Hausbesuch vom Arbeitsamt

kleinerhuepfer28
Benutzer
Beiträge: 67
Registriert: Fr 27. Feb 2009, 20:37

Hausbesuch vom Arbeitsamt

#1

Beitrag von kleinerhuepfer28 »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hab ein gaaaanz großes Problem, ich bekomme Arbeitlosengeld 2 und beziehe eine Wohnung alleine. Vor einem Jahr habe ich mich von meinem Ex Mann getrennt und hab vorübergehend bei meinen Eltern gewohnt, die mich auch finanziell ein bischen unterstützt haben. Ich habe seit sechs Jahren sehr gute Freunde die mir in dieser Notlage auch sehr geholfen haben, da ich etliche schulden durch meinen Ex mann habe und er mir alles weg genommen hat was ich noch hatte. Ich satnd mit nichts da, meine Freunde das ist ein Ehepaar sie sind seit 10 jahren verheiratet und haben zwei Kinder haben sich extra einen kredit aufgenommen um mir Möbel zu besorgen. Wir haben dies auch dem Arbeitsamt mitgeteilt. Das war völlig in Ordnung. Von meinem Kumpel die Arbeitsstelle ist nur zwei Minuten von hier entfernt, er selber wohnt aber 50 km weiter weg, da ich im moment finanzell nicht in der lage bin den beiden die raten für das geliehene Geld zurück zu zahlen und den beiden das Geld natürlich auch fehlt, schläft mein kumpel 2-3 mal die Woche hier um Benzinkosten einzusparen. Da er chef in einem center ist und dort gepflegt rumlaufen muss hat er einige Klamotten und auch Körperpflegemittel hier. Ich will aber klar stellen das wir beide kein Paar sind und auch nie was miteinander hatten!! Dann gestern der große Schock, es kloingelte und ein Aussendienstmitarbeiter vom Jobcenter stand vor der Tür, er wollte sich die Wohnung anschauen und hat natürlich auch die Männersachen gesehen. Er hat sich alles notiert, ich habe ihm die Situation geschildert aber ob es für ihn glaubwürdig klingt das ist die Frage. Ich bin nciht jemand die das Jobcenter belügen oder bescheissen würde. Ich weiß nicht was ich machen soll, wenn die mir nicht glauben wird mir das geld bestimmt gestrichen, wie soll ich dann weiterleben. Für das Jobcenter sieht es doch jetzt so aus als würde ich in einer Bedarfsgemeinschaft wohnen,was soll ich nur machen, ich bin fix und fertig .
FloK
Benutzer
Beiträge: 60
Registriert: Fr 20. Feb 2009, 09:40

Re: Hausbesuch vom Arbeitsamt

#2

Beitrag von FloK »

Erstmal die möglichen Formfehler abchecken:
  • Hat sich der AM unaufgefordert ausgewiesen?
  • Wurdest du über den Grund des Hausbesuches informiert?
  • Sind die gesammelten Daten vom AM zur Klärung der Fragestellung relevant?
  • Wurdest du darüber informiert, dass du den Zutritt zur Wohnung verweigern darfst?
  • Und hat man dir die möglichen Folgen einer Verweigerung genannt?
  • (Hattest du die Möglichkeit zu der Sachlage Stellung zu beziehen?)
marsupilami

Re: Hausbesuch vom Arbeitsamt

#3

Beitrag von marsupilami »

Ich fürchte, das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen.
Grundsätzlich hättest Du den AD-MA des A-Amtes nicht in die Wohnung lassen müssen.
Unsere Spezies hier, die evtl noch nicht ganz wach sind, schütteln Dir gerne die entsprechenden Paragraphen und Urteile aus dem Handgelenk, schneller als ich sie zusammengesucht hätte.

Du wirst also vermutlich um eine (schriftliche) Stellungnahme gegenüber Deinem SB beim A-Amt nicht drumrum kommen und ob er/sie Dir die Geschichte glaubt, ist sehr fraglich.
Dem entsprechend wird es einen Bescheid mit Kürzung und/oder gar Sanktion geben. Dem müsstest Du widersprechen. Möglicherweise wird Deinem Widerspruch nicht stattgegeben und dann bleibt nur das Sozialgericht.

Aber:
Bevor das A-Amt den AD überhaupt beauftragt, muss es ja eine Vorgeschichte gegeben haben.
D.h. die müssen ja durch irgend was/irgend wen darauf gekommen sein, dass Du nicht alleine lebst.
Vielleicht lässt sich ja da nochmal ansetzten.

Was mir noch auffällt, Du redest von einem MA des AD. In der Regel treten die zu Zweit auf. Von wg. Beweiskraft und so.
Hast Du Dir wenigstens einen Dienstausweis zeigen lassen? Oder gar Dienstausweis und Personalausweis?
Hast Du eine Kopie von dem Besichtigungsprotokoll oder von dem seinen Notizen?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Hausbesuch vom Arbeitsamt

#4

Beitrag von Günter »

Willkommen im Forum, mach dich nicht verrückt, das ALG II und das dazugehörige SGB II sind keine Keuchheitsgürtel.

Nur weil du ab und zu Herrenbesuch empfängst kann man dr keine BG unterstellen, allerdings wird man es versuchen.

Leider bist du bereits in die ersten Fallen getappt. Sozialleistungen dienen dazu einen bestehenden Bedarf zu decken -> erst Antrag, dann Leistung und Kauf. Du hast deinen Bedarf (möbel etc) durch Freunde decken lassen und sitzt jetzt auf Schulden (Rückzahlungsverpflichtungen). Schulden werden nicht durch Sozialleistungen gedeckt.

Zum Thema Hausbesuch, wie wurde der begründet?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30889
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Hausbesuch vom Arbeitsamt

#5

Beitrag von kleinchaos »

Hallo Hüpfer,

als erstes
Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein in Artikel 13 des Grundgesetzes geregeltes Abwehrgrundrecht. Es schützt den Bürger vor Eingriffen des Staates und steht jedem zu, der mit erkennbarem Wohnwillen Räume unmittelbar besitzt. Zweck dieses Grundrechtes ist der Individuumsschutz, nämlich das Recht des Einzelnen sich in seiner Privatsphäre frei entfalten zu können. Allerdings bietet dieses Grundrecht keinen Anspruch auf eine angemessene Wohnung.

Die Unverletzlichkeit der Wohnung bedeutet, dass staatliche Organe grundsätzlich nicht berechtigt sind, ohne Zustimmung des Wohnungsbesitzer dessen Wohnung zu betreten oder sonstwie in die Wohnung einzudringen. Daher ist auch grundsätzlich das Abhören von Wohnungen (z. B. auch durch Richtmikrophone) unzulässig. Jedoch schützt Art. 13 GG nicht in allen Facetten vor einer Online-Durchsuchung. Solange nicht körperlich in die Wohnung eingedrungen wird, z.B. um ein Spionageprogramm zu platzieren, oder an das informationstechnische System angeschlossene Geräte wie Kameras oder Mikrophone benutzt werden, um Vorgänge in der Wohnung abzuhören, ist der Eingriff nicht an Art. 13 Abs. 1 GG zu messen. Bundesverfassungsgericht: Urteil vom 27. Februar 2008 zu 1 BvR 370/07 und 1 BvR 595/07 Pressemitteilung hierzu

Aus dem Grundrecht heraus trifft den Staat aber auch weiterhin die Verpflichtung, die Wohnung vor jedem vom Berechtigten nicht gewünschten Betreten oder Verletzen des Schutzbereiches zu schützen. Aus diesem Grunde ist z. B. der Hausfriedensbruch im Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt.
Und ansonsten hier weiterlesen
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... herung.pdf

Wenn all diese Bedingungen nicht vorgelegen haben, also Belehrung, Legitimation usw, dann sind die erhobenen Informationen nicht verwertbar. Im Übrigen darfst du Besuch haben.

Schreib schonmal eine gepfefferte Beschwerde an deine ARGE des Grauens, falls dieser Hausbesuch ohne oben genannte Aufklärung stattfand.

Ansonsten: abwarten.

MfG
Kath
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
kleinerhuepfer28
Benutzer
Beiträge: 67
Registriert: Fr 27. Feb 2009, 20:37

Betreff: Hausbesuch vom Arbeitsamt

#6

Beitrag von kleinerhuepfer28 »

Betreff: Hausbesuch vom Arbeitsamt
FloK hat geschrieben: Erstmal die möglichen Formfehler abchecken:

* Hat sich der AM unaufgefordert ausgewiesen?
* Wurdest du über den Grund des Hausbesuches informiert?
* Sind die gesammelten Daten vom AM zur Klärung der Fragestellung relevant?
* Wurdest du darüber informiert, dass du den Zutritt zur Wohnung verweigern darfst?
* Und hat man dir die möglichen Folgen einer Verweigerung genannt?
* (Hattest du die Möglichkeit zu der Sachlage Stellung zu beziehen?)


ja er hat mir seinen Ausweis gezeigt aber so schnell wie er den wieder weggesteckt hat konnte ich garnichts lesen. Über den Grund warum er da ist hat er mich nicht informiert auch nicht das ich ihm den zutritt der Wohnung verweigern kann. Und dieFolgen einer Verweigerung hat er mir auch nicht genannt, da ich ja nichts zu verbergen habe,habe ich ihn reingelassen. Er wollte das Bad und das Schlafzimmer sehen. Er meinte er wird mit meinem Sacghbearbeiter sprechen und dann würde ich Bescheid geben. Mein Kumpel und Seine Frau haben am näcsten Tag eine schriftliche Stellungsnahme abgegeben.
kleinerhuepfer28
Benutzer
Beiträge: 67
Registriert: Fr 27. Feb 2009, 20:37

hausbesuch vom jobcenter

#7

Beitrag von kleinerhuepfer28 »

Betreff: Hausbesuch vom Arbeitsamt
Günter hat geschrieben: Willkommen im Forum, mach dich nicht verrückt, das ALG II und das dazugehörige SGB II sind keine Keuchheitsgürtel.

Nur weil du ab und zu Herrenbesuch empfängst kann man dr keine BG unterstellen, allerdings wird man es versuchen.

Leider bist du bereits in die ersten Fallen getappt. Sozialleistungen dienen dazu einen bestehenden Bedarf zu decken -> erst Antrag, dann Leistung und Kauf. Du hast deinen Bedarf (möbel etc) durch Freunde decken lassen und sitzt jetzt auf Schulden (Rückzahlungsverpflichtungen). Schulden werden nicht durch Sozialleistungen gedeckt.

Zum Thema Hausbesuch, wie wurde der begründet?

Hallo!!!

wir haben damals dem Jobcenter schriftliche Nachweise zu dem Möbelkauf gegeben,das war für die völlig ok. Zum Thema Hausbesuch:

Der Aussendienstmitarbeiter hat mir keinen Grund genannt, er fragte mich nur ob er die Wohnung sehen darf da ich ja alleine hier wohnen würde. Da ich nichts zu verheimlichen habe, habe ich ihn natürlich rein gelassen. Mein Kumpl und seine Frau haben gleich m nächsten Tag eine Schriftliche erklärung zu seinen Aufenhalten hier ab und zu abgegeben und per Fax an das Jobcenter geschickt. Meine Angst ist das die meine Leistungen einstellen,ich bin im neunten Monat schwanger wie soll ich denn so weiterleben? Womit kann ich jetzt rechnen?
kleinerhuepfer28
Benutzer
Beiträge: 67
Registriert: Fr 27. Feb 2009, 20:37

Hausbesuch Arbeitsamt

#8

Beitrag von kleinerhuepfer28 »

marsupilami hat geschrieben:Ich fürchte, das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen.
Grundsätzlich hättest Du den AD-MA des A-Amtes nicht in die Wohnung lassen müssen.
Unsere Spezies hier, die evtl noch nicht ganz wach sind, schütteln Dir gerne die entsprechenden Paragraphen und Urteile aus dem Handgelenk, schneller als ich sie zusammengesucht hätte.

Du wirst also vermutlich um eine (schriftliche) Stellungnahme gegenüber Deinem SB beim A-Amt nicht drumrum kommen und ob er/sie Dir die Geschichte glaubt, ist sehr fraglich.
Dem entsprechend wird es einen Bescheid mit Kürzung und/oder gar Sanktion geben. Dem müsstest Du widersprechen. Möglicherweise wird Deinem Widerspruch nicht stattgegeben und dann bleibt nur das Sozialgericht.

Aber:
Bevor das A-Amt den AD überhaupt beauftragt, muss es ja eine Vorgeschichte gegeben haben.
D.h. die müssen ja durch irgend was/irgend wen darauf gekommen sein, dass Du nicht alleine lebst.
Vielleicht lässt sich ja da nochmal ansetzten.

Was mir noch auffällt, Du redest von einem MA des AD. In der Regel treten die zu Zweit auf. Von wg. Beweiskraft und so.
Hast Du Dir wenigstens einen Dienstausweis zeigen lassen? Oder gar Dienstausweis und Personalausweis?
Hast Du eine Kopie von dem Besichtigungsprotokoll oder von dem seinen Notizen?


Hallo!!

Ich habe ziemlichen stress mit meinen Nachbarn über mir, die Frau wünscht mir die Hölle auf erden. Sie weiß das ich alleine hier wohne und ich bin mir ziemlich sicher das sie die jeniege war die beim Jobcenter angerufen hat. Da mein Kumpel sich ja öffters hier aufhält hat sie dies bestimmt auch beimmArbeitsamt erwähnt.

Es war nur ein Aussendienstmitarbeiter hier und der at auch seinen Ausweis gezeigt, doch so schnell wie der ihn wieder weggesteckt hat, konnte ich garnichts erkennen. Ich habe ja nichts zu verbergen und daher hab ich ihn auch rein gelassen,er nannte mir aber keinen Grund warum er die Wohnung sehen möchte. Er wollte das Bad und das Schlafzimmer sehen. tja und als er die Männersachen sah hat er sich dies notiert. Er hat mir nicht gezeigt was er sich notiert hat und ich habe auch keine Kopie bekommen,musste auch keine Unterschrift leisten. Ich habe darauf hin gleich meinen Kumpel über diesen Besuch informiert und er hat am nächsten Tag gleich eine schriftliche Stellungsnahme mit seiner Frau per Fax zum Jobcenter geschickt. Womit kann ich rechnen? Das ding ist, ich bin im neunten Monat schwanger und ich habe auch dies den Jobcenter mitgeteilt wie dies zu stande kam. Wie soll ich den leben können wenn die mir jetzt die Leistungen streichen?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Hausbesuch vom Arbeitsamt

#9

Beitrag von Günter »

Ich hab deine Beiträge wieder zusammen gefasst, und die Zitate korrekt gesetzt, kurze Erklärung der Forensoftware,

Wenn du einen Beitrag zum Zitieren auswählst, Schritt 1 oben rechts das Kästchen Zitieren wählen.

Willst du antworten unten 2. von links Antwort wählen. Schritt 2 Kasten 1

Willst du ein neues Thema Thema eröffnen Schritt 2 Kasten 2
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
FloK
Benutzer
Beiträge: 60
Registriert: Fr 20. Feb 2009, 09:40

Re: hausbesuch vom jobcenter

#10

Beitrag von FloK »

kleinerhuepfer28 hat geschrieben:Der Aussendienstmitarbeiter hat mir keinen Grund genannt, er fragte mich nur ob er die Wohnung sehen darf da ich ja alleine hier wohnen würde.
[...]
Meine Angst ist das die meine Leistungen einstellen, ich bin im neunten Monat schwanger wie soll ich denn so weiterleben? Womit kann ich jetzt rechnen?
Durch die Blümchen und mit viel Fantasie kann man den Grund erkennen. Aber der Typ hätte dies auf jeden Fall deutlicher mitteilen müssen.

Ob sie gleich die komplette Leistung einstellen glaube ich nicht. Und gleich eine BG zu unterstellen halte ich auch für unwahrscheinlich, wie bereits geschrieben wurde, darfst du Besuch empfangen. Aber auch wenn sie nur eine Wohngemeinschaft daraus schließen gibt es Ärger, da du dann zuviel Miete und Nebenkosten erhalten hättest (hätte geteilt werden müssen). Vor allem wenn dein Kumpel in seinem voreiligen Fax erwähnt hat, dass sowas öfter vorkommt. (Ich finde es nicht gut, dass er gleich Stellung bezogen hat. Er könnte darin dem Amt Sachen verraten haben, die sie noch nicht wissen und dir vielleichht zusätzliche Probleme bereiten.)

Ich würde da erstmal abwarten, was vom Amt kommt.

Zu den Männerklamotten ist mir noch etwas eingefallen. Wo waren denn die?
  • In einer Reisetasche
  • Irgendwo offen in der Wohnung
  • In einem Schrank
Ersteres ist ein deutliches Anzeichen für Besuch und Letzteres hätte er nur mit ausdrücklicher Genehmigung von dir durchsuchen dürfen.

Edit: Ich gehe hoffentlich zu Recht davon aus, dass der besagte Kumpel nicht der Kindsvater ist?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Hausbesuch Arbeitsamt

#11

Beitrag von Günter »

kleinerhuepfer28 hat geschrieben: Womit kann ich rechnen? Das ding ist, ich bin im neunten Monat schwanger und ich habe auch dies den Jobcenter mitgeteilt wie dies zu stande kam. Wie soll ich den leben können wenn die mir jetzt die Leistungen streichen?
Keine Panik, ich vermute dein ALG II für den März ist bereits angewiesen.

Bis zum nächsten Zahltermin ist ausreichend Zeit, das bekommen wir denke ich aus der Welt.

Erst mal zum normalen Ablauf, wenn die der Meinung sind es stimmt etwas nicht du lebst mit Rockefeller zusammen und bist nicht bedürftig so müssen sie dir eine Anhörung, Fragebogen auf dem steht, ihnen wird der folgende ...... unterstellt, bitte nehmen sie Stellung. Dann muss ein Bescheid zur Leistungseinstellung zwingend erfolgen. Spätestens an dieser Stelle geht es per Antrag auf eA (einstweilige Anordnung) zum Sozialgericht, Mutter mit Neugeborenen, das wird in der Regel nicht lustig für das JC.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
kleinerhuepfer28
Benutzer
Beiträge: 67
Registriert: Fr 27. Feb 2009, 20:37

Re: Hausbesuch vom Arbeitsamt

#12

Beitrag von kleinerhuepfer28 »

FloK hat geschrieben:Ich würde da erstmal abwarten, was vom Amt kommt.

Zu den Männerklamotten ist mir noch etwas eingefallen. Wo waren denn die?
  • In einer Reisetasche
  • Irgendwo offen in der Wohnung
  • In einem Schrank
Ersteres ist ein deutliches Anzeichen für Besuch und Letzteres hätte er nur mit ausdrücklicher Genehmigung von dir durchsuchen dürfen.

Edit: Ich gehe hoffentlich zu Recht davon aus, dass der besagte Kumpel nicht der Kindsvater ist?
Die hingen im Schrank und nein er ist nicht der Kindsvater. Ich habe noch nie etwas mit diesem Mann gehabt!
kleinerhuepfer28
Benutzer
Beiträge: 67
Registriert: Fr 27. Feb 2009, 20:37

Re: hausbesuch vom jobcenter

#13

Beitrag von kleinerhuepfer28 »

FloK hat geschrieben:
kleinerhuepfer28 hat geschrieben:Der Aussendienstmitarbeiter hat mir keinen Grund genannt, er fragte mich nur ob er die Wohnung sehen darf da ich ja alleine hier wohnen würde.
[...]
Meine Angst ist das die meine Leistungen einstellen, ich bin im neunten Monat schwanger wie soll ich denn so weiterleben? Womit kann ich jetzt rechnen?
Durch die Blümchen und mit viel Fantasie kann man den Grund erkennen. Aber der Typ hätte dies auf jeden Fall deutlicher mitteilen müssen.

Ob sie gleich die komplette Leistung einstellen glaube ich nicht. Und gleich eine BG zu unterstellen halte ich auch für unwahrscheinlich, wie bereits geschrieben wurde, darfst du Besuch empfangen. Aber auch wenn sie nur eine Wohngemeinschaft daraus schließen gibt es Ärger, da du dann zuviel Miete und Nebenkosten erhalten hättest (hätte geteilt werden müssen). Vor allem wenn dein Kumpel in seinem voreiligen Fax erwähnt hat, dass sowas öfter vorkommt. (Ich finde es nicht gut, dass er gleich Stellung bezogen hat. Er könnte darin dem Amt Sachen verraten haben, die sie noch nicht wissen und dir vielleichht zusätzliche Probleme bereiten.)

Ich würde da erstmal abwarten, was vom Amt kommt.

Zu den Männerklamotten ist mir noch etwas eingefallen. Wo waren denn die?
  • In einer Reisetasche
  • Irgendwo offen in der Wohnung
  • In einem Schrank
Ersteres ist ein deutliches Anzeichen für Besuch und Letzteres hätte er nur mit ausdrücklicher Genehmigung von dir durchsuchen dürfen.

Edit: Ich gehe hoffentlich zu Recht davon aus, dass der besagte Kumpel nicht der Kindsvater ist?

Vielleicht war es ein bisschen voreilig mit dem fax aber das Arbeitsamt weiß das mein Kumpel mir vor einem Jahr sehr geholfen hat,das haben die schriftlich. Mein Kumpel wohnt nicht hier und ist auch nicht hier gemeldet, er kommt aus einem ganz anderen Ort. 50 km von hier entfernt. Selbst seine Frau hat dies alles bestätigt.
FloK
Benutzer
Beiträge: 60
Registriert: Fr 20. Feb 2009, 09:40

Re: Hausbesuch vom Arbeitsamt

#14

Beitrag von FloK »

Wegen Kindsvater: Gut, hätte nämlich einiges geändert bei der ARGE (eine BG-Vermutung wäre dann wahrscheinlicher gewesen).

Zur Durchsicht der Schränke:
Arbeitshilfe Außendienst hat geschrieben:Eine routinemäßige Durchsicht der Schränke ist nicht zulässig. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann sie jedoch möglich sein, wenn eine Sachverhaltsklärung sonst nicht möglich wäre. Hierzu bedarf es jedoch der ausdrücklichen Einwilligung des Betroffenen.
Der nächste Absatz ist auch interessant in deiner Situation:
Zur Feststellung einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft sind Informationen erforderlich, die nur schwer im Wege eines Hausbesuches geklärt werden können. Aspekte, die für das Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft sprechen (§ 7 Abs. 3a SGB II) können in der Regel über die Angaben des Zusatzblattes 5 auch ohne Hausbesuch festgestellt werden. Der Hausbesuch ist allenfalls bei Widerlegung der Vermutung zur Indizienfeststellung erforderlich.
Ab Seite 5 geht es in der Arbeitshilfe um "Möglichkeiten und Grenzen des Außendienstes". Da findet man viele nützliche Hinweise für eine Beschwerde.

Edit: Hast du den Text vom Fax?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Hausbesuch vom Arbeitsamt

#15

Beitrag von Günter »

Wieso hätten Kleidungsstücke des Kindvaters, den BG Verdacht genährt?

Das Besuchsrecht gehört mit zu den Elternpflichten (-Rechten)


Das Ganze wird sich als Rohrkrepierer für das JobCenter erweisen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
FloK
Benutzer
Beiträge: 60
Registriert: Fr 20. Feb 2009, 09:40

Re: Hausbesuch vom Arbeitsamt

#16

Beitrag von FloK »

Günter, wenn der Besuch auch noch der Kindsvater wäre, würde die ARGE wegen § 7 SGB II Absatz (3a) vermutlich eher auf ne BG schliessen. Ist aber zum Glück vom Tisch.


Edit: Wohn- und Bedarfsgemeinschaft ist an den Haaren herbeigezogen. Aber ne Mietbeteiligung wegen häufigen oder regelmäßigen Aufenthalt halte ich für wahrscheinlich.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Hausbesuch vom Arbeitsamt

#17

Beitrag von Günter »

FloK hat geschrieben:Günter, wenn der Besuch auch noch der Kindsvater wäre, würde die ARGE wegen § 7 SGB II Absatz (3a) vermutlich eher auf ne BG schliessen. Ist aber zum Glück vom Tisch.
Weil da Kleidung von wem auch immer rumliegt, ist kein Rückschluss auf eine BG möglich. Die Klärung des Unterhaltsanspruches von Kind und Mutter ist ein anderes Thema, soweit sind wir noch lange nicht.

Aber ne Mietbeteiligung wegen häufigen oder regelmäßigen Aufenthalt halte ich für wahrscheinlich.
Sowas ist weder vom SGB II noch von der Rechtsprechung gedeckt. Verunsichere bitte den kleinenhuepfer nicht. Solange der wie_auch_immer Besuch eine eigene Meldeadresse hat gibt es keine Mietbeteiligung.

Ich würde boshafter weise in einem solchen Fall fragen, ob die ARGEn bei allein stehenden weiblichen Singles Stundenweise Zimmervermietung betreiben wollen.

Schon der Gedanke die könnten Besuchsbücher führen, wer wie oft übernachtet und Miete kassieren ist widerwärtig und abstoßend.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
FloK
Benutzer
Beiträge: 60
Registriert: Fr 20. Feb 2009, 09:40

Re: Hausbesuch vom Arbeitsamt

#18

Beitrag von FloK »

Wenn die Meldebescheinigung ausreichen würde, könnte die ARGE dies per Amtsauskunft erfahren und bräuchte keinen Außendienst dazu. Die suchen damit nach Mitbewohnern die sich eben nicht umgemeldet haben.

Die ARGE kann natürlich keine Mietbeteiligung vom Besuch fordern, aber eine Mietbeteiligung als nicht genanntes Einkommen unterstellen (z. B. als Verrechnung mit dem Kredit).

Wenn Post aus der ARGE kommt, werden wir sicherlich mehr erfahren.
kleinerhuepfer28
Benutzer
Beiträge: 67
Registriert: Fr 27. Feb 2009, 20:37

Re: Hausbesuch vom Arbeitsamt

#19

Beitrag von kleinerhuepfer28 »

FloK hat geschrieben:Wegen Kindsvater: Gut, hätte nämlich einiges geändert bei der ARGE (eine BG-Vermutung wäre dann wahrscheinlicher gewesen).

Zur Durchsicht der Schränke:
Arbeitshilfe Außendienst hat geschrieben:Eine routinemäßige Durchsicht der Schränke ist nicht zulässig. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann sie jedoch möglich sein, wenn eine Sachverhaltsklärung sonst nicht möglich wäre. Hierzu bedarf es jedoch der ausdrücklichen Einwilligung des Betroffenen.
Der nächste Absatz ist auch interessant in deiner Situation:
Zur Feststellung einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft sind Informationen erforderlich, die nur schwer im Wege eines Hausbesuches geklärt werden können. Aspekte, die für das Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft sprechen (§ 7 Abs. 3a SGB II) können in der Regel über die Angaben des Zusatzblattes 5 auch ohne Hausbesuch festgestellt werden. Der Hausbesuch ist allenfalls bei Widerlegung der Vermutung zur Indizienfeststellung erforderlich.
Ab Seite 5 geht es in der Arbeitshilfe um "Möglichkeiten und Grenzen des Außendienstes". Da findet man viele nützliche Hinweise für eine Beschwerde.

Edit: Hast du den Text vom Fax?



gestern teilte Frau ... uns, den Eheleuten..., mit, dass sie von einem Außendienstmitarbeiter des Jobcenters in ihrer Wohnung besucht wurde und augenscheinlich der Verdacht aufkam, dass sie die Wohnung nicht alleine bewohnen würde, weil sich zusätzlich zum Namen ... auch unser Name am Klingelschild bzw. Posteinwurf befindet. Zudem stellte der Mitarbeiter fest, dass sich Körperpflegemittel und männliche Bekleidung in der Wohnung befinden. Wir möchten etwaige Vorwürfe dieser Art gegen ...von vorn herein entkräften und erklären hierzu Folgendes:
Wir haben Frau ... geraten, unseren Namen dort anzubringen, weil es zuvor Zustellprobleme von Post und Lieferungen gab, die wir in unserem Namen an die Adresse von Frau ... veranlasst hatten, so zum Beispiel die Lieferung eines DSL-Modems für den Internetanschluss. Da Frau ... Negativeinträge in der Schufa hat, haben wir den Anschluss im unserem Namen beantragt, damit es diesbezüglich keine Probleme gibt. Zudem kommt mir, ..., dies sehr entgegen, da ich auch selbst diesen Anschluss gelegentlich nutze, denn die Wohnung von Frau ... ist deutlich näher an meiner Arbeitsstätte als meine eigene eheliche Wohnung in .....
Da Frau .... mit meiner Frau und mir seit vielen Jahren gut befreundet ist und wir eine sehr soziale Einstellung haben, entschlossen wir uns bereits vor ca. einem Jahr spontan, Frau ... zu unterstützen und haben eigens einen Kredit aufgenommen, um Frau ..... Möbel für die Wohnung und einen Hausstand zur Verfügung stellen zu können, weil ihr Exmann in der Zeit ab dem 01.03.2008, in der Frau .... übergangsweise bei ihren Eltern in J... wohnte, sämtliche Einrichtungsgegenstände und Möbel aus der zuvor gemeinsamen Wohnung entfernt hat. Frau ... war in dieser Zeit vollkommen mittellos. Das wir Frau .... Auslagen in Höhe von etwa ...,- Euro vorgestreckt haben, teilte ich Ihrem Amt bereits durch einen Leistungsnachweis am 30.05.2008 mit. Ebenso hatte ich darin geschildert, dass ich die Rückerstattung dieser Kosten in einem zumutbaren Rahmen von Frau ....erwarte.
Weil Frau .... aufgrund ihrer Schwangerschaft momentan keine Aussichten auf eine Arbeitsstelle hat und deshalb finanziell auch nicht in der Lage ist, uns unsere Auslagen in bar zurück zu erstatten, übernachte ich gelegentlich auf dem Sofa im Wohnzimmer, um so wenigstens einen kleinen Teil der Kosten einsparen zu können, die mir ansonsten durch meine langen Anfahrtswege zu meiner Arbeitsstelle in .... entstehen würden. Weil ich dort als Teamleiter im Callcenter beschäftigt bin, kann ich es mir natürlich nicht erlauben, ein ungepflegtes Erscheinungs¬bild zu hinterlassen. Aus diesem Grund halte ich einen Teil meiner Kleidung, wie einige Hemden und Hosen und natürlich auch einige Körperpflegemittel bei Frau .... vor.
Die Schwangerschaft von Frau .... verläuft derzeit leider nicht ganz unkompliziert. Ich habe Frau ... nach einem gemeinsamen Besuch von Freunden in ... noch nachts am Samstag, den 21.02.2009 ins Krankenhaus nach ... gefahren und begleitet, weil sie nach einem Toilettengang einen blutigen Ausfluss bemerkte. Da Frau .... ansonsten nur wenige Bekanntschaften bzw. Freunde in ... hat, ist uns daran gelegen, sie in ihrer Situation nicht im Stich zu lassen. Schließlich verfügt Frau ....weder über ein Auto noch über eine EC-Karte und kann die notwendigen Einkäufe in ihrem momentanen Zustand mehr schlecht als recht alleine erledigen. Weil bislang die Leistungen auf mein Konto gezahlt werden, helfe ich ihr auch bei diesen Dingen und somit haben sich meine Übernachtungen in der Wohnung von Frau ... in letzter Zeit gehäuft.
Da wir, die Eheleute ....., unseren eigenen Haushalt führen und inzwischen mehr als zehn Jahre verheiratet mit zwei Kindern leben, besteht in diesem Fall also keine sogenannte Zweckgemeinschaft mit Frau ..... Sollte aus Ihrer Sicht etwas gegen die Übernachtungen sprechen, teilen Sie uns dies bitte mit.
Wir haben durchaus Verständnis dafür, dass Sie die Lebensumstände von Frau .... in gewissen Abständen prüfen wollen, allerdings hat Ihr Mitarbeiter Frau .... durch sein plötzliches und unangekündigtes Erscheinen einen ziemlichen Schrecken eingejagt. Wir würden uns darüber freuen, wenn Sie zukünftig etwas sensibler bei den Überprüfungen hochschwangerer Frauen vorgehen könnten und verbleiben

mit freundlichen Grüßen,
......


das war das Fax was man dem Jobcenter geschickt hat und beide Eheleute haben unterschrieben.
FloK
Benutzer
Beiträge: 60
Registriert: Fr 20. Feb 2009, 09:40

Re: Hausbesuch vom Arbeitsamt

#20

Beitrag von FloK »

Danke. In Stichpunkten hätte gereicht. Ich hab mich da mal durchgewühlt und manches hätte man ruhig weglassen können.

Warte mal ab was jetzt vom Amt kommt. Vorher würde ich nix mehr unternehmen.
quinky
Benutzer
Beiträge: 859
Registriert: Mo 23. Feb 2009, 13:04

Re: Hausbesuch vom Arbeitsamt

#21

Beitrag von quinky »

Liebe Leute,

habt ihr die Threds von Kleinerhüpfer mal genau durchgelesen?

Um wen geht es?

Um einen VERHEIRATETEN Kunpel, der seit 10 Jahren verheiratet ist und nach wie vor mit seiner Frau in einer Wohnung gemeldet ist!

Die Unterstellung einer BG mit diesem Kumpel ist:
1.) Unterstellung der Bigamie, da zwei BGs gleichzeitig vom Amt unterstellt werden, denn der Kunpel bildet mit seiner Frau eine BG. Daran ändern auch Besuche bei fremden Personen des anderen Geschlechtes nichts.
2 BGs zu gleicher Zeit sind rechtlich nicht möglich!

2.) Wenn das Amt weiterhin die BG mit kleinerhüpfer unterstellt, behauptet das Amt das Ehebruch von diesem Kumpel begangen wurde!

3.)
Beilbt das Amt bei der Behauptung, unterstellt das Amt Sozialbetrug!

Gegen alle drei Behauptungen sind strafrechtliche Anzeigen gegen die Mitarbeiter des Amtes bzw. SB möglich und sollten bei Unterstellung einer BG auch durchgeführt werden.

In einem solchen Falle gibt es nur eines:
Aus allen Rohren gegen das Amt schießen und veröffentlichen, das Menschen aus Sparsucht gleich mehrere Straftaten unterstellt werden, ohne eine genauere Prüfung durchzuführen.
Hier würde ich den Bürgermeister öffentlich auffordern, solche Mitarbeiter, die grundlos Straftaten voraussetzen und Verleumdungen aussprechen sofort aus dem Amt zu entfernen.
Einen größeren Amtsmissbrauch gibt es nicht.
Gruß
Ernie

Was erlaubt sich das Amt in diesem Falle
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Hausbesuch vom Arbeitsamt

#22

Beitrag von Günter »

Im Prinzip hast du Recht Ernie, nur sollten wir einer jungen Frau kurz vor der Entbindung soviel Aufregung ersparen.

Das Fax ist etwas unglücklich formuliert, man sollte solche Formulierungen wie
und somit haben sich meine Übernachtungen in der Wohnung von Frau ... in letzter Zeit gehäuft.
Vermeiden, trotzdem kann daraus weder eine Unterstüzung als BBG HG oder was auch immer gefolgert werden.

Ich denke du solltest dich erst mal auf deine Entbindung konzentrieren.

Eventuell wäre es hilfreich das Amt aufzufordern ein Protokoll des Hausbesuches sowie eine Begründung für den Einsatz des Außendienstes mitzuteilen.


Dann können wir immer noch Ernies Gedankengänge bezüglich des weiteren Vorgehens einbeziehen.

Aber Baby bekommen und Ruhe haben erscheint mir erst mal wichtiger.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
kleinerhuepfer28
Benutzer
Beiträge: 67
Registriert: Fr 27. Feb 2009, 20:37

Re: Hausbesuch vom Arbeitsamt

#23

Beitrag von kleinerhuepfer28 »

Das alles macht mich wirklich ziemlich fertig. Ich glaube ich werde mich nächste Woche überhaupt nicht an den Briefkasten trauen weil ich nicht weiß was mich erwartet. Ich hätte wirklich nicht gedacht das man mir so etwas unterstellt und einer hochschwangeren so einen Schock zu zumutet,meine Schwangerschaft verläuft seit ein paar Tagen auch nicht gerade besonders gut, dieser ganze Stress geht mir ziemlich an die Nerven und das merkt meine kleine wohl auch im Bauch. Ich hoffe wirklich das alles ein gutes Ende hat und das Amt mir glaubt das ich keine BG führe. Ansonsten weiß ich auch nicht wie ich vorgehen soll,ich bin schon drauf und dran wenn ich Post bekomme und die negativ ist einen Anwalt einzuschalten. Aber ich warte jetzt erstmal ab. Ich danke euch allen für eure Antworen.

Lieben gruß Andrea
Benutzeravatar
angel6364
Benutzer
Beiträge: 12390
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
Wohnort: Landkreis Nürnberger Land

Re: Hausbesuch vom Arbeitsamt

#24

Beitrag von angel6364 »

Hups, das hört sich aber ziemlich groggy an...

Du bist doch hoffentlich krankgeschrieben, oder?
Sprich doch mal mit Deinem Arzt über diese enormen psychischen Belastungen und die Auswirkungen, die das auf Dich und Mini-kleinerhuepfer28 hat.
Erstens können Ärzte oft mal helfen, und wenns nur durch Beruhigen ist, und zweitens wäre es gut, wenn diese vom Amt verursachten Belastungen dokumentiert wären.
Und zwar im richtigen Zusammenhang!

Sodderle, und drittens sind diese klitzekleinen neuen Menschleins widerstandsfähiger, als man sich denkt.
Gibts irgendjemanden, der Dich richtig zum Lachen bringen kann?
Musst Du mal ausprobieren: tut Dir gut, und Mini-kleinerhuepfer28 lacht sicherlich mit.
Meine haben da immer abgetobt, weil ihnen das Gewackel wohl auf die Nerven ging...

:freunde:
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Benutzeravatar
Emmaly
Benutzer
Beiträge: 4668
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 21:12
Wohnort: Land Brandenburg

Re: Hausbesuch vom Arbeitsamt

#25

Beitrag von Emmaly »

Hallo,

:trost:
die Post musst du schon öffnen.
Und versuche abzuschalten. Da braucht dich ein kleines Wesen und zwar ganz.
Wie angel schon schreibt, vielleicht den Doc darauf ansprechen.

Warte erst einmal ab.

@ Angel, im 9. Monat befindet sich eine schwangere im Mutterschutz.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Antworten

Zurück zu „Widerspruch, Klage und sonstige Möglichkeiten, sich zu wehren“