Widerspruch

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drhardbass
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Widerspruch

#1

Beitrag von drhardbass »

Oo
mal ne frage was kann man aus diesen widerspruch rausholen bzw ich verstehe gerade eigentlich nicht wirklich was die wollen bzw was nun sache ist.
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Günter
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Re: Wiederspruch

#2

Beitrag von Günter »

Ganz einfach, da du denen das Einkommen im Juli 2008 korrekt angegeben hast fallen die Aufrechnungsgründe §43 SGB II weg
§ 43
Aufrechnung
Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können bis zu einem Betrag in Höhe von 30 vom Hundert der für den Hilfebedürftigen maßgebenden Regelleistung mit Ansprüchen der Träger von Leistungen nach diesem Buch aufgerechnet werden, wenn es sich um Ansprüche auf Erstattung oder auf Schadensersatz handelt, die der Hilfebedürftige durch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben veranlasst hat. Der befristete Zuschlag nach § 24 kann zusätzlich in die Aufrechnung nach Satz 1 einbezogen werden. Die Aufrechnungsmöglichkeit ist auf drei Jahre beschränkt.
Es wird eine Überzahlung von 182,72 zurückverlangt. Die Summe scheint zu stimmen, ich rechne heute Abend mal in Ruhe nach.

Nun kannst du Ratenzahlung mit denen vereinbaren.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
drhardbass
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Re: Wiederspruch

#3

Beitrag von drhardbass »

oha
das is mal der hammer , ich habe den gesagt das mir damals die firma zu spät den arbeitsvertrag gegeben hat aber ich sage ja bei den spricht mal gegen die wand ich werde hir mit der arge noch irre, schauen wir mal mittlerweile läuft das über die forderungskasse bei uns oder ich habe mich verguckt ich werde aber später den bescheid noch einscannen.
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kleinchaos
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Re: Wiederspruch

#4

Beitrag von kleinchaos »

Wenn ich das richtig verstanden hab, richtete sich der Widerspruch auch gegen die Aufrechnung. Die ARGE wollte also die Summe in einem Stück irgendwie von einer Überweisung abziehen und hat dir damit Vorsatz unterstellt.

Der Vorsatz ist ja nun vom Tisch, deswegen wird auch nicht mehr aufgerechnet.
Nun musst du mit dem Forderungsmanagement Ratenzahlung vereinbaren. Ca 20€ monatlich sollten reichen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
drhardbass
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Re: Wiederspruch

#5

Beitrag von drhardbass »

kleinchaos hat geschrieben:Wenn ich das richtig verstanden hab, richtete sich der Widerspruch auch gegen die Aufrechnung. Die ARGE wollte also die Summe in einem Stück irgendwie von einer Überweisung abziehen und hat dir damit Vorsatz unterstellt.

Der Vorsatz ist ja nun vom Tisch, deswegen wird auch nicht mehr aufgerechnet.
Nun musst du mit dem Forderungsmanagement Ratenzahlung vereinbaren. Ca 20€ monatlich sollten reichen.
AHHH da fällt der apfel vom stamm , der vorsatz ist weg naja ich werde die morgen mal anrufen oder den mal ne email schreiben und mal abwarten was kommt weil 50 euro werdeich nicht zahlend as wollten die damals so machen ...
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Günter
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Re: Wiederspruch

#6

Beitrag von Günter »

Doc, das sind 2 Paar Schuhe, Fakt ist du hast Einkommen erzielt, gleichzeitig haben die dein ALG II weitergezahlt.

Aus dem Bruttoeinkommen von 440,05 errechnet sich ein Freibetrag von 168,01 €, den haben die auch, der stimmt. Der Freibetrag wird vom Nettoeinkommen von 350,73€ abgezogen verbleibt eine Überzahlung von 182,72 €. Die wollen die gerne zurückhaben.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Wiederspruch

#7

Beitrag von kleinchaos »

Nee 50€ ist zuviel. Du hast ja auch noch andere Sachen zu zahlen. Und Strom, Telefon usw und Essen auch. Also 20€ und mehr gibts nicht.
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drhardbass
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Re: Widerspruch

#8

Beitrag von drhardbass »

Hi
Ich werde auch nicht mehr als 20 euro zahlen mehr is derzeit echt nicht drinne würde ich mal sagen
ich werde morgen mal mit der arge reden schauen was die sagen werden.
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Emmaly
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Re: Widerspruch

#9

Beitrag von Emmaly »

Nicht mit der ARGE, sondern mit dem Forderungsmanagement die Ratenzahlung ausmachen.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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