Eingliederungsvereinbarung Alg1
Eingliederungsvereinbarung Alg1
Hallo,
bin neu hier und hoffe ich mache alles richtig.
Folgendes, ich hatte Anfang April Erstgespräch beim Vermittler. Es ging um Unterlagen für Amtsarzt die ich ein paar Tage später abgeben musste mit Entbindung meiner Allgemeinmedizinerin von der Schweigepflicht.
Anfang Mai hatte ich dann einen Termin beim Amtsarzt. Dieser meinte ich muss nicht mehr im Callcenter arbeiten. Befund sollte mir ca. 2 Wochen später zugesandt werden. Seit dem habe ich weder vom Amtsarzt noch Vermittler etwas gehört.
Nun ist mir aufgefallen, dass mein Vermittler eine Eingliederungsvereinbarung eingestellt hat, die ich noch nicht einmal gesehen habe - auch nicht unterschrieben habe (wie denn auch) die EGV gilt bis Anfang Oktober 2014). Wieviele Bewerbungen muss ich nun schreiben etc.?
Das habe ich auch noch nicht erlebt. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen bzw. ist euch so etwas auch schon passiert.
Danke lalelu
bin neu hier und hoffe ich mache alles richtig.
Folgendes, ich hatte Anfang April Erstgespräch beim Vermittler. Es ging um Unterlagen für Amtsarzt die ich ein paar Tage später abgeben musste mit Entbindung meiner Allgemeinmedizinerin von der Schweigepflicht.
Anfang Mai hatte ich dann einen Termin beim Amtsarzt. Dieser meinte ich muss nicht mehr im Callcenter arbeiten. Befund sollte mir ca. 2 Wochen später zugesandt werden. Seit dem habe ich weder vom Amtsarzt noch Vermittler etwas gehört.
Nun ist mir aufgefallen, dass mein Vermittler eine Eingliederungsvereinbarung eingestellt hat, die ich noch nicht einmal gesehen habe - auch nicht unterschrieben habe (wie denn auch) die EGV gilt bis Anfang Oktober 2014). Wieviele Bewerbungen muss ich nun schreiben etc.?
Das habe ich auch noch nicht erlebt. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen bzw. ist euch so etwas auch schon passiert.
Danke lalelu
Re: Eingliederungsvereinbarung Alg1
hello lalelu :)
Bei was für einem Vermittler hattest du ein Erstgespräch?
Bei was für einem Vermittler hattest du ein Erstgespräch?
Zuletzt geändert von Nives am Fr 13. Jun 2014, 20:02, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Eingliederungsvereinbarung Alg1
bei uns im Forum.
Gleich mal eine, oder besser zwei Fragen:
Gleich mal eine, oder besser zwei Fragen:
- Geht es wirklich um ALG I?
- Hast Du die Möglichkeit diese EGV einmal anonymisiert hier hochzuladen?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Eingliederungsvereinbarung Alg1
im Forum.
Was muß ich mir unter "eingestellt" vorstellen?
Wo?
EGV anonymisieren:
http://www.alg-ratgeber.de/rund-forum-u ... t8610.html
http://www.alg-ratgeber.de/rund-forum-u ... t6150.html
Was muß ich mir unter "eingestellt" vorstellen?
Wo?
EGV anonymisieren:
http://www.alg-ratgeber.de/rund-forum-u ... t8610.html
http://www.alg-ratgeber.de/rund-forum-u ... t6150.html
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Eingliederungsvereinbarung Alg1
marsupilami hat geschrieben: im Forum.
Was muß ich mir unter "eingestellt" vorstellen?
Wo?
EGV anonymisieren:
http://www.alg-ratgeber.de/rund-forum-u ... t8610.html
http://www.alg-ratgeber.de/rund-forum-u ... t6150.html
Ich meine, dass die Eingliederungsvereinbarung in meinem Profil bei der Agentur für Arbeit ersichtlich ist.
Re: Eingliederungsvereinbarung Alg1
Koelsch hat geschrieben: bei uns im Forum.
Gleich mal eine, oder besser zwei Fragen:
- Geht es wirklich um ALG I?
- Hast Du die Möglichkeit diese EGV einmal anonymisiert hier hochzuladen?
Ja es geht um ALG I leider kann ich den EGV nicht anonymisiert hochladen.
Darin ist vermerkt, dass ich meine Unterlagen für Amtsarzt bis 10.04.14 abgeben soll, Vermittlung auf dem 1. Arbeitsmarkt als Bürokraft.
Was mich stört ist der Hinweis, dass ich diese EGV gelesen habe.
Darf der Arbeitsvermittler das überhaupt.
Re: Eingliederungsvereinbarung Alg1
Anfang April war das Erstgespräch, danach hat Vermittler diese von mir nie gesehene EGV in mein Profil bei der AfA eingestellt. Seit der Amtsarztuntersuchung ist großes Schweigen angesagt.Nives hat geschrieben:hello lalelu :)
Bei was für einem Vermittler hattest du ein Erstgespräch?
- marsupilami
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Re: Eingliederungsvereinbarung Alg1
Und Du selber hast kein vom SB unterschriebenes Exemplar?
Bist Du darüber aufgeklärt worden, dass auch potentielle Arbeitgeber Zugriff auf Dein Profil haben?
Wie ist sichergestellt, daß die AG nicht diese EGV sehen?
Nachtrag:
Mach doch mal folgendes:
Schreib an den SB, er möge Dir bitte eine Kopie von der EGV mit Deiner Unterschrift zuschicken.
14 Tage sollten reichen.
Schreiben!
Nicht telefonieren!!
Noch eine Frage:
Dein ALG I bekommst Du?
Zuletzt geändert von marsupilami am Fr 13. Jun 2014, 20:30, insgesamt 1-mal geändert.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Eingliederungsvereinbarung Alg1
Nein, ich habe kein unterschriebenes Exemplar, ich wusste nichts von einer EGV.marsupilami hat geschrieben:
Und Du selber hast kein vom SB unterschriebenes Exemplar?
Bist Du darüber aufgeklärt worden, dass auch potentielle Arbeitgeber Zugriff auf Dein Profil haben?
Wie ist sichergestellt, daß die AG nicht diese EGV sehen?
Beim Erstgespräch Anfang April hat er ein Stellengesuch als Bürokraft für den internen Gebrauch reingestellt. Ob die AG`s Zugriff haben weiss ich nicht, dürften Sie dann eigentlich nicht.
- marsupilami
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Re: Eingliederungsvereinbarung Alg1
Wie soll mein SB mir eine von mir unterschrieben EGV zusenden, wenn ich diese nicht unterschrieben habe.marsupilami hat geschrieben:Kukk nochmal auf mein letztes Posting.
Re: Eingliederungsvereinbarung Alg1
wie is das gemeint eine EGV online stellen?
das Gutachten kannst du direkt vom ÄD bekommen
das Gutachten kannst du direkt vom ÄD bekommen
Re: Eingliederungsvereinbarung Alg1
Richtig, fordere das Gutachten direkt beim ärztlichen Dienst an (auch schriftlich).
Ich vermute, was der Vermittler Online gestellt hat, ist keine EGV, sondern er hat Dein Jobprofil online gestellt, damit potentielle AG Dir auch direkt, über die BA Angebote zukommen lassen können. Deine persönlichen Daten sollten dort für die Arbeitgeber nicht sichtbar sein.
Ich vermute, was der Vermittler Online gestellt hat, ist keine EGV, sondern er hat Dein Jobprofil online gestellt, damit potentielle AG Dir auch direkt, über die BA Angebote zukommen lassen können. Deine persönlichen Daten sollten dort für die Arbeitgeber nicht sichtbar sein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Eingliederungsvereinbarung Alg1
Nives hat geschrieben:wie is das gemeint eine EGV online stellen?
das Gutachten kannst du direkt vom ÄD bekommen
seit Anfang Mai habe ich kein Gutachten erhalten. Dafür kann es ja unterschiedliche Gründe geben (Krankheit, Urlaub etc.)
Ich sehe in meinem Profil bei der AfA unter Dokumenten diese EGV und kenne diese nicht.
Re: Eingliederungsvereinbarung Alg1
Nein, in meinem Profil unter Dokumenten ist diese EGV hinterlegt. Mein Jobprofil ist auf Intern gestellt, da ja erst das Gutachten vom Arbeitsvermittler eingesehen werden muss.Koelsch hat geschrieben:Richtig, fordere das Gutachten direkt beim ärztlichen Dienst an (auch schriftlich).
Ich vermute, was der Vermittler Online gestellt hat, ist keine EGV, sondern er hat Dein Jobprofil online gestellt, damit potentielle AG Dir auch direkt, über die BA Angebote zukommen lassen können. Deine persönlichen Daten sollten dort für die Arbeitgeber nicht sichtbar sein.
Re: Eingliederungsvereinbarung Alg1
Dann fordere den Vermittler schriftlich auf, Dir diese EGV zu übersenden. Ich hab leider wenig Ahnung von ALG I, vermute aber, dass diese "Dokumente" auch "nur" intern und für Dich sichtbar sind.
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Re: Eingliederungsvereinbarung Alg1
Kannst Du ein oder zwei Shots davon machen oder die vermeintliche EGV abtippen? Deine persönlichen Datten unkenntlich machen und hier reinstellen ? Ich bin sicherlich nicht die Einzige die sich das schwer vorstellen kann. Andererseits haben wir hier schon so manchen JC-Müll zu lesen bekommen.Nein, in meinem Profil unter Dokumenten ist diese EGV hinterlegt.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
- kleinchaos
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Re: Eingliederungsvereinbarung Alg1
Hier ist ja von ALG1 die Rede, da ticken die Uhren noch etwas anders als bei ALG2. Allerdings hat man im ALG1 von den "Erfolgen" des ALG2 gelernt. So gibt es seit geraumer Zeit auch im ALG1 die EGV.
Man kann sein Bewerberprofil soweit freischalten lassen, dass man Mails bekommt, diverse Schriftwechsel online geführt werden können. Allerdings denke ich mal, dass eine EGV auch im ALG1 ein Vertrag ist, der im gegenseitigen Einvernehmen ausgehandelt werden muss. Das ist hier nicht passiert, wie immer eigentlich. Eine Gültigkeit kann somit auch nicht gegeben sein.
Allerdings würde ich unabhängig von der im Vorschlag genannten Anzahl an Bewerbungsaktivitäten von mir aus gezielte Bewerbungen unternehmen. Nur für den Fall dass ...
Man kann sein Bewerberprofil soweit freischalten lassen, dass man Mails bekommt, diverse Schriftwechsel online geführt werden können. Allerdings denke ich mal, dass eine EGV auch im ALG1 ein Vertrag ist, der im gegenseitigen Einvernehmen ausgehandelt werden muss. Das ist hier nicht passiert, wie immer eigentlich. Eine Gültigkeit kann somit auch nicht gegeben sein.
Allerdings würde ich unabhängig von der im Vorschlag genannten Anzahl an Bewerbungsaktivitäten von mir aus gezielte Bewerbungen unternehmen. Nur für den Fall dass ...
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
- Benutzer
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Re: Eingliederungsvereinbarung Alg1
Und nicht vergessen:
Das Gutachten direkt vom Ärztlichen Dienst schriftlich anfordern.
Das Gutachten direkt vom Ärztlichen Dienst schriftlich anfordern.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Eingliederungsvereinbarung Alg1
Der Ärztliche Dienst schickt diese mir nicht zu nur meinem Arbeitsvermittler, da der die Begutachtung beauftragt hat.marsupilami hat geschrieben:Und nicht vergessen:
Das Gutachten direkt vom Ärztlichen Dienst schriftlich anfordern.
Habe in ca 14 Tagen einen Termin dort zum Gespräch über meine gesundheitliche Leistungsfähigkeit.
Da bin ich gespannt.
Re: Eingliederungsvereinbarung Alg1
lalelu hat geschrieben:Der Ärztliche Dienst schickt diese mir nicht zu nur meinem Arbeitsvermittler, da der die Begutachtung beauftragt hat.marsupilami hat geschrieben:Und nicht vergessen:
Das Gutachten direkt vom Ärztlichen Dienst schriftlich anfordern.
Habe in ca 14 Tagen einen Termin dort zum Gespräch über meine gesundheitliche Leistungsfähigkeit.
Da bin ich gespannt.
Nachtrag: gesundheitliche Leisungsfähigkeit was muss ich erwarten. Amtsarzt meinte, dass ich nicht mehr im Callcenter arbeiten muss, da Ohrgeräusche, Nackenkopfschmerzen und verspannungen an der Tagesordnung sind.
einen normalen Bürojob kann ich noch machen.
Danke
Re: Eingliederungsvereinbarung Alg1
Lass Dir dort doch eine Kopie de Teil's B des Gutachtens machen. Mehr sollte dem SB ohnehin nicht vorliegen.
Guck auch mal hier http://www.alg-ratgeber.de/sonstige-hil ... t9743.html - wobei die Links insbesondere zur BA inzwischen veraltet sein dürften.
und auch hierhttp://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/group ... TBAI397426 Seite 11
Guck auch mal hier http://www.alg-ratgeber.de/sonstige-hil ... t9743.html - wobei die Links insbesondere zur BA inzwischen veraltet sein dürften.
und auch hierhttp://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/group ... TBAI397426 Seite 11
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.