Günter hat geschrieben:Ich versuche mal zu ordnen, weil mir der Sinn deiner Frage nicht aufgeht.
Ich versuch's noch Mal zu erklären:
ich bin mißtrauisch, was die freiwillige Arbeitslosenversicherung betrifft.
Gibt es etwa einen Haken bei der Sache? Mit "Haken" meinte ich:
Kann Dich die BA in andere Jobs zwingen, obwohl Du die freiwilligen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlst und gleichzeitig nicht arbeitslos oder -suchend gemeldet bist und gleichzeitig Deiner selbständigen Tätigkeit nachgehst?
Ich geb ja zu, diese Frage klingt vielleicht ein bisschen bekloppt. Aber ich bin misstrauisch geworden wegen des weiter unten noch einmal aufgeführten Zitats mit dem blau hervorgehobenen Text.
Aber:
Es sind drei Szenarien denkbar.
1. Dir geht es gut, du arbeitest vor dich hin zahlst deine Beiträge und das Leben ist schön -> keine Leistung bei der BA beantragt die lassen dich in Ruhe.
Genau auf diese Situation bezog sich meine Frage. Deswegen hast Du sie auch beantwortet
Ich bin vorhin nur über folgende Formulierung aus der bereits genannten GA gestolpert:
Die Höhe dieses fiktiven Arbeitsentgelts [das für die Berechnung des Arbeitslosengelds herangezogen wird] ist u.a. von der Beschäftigung, auf die sich die Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit für den Arbeitslosen richten*, und der für die Ausübung dieser Beschäftigung erforderlichen Qualifikation abhängig.
Die Formulierung
die Beschäftigung, auf die sich die Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit für den Arbeitslosen richtet
, die erweckte in mir den Eindruck, dass
auch während des Nichtbezugs von ALG 1 , also während man erfolgreich freiberuflich/selbständig arbeitet, das Arbeitsamt versucht Dich zu vermitteln. Aber das ist nicht der Fall, wie Du ja geschrieben hast (in Szenario 1).
Deswegen meine obige misstrauische Frage ;-)
Die ja von Dir beantwortet worden ist ;-)