzebogen.... Danke für die promte nette Hilfestellung und wünsch noch einen schönen Abend :cool: macht weiter so, ich kann Euer Forum nur empfehlen!!!! Bis bald LG bienchen
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Koelsch
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Re: Fristen seitens des Amtes

#7

Beitrag von Koelsch »

Nun ja, ich schreib extra sollten, denn ARGE macht ja nun leider hin und wieder auch mal etwas, was ARGE nicht machen sollte - natürlich nur aus rein sozialen Erwägungen heraus, man möchte die Arbeitsplätze in den Widerspruchsabteilungen nicht gefährden. :zwinker:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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bienchen
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Re: Fristen seitens des Amtes

#8

Beitrag von bienchen »

:bravo: :bravo: :bravo: :bravo: so einen ähnlichen Satz habe ich auch schon mal von einer jungen Dame die im "Auskunftsbüro ohne Akteneinsicht" saß zu hören bekommen......die Politik hätte sich zum Ziel gesetzt die Arbeitslosikeit zu beseitigen....(aber wohl nicht mehr zu meiner Lebenszeit, persönliche Anmerkung von mir) aber so ihre Aussage.... dann wären die Mitarbeiter der Agenturen und der Jobcenter ja die Arbeitslosen.... es ist doch eine unter den Angestellten die Zusammenhänge erkennen kann :bravo: :bravo: Also retten wir weigstens deren Arbeitsplätze :zwinker: :zwinker: :zwinker:
Anonym22010

Re: Fristen seitens des Amtes

#9

Beitrag von Anonym22010 »

bienchen hat geschrieben:......S o l l t e n ... nix miteinander zu tun haben :verwirrt: aber ich bin mir leider nicht so sicher.
Du, ich hab schon so viele Widersprüche abgegeben, da müßten sie mich Jahre auf meinen Bescheid /Geld warten lassen, wenn sie das "bestrafen" wollten! :jumpi:
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Koelsch
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Re: Fristen seitens des Amtes

#10

Beitrag von Koelsch »

Na ja, ich hab bis heute auch noch keinen einzigen Bescheid bekommen, auf den ich keinen Widerspruch einlegen musste. :verlegen:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Emmaly
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Re: Fristen seitens des Amtes

#11

Beitrag von Emmaly »

Andrea hat geschrieben:
bienchen hat geschrieben:......S o l l t e n ... nix miteinander zu tun haben :verwirrt: aber ich bin mir leider nicht so sicher.
Du, ich hab schon so viele Widersprüche abgegeben, da müßten sie mich Jahre auf meinen Bescheid /Geld warten lassen, wenn sie das "bestrafen" wollten! :jumpi:
Dito, und ich klage auch, und das dauert leider Jahre.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
bienchen
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Re: Fristen seitens des Amtes

#12

Beitrag von bienchen »

OK, dann gibt es ja noch Hoffnung, soviel Erfahrung hab ich noch nicht mit dem Amt, :ka: aber selbst die lassen einen langsam "ergrauen" :verlegen:
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Koelsch
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Re: Fristen seitens des Amtes

#13

Beitrag von Koelsch »

bienchen hat geschrieben:OK, dann gibt es ja noch Hoffnung, soviel Erfahrung hab ich noch nicht mit dem Amt, :ka: aber selbst die lassen einen langsam "ergrauen" :verlegen:
Du siehst, auch das Alter hat seine Vorzüge, bei mir ist schon seit Jahren alles grau. :jojo: :jojo:
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