ALG I, BFD

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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jojo123
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ALG I, BFD

#1

Beitrag von jojo123 »

Ich beabsichtige nicht, wie der Betreff vielleicht vermuten lässt, während eines BFD weiterhin ALG I zu beziehen.
Nein, meine Frage wär, ob ich auf meinen ALG I Anspruch verzichten und für die Zeit des BFD, Wohngeld oder eine andere Möglichkeit zur Sicherung meines Lebensunterhalts in betracht ziehen kann. Ich schätze ALG II wird nicht in frage kommen, da ich ja eigentlich bis Dezember 2014 Anspruch auf ALG I habe.
Gibt es da irgend eine gesetzliche Regelung?
Ich möchte erstmal hier nachfragen, bevor ich mich von einem Amt in die Irre führen lasse.

Liebe Grüße, Jan
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kleinchaos
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Re: ALG I, BFD

#2

Beitrag von kleinchaos »

Wenn du BFD machst stehst du der Vermittlung nicht zur Verfügung und bekommst kein ALG1. Du hättest Anspruch auf ALG 2
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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marsupilami
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Re: ALG I, BFD

#3

Beitrag von marsupilami »

ALG (egal ob I oder II) gibt es - wie auch andere staatliche Transferleistungen - nur auf Antrag.

Woher auch sonst sollte der Staat wissen, daß Du bedürftig bist?

Das gilt auch für Wohngeld.
Wohngeld ist vorrangig zu beantragen
Sollte eine Transferleistung nicht beantragt oder der Antrag zurückgezogen worden sein, so besteht durchaus der Anspruch auf das Wohngeld und der Antrag kann gestellt werden. Der Antragsteller hat hier ein Wahlrecht, ob er die Transferleistungen beantragt oder das Wohngeld. Dieses Wahlrecht gilt jedoch nicht, wenn das eigene Einkommen und Wohngeld hierfür ausreichen, eine Bedürftigkeiot abzuwenden, die ansonsten durch eine andere Transferleistung abgedeckt werden müsste.

Wohngeld zusätzlich zum Arbeitslosengeld
Dagegen besteht für Bezieher von Arbeitslosengeld I nach wie vor die Möglichkeit, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen, da die Kosten für Unterkunft nicht inklusive gezahlt werden. Sollte also das Arbeitslosengeld zu gering ausfallen, lohnt es sich, einen Wohngeldantrag zu stellen.

Die Wohngeldstelle prüft den Antrag auf Wohngeld und entscheidet über die Höhe des Wohngeldes. Wichtig ist für den Empfänger, dass er alle Änderungen, welche die Voraussetzungen für das Wohngeld betreffen, der Wohngeldstelle schnellstmöglich mitteilen muss. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn er in eine andere Wohnung zieht, ein Familienmitglied ein- oder auszieht oder sich das Einkommen beziehungsweise die Miete verändert.
Quelle: http://www.wohngeld.org/anspruch.html

Meinst Du denn, daß Du von BFD + Wohngeld leben kannst?
Kannst Du hier mal nachrechnen (lassen) ob überhaupt und wieviel Dir an Wohngeld zusteht.
http://wohngeldantrag.de/check/

Und - selbst wenn alle anderen Kriterien greifen - Du brauchst ein Mindesteinkommen.
http://wohngeldantrag.de/geld/mindest.htm

Und dann hast Du ein Problem:
Taschengeld

Die Einsatzstellen entscheiden, wie hoch das Taschengeld ausfällt. Die Höchstgrenze liegt bei 357,00 Euro.
https://www.bundesfreiwilligendienst.de ... ragen.html



Nachtrag:
Das hier könnte für Dich evtl. auch noch interessant sein:
Der Gesetzgeber sieht in § 2 des Bundesfreiwilligendienstgesetz vor, dass Freiwillige im BFD, wie auch im Freiwilligen Sozialen Jahr, für den Dienst „nur unentgeltlich Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung sowie ein angemessenes Taschengeld erhalten dürfen. Ein Taschengeld ist dann angemessen, wenn es sechs Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (§ 159 Sozialgesetzbuch VI) nicht übersteigt.“ Das heißt, die maximale Höhe des Taschengeldes ist nach dem Gesetz einschließlich eines eventuellen Fahrkostenzuschusses aktuell begrenzt auf maximal € 357,00. Dazu kann dann noch ggf. ein Zuschuss für Unterkunft, wenn diese nicht gestellt wird, sowie ggf. für Verpflegung und Arbeitskleidung sofern diese nicht gestellt werden kommen. Teile des Taschengeldes können auch als Sachleistung, wie z. B. eine Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel, gewährt werden. Konkrete Beträge sind vom Gesetzgeber hierfür nicht vorgeschrieben. Dennoch gibt es für die möglichen Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung Höchstbeträge. Diese ergeben sich nicht nur für Freiwillige aus der Sozialversicherungsentgeltverordnung. Mehr als € 229,00 für Verpflegung und € 221,00 für Unterkunft wäre auch für Freiwillige nicht drin.
Durchschnittlich erhalten Freiwillige im BFD circa € 400,00 pro Monat von der Einsatzstelle bei Vollzeit. Mal mehr, mal weniger. Ist einerseits ein wenig Verhandlungssache und hängt andererseits auch davon ab, welche finanziellen Möglichkeiten die jeweilige Einsatzstelle hat. Wenn jedoch mehrere Freiwillige in einer Einsatzstelle sind, sind bei ansonsten gleichen Bedingungen (Z. B. Art der Tätigkeit, Wochenarbeitszeit bei älteren Freiwilligen, eigene Wohnung ja oder nein.) die Bezüge für alle Freiwilligen in gleicher Höhe zu zahlen. Da endet dann der Verhandlungsspielraum.
http://www.paritaetischer-freiwillige.d ... .php?id=71
Zuletzt geändert von marsupilami am Mi 23. Apr 2014, 16:44, insgesamt 1-mal geändert.
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: ALG I, BFD

#4

Beitrag von Koelsch »

Ich zitiere mal:
Während des BFD kann ein Anspruch auf Wohngeld gegeben sein. Freiwillige können also einen Wohngeldantrag bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung stellen. Der Wohngeldanspruch ist allerdings vor allem von der Miethöhe und dem Einkommen abhängig.
Wohngeld zu beantragen kommt somit vor allem dann in Frage, wenn der Freiwillige für die Aufnahme des BFD an einen anderen Ort, den Sitz der Einsatzstelle, umzieht, und die Einsatzstelle keine freie Unterkunft zur Verfügung stellt.
Der Wohngeldantrag muss bei der Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung am neuen Wohnort gestellt werden. Der Antrag hat nur dann Erfolg, wenn die neue Wohnung der Lebensmittelpunkt des Antragstellers ist.
http://www.bundes-freiwilligendienst.de/fragen.html


ALG II, da dürftest Du Recht haben, fällt aus, wenn Du noch einen ALG I Anspruch hast.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
jojo123
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Re: ALG I, BFD

#5

Beitrag von jojo123 »

Danke für die Links, Marsupilami und Koelsch. Wohngeld sollte also möglich sein. Zumindest habe ich keine Sperrklausel gefunden. Kann man sich eigentlich diesbezüglich eine verbindliche Information beim Wohngeldamt geben lassen, oder lassen die sich nicht darauf ein.
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kleinchaos
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Re: ALG I, BFD

#6

Beitrag von kleinchaos »

Verbindliche Info geben die nach Antragstellung. In Form eines Bescheides.
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