Ausgesteuert-was nun?
- Wutzeline
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Ausgesteuert-was nun?
Hallo liebe Forengemeinde,
leider muss ich mich wieder an Euch wenden.
Meine Ebewutz wurde zum 10.01.2014 von der Krankenkasse ausgesteuert.
Er war zeitig bei der Agentur für Arbeit und hat Antrag auf ALGI gestellt. Gleichzeitig Schweigepflichtentbindung für die Doc's gegeben. Ärtzlicher Dienst der Agentur wurde eingeschaltet.
Soweit so sgut.
Bis jetzt hat er nur eine erneute Einladung zum Gespräch am 20.02. bekommen- ärztliche Berichte liegen vor, das solle dann besprochen werden.
Er ist weiterhin AU und noch kein Bescheid über Zahlung.
Ausserdem steht wohl eine neue OP an- Schulter ist kaputt. Geneueres erfährt er morgen am 04.02.
Meine Frage nun: woher bekommt er nun Geld?
leider muss ich mich wieder an Euch wenden.
Meine Ebewutz wurde zum 10.01.2014 von der Krankenkasse ausgesteuert.
Er war zeitig bei der Agentur für Arbeit und hat Antrag auf ALGI gestellt. Gleichzeitig Schweigepflichtentbindung für die Doc's gegeben. Ärtzlicher Dienst der Agentur wurde eingeschaltet.
Soweit so sgut.
Bis jetzt hat er nur eine erneute Einladung zum Gespräch am 20.02. bekommen- ärztliche Berichte liegen vor, das solle dann besprochen werden.
Er ist weiterhin AU und noch kein Bescheid über Zahlung.
Ausserdem steht wohl eine neue OP an- Schulter ist kaputt. Geneueres erfährt er morgen am 04.02.
Meine Frage nun: woher bekommt er nun Geld?
- kleinchaos
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Re: Ausgesteuert-was nun?
Das ist ja echt blöd.
Er bekommt kein ALG 1, weil er der Vermittlung wegen Krankheit nicht zur Verfügung steht. Das hätten die ihm aber gleich bei Antragsabgabe sagen können und auch die B-Bescheinigung ausstellen können. Mit dieser muss er dann zum JC.
Er bekommt kein ALG 1, weil er der Vermittlung wegen Krankheit nicht zur Verfügung steht. Das hätten die ihm aber gleich bei Antragsabgabe sagen können und auch die B-Bescheinigung ausstellen können. Mit dieser muss er dann zum JC.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- Wutzeline
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Re: Ausgesteuert-was nun?
Was ist das für eine Bescheinigung?
Also dann ALGII ?
Nein es wurde nichts gesagt, das ihm nichts zusteht
Meine Nerven liegen grad mal wieder blank.......
Also dann ALGII ?
Nein es wurde nichts gesagt, das ihm nichts zusteht
Meine Nerven liegen grad mal wieder blank.......
- kleinchaos
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Re: Ausgesteuert-was nun?
Die B-Bescheinigung (wenn sie noch so heißt) wird ausgestellt, wenn man keinen Anspruch auf ALG 1 hat
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Re: Ausgesteuert-was nun?
Also diese Bescheinigung holen, zum JC und dann nochmals einen Antrag stellen- auf ALGII ?
Re: Ausgesteuert-was nun?
Ich habe den Eindruck, die BA hat falsch beraten. Allerdings müsste Eberwutz wohl einen Antrag auf EM-Rente stellen.
Schau mal hier http://www.frag-einen-anwalt.de/Von-Kra ... 53317.html
Bitte beachte, der dort erwähnten sind heute:
§ 117 SGB III = § 136 SGB III
§ 119 SGB III = § 138 SGB III
§ 125 SGB III = § 145 SGB III
Schau mal hier http://www.frag-einen-anwalt.de/Von-Kra ... 53317.html
Bitte beachte, der dort erwähnten sind heute:
§ 117 SGB III = § 136 SGB III
§ 119 SGB III = § 138 SGB III
§ 125 SGB III = § 145 SGB III
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Ausgesteuert-was nun?
Halt, KC, nicht so schnell!
Es gibt auch noch § 145 SGB III (§ 125 a.F.)! D.H.man erhält dennoch ALG-I, wenn man ausgesteuert ist, man fällt also nicht sofort in H-4.
Jetzt weiß ich natürlich nicht,. wie alt Eberwutz ist, und wie lange er zuletzt gearbeitet hat, ob und für welche Maximaldauer er ALO I bekommt. Dies kann man in § 147 SGB III abchecken.
Der Eberwutz ganz herzliche Besserungswünsche!
Ach ja, noch was: Wenn es bisher nicht die GKV gemacht hat, kann auch die BA die Eberwutz auffordern, bei der DRV Reha-Maßnahmen (und bei deren Nicht-Anschlagen EM-Rente) zu beantragen. Diesen Antrag muss er dann auch stellen, sonst ruht sein ALG-Anspruch (und schlimmstenfalls mit dennoch Verbrauch des Zeitraums, vgl. § 148 I Nr. 5 SGB III)!
Es gibt auch noch § 145 SGB III (§ 125 a.F.)! D.H.man erhält dennoch ALG-I, wenn man ausgesteuert ist, man fällt also nicht sofort in H-4.
Jetzt weiß ich natürlich nicht,. wie alt Eberwutz ist, und wie lange er zuletzt gearbeitet hat, ob und für welche Maximaldauer er ALO I bekommt. Dies kann man in § 147 SGB III abchecken.
Der Eberwutz ganz herzliche Besserungswünsche!
Ach ja, noch was: Wenn es bisher nicht die GKV gemacht hat, kann auch die BA die Eberwutz auffordern, bei der DRV Reha-Maßnahmen (und bei deren Nicht-Anschlagen EM-Rente) zu beantragen. Diesen Antrag muss er dann auch stellen, sonst ruht sein ALG-Anspruch (und schlimmstenfalls mit dennoch Verbrauch des Zeitraums, vgl. § 148 I Nr. 5 SGB III)!
Zuletzt geändert von tigerlaw am Mo 3. Feb 2014, 12:07, insgesamt 1-mal geändert.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Ausgesteuert-was nun?
Zwei ein Gedanke
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Ausgesteuert-was nun?
Mich betrifft es demnächst auch... Es gibt doch den § 145 SGB III - Nahtlosigkeitsregelung:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... lg-145.pdf
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... lv3=216520
LG, Vickie
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... lg-145.pdf
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... lv3=216520
LG, Vickie
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du. Mahatma Gandhi
Re: Ausgesteuert-was nun?
Ja eben, richtig gesehen!Vickie hat geschrieben:Mich betrifft es demnächst auch... Es gibt doch den § 145 SGB III - Nahtlosigkeitsregelung:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... lg-145.pdf
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... lv3=216520
LG, Vickie
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Re: Ausgesteuert-was nun?
@ tiger:
53 Jahre
vor Kündigung durch Arbeitgeber 4 Jahre bei selbigem.
Nach Kündigung gleich in Arbeitsunfähigkeit.
53 Jahre
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Re: Ausgesteuert-was nun?
Also EM-Rente stellen? Beim Rententräger?
Eingliederung ist vom Rententräger schon bewilligt, Bewilligung isr gültig bis 2016. Fällt aber ja flach, weil wegen Schulter weiter krank.
Gelben Schein für die Agentur?
Eingliederung ist vom Rententräger schon bewilligt, Bewilligung isr gültig bis 2016. Fällt aber ja flach, weil wegen Schulter weiter krank.
Gelben Schein für die Agentur?
Re: Ausgesteuert-was nun?
Richtig, beim Rententräger. Und gelber Schein schadet vermutlich nicht, aber warte mal noch. Vielleicht hat tigerlaw da eine andere Meinung.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Ausgesteuert-was nun?
Erinnere ich mich richtig? Erst erhilet der die Kündigung, wurde aber noch vor Beendigung des Vertrags (= vor Ablauf der Kündigungsfrist) AU-krank, so dass er krank in die Arbeitslosigkeit kam? Dann hatte er also während der Zeit im betrieb noch Entgeltforzahlung bekommen, danach Krankengeld für bis zu 72 Wochen.Wutzeline hat geschrieben:@ tiger:
53 Jahre
vor Kündigung durch Arbeitgeber 4 Jahre bei selbigem.
Nach Kündigung gleich in Arbeitsunfähigkeit.
Jetzt ist er 53 Jahre als, hat mehr als 30 Monate durchgehend gearbeitet --> da hat er 15 Monate ALG-I-Anspruch.
Wenn er dann noch nicht gesund ist (und die BA ihn nicht erfolgreich in die Rente abgeschoben hat), dann könnte tatsächlich de Gang zum JC anstehen.
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Re: Ausgesteuert-was nun?
Ja, natürlich, denn nur dann hat er ja Anspruch auf "dennoch-ALG"!Wutzeline hat geschrieben:Also EM-Rente stellen? Beim Rententräger?
Eingliederung ist vom Rententräger schon bewilligt, Bewilligung isr gültig bis 2016. Fällt aber ja flach, weil wegen Schulter weiter krank.
Gelben Schein für die Agentur?
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Re: Ausgesteuert-was nun?
Habt Ihr nen Link für Antrag auf EM-Rente?
Re: Ausgesteuert-was nun?
Hier http://www.deutsche-rentenversicherung. ... rente.html
solltest Du alles finden.
solltest Du alles finden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Ausgesteuert-was nun?
@Tiger : es gab 78 Wochen Krankengeld
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Re: Ausgesteuert-was nun?
Ein paar Tage krank-weiss nicht mehr genau wie viele. Fortzahlung des Lohnestigerlaw hat geschrieben:Erinnere ich mich richtig? Erst erhilet der die Kündigung, wurde aber noch vor Beendigung des Vertrags (= vor Ablauf der Kündigungsfrist) AU-krank, so dass er krank in die Arbeitslosigkeit kam? Dann hatte er also während der Zeit im betrieb noch Entgeltforzahlung bekommen, danach Krankengeld für bis zu 72 Wochen.Wutzeline hat geschrieben:@ tiger:
53 Jahre
vor Kündigung durch Arbeitgeber 4 Jahre bei selbigem.
Nach Kündigung gleich in Arbeitsunfähigkeit.
Jetzt ist er 53 Jahre als, hat mehr als 30 Monate durchgehend gearbeitet --> da hat er 15 Monate ALG-I-Anspruch.
Wenn er dann noch nicht gesund ist (und die BA ihn nicht erfolgreich in die Rente abgeschoben hat), dann könnte tatsächlich de Gang zum JC anstehen.
Kündigung- weiter krank geschrieben. Kein Antrag auf ALGI gestellt.
ALG Antrag erst jetzt nach Aussteuerung.
Re: Ausgesteuert-was nun?
ALG 1 sollte gezahlt werden bis zur EM-Rente oder der Maßnahme/Umschulung durch den Rententräger.
Wenn das Geld knapp wird Vorschuss beantragen. ALG 1 wird immer am Ende des Monats gezahlt.
Wenn das Geld knapp wird Vorschuss beantragen. ALG 1 wird immer am Ende des Monats gezahlt.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Re: Ausgesteuert-was nun?
Danke erst einmal.
Merke gerade, dass alles wieder hoch kommt- war wohl doch noch sooooooooo viel Gras drüber gewachsen.
Merke gerade, dass alles wieder hoch kommt- war wohl doch noch sooooooooo viel Gras drüber gewachsen.
- Wutzeline
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Re: Ausgesteuert-was nun?
Morgen hat Eberwutz Termin beim Doc wegen Schulter, Gespräch nach MRT. Da wird besprochen ob Op oder nicht.
Arbeiten geht so jedenfalls nicht.
Er wird sich also eine AU ausstellen lassen.
Diese dann zur Agentur bringen.
Er wird dann auch die Bewilligung zur Eingliederung des Rententrägers mitnehmen.
Ausserdem hat er einen GdB von 30 bewilligt bekommen. Auch diesen wird er vorlegen zwecks Gleichstellung.
Habe es es richtig verstanden :
erst muss Eingliederung laufen dann Antrag auf EM-Rente?
Arbeiten geht so jedenfalls nicht.
Er wird sich also eine AU ausstellen lassen.
Diese dann zur Agentur bringen.
Er wird dann auch die Bewilligung zur Eingliederung des Rententrägers mitnehmen.
Ausserdem hat er einen GdB von 30 bewilligt bekommen. Auch diesen wird er vorlegen zwecks Gleichstellung.
Habe es es richtig verstanden :
erst muss Eingliederung laufen dann Antrag auf EM-Rente?
Re: Ausgesteuert-was nun?
So wie ich das verstanden habe, braucht er mit dem Rentenantrag nicht auf die BA zu warten. Ich würde mich da aber mal an einen Rentenberater wenden, die beraten wohl besser als die BA.
Und für den Doctermin erst mal
Und für den Doctermin erst mal
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Ausgesteuert-was nun?
Nein, nicht ganz: Erst muss Eingliederung gescheitert sein, dann Antrag auf EM-Rente!Wutzeline hat geschrieben: Habe es es richtig verstanden :
erst muss Eingliederung laufen dann Antrag auf EM-Rente?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Ausgesteuert-was nun?
Rentenberater sind sehr spezialisiert, sie arbeiten freiberuflich (wie Anwälte). Sie wollen/müssen natürlich auch leben und berechnen deshalb Honorar.Koelsch hat geschrieben:So wie ich das verstanden habe, braucht er mit dem Rentenantrag nicht auf die BA zu warten. Ich würde mich da aber mal an einen Rentenberater wenden, die beraten wohl besser als die BA.
Und für den Doctermin erst mal
Allerdings sind auch die Rentenbehörden zur Beratung verpflichtet, wenn man mit einer entsprechenden Bitte aufschlägt.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!