1 € Job

Antworten
Benutzeravatar
BlackRose
Benutzer
Beiträge: 22
Registriert: Mo 23. Feb 2009, 13:37
Wohnort: x-tal
Kontaktdaten:

1 € Job

#1

Beitrag von BlackRose »

Erstmal ein hallo an alle hier


zu meiner frage:


Meine Schwester hat ein 1€ Job und sie war Krank sie hat fristgerecht die K.Meldung mit der post abgeschickt und hat an diesem tag sogar zweimal dort angerufen und bescheid gegeben wie lange sie nun Krank ist damit sie sich drauf einstellen können.

Jetzt kam per post eine Abmahnung dass die K.Meldung die sie wohl weg geschickt haben sollte nicht angekommen wäre?

Ist die Abmahnung berechtigt beziehungsweise dürfen sie eine Abmahnung schreiben weil die ARGE hier immer sagt das Sie mit allem abgesprochen werden müsste und Der ,,Arbeitgeber'' ohne Einwilligung nicht handeln darf.

Zumal Sie ein Zeugen hat, dass sie die k.Meldung zur Post gebracht hat.
Das Leben ist Hart aber es Lehrt auch
Benutzeravatar
Emmaly
Benutzer
Beiträge: 4668
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 21:12
Wohnort: Land Brandenburg

Re: 1 € Job

#2

Beitrag von Emmaly »

Hallo,

der Abmahnung widersprechen.
Hat sie eine Kopie der AU? Davon dann eine Kopie beilegen.
Auch mitteilen, mit wen sie am Telefon gesprochen hatte.
Und erst einmal richtig gesund werden, bevor sie selbst zum Träger geht. Gute Besserung.

In ihrer Vereinbarung müßte drin stehen, was gemacht werden muss.
Zuletzt geändert von Emmaly am Di 24. Feb 2009, 17:04, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: verbessert
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: 1 € Job

#3

Beitrag von Günter »

Wem hat sie die AU zugeschickt? der ARGE oder dem Träger?

Hat sie eine Kopie? (Grundsätzlich immer immer immer Kopien fertigen)
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Christoph
Benutzer
Beiträge: 4389
Registriert: Mi 8. Okt 2008, 13:44
Wohnort: OFW

Re: 1 € Job

#4

Beitrag von Christoph »

Wenn keine Kopie vorhanden (in Zukunft immer dran denken) es existiert ja noch der zweite Teil der AU-Meldung, wurde dieser Teil der Krankenkasse eingereicht? Entweder diesen anfordern oder nochmal zum Arzt gehen und um eine Zweitschrift bitten.

Es kann immer mal etwas verloren gehen, war sie arbeitsunfähig und beim Arzt, so ist die Sanktion auf keinen Fall gerechtfertigt.
Benutzeravatar
Emmaly
Benutzer
Beiträge: 4668
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 21:12
Wohnort: Land Brandenburg

Re: 1 € Job

#5

Beitrag von Emmaly »

Den Teil für die KK würde ich den Träger nicht in Kopie zukommen lassen, da da die Diagnose drauf ist.
Aber der Arzt kann eine Zweitschrift fertigen.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Christoph
Benutzer
Beiträge: 4389
Registriert: Mi 8. Okt 2008, 13:44
Wohnort: OFW

Re: 1 € Job

#6

Beitrag von Christoph »

Stimmt, aber mir wäre so was egal.
Benutzeravatar
angel6364
Benutzer
Beiträge: 12399
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
Wohnort: Landkreis Nürnberger Land

Re: 1 € Job

#7

Beitrag von angel6364 »

Christoph hat geschrieben:Stimmt, aber mir wäre so was egal.
Mich würde das sehr stören. :kopfkratz:

Man kann auch bei dem Exemplar für die KK die Diagnose auf der Kopie schwärzen.
Ist eh sinnvoller, das KK-Teil zu kopieren, weil das für den Arbeitgeber/ die Arge als Durchschrift meist nicht leserlich kopierbar ist.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30953
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: 1 € Job

#8

Beitrag von kleinchaos »

Das Quartal ist noch nicht um, also hat der Doc noch die Kopie für die KK. Lasst euch davon eine Kopie machen.
Wenn möglich per Einzelverbindungsnachweis beweisen, dass sie an dem Tag 2 mal den Träger kontaktiert hat. Sie wird ja nicht aus Spaß an der Freude dort angerufen haben.
Und Widerspruch sowieso!
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
BlackRose
Benutzer
Beiträge: 22
Registriert: Mo 23. Feb 2009, 13:37
Wohnort: x-tal
Kontaktdaten:

Re: 1 € Job

#9

Beitrag von BlackRose »

die haben ja sogar in der Abmahnung die zwei anrufe bestätigt
Das Leben ist Hart aber es Lehrt auch
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30953
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: 1 € Job

#10

Beitrag von kleinchaos »

Na dann mit der Abmahnung zum SG. Sie kann ja auch mal für Erheiterung bei Richtern sorgen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
schlaraffenland

Re: 1 € Job

#11

Beitrag von schlaraffenland »

BlackRose hat geschrieben:die haben ja sogar in der Abmahnung die zwei anrufe bestätigt
Diese Tipps gelten leider nur fürs nächste Mal ...

Falls ein Faxgerät vorhanden ist:

1. Zuerst die AU per Fax am 1. Tag hinschicken. Und anrufen. Fragen, ob die AU lesbar angekommen ist (hoffentlich lügen sie nicht ...)

Schritt 1 so oft wiederholen (Feinscan im Fax einschalten; AU am Computer einscannen und mit Bildbearbeitung die Schrift 100%ig schwarz machen, dann ausdrucken), bis die AU lesbar angekommen ist.

2. Dann die AU (den kleinen Zettel) per Post schicken.

Sonst könnten die ja immer behaupten, sie hätten die AU nicht bekommen ... :motzki:
Zuletzt geändert von schlaraffenland am Di 24. Feb 2009, 20:46, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Emmaly
Benutzer
Beiträge: 4668
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 21:12
Wohnort: Land Brandenburg

Re: 1 € Job

#12

Beitrag von Emmaly »

Ab wann ist die Schwester AU und wann ging der Brief zur Post. Von wann ist die Abmahnung?

Der Abmahnung widersprechen und dort reinschreiben, dass die Post am eingeworfen wurde unter Zeugen. Vielleicht findet sich der Brief dann ja in einer der Briefkastenecken an.

Weshalb jetzt zum SG?
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: 1 € Job

#13

Beitrag von Günter »

Die rechtliche Seite der Geschichte, aus der MAE (Mehraufwandsentschädigung) erwächst kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts.

§ 16d SGB II
Arbeitsgelegenheiten


Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Werden Gelegenheiten für im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten gefördert, ist den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen; diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz mit Ausnahme der Regelungen über das Urlaubsentgelt sind entsprechend anzuwenden; für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften erwerbsfähige Hilfebedürftige nur wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Damit gilt aber weiterhin der
§ 56 SGB II
Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit
(1) Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragt haben oder beziehen, sind verpflichtet, der Agentur für Arbeit

1. eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen und

2. spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen.


Die Agentur für Arbeit ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, so ist der Agentur für Arbeit eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Die Bescheinigungen müssen einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, dass dem Träger der Krankenversicherung unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird. Zweifelt die Agentur für Arbeit an der Arbeitsunfähigkeit des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, so gilt § 275 Abs. 1 Nr. 3b und Abs. 1a des Fünften Buches entsprechend.



(2) Die Bundesagentur erstattet den Krankenkassen die Kosten für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung nach Absatz 1 Satz 5. Die Bundesagentur und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen vereinbaren das Nähere über das Verfahren und die Höhe der Kostenerstattung; der Medizinische Dienst des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen ist zu beteiligen. In der Vereinbarung kann auch eine pauschale Abgeltung der Kosten geregelt werden.
http://db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm

Daraus ergibt sich für deine Schwester die Verpflichtung die Orginal AU an die ARGE, und eine Kopie an den Träger zu senden.

Keine Panik, es kann keine Sanktionen geben, da sie darauf hingewiesen werden musste. Es steht nach meiner Kenntnis in keiner EGV und in keiner Zuweisung.

Falls es im Vertrag mit dem Träger stehen sollte ist es egal, denn der Träger kann keine Sanktionen verhängen.

Kopie besorgen, siehe oben, an die BA mit entsprechenden Anschreiben, dass niemand drauf hingewiesen hat, und den Träger ultimativ auffordern seine Abmahnung zurückzuziehen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Emmaly
Benutzer
Beiträge: 4668
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 21:12
Wohnort: Land Brandenburg

Re: 1 € Job

#14

Beitrag von Emmaly »

stimmt Günter, aber es könnte hier auf eine Sanktion wegen eines Scheines, den die Post verschlampert hat, raus laufen. (Nur komisch, dass so etwas bei privaten Briefen sehr selten passiert. :zwinker: )
Wenn die ARGE dich in eine Maßnahme steckt mit Vertrag, dann wird die Anzeigepflicht meist gegenüber dem Träger delegiert. Das sollte in der Eingliederungsvereinbarung stehen.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Christoph
Benutzer
Beiträge: 4389
Registriert: Mi 8. Okt 2008, 13:44
Wohnort: OFW

Re: 1 € Job

#15

Beitrag von Christoph »

Nur, wenn der Arbeitslose wirklich arbeitsunfähig war und es nur an dem Nachweis mangelte, sozusagen die Mitwirkungspflicht verletzt wurde, kann es keine Sanktion geben. Durch Nachholen der Mitwirkungspflicht dürfte die Sache erledigt sein.

Oder?
Benutzeravatar
BlackRose
Benutzer
Beiträge: 22
Registriert: Mo 23. Feb 2009, 13:37
Wohnort: x-tal
Kontaktdaten:

Re: 1 € Job

#16

Beitrag von BlackRose »

sie war beim SB er/sie hat gesagt das sie dieses schreiben nicht ernst nehmen soll, dann hätten sie die KM verschlampt an Hand der Kopie wäre ja zu erkennen das sie Krank wäre. Er/Sie kümmerte sich drum. So einfach wie die sich das denken wäre das ja nun nicht zumal sie ja durch ihre Mutter bezeugen kann das der Brief zur post gebracht wurde.Und wenn eine Falsche anschrift müsste der Brief ja zurück kommen wegen nicht unzustellbar. Der Brief wurde am 14.2. zur Post gebracht.
Das Leben ist Hart aber es Lehrt auch
Antworten

Zurück zu „Widerspruch, Klage und sonstige Möglichkeiten, sich zu wehren“