Hallo,
bis dato habe ich noch keine Bekanntschaft mit ALG I gemacht.
Daher habe ich jetzt aber doch ein paar Fragen und hoffe auf die Hilfe des Forums!
Also: Ich bin 54 Jahre alt und ungekündigt sv-pflichtig in Vollzeit beschäftigt.
Ich trage mich mit dem Gedanken diesen Job an den Nagel zu hängen und eine Selbständigkeit zu beginnen.
Durch meine sv-pflichtige Beschäftigung habe ich ja einen Anspruch auf ALG I
erworben. Der Zeitrahmen in dem ich Anspruch auf ALG I beträgt 4 Jahre wenn ich das richtig verstehe. Um die Anspruchsdauer zu aktivieren müsste ich mich bei der BA arbeitslos melden.
Würde ich zum 31.03.14 meinen sv-pflichtige Beschäftigung beenden müsste ich mich ab 01.04.14 arbeitslos melden, oder? Ich würde kein ALG I beantragen. Ab wann könnte ich dann meine Vollzeitselbständigkeit aufnehmen? Ab 02.04.14?
Würde meine Selbständigkeit nicht funktionieren hätte ich dann innerhalb dieser 4 Jahre Anspruch das ALG I das ich bis 31.03.14 sv-pflichtig erarbeitet habe?
Wie sehe das krankenkassentechnisch aus: Würde ich dann über ALG I wieder in die gesetzliche Krankenversicherung gelangen?
Wie sieht es dann mit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige aus?
Die muss ja in den ersten 3 Monaten der Selbständigkeit abgeschlossen werden und baut einen neuen Anspruch auf ALG I auf, oder?
Die freiwilligen Arbeitslosenversicherung kann man aber auch ohne vorherigen ALG I beantragen, oder?
Ich danke schon mal vorab für Eure Mühe!!!!!!!
Selbständigkeit - ja oder nein?!?
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35559
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Selbständigkeit - ja oder nein?!?
im Forum.
Du weißt aber schon, daß wen Du von Dir aus ohne wichtigen Grund kündigst, daß Du dann ich eine Sperre des Arbeitslosengeldes rutscht?
Schön wäre, wenn Dein AG Dir aus betrieblichen Gründen (schlechte Auftragslage) kündigt.
Selbst in einem Aufhebungsvertrag sollte das so drinne stehen.
Du weißt aber schon, daß wen Du von Dir aus ohne wichtigen Grund kündigst, daß Du dann ich eine Sperre des Arbeitslosengeldes rutscht?
Schön wäre, wenn Dein AG Dir aus betrieblichen Gründen (schlechte Auftragslage) kündigt.
Selbst in einem Aufhebungsvertrag sollte das so drinne stehen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Selbständigkeit - ja oder nein?!?
Danke für die schnelle Info.
Das mit der Sperrzeit ist schon klar! Mein AG würde da wohl mitspielen denke ich...
Das mit der Sperrzeit ist schon klar! Mein AG würde da wohl mitspielen denke ich...
Re: Selbständigkeit - ja oder nein?!?
Und wie sähe es aus, wenn Du versuchst statt ALG I sofort ALG II zu beantragen. Das sollte möglich sein, denn wenn Du hauptberuflich Selbstständig wärst, dann hättest Du ja keinen Anspruch auf ALG I.
Ist zugegeben etwas um die Ecke gedacht, aber Versuch macht kluch - und über ALG II wäre die KV gedeckt.
Ist zugegeben etwas um die Ecke gedacht, aber Versuch macht kluch - und über ALG II wäre die KV gedeckt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Selbständigkeit - ja oder nein?!?
Ich gebe hier auch zu bedenken, dass bei freiwilliger ALG-Versicherung neue Anwartschaftszeiten erzielt werden und damit eventuell der alte Anspruch erlischt. Die Rahmenfrist dazu beträgt 2 Jahre.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Re: Selbständigkeit - ja oder nein?!?
Ich bin aber leider überfragt, wie lange nach Beenigung der SV-Tätigkeit man "warten" kann, den ALG I Antrag zu stellen.
Da würde ich mich unbedingt bei der BA beraten lassen.
Da würde ich mich unbedingt bei der BA beraten lassen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.