Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?
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Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?
Hallöchen,
ihr habt ja bestimmt mitbekommen, daß die ARGE sich weigert, mir die Verpflegungspauschale von 6,- bei Abwesenheit über 12 Std. zu gewähren / von meinem Gewinn in Abzug zu bringen.
Im Rahmen der eA wurde ja eine Bespitzelungs-stellungnahme einer ARGE SB vorgelesen, die anonym in meinem Laden geschnüffelt hat. Ich möchte dies nicht auf mir sitzenlassen und den ARGE Mitarbeitern gleichzeitig Hausverbot für meinen Laden erteilen.
Könnt ihr mir helfen, wie ich das ganze formulieren soll... und vorallem gegen wen es gerichtet ist, und wer der Adressat des ganzen ist. ?
ihr habt ja bestimmt mitbekommen, daß die ARGE sich weigert, mir die Verpflegungspauschale von 6,- bei Abwesenheit über 12 Std. zu gewähren / von meinem Gewinn in Abzug zu bringen.
Im Rahmen der eA wurde ja eine Bespitzelungs-stellungnahme einer ARGE SB vorgelesen, die anonym in meinem Laden geschnüffelt hat. Ich möchte dies nicht auf mir sitzenlassen und den ARGE Mitarbeitern gleichzeitig Hausverbot für meinen Laden erteilen.
Könnt ihr mir helfen, wie ich das ganze formulieren soll... und vorallem gegen wen es gerichtet ist, und wer der Adressat des ganzen ist. ?
Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?
Dazu musst Du erst mal den Namen des "Spitzels" haben. Warte mal auf die Akteneinsicht, die ist ja beantragt. Da müsste dann drinstehen, wer hat gespitzelt und wer hat das beauftragt. Der Spitzel ist letztlich ein armes Schw.... - macht aber nix, mitgegangen, mitgehangen. Aber der Cheffe, dem kann man mit Dienstaufsichtsbeschwerde kommen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?
Den Namen des Spitzels weiss ich... hab ich mir gemerkt....wer es beauftragt hat, kann nur der Teamleiter meiner Leistungsabteilung sein. Die haben ja von Anfang an gesagt, ich krieg´s nicht. Ich habe keine Lust mehr erst auf die Akteneinsicht zu warten..Immerhin ist diese bereits seit Februar 2009 vom Anwalt beantragt. Hab ich zufällig in einem Schreiben ans SG gesehen, wo es um die grosse Klage ging.Koelsch hat geschrieben:Dazu musst Du erst mal den Namen des "Spitzels" haben. Warte mal auf die Akteneinsicht, die ist ja beantragt. Da müsste dann drinstehen, wer hat gespitzelt und wer hat das beauftragt. Der Spitzel ist letztlich ein armes Schw.... - macht aber nix, mitgegangen, mitgehangen. Aber der Cheffe, dem kann man mit Dienstaufsichtsbeschwerde kommen.
Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?
Warum hat der Anwalt die Akteneinsicht noch nicht durch?
Bei mir ging es nach Beschwerde an die Geschäftsführung recht zügig. :mrgreen:
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LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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- Jean Fairtique
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?
Weil doch der Anwalt ein istEmmaly hat geschrieben:Warum hat der Anwalt die Akteneinsicht noch nicht durch?
Bei mir ging es nach Beschwerde an die Geschäftsführung recht zügig. :mrgreen:
Der, der immer nur sagt: "Der Klügere gibt nach" darf sich nicht wundern wenn bald die Dummen das sagen haben.
Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?
Bei Dienstaufsichtsbeschwerden gelten immer noch die drei großen F = formlos, fristlos, folgenlos. Also Fachaufsichtbeschwerde bei der vorgesetzten Behörde, ich denke das ist die Regionaldirektion und Kopien an das Kundenreaktionsmanagement.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?
Die Richterin hat im Rahmen der Verhandlung zu meinem Anwalt gesagt, die anderen Sache machen wir dann im Januar...da haben Sie ja Akteneinsicht beantragt, da Ihnen die noch nicht gewährt wurde, wurden diese Sachen heute nicht mit terminiert. Mein Anwalt hat bissl verdutzt geschaut.... und sogar gemeint, das weiß er jetzt gar nicht. Naja..ich hab dann in den Unterlagen gesehen, daß das bereits im Februar war.Emmaly hat geschrieben:Warum hat der Anwalt die Akteneinsicht noch nicht durch?
Bei mir ging es nach Beschwerde an die Geschäftsführung recht zügig. :mrgreen:
Beschwerden an die Geschäftsleitung meiner ARGE bringen rein gar nix...außer daß die neue Mittel und Wege suchen, mir meine Gelder vorzuenthalten. Die Bespitzelungsaktion erfolgte ja erst nach einem Gespräch mit der Leistungs-SB sowie deren Vorgesetzen. Sie war ja von Anfang an der Meinung, mir stünde die Pauschale nicht zu...Also musste man ja was konstruieren....
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?
Wer ist denn die vorgesetzte Behörde bei mir ... und wer die Regionaldirektion ?Günter hat geschrieben:Bei Dienstaufsichtsbeschwerden gelten immer noch die drei großen F = formlos, fristlos, folgenlos. Also Fachaufsichtbeschwerde bei der vorgesetzten Behörde, ich denke das ist die Regionaldirektion und Kopien an das Kundenreaktionsmanagement.
Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?
Ich vermute, dass die auch für das besetzte Franken zuständig sind.keindurchblickmehr hat geschrieben:Wer ist denn die vorgesetzte Behörde bei mir ... und wer die Regionaldirektion ?Günter hat geschrieben:Bei Dienstaufsichtsbeschwerden gelten immer noch die drei großen F = formlos, fristlos, folgenlos. Also Fachaufsichtbeschwerde bei der vorgesetzten Behörde, ich denke das ist die Regionaldirektion und Kopien an das Kundenreaktionsmanagement.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_5526/Na ... Y-Nav.html
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?
Ok...das ist die Regionaldirektion....und wer ist die vorgesetzte Behörde ??..Die Stadt Nürnberg ?... und damit der OB ?
Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?
Na die Regionaldirektion. Das ist die vorgesetzte Behörde der regionalen ARGEn.
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?
Günter hat geschrieben:Na die Regionaldirektion. Das ist die vorgesetzte Behörde der regionalen ARGEn.
Ahja... das hatte ich überlesen....Die Adresse hab ich notiert.
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?
Was ist denn der Unterschied zwischen der Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde?
Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?
Wenn ich es richtig gerafft habe, also ohne Garantie, dann geht es bei der Dienstaufsichtsbeschwerde um Verfehlungen eines Mitarbeiters und die Bearbeiter sind die lieben Kollegen -> die berühmten drei F.
Bei der Fachaufsichtsbeschwerde muss die vorgesetzte Behörde prüfen ob das Recht korrekt angewandt wurde. Dabei kann es auch den einen oder anderen schmerzhaften Tritt vor das Schienbein oder in den Allerwertesten geben.
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?
Gut...ich werde mich auf jeden Fall an die Vorgesetzte Behörde wenden... Das lasse ich mir von denen nicht gefallen. Die behandeln einen ja wie einen Schwerverbrecher.
- kleinchaos
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?
Eine Fachaufsichtsbeschwerde verbleibt auch in der Personalakte des SB ;)
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?
Du weißt ja, erst mal uns lesen lassen.
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?
Günter hat geschrieben:Du weißt ja, erst mal uns lesen lassen.
Ja sowieso.....
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?
bei dem SB der die Bespitzelung angeordnet hat, oder nur bei dem der sie vorgenommen hat ?kleinchaos hat geschrieben:Eine Fachaufsichtsbeschwerde verbleibt auch in der Personalakte des SB ;)
Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?
Die Behörde ermittelt, wer was wie getan oder unterlassen hat ..... naja, wenn es korrekt abläuft, aber ich habe inzwischen gewisse Zweifel.
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?
Notfalls schreibe ich das ganze bis zum Arbeitsminister.. oder wie auch immer derjenige heißt, der der absolut übergeordnete ist...Oder an die Bundeskanzlerin..Günter hat geschrieben:Die Behörde ermittelt, wer was wie getan oder unterlassen hat ..... naja, wenn es korrekt abläuft, aber ich habe inzwischen gewisse Zweifel.
- kleinchaos
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?
ZuR ArbeitsministerIN Zensuschi
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?
kleinchaos hat geschrieben:ZuR ArbeitsministerIN Zensuschi
Stimmt...da gibts ja jetzt ne neue...Egal.... auch an die ....
Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?
Da ändern sich nur die (Brief)Köpfe, die S.... bleibt.
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?
Hast Du keine Kopie seiner Aktenanforderung in deinen Unterlagen, hat er Dich darüber nicht informiert? Und wie geht das jetzt weiter? Du hast jetzt einen neuen Anwalt?Die Richterin hat im Rahmen der Verhandlung zu meinem Anwalt gesagt, die anderen Sache machen wir dann im Januar...da haben Sie ja Akteneinsicht beantragt, da Ihnen die noch nicht gewährt wurde, wurden diese Sachen heute nicht mit terminiert. Mein Anwalt hat bissl verdutzt geschaut.... und sogar gemeint, das weiß er jetzt gar nicht. Naja..ich hab dann in den Unterlagen gesehen, daß das bereits im Februar war.