Sperrzeit ALG I wegen fristloser Kündigung AG

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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franbe
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Sperrzeit ALG I wegen fristloser Kündigung AG

#1

Beitrag von franbe »

hallo,

ich bin neu in diesem forum, falls die frage sicher ähnlich schon auftauchte bitte link schicken. möchte niemanden zum hundersten male nerven.

kurze infos zum fall.

bin verkäuferin in einer bäckerei mit 6 tage woche, wobei auch alle 2 wochen sonntags geschafft wird. montag bis freitag war ich arbeiten und hätte sonntagsdienst gehabt. freitag nach der arbeit habe ich tel. versucht meine BL zu erreichen..nichts. daraughin per sms mitgeteilt das ich ins krankenhaus fahre , da es mir schlecht geht. Montag war ich beim arzt und habe den KS sofort auf arbeit abgegeben. krankmeldung 10 tage. 2 tage bevor ich wieder arbeiten gehen wollte hatte ich angerufen um die schicht und filiale zu erfagen und einen tag eher wieder arbeiten zu kommen. ich wurde vertröstet auf den nachmittag und mich würde man zurück rufen. kein anruf an dem tag. nächster vormittag, ich wieder angerufen...wieder vertröstet. mittag klingelt die post...einschreiben- fristlose kündigung. meine lohnabrechnung habe ich zwar bekommen aber kein geldeingang zu verzeichnen.

das war vo 2 monaten. anwältin eingeschaltet. jedoch bis gestern seitens des AG keine stellungnahme zum kündigunsgrund. heute habe ich den bescheid vom jobcenter bekommen...natürlich mit Abzügen da ALG I wegen fehlendem kündigungsgrund auch nicht gezahlt wird.
habe sofort das arbeitsamt angerufen um vielleicht endlich klärung über den kündigungsgrund zu erfahren...und siehe da, vorgersten hat der AG endlich mal die 3. angeforderte lohnbescheinigung abgegeben.

als kündigungsgrund...unentschuldigtes fehlen am arbeitsplatz. ich bin aus allen wolken gefallen. meine anwältin ist im jahresurlaub und ich kann mich kaum beruhigen.

ist dieser grund rechtens?

vielen dank

franziska
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kleinchaos
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Re: Sperrzeit ALG I wegen fristloser Kündigung AG

#2

Beitrag von kleinchaos »

Natürlich ist der Kündigungsgrund nicht rechtens.
Hast du vielleicht die SMS noch im Handy? Und vom Krankenhaus eine Bescheinigung, dass du warst? Quittung über die 10€ Notaufnahme sollte ausreichen.
Hat die Anwältin Kündigungsschutzklage eingereicht? Oder du selbst?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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marsupilami
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Re: Sperrzeit ALG I wegen fristloser Kündigung AG

#3

Beitrag von marsupilami »

Fristlose Kündigung wg. unentschuldigtem Fehlen am Arbeitsplatz ist so ohne Abmahnung in der Regel erst mal nicht haltbar.

Allerdings ist die Benachrichtigung per sms auch nicht der wahre Jakob.


Bist Du in der Probezeit?

Hättest Du denn Samstag arbeiten sollen? Du hast 6-Tage-Woche geschrieben.
Oder Sa. frei und erst Sonntag arbeiten?

Und ab wann genau gilt die Krankmeldung?
Ab wenigstens Samstag oder erst ab Montag?


Dazu kommt die 3-Wochen-Frist.
http://dejure.org/gesetze/KSchG/4.html
Wann also hast Du die Kündigung erhalten?
:arge:

Nochmal nachgelesen:
Das war vor 2 Monaten und Du hattest schon eine Anwältin eingeschaltet.
Die hat doch hoffentlich Kündigungsschutzklage eingereicht?

Oder was hat die sonst gemacht?
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franbe
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Re: Sperrzeit ALG I wegen fristloser Kündigung AG

#4

Beitrag von franbe »

kleinchaos hat geschrieben:Natürlich ist der Kündigungsgrund nicht rechtens.
Hast du vielleicht die SMS noch im Handy? Und vom Krankenhaus eine Bescheinigung, dass du warst? Quittung über die 10€ Notaufnahme sollte ausreichen.
Hat die Anwältin Kündigungsschutzklage eingereicht? Oder du selbst?

die sms ist noch da...auch seitens der BL. wurde vom AG dokumentiert meiner anwältin geschrieben. bescheinigung vom KK habe ich nicht mehr...shit.

die anwältin hat klage eingereicht. ende des monats ist verhandlung.

danke für deine antwort
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kleinchaos
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Re: Sperrzeit ALG I wegen fristloser Kündigung AG

#5

Beitrag von kleinchaos »

Die Bescheinigung vom Krankenhaus könntest du noch besorgen. Schließlich werden da alle Fälle dokumentiert. Also den Nachweis, dass du dort warst und arbeitsunfähig, den könntest du erbringen. Musst halt mal hinfahren oder schreiben. Schreiben ist besser, dann können die in Ruhe suchen.
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franbe
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Re: Sperrzeit ALG I wegen fristloser Kündigung AG

#6

Beitrag von franbe »

marsupilami hat geschrieben:Fristlose Kündigung wg. unentschuldigtem Fehlen am Arbeitsplatz ist so ohne Abmahnung in der Regel erst mal nicht haltbar.

Allerdings ist die Benachrichtigung per sms auch nicht der wahre Jakob.


Bist Du in der Probezeit?

Hättest Du denn Samstag arbeiten sollen? Du hast 6-Tage-Woche geschrieben.
Oder Sa. frei und erst Sonntag arbeiten?

Und ab wann genau gilt die Krankmeldung?
Ab wenigstens Samstag oder erst ab Montag?


Dazu kommt die 3-Wochen-Frist.
http://dejure.org/gesetze/KSchG/4.html
Wann also hast Du die Kündigung erhalten?
:arge:

Nochmal nachgelesen:
Das war vor 2 Monaten und Du hattest schon eine Anwältin eingeschaltet.
Die hat doch hoffentlich Kündigungsschutzklage eingereicht?

Oder was hat die sonst gemacht?
krankmeldung ab montag 16. juli bis 25. juli. habe es meinem arzt zwar gesagt das ich ab sonntag brauche, aber das hat er versäumt und ich habe nicht drauf geschaut. er schickt die krankmeldung gleich zur krankenkasse und ich bin los und habe die krankmeldung in der filiale abgegeben.

mein anruf war am 23. juli. und ich wollte am 25. wieder arbeiten. die kündigung ist vom 24. juli und war am 25. in der post.

meine anwältin hat klage eingereicht am 25.juli
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marsupilami
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Re: Sperrzeit ALG I wegen fristloser Kündigung AG

#7

Beitrag von marsupilami »

Dann mit einer Kopie der Kündigungsschutzklage gegen Bescheid mit gekürzten Bezügen Widerspruch beim JC erheben?
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Günter
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Re: Sperrzeit ALG I wegen fristloser Kündigung AG

#8

Beitrag von Günter »

Die ganze Kündigung ist schon deswegen rechtswidrig, weil der AG nicht abgemahnt hat und nicht sofort nach bekannt werden des angeblichen Fehlens gekündigt hat. (Ohne schuldhaftes Zögern) Außerdem ist die ganze Kündigung hinfällig, da Samstag kein Hausarzt geöffnet hat, der Hausarzt auch nachträglich die Krankheit rückwirkend bescheinigen kann und das Krankenhaus die Behandlung dokumentiert hat.

Widerspruch mit den Fakten an die BA, die müssen erst mal zwischenfinanzieren, vermutlich befindest du dich immer noch in ungekündigter Stellung.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
franbe
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Re: Sperrzeit ALG I wegen fristloser Kündigung AG

#9

Beitrag von franbe »

Günter hat geschrieben:Die ganze Kündigung ist schon deswegen rechtswidrig, weil der AG nicht abgemahnt hat und nicht sofort nach bekannt werden des angeblichen Fehlens gekündigt hat. (Ohne schuldhaftes Zögern) Außerdem ist die ganze Kündigung hinfällig, da Samstag kein Hausarzt geöffnet hat, der Hausarzt auch nachträglich die Krankheit rückwirkend bescheinigen kann und das Krankenhaus die Behandlung dokumentiert hat.

Widerspruch mit den Fakten an die BA, die müssen erst mal zwischenfinanzieren, vermutlich befindest du dich immer noch in ungekündigter Stellung.

ich habe bei der KK angerufen eben ummich zu informieren ob der HA die krnakmeldung rückwirkend auf den sonntag schreiben kann....da hiess es ...nein geht nicht. er hätte es gleich machen müssen.

selbst bei fehlenden unterlagen habe ich mich dennoch gleich gemeldet das ich krank bin. aber wieso gibt der AG dann so einen kündigungsgrund an.

zudem verlangt er für den sonnatg ausfallgeld für die nichteröffnung der filiale zum 1. und fürs 2. für die beschaffung einer verkäuferin + anfahrtsweg und lohn....und aussdern erwartet er von mir einen ausgleich für den sonntag für die zukunft wegen nichtöffnung...hahaha.

ich hab nur angst das alles nach hinten losgeht. ich weiss nicht wo mir der kopf steht. kein geld 2 monate lang und nun eine erhebliche kürzung von ALG II...davon kann ich nicht mal eine miete bezahlen...geschweige denn andere nebenkosten die aufgelaufen sind
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Koelsch
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Re: Sperrzeit ALG I wegen fristloser Kündigung AG

#10

Beitrag von Koelsch »

Immer mit der Ruhe, ich denke die Rechtslage wurde hier korrekt geschildert. Und der Arbeitgeber baut hier Drohkulissen auf, weil er hofft, dass Du klein beigibst. Hast Du aber nicht nötig. Der Arbeitgeber hat Mist gebaut.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Sperrzeit ALG I wegen fristloser Kündigung AG

#11

Beitrag von franbe »

Koelsch hat geschrieben:Immer mit der Ruhe, ich denke die Rechtslage wurde hier korrekt geschildert. Und der Arbeitgeber baut hier Drohkulissen auf, weil er hofft, dass Du klein beigibst. Hast Du aber nicht nötig. Der Arbeitgeber hat Mist gebaut.
danke dir sehr fürs "trösten"...zählt das denn auch alles bei der probezeit?
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Koelsch
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Re: Sperrzeit ALG I wegen fristloser Kündigung AG

#12

Beitrag von Koelsch »

Nach meiner Meinung ja. In der Probezeit kann man zwar ohne Begründung kündigen, aber wenn mann den Weg der fristlosen Kündigung wählt mit Begründung, ja dann muss das eben korrekt gehandhabt werden. Und das wurde es bei Dir nicht.

Sieh einfach zu, dass Du etwas vom Krankenhaus bekommst und frag beim Hausarzt nach, ob er bestätigen kann (kann er mit Sicherheit) am Wochenende konntest Du gar nicht zu ihm kommen. Vielleicht schreibt er auch rückwirkend krank, ich bezweifel die Aussage der Krankenkasse, dass das nicht geht.
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kleinchaos
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Re: Sperrzeit ALG I wegen fristloser Kündigung AG

#13

Beitrag von kleinchaos »

Ok, Probezeit, da gelten andere Kündigungsfristen. Da kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Aber eben auch nur bedingt fristlos. Ansonsten meist in einer Frist von 2 Wochen
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Koelsch
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Re: Sperrzeit ALG I wegen fristloser Kündigung AG

#14

Beitrag von Koelsch »

Richtig, und eine fristgemäße Kündigung liegt nicht vor, die fristlose dürften rechtswidrig sein, also besteht unverändert ein Beschäftigungsverhältnis.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Sperrzeit ALG I wegen fristloser Kündigung AG

#15

Beitrag von Günter »

So sehe ich es auch. Die fristlose ist rechtswidrig und eine fristgerechte Kündigung existiert nicht, also ungekündigtes Arbeitsverhältnis. Die Spielchen mit dem Schadensersatz kann der AG knicken, du hast dich per SMS arbeitsunfähig gemeldet. Das reicht.
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franbe
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Re: Sperrzeit ALG I wegen fristloser Kündigung AG

#16

Beitrag von franbe »

ich danke euch gaaaaaaaaaaaaaaaaanz sehr. jetzt bin ich beruhigter mit meinen alten jahren

*verneig*
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Re: Sperrzeit ALG I wegen fristloser Kündigung AG

#17

Beitrag von kleinchaos »

Verneig dich nicht zu tief. In dem Alter hat man es leicht mit den Bandscheiben ;)
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Re: Sperrzeit ALG I wegen fristloser Kündigung AG

#18

Beitrag von franbe »

oh wie garstig....zum krückstock reicht es noch ne.....

Männer *Ohnmacht*
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Re: Sperrzeit ALG I wegen fristloser Kündigung AG

#19

Beitrag von kleinchaos »

Männer? Wo?
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Re: Sperrzeit ALG I wegen fristloser Kündigung AG

#20

Beitrag von franbe »

*kopfkratz*

+ausschauhalte*
*duckundweg*
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Re: Sperrzeit ALG I wegen fristloser Kündigung AG

#21

Beitrag von kleinchaos »

Lass mal sein mit dem Weglaufen. Im Alter ist man da auch nicht mehr so fix. Aber mit dem Kopp sind wir noch voll da
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