Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

keindurchblickmehr
Benutzer
Beiträge: 1747
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 08:51

Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#1

Beitrag von keindurchblickmehr »

Hallöchen,

ihr habt ja bestimmt mitbekommen, daß die ARGE sich weigert, mir die Verpflegungspauschale von 6,- bei Abwesenheit über 12 Std. zu gewähren / von meinem Gewinn in Abzug zu bringen.

Im Rahmen der eA wurde ja eine Bespitzelungs-stellungnahme einer ARGE SB vorgelesen, die anonym in meinem Laden geschnüffelt hat. Ich möchte dies nicht auf mir sitzenlassen und den ARGE Mitarbeitern gleichzeitig Hausverbot für meinen Laden erteilen.

Könnt ihr mir helfen, wie ich das ganze formulieren soll... und vorallem gegen wen es gerichtet ist, und wer der Adressat des ganzen ist. ?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#2

Beitrag von Koelsch »

Dazu musst Du erst mal den Namen des "Spitzels" haben. Warte mal auf die Akteneinsicht, die ist ja beantragt. Da müsste dann drinstehen, wer hat gespitzelt und wer hat das beauftragt. Der Spitzel ist letztlich ein armes Schw.... - macht aber nix, mitgegangen, mitgehangen. Aber der Cheffe, dem kann man mit Dienstaufsichtsbeschwerde kommen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
keindurchblickmehr
Benutzer
Beiträge: 1747
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 08:51

Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#3

Beitrag von keindurchblickmehr »

Koelsch hat geschrieben:Dazu musst Du erst mal den Namen des "Spitzels" haben. Warte mal auf die Akteneinsicht, die ist ja beantragt. Da müsste dann drinstehen, wer hat gespitzelt und wer hat das beauftragt. Der Spitzel ist letztlich ein armes Schw.... - macht aber nix, mitgegangen, mitgehangen. Aber der Cheffe, dem kann man mit Dienstaufsichtsbeschwerde kommen.
Den Namen des Spitzels weiss ich... hab ich mir gemerkt....wer es beauftragt hat, kann nur der Teamleiter meiner Leistungsabteilung sein. Die haben ja von Anfang an gesagt, ich krieg´s nicht. Ich habe keine Lust mehr erst auf die Akteneinsicht zu warten..Immerhin ist diese bereits seit Februar 2009 vom Anwalt beantragt. Hab ich zufällig in einem Schreiben ans SG gesehen, wo es um die grosse Klage ging.
Benutzeravatar
Emmaly
Benutzer
Beiträge: 4668
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 21:12
Wohnort: Land Brandenburg

Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#4

Beitrag von Emmaly »

Warum hat der Anwalt die Akteneinsicht noch nicht durch?

Bei mir ging es nach Beschwerde an die Geschäftsführung recht zügig. :mrgreen:
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Benutzeravatar
Jean Fairtique
Benutzer
Beiträge: 108
Registriert: Fr 31. Jul 2009, 11:38

Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#5

Beitrag von Jean Fairtique »

Emmaly hat geschrieben:Warum hat der Anwalt die Akteneinsicht noch nicht durch?

Bei mir ging es nach Beschwerde an die Geschäftsführung recht zügig. :mrgreen:
Weil doch der Anwalt ein Bild ist
Der, der immer nur sagt: "Der Klügere gibt nach" darf sich nicht wundern wenn bald die Dummen das sagen haben.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#6

Beitrag von Günter »

Bei Dienstaufsichtsbeschwerden gelten immer noch die drei großen F = formlos, fristlos, folgenlos. Also Fachaufsichtbeschwerde bei der vorgesetzten Behörde, ich denke das ist die Regionaldirektion und Kopien an das Kundenreaktionsmanagement.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
keindurchblickmehr
Benutzer
Beiträge: 1747
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 08:51

Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#7

Beitrag von keindurchblickmehr »

Emmaly hat geschrieben:Warum hat der Anwalt die Akteneinsicht noch nicht durch?

Bei mir ging es nach Beschwerde an die Geschäftsführung recht zügig. :mrgreen:
Die Richterin hat im Rahmen der Verhandlung zu meinem Anwalt gesagt, die anderen Sache machen wir dann im Januar...da haben Sie ja Akteneinsicht beantragt, da Ihnen die noch nicht gewährt wurde, wurden diese Sachen heute nicht mit terminiert. Mein Anwalt hat bissl verdutzt geschaut.... und sogar gemeint, das weiß er jetzt gar nicht. Naja..ich hab dann in den Unterlagen gesehen, daß das bereits im Februar war.
Beschwerden an die Geschäftsleitung meiner ARGE bringen rein gar nix...außer daß die neue Mittel und Wege suchen, mir meine Gelder vorzuenthalten. Die Bespitzelungsaktion erfolgte ja erst nach einem Gespräch mit der Leistungs-SB sowie deren Vorgesetzen. Sie war ja von Anfang an der Meinung, mir stünde die Pauschale nicht zu...Also musste man ja was konstruieren....
keindurchblickmehr
Benutzer
Beiträge: 1747
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 08:51

Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#8

Beitrag von keindurchblickmehr »

Günter hat geschrieben:Bei Dienstaufsichtsbeschwerden gelten immer noch die drei großen F = formlos, fristlos, folgenlos. Also Fachaufsichtbeschwerde bei der vorgesetzten Behörde, ich denke das ist die Regionaldirektion und Kopien an das Kundenreaktionsmanagement.
Wer ist denn die vorgesetzte Behörde bei mir ... und wer die Regionaldirektion ?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#9

Beitrag von Günter »

keindurchblickmehr hat geschrieben:
Günter hat geschrieben:Bei Dienstaufsichtsbeschwerden gelten immer noch die drei großen F = formlos, fristlos, folgenlos. Also Fachaufsichtbeschwerde bei der vorgesetzten Behörde, ich denke das ist die Regionaldirektion und Kopien an das Kundenreaktionsmanagement.
Wer ist denn die vorgesetzte Behörde bei mir ... und wer die Regionaldirektion ?
Ich vermute, dass die auch für das besetzte Franken zuständig sind.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_5526/Na ... Y-Nav.html
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
keindurchblickmehr
Benutzer
Beiträge: 1747
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 08:51

Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#10

Beitrag von keindurchblickmehr »

Ok...das ist die Regionaldirektion....und wer ist die vorgesetzte Behörde ??..Die Stadt Nürnberg ?... und damit der OB ?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#11

Beitrag von Günter »

Na die Regionaldirektion. Das ist die vorgesetzte Behörde der regionalen ARGEn.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
keindurchblickmehr
Benutzer
Beiträge: 1747
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 08:51

Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#12

Beitrag von keindurchblickmehr »

Günter hat geschrieben:Na die Regionaldirektion. Das ist die vorgesetzte Behörde der regionalen ARGEn.

Ahja... das hatte ich überlesen....Die Adresse hab ich notiert.
keindurchblickmehr
Benutzer
Beiträge: 1747
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 08:51

Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#13

Beitrag von keindurchblickmehr »

Was ist denn der Unterschied zwischen der Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#14

Beitrag von Günter »

Wenn ich es richtig gerafft habe, also ohne Garantie, dann geht es bei der Dienstaufsichtsbeschwerde um Verfehlungen eines Mitarbeiters und die Bearbeiter sind die lieben Kollegen -> die berühmten drei F.

Bei der Fachaufsichtsbeschwerde muss die vorgesetzte Behörde prüfen ob das Recht korrekt angewandt wurde. Dabei kann es auch den einen oder anderen schmerzhaften Tritt vor das Schienbein oder in den Allerwertesten geben.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
keindurchblickmehr
Benutzer
Beiträge: 1747
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 08:51

Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#15

Beitrag von keindurchblickmehr »

Gut...ich werde mich auf jeden Fall an die Vorgesetzte Behörde wenden... Das lasse ich mir von denen nicht gefallen. Die behandeln einen ja wie einen Schwerverbrecher.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30889
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#16

Beitrag von kleinchaos »

Eine Fachaufsichtsbeschwerde verbleibt auch in der Personalakte des SB ;)
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#17

Beitrag von Günter »

Du weißt ja, erst mal uns lesen lassen. :wutz: :gunni:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
keindurchblickmehr
Benutzer
Beiträge: 1747
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 08:51

Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#18

Beitrag von keindurchblickmehr »

Günter hat geschrieben:Du weißt ja, erst mal uns lesen lassen. :wutz: :gunni:

Ja sowieso..... :jojo: :jojo:
keindurchblickmehr
Benutzer
Beiträge: 1747
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 08:51

Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#19

Beitrag von keindurchblickmehr »

kleinchaos hat geschrieben:Eine Fachaufsichtsbeschwerde verbleibt auch in der Personalakte des SB ;)
bei dem SB der die Bespitzelung angeordnet hat, oder nur bei dem der sie vorgenommen hat ?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#20

Beitrag von Günter »

Die Behörde ermittelt, wer was wie getan oder unterlassen hat ..... naja, wenn es korrekt abläuft, aber ich habe inzwischen gewisse Zweifel. :never:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
keindurchblickmehr
Benutzer
Beiträge: 1747
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 08:51

Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#21

Beitrag von keindurchblickmehr »

Günter hat geschrieben:Die Behörde ermittelt, wer was wie getan oder unterlassen hat ..... naja, wenn es korrekt abläuft, aber ich habe inzwischen gewisse Zweifel. :never:
Notfalls schreibe ich das ganze bis zum Arbeitsminister.. oder wie auch immer derjenige heißt, der der absolut übergeordnete ist...Oder an die Bundeskanzlerin.. :lachen1:
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30889
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#22

Beitrag von kleinchaos »

ZuR ArbeitsministerIN Zensuschi
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
keindurchblickmehr
Benutzer
Beiträge: 1747
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 08:51

Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#23

Beitrag von keindurchblickmehr »

kleinchaos hat geschrieben:ZuR ArbeitsministerIN Zensuschi

Stimmt...da gibts ja jetzt ne neue...Egal.... auch an die ....
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#24

Beitrag von Günter »

Da ändern sich nur die (Brief)Köpfe, die S.... bleibt. :aufgemerkt:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Christoph
Benutzer
Beiträge: 4389
Registriert: Mi 8. Okt 2008, 13:44
Wohnort: OFW

Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#25

Beitrag von Christoph »

Die Richterin hat im Rahmen der Verhandlung zu meinem Anwalt gesagt, die anderen Sache machen wir dann im Januar...da haben Sie ja Akteneinsicht beantragt, da Ihnen die noch nicht gewährt wurde, wurden diese Sachen heute nicht mit terminiert. Mein Anwalt hat bissl verdutzt geschaut.... und sogar gemeint, das weiß er jetzt gar nicht. Naja..ich hab dann in den Unterlagen gesehen, daß das bereits im Februar war.
Hast Du keine Kopie seiner Aktenanforderung in deinen Unterlagen, hat er Dich darüber nicht informiert? Und wie geht das jetzt weiter? Du hast jetzt einen neuen Anwalt?
Antworten

Zurück zu „Widerspruch, Klage und sonstige Möglichkeiten, sich zu wehren“