Widerspruch und dann??

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mamaruth
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Widerspruch und dann??

#1

Beitrag von mamaruth »

:arge: :depri: Guten Tag, ich bin ruher66 und ich habe wieder ein Problem: ich schreibs mal kurz auf, und evtl könnt ihr dann nachfragen, sonst wird es zu lang: Arge schickt mir und meinem Mann je einen Aufhebungs-und Erstattungsbescheid, ich lege Widerspruch ein, abgelehnt, ich soll bitte Begründung schicken, okay, mache ich, dann wieder Ablehnung, aber es sei zu kompliziert, alles schriftlich zu machen, wir sollen bitte zur Arge kommem! Auch das machen wir, da wir ja brave Bürger sind. Gespräch hat nichts gebracht, als der Herr merkte, ich lasse mich nicht abwimmeln und habe Beweise, sagte er, hat keinen Sinn, ich schicke Ihnen Bescheide! Am 4.2.09 kam Schreiben von Arge: Überprüfung von Sachlage, bla, bla, hebe ich den angefochtenen Bescheid auf . Ihrem Widerspruch wird damit auf dem Verwaltungswege in vollem Umfang entsprochen. Tolll!!! Aber: auf Seite 2 dieses Schreibens steht: Rücknahme und Erstattungsbescheid, da wollen die genau die gleichen Beträge, wie im angefochtenen Bescheid, der auf der ersten Seite aufgehoben wurde. Das sogenannte Forderungs-Management hat sich heute bei meinem Mann gemeldet, die wollen bis 18. 2. ca 63 Euro zurück, ich habe noch nichts bekommen,! so wars auch beim ersten Bescheid, mein Mann hat gleich seine Rückforderung vom Forderungs-Management bekommen, ich bis heute nicht!
Aber die Erstattungsbescheide haben wir beide je einen bekommen! blickt da etwa einer von Euch durch??? Liebe Grüsse , Ruher66, und erstmal Danke :heul:
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Emmaly
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Re: Widerspruch und dann??

#2

Beitrag von Emmaly »

Wird ein Widerspruch abgelehnt, dann sollte Klage erfolgen.
Die müssen die Ablehnung schriftlich machen und begründen.

So wie du es schreibst, stimmt da was nicht. Ich würde einen Anwalt einschalten.
Frage: wogegen hast du Widerspruch eingelegt? Und wie begründet?
Dem Forderungsmanagement deinen Widerspruch und deren Bescheid faxen/schicken. Ein Widerspruch auf Rückforderungen hat aufschiebende Wirkung (oder wurde das geändert?).
Zuerst anrufen, meist sagen die, was sie brauchen.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Günter
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Re: Widerspruch und dann??

#3

Beitrag von Günter »

Ruher 66, ich vermute fast, du hast deinen alten Thread nicht wiedergefunden

http://www.alg-ratgeber.de/f3t402-frust-wegen-arge.html

da sind einige Fragen offen, damit wir dir helfen können.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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