Erstausstattung nur, wenn Umschulung nicht gemacht wird?

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
Antworten
Pinnebergerjung
Benutzer
Beiträge: 5
Registriert: So 26. Jan 2014, 10:35
Wohnort: Pinneberg

Erstausstattung nur, wenn Umschulung nicht gemacht wird?

#1

Beitrag von Pinnebergerjung »

Hallo zusammen, Ich bin der neue hier und habe ein sehr grosses Problem!

Kurz beschrieben... ich habe mich getrennt, und beziehe zum 15.02 eine eigene Wohnung. ich selber habe KEINE Möbel oder Ausstattung, nichts...
Ich beziehe zur Zeit ALG 1 und habe eine Zusage bekommen das ich eine betriebliche Umschulung machen kann, welche im Mai startet. Anspruch habe ich auf ALG1 bis ende Juni 2014. In der Zeit der Umschulung, die 2 jahre dauern wird, bekomme ich dann aber weiterhin bis Ende der Umschulung ALG1 zugesichert.

Nun mein Problem. Da ich keine Möbel habe, bin ich zur Arge gegangen und wollte eine Erstaustattung beantragen, die die Arge mir wohl auch bewilligen würde. Die Sachbearbeiterin der Arge, SOWIE des Arbeitsamts, sagten mir allerdings, das wenn ich den Antrag VOR Beginn der Umschulung stelle, das ich als Kunde komplett zur Arge rüber wander und die Arge mir dann diese Umschulung NICHT genehmigen wird. Das heisst im Klartext:

Entweder bleibe ich beim Arbeitsamt und kann die von denen genehmigte betriebliche Umschulung machen, oder ich stelle jetzt bei der Arge einen Antrag auf Erstausstattung, wo ich dann aber nichts mehr mit dem Arbeitsamt zu tun hätte.. Und DANN bekomme ich zwar meine Erstaustattung und Übernahme der Kaution zugesichert, aber die würden mich dann halt anders Vermitteln, OHNE der Umschulung!

Ist das rechtens so? Gibt es nicht eine Möglichkeit, das ich meine Wohnung einrichten kann, UND diese Umschulung mache?? Es kann doch nicht sein, das ich wenn ich den Antrag bei der Arge stelle, dann beim Arbeitstamt raus bin und dann Pech habe und die mir es verwehren???

Wenn jemand da was genaues weiss, bitte ich euch um Rat. Es ist Dringend und nicht grade witzig, da ich wirklich garnichts habe, kein Bett, kein Tisch, kein Schrank, Couch, Besteck, nichts... und mein ALG 1 Anspruch ist sehr gering, das ich mir davon leider nicht mal gebrauchte Möbel kaufen kann...

Vielen Dank Euch.
Benutzeravatar
Emmaly
Benutzer
Beiträge: 4668
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 21:12
Wohnort: Land Brandenburg

Re: Erstausstattung nur, wenn Umschulung nicht gemacht wird?

#2

Beitrag von Emmaly »

:willkommen: im Forum,

Ist dein ALG 1,so gering, dass dir ALG II zustehen würde?
Wovon bezahlst du die Miete?

Wie ist es mit Wohngeld?

Erstausstattung ist eine einmalige Leistung, dazu muss man kein ALG II beziehen, sondern nur gering über ALG II liegen.
Und ALG II wird auf Antrag gewährt. Ohne Antrag kein ALG II.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Pinnebergerjung
Benutzer
Beiträge: 5
Registriert: So 26. Jan 2014, 10:35
Wohnort: Pinneberg

Re: Erstausstattung nur, wenn Umschulung nicht gemacht wird?

#3

Beitrag von Pinnebergerjung »

Mein Anspruch auf ALG1 liegt bei 779 Euro. Die Miete liegt warm bei 394 Euro plus Strom.

Die Miete werde ich dann wohl von dem ALG1 bezahlen. Wohngeld habe ich noch nicht beantragt, da es ja nur entweder Wohngeld geben würde, oder ALG2 Leistungen.

Ich hatte ALG2 leistungen beantragt. Erstens eine komplette Erstausstattung, dann Übernahme der Mietkaution, sowie aufstockendes Harz 4, weil ich mit dem ALG 1 Satz unter dem ALG 2 Satz liege. Aber als die Sachbearbeiterin der ARGE bei der Abgabe des Antrags auf Erstaustattung und Übernahme der Kaution mir sagte, das ich dann die Umschulung vergessen kann,sollte ich das beantragen wurde der Antrag erstmal auf Eis gelegt... Weil ich die Umschulung brauche! und ich weiss nun nicht, was ich machen soll, das ich weiterhin beim Arbeitsamt bleibe, die mir die Umschulung bezahlen, aber ich trotzdem die Erstaustattung, sowie die Kaution von der Arge bekomme.
Wohngeld bringt nichts, weil ich dann immer noch keine Wohnungsausstattung habe....
Und auf dem Fussboden schlafen ist etwas hart und kalt... :kalt:

Weiter Ideen? Mir läuft die Zeit weg... :heul:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Erstausstattung nur, wenn Umschulung nicht gemacht wird?

#4

Beitrag von Koelsch »

Man kann auch durchaus über das JobCenter diese Umschulung bekommen bzw. weiter machen. Frag da noch einmal gezielt nach, teil denen mit, dass die BA die Umschulung bereits genehmigt hat und es von daher keinen Grund und nach meiner Meinung auch keine Möglichkeit gibt, diese Genehmigung seitens des JC zu kippen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Emmaly
Benutzer
Beiträge: 4668
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 21:12
Wohnort: Land Brandenburg

Re: Erstausstattung nur, wenn Umschulung nicht gemacht wird?

#5

Beitrag von Emmaly »

Ich stimme Kölsch zu.

Zudem würde während der Umschulung weiter ALG 1 gezahlt, was die Bedürftigkeit in Grenzen hält.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Pinnebergerjung
Benutzer
Beiträge: 5
Registriert: So 26. Jan 2014, 10:35
Wohnort: Pinneberg

Re: Erstausstattung nur, wenn Umschulung nicht gemacht wird?

#6

Beitrag von Pinnebergerjung »

Das dachte ich ja auch, das es kein Problem wäre. Aber die Sachbearbeiterin der ARGE sagte mir, das seit Januar 2014 die Vorschriften so angezogen hätten, das ich mir überlegen muss, was ich will.. entweder die Umschulung über das Arbeitsamt, ODER die Leistungen der Arge. Ich werde morgen nochmal vorsprechen bei der Arge. Was kann ich noch machen, wenn sie mir dort wieder das sagen? gibt es da irgendwie gesetzliche Grundlagen, auf die ich mich beziehen kann?

Vielen Dank für Eure Hilfe.
Benutzeravatar
Emmaly
Benutzer
Beiträge: 4668
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 21:12
Wohnort: Land Brandenburg

Re: Erstausstattung nur, wenn Umschulung nicht gemacht wird?

#7

Beitrag von Emmaly »

Erst einmal: nicht allein zum Amt, sondern ein Beistand mitnehmen.

Dann würde ich von der SB die gesetzliche Grundlage verlangen, warum eine genehmigte Umschulung nicht durchgeführt werden darf/kann, weil ergänzend ALG II bezogen wird.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Erstausstattung nur, wenn Umschulung nicht gemacht wird?

#8

Beitrag von marsupilami »

und zwar schriftlich gleich jetzt zum Mitnehmen.
Denn sagen tun die viel und wir haben die Erfahrung gemacht, daß wenn solche Aussagen und Begründungen in schriftlicher Form verlangt werden, oft Rückzieher gemacht werden, Mißverständnisse vorgeschoben werden, ....
Signatur?
Muss das sein?
Pinnebergerjung
Benutzer
Beiträge: 5
Registriert: So 26. Jan 2014, 10:35
Wohnort: Pinneberg

Re: Erstausstattung nur, wenn Umschulung nicht gemacht wird?

#9

Beitrag von Pinnebergerjung »

Danke schön. So mache ich das. Mal schauen, was die mir dann sagen morgen. Und ich verlange was schriftliches dann.. Ich melde mich morgen wieder um zu berichten :jojo:
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Erstausstattung nur, wenn Umschulung nicht gemacht wird?

#10

Beitrag von marsupilami »

Denk daran: geh nicht alleine.
Wenn die Deine Begleitung abwimmeln, aussperren wollen: Du hast das Recht auf einen Beistand.
§ 13 SGB X
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... 015891.php

Der braucht nichts zu wissen oder gar zu sagen, es reicht wenn der Block und Kugelschreiber zückt und Notizen macht.
Signatur?
Muss das sein?
schimmy
Benutzer
Beiträge: 6390
Registriert: Do 14. Apr 2011, 17:03

Re: Erstausstattung nur, wenn Umschulung nicht gemacht wird?

#11

Beitrag von schimmy »

@Pinneberger... ich drücke dir auch die Daumen das du zu deinem Recht kommst und bleibe hartnäckig.
Pinnebergerjung
Benutzer
Beiträge: 5
Registriert: So 26. Jan 2014, 10:35
Wohnort: Pinneberg

Re: Erstausstattung nur, wenn Umschulung nicht gemacht wird?

#12

Beitrag von Pinnebergerjung »

ich werde Dienstag mit einer Freundin als Beistand hinfahren und mir die Begründung einer Ablehnung von Beihilfe schriftlich geben lassen, bzw doch endlich eine Zusage zu bekommen... Ich habe mir den Link zum Anrecht eines Beistands ausgedruckt! Danke schön. Ich werde Dienstag weiter berichten, was daraus wurde...

Vielen Dank und noch einen schönen Sonntag Euch!
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Erstausstattung nur, wenn Umschulung nicht gemacht wird?

#13

Beitrag von kleinchaos »

Ich würde Wohngeld beantragen. Warum?
Dein ALG 1 liegt nur geringfügig unter dem ALG 2-Bedarf, der sich auf 785 + 30€ Versicherungspauschale beläuft. Die Erstausstattung muss unabhängig vom ALG 2-Antrag gewährt werden.

Wohngeld bekommst du, wenn du mit Wohngeld nicht ALG 2-berechtigt bist. Und das ist hier der Fall.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Erstausstattung nur, wenn Umschulung nicht gemacht wird?

#14

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Arbeitslosengeld - Alg/ALG I (SGB III)“