Kindergeld ab 01/2010

Antworten
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30960
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Kindergeld ab 01/2010

#1

Beitrag von kleinchaos »

Meine Tochter hat wie viele andere auch einen neuen Bewilligungsbescheid bekommen. Darin wird ohne Diskussion die Aufrechnung für Februar angekündigt. Also keine Chance mehr sich dagegen zu wehren. Das Schreiben kam am 23.01.

Nachträglich Widerspruch?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89529
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kindergeld ab 01/2010

#2

Beitrag von Koelsch »

Wieso nachträglich - sofort Widerspruch gegen die Aufrechnung.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30960
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Kindergeld ab 01/2010

#3

Beitrag von kleinchaos »

Nachträglich weil die Ausführung der Aufrechnung ja nicht gestoppt werden kann, der Zahlungslauf ist durch.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89529
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kindergeld ab 01/2010

#4

Beitrag von Koelsch »

Ist aber nicht gesagt, dass die Aufrechnung schon in der Februarzahlung drin ist. Ich könnte mich aufregen - nee, ich tu's sogar. Es gibt absolut keinen Grund für eine Aufrechnung, was ARGE da treibt ist eine bodenlose Sauerei verbrämt wieder mit dem Mäntelchen der Verwaltungsvereinfachung. Ich sehe hier den Straftatbestand der rechtsbeugung durch den Geschäftsführer der ARGE als erfüllt, dafür sollte er mind. 1 Jahr in den Bau und da gehört er auch hin!
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30960
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Kindergeld ab 01/2010

#5

Beitrag von kleinchaos »

Also: in dem Bescheid steht:
Folgende Änderungen sind eingetreten:
Das Kindergeld wurde ab Februar 2010 (????) um 20€ erhöht. Es kommt zu einer Rückforderung für Januar. Ich werde, Ihr Einverständnis vorausgesetzt (Scherzkekse), den Betrag mit Ihrer Leistung im Februar verrechnen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Emmaly
Benutzer
Beiträge: 4668
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 21:12
Wohnort: Land Brandenburg

Re: Kindergeld ab 01/2010

#6

Beitrag von Emmaly »

Da das Einverständnis nicht vorlag, Widerspruch und überlegen, ob die Strafanzeige gestellt wird.

Wenn man sich nicht wehrt, dann machen sie das wieder und wieder. Bei mir wurde auch eine Aufrechnung versucht. In der Anhörung, die aktenkundig ist habe ich unmissverständlich einer Aufrechnung widersprochen. Seit dem bekomme ich dann Post von der Regionaldirektion.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Kindergeld ab 01/2010

#7

Beitrag von Günter »

Volkstümlich ist es Rechtsbeugung, aber ob es strafrechtlich relavant ist bei einem argen Geschäftsführer?
Täter [Bearbeiten]

Rechtsbeugung ist ein so genanntes Sonderdelikt, also ein Delikt, das nicht jedermann, sondern nur ein bestimmter Personenkreis begehen kann. An erster Stelle kommt als Täter der Richter in Betracht, und zwar neben Berufsrichtern auch ehrenamtliche Richter (§ 11 Abs. 1 Nr. 3 StGB). Auch andere Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB können Täter einer Rechtsbeugung sein, sofern sie eine Rechtssache zu leiten und zu entscheiden haben. Zu solchen Amtsträgern sind Rechtspfleger und Staatsanwälte zu rechnen. Ein Finanzbeamter, der Steuern festzusetzen hat, kann hingegen nicht als Täter einer Rechtsbeugung in Betracht kommen, da das Festsetzungsverfahren zu wenig förmlich und rechtlich durchgeformt ist [9]. Täter einer Rechtsbeugung kann nach dem Wortlaut des Gesetzes hingegen auch ein Schiedsrichter im Sinne des 10. Buchs der Zivilprozessordnung sein.
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung

Betrug zugunsten Dritter?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Krownik
Benutzer
Beiträge: 12
Registriert: Mi 13. Jan 2010, 18:31

Re: Kindergeld ab 01/2010

#8

Beitrag von Krownik »

Strafrechtlich relevant ist das nicht. Rechtsbeugung geht nicht, da wie schon festgestellt Sonderdelikt und beim Betrug dürfte es an der Täuschung über Tatsachen und dem Vorsatz fehlen, mindestens aber an der Bereicherungsabsicht.

Dagegen vorgehen kann man nur mit Widerspruch/Klage/einstweiliger Rechtsschutz.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30960
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Kindergeld ab 01/2010

#9

Beitrag von kleinchaos »

Widerspruch ist schon abgeschickt
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Antworten

Zurück zu „Widerspruch, Klage und sonstige Möglichkeiten, sich zu wehren“