Unzugskosten/Fahrtkostenbeihilfe

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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toeti
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Unzugskosten/Fahrtkostenbeihilfe

#1

Beitrag von toeti »

Halli hallo, ich wohne derzeit in Schlesw.-Holstein und beziehe noch ALG 1. Nun habe ich endlich einen Job gefunden, in Niedersachsen. Ich hab die Zusage telefonisch erhalten, der Einstellungstermin ist entweder am 01.12.08 oder 01.01.09. Umgehend hab ich jetzt ein Beratungsgespräch mit meinem SB beantragt. Bevor ich ihn mit meinen Fragen löcher bzgl. Umzugskosten (ich bin bereit umzuziehen!), Fahrtkostenbeihilfe würde ich von Euch gerne erfahren, welche Schritte ich zuerst machen sollte um entsprechende Beihilfen zu bekommen.
Hab schon rausgefunden, das ich eine Notwendigkeitsbescheinigung brauch, wenn ich in ein anderes Bundesland ziehe.
Wenn ich schon zum 01.12. d.J. anfange, kann ich dann gleichzeitig Fahrtkostenbeihilfe beantragen- bis zum Umzug ?
Für Eure Info´s danke ich schon mal

gruß ich
Ps: Jetzt hatte ich gestern meinen Termin und erhielt nur die Mobi-Trennungskostenbeihilfe, der Höchstsatz 260,-€ (ist zwar toll, aber die Fahrkarte kostet schon 330,-€) und Notwendigkeitsbescheinigung kannte mein SB nicht??????
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Günter
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Re: Unzugskosten/Fahrtkostenbeihilfe

#2

Beitrag von Günter »

Willkommen im Forum,

ich hoffe du hast den Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben, die Anträge müssen vor dem Abschluss des Arbeitsvertrages gestellt werden. Für alle Sozialleistungen gilt, dass sie nur auf Antrag gewährt werden, und die Anträge müssen vorher gestellt werden.

Es gibt Urteile, in denen steht sinngemäß, die Unterschrift auf dem Arbeitsvertrag ohne Antrag auf Beihilfen dokumentiert, dass keine Hilfe benötigt wird.

Die Mobilitätshilfen sind im § 53 und §54 SGB III beschrieben.

http://db03.bmgs.de/gesetze/sgb03x053.htm

http://db03.bmgs.de/gesetze/sgb03x054.htm

Dass dein SB die Notwendigkeitsbescheinigung für den Umzug nicht kannte, liegt daran, dass es die nur für ALG II - Empfänger gibt.

Mit beim ALG I wird die KdU (Miete) nicht zusätzlich bezahlt, der Staat darf dir deshalb auch nicht vorschreiben wo du zu wohnen hast.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Emmaly
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Re: Unzugskosten/Fahrtkostenbeihilfe

#3

Beitrag von Emmaly »

Guten Morgen,

Weshalb 330 € Fahrtkosten? :kopfkratz:

Die MOBI sind Kann-Leistungen und wie Günter schon schrieb vorher (vor Arbeitsaufnahme) zu beantragen. Alle Anträge gibt es NUR beim der AA und werden durch den Arbeitsvermittler ausgegeben.
Ausnahme Umzugskostenbeihilfe, die gibt es bis zu 2 Jahre nach Arbeitsaufnahme.
Reisekosten zum Arbeitsantritt gibt es neben der Trennungsbeihilfe.

Trennungskosten und auch Umzugsbeihilfe gibt es, wenn der Wohnort außerhalb des täglichen Pendelbereiches liegt.
Oft gibt es Probleme, wenn getrennte Haushaltsführung gewährt wird, auch die Fahrtkostenbeihilfe, für das tägliche Pendeln am neuen Ort zu bekommen.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
toeti
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Re: Unzugskosten/Fahrtkostenbeihilfe

#4

Beitrag von toeti »

Halli Hallo,
sorry das ich mich jetzt erst melde. Ich möchte mich ersteinmal recht herzlich bedanken für die Auskunft. Nun habe ich noch eine Frage bzgl. der Trennungskostenbeihilfe:
Ich soll den Antrag ja VOR der unterschrift des Arbeitsvertrages stellen, das ist ok. Ich habe aber noch keine Unterkunft, kann also noch keinen Nachweis der auswärtigen Unterbringung darlegen. Habe auf dem Antrag auch nix gefunden, wo steht, das man das muß. Meine Logik: da es ja eh eine Pauschale ist, brauch ich den Nachweis denn dann ?
Bzgl. der Umzugskostenbeihilfe muß ich den Antrag jetzt auch schon stellen ? Es wäre sehr lieb von Euch, wenn Ihr zu meinen Fragen, wieder eine Antwort wißt.
Vielen Dank schon mal im voraus,
lieben Gruß- töti
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Emmaly
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Re: Unzugskosten/Fahrtkostenbeihilfe

#5

Beitrag von Emmaly »

Guten Morgen,

alle Anträge sind vorher zu stellen.
Umzugsbeihilfe, erst vor den Umzug, denn dann fällt die Trennungskostenbeihilfe weg. Innerhalb von 2 Jahren nach Arbeitsaufnahme.

Bei der Trennungskostenbeihilfe reicht meist die Vorlage des Arbeitsvertrages. Da steht der Arbeitsort drin. Der muss außerhalb des täglichen Pendelbereiches liegen.
Mietvertrag bzw. die Kosten für die Unterkunft kann man bei späterer Aufforderung immer noch nachreichen.
LG Emmaly
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