Rückforderung des Arbeitsamtes von KV-Beitrag nach Vergleich

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
Antworten
ThomasPeters
Beiträge: 4
Registriert: Di 22. Jul 2014, 12:06

Rückforderung des Arbeitsamtes von KV-Beitrag nach Vergleich

#1

Beitrag von ThomasPeters »

Guten Tag,

ich war bei einem schweizerischen Arbeitgeber beschäftigt und wohne in Deutschland (Grenzgänger). Rückwirkend habe ich mit mit meinem Arbeitgeber verglichen, so dass das Ende des Arbeitsverhältnisses nicht zum 31.12. sondern zum 30.1. wirksam wird. Vereinbart wurde ein halbes Monatsgehalt inkl. aller in der Schweiz fälligen Sozialabzüge.

Durch die Vereinbarung verschiebt sich die Arbeitslosigkeit und es verlängert sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld um zwei Monate. Jetzt hat die Agentur für Arbeit zu Recht das Arbeitslosengeld für Januar zurück gefordert aber eben auch 560 Euro Krankenkassenbeitrag. Zur gleichen Zeit war ich aber noch über meinen schweizerischen Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig. Dadurch bezahle ich mit diesem Bescheid nicht nur die KV zwei Mal sondern auch zu einem viel höheren Satz.

Auf Nachfrage sagt die Agentur für Arbeit es sei nicht anders möglich. Obwohl es einen internen Vermerk gibt der besagt, dass ich rückwirkend für Januar bei der KV abgemeldet worden bin. Die Sachbearbeiterin rät mir, Widerspruch einzulegen. Ein Verwaltungsakt mehr obwohl doch jeder sehen kann, dass der Beitrag so doppelt gezahlt wird.

Wie sehen Sie das und was raten Sie?

Beste Grüße

Thomas :ohnemich:
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Rückforderung des Arbeitsamtes von KV-Beitrag nach Vergleich

#2

Beitrag von Günter »

:willkommen:

Ich sehe dass so, dass die KV doppelte Beiträge kassiert hat. Also würde ich die KV anschreiben und auffordern die zu Unrecht erhaltenen Beiträge an die BA zu bezahlen.

Im Widerspruch gegen den Bescheid würde ich schreiben, dass du die Beiträge nicht erhalten hast sondern deine KV, die BA soll sich im Rahmen der Amtshilfe analog zum §3 SGB X mit ihrer Forderung an den Empfänger des Beitrags halten.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Rückforderung des Arbeitsamtes von KV-Beitrag nach Vergleich

#3

Beitrag von Koelsch »

Sehe ich wie Günter, die können und sollen untereinander verrechnen, so sehen es auch die §§ 102 ff SGB X vor.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
ThomasPeters
Beiträge: 4
Registriert: Di 22. Jul 2014, 12:06

Re: Rückforderung des Arbeitsamtes von KV-Beitrag nach Vergleich

#4

Beitrag von ThomasPeters »

Hallo und vielen Dank für die prompten sehr hilfreichen Antworten und die super nette Begrüßung. So eine versammelte Smileywillkommensgruppe hat schon was ;). Ich bleib hier im Forum auf jeden Fall am Ball und trage auch gerne bei und vor, wenn hilfreich. Bin Personalleiter.

Viele Grüße

Thomas

:turtle:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Rückforderung des Arbeitsamtes von KV-Beitrag nach Vergleich

#5

Beitrag von Koelsch »

Gerne doch, und gibt bitte kurz durch, ob die deutschen Behörden noch zur Vernunft gekommen sind und untereinander verrechnen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8264
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Rückforderung des Arbeitsamtes von KV-Beitrag nach Vergleich

#6

Beitrag von tigerlaw »

Langsam, ThomasPeters war in der Schweiz beschäftigt, pflichtversichert bei der Schweizerischen KV, da ist nicht sofort SGB X ohne weiteres anwendbar!

Zuerst ist zu prüfen, ob es zwischenstaatliche Vereinbarungen gibt. Vielleicht ist die Schweiz auch den Europ. SV-Übereinkommen beigetreten?

Ich habe derzeit leider keine Zeit, mich dorthinein zu vertiefen.

Thomas sollte auf jeden Fall hinsichtlich des RÜckforderungs-VA der BA Widerspruch einlegen, soweit es die deutsche KV betrifft. Denn diese hat nicht das Krankheitsrisiko abgedeckt (wofür sie sonst wohl zurecht die KV-Beiträge bekommen würde)!

Folgt noch eine PN an ThomasPeters unmittelbar!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30958
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Rückforderung des Arbeitsamtes von KV-Beitrag nach Vergleich

#7

Beitrag von kleinchaos »

"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
ThomasPeters
Beiträge: 4
Registriert: Di 22. Jul 2014, 12:06

Re: Rückforderung des Arbeitsamtes von KV-Beitrag nach Vergleich

#8

Beitrag von ThomasPeters »

Hallo Tigerlaw,

zur Themenvertiefung was ich darüber weiss:

es gilt Folgendes: Der Versicherungsnehmer hat die freie Wahl, wo er sich versichert in CH als Grenzgänger. Ich war freiwillig bei der Helsana versichert. Als deutsche Korrespondenz-KV mit der TK - hatte also beide Karten in der Tasche. In der Schweiz bezahlte ich 250 und etwas CHF/Monat. Die Deutsche KV hätte aber mit 560 Euro zu Buche geschlagen. Also versicherte ich mich über die Helsana. Diese Versicherung wurde auch voll auf meine Zeit als Pflichtversicherter in Deutschland angerechnet.

Der Vergleich kam rückwirkend für Januar zustande. Er wurde erst jetzt, im Juli geschlossen. Dorte hatte mich die Agentur für Arbeit aber schon versichert. Diesen Vorgang hat sie jetzt laut Computereintrag rückgängig gemacht. Also mich abgemeldet vom 1.-31 Januar und wieder angemeldet zum 1. Februar.

Vielen Dank an Alle fürs Mitdenken. :brilleputzen1:

Beste Grüße

Thomas
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8264
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Rückforderung des Arbeitsamtes von KV-Beitrag nach Vergleich

#9

Beitrag von tigerlaw »

Verstehe ich das also recht: Du hattest Versicherungsschutz in der Schweiz. Damit war kein Versicherungsschutz in Deutschland notwendig (da Du hier in D zulasten der Helsana behandelt worden wärst nach deutschen Tarifen [deshalb auch die TK-Karte]). Somit hat TK für Januar keine Ansprüche an die BA als Beitragsschuldner. Die TK muss also die Beiträge der BA für Januar an diese zurückzahlen. Damit ist die BA vollkommen klaglos gestellt, für Rückforderungsansprüche an Dich kein Platz.

Ergebnis: Wenn BA nicht innerhalb eines Monats nach Erlass des Rückforderungsbescheids diesen von sich aus aufhebt, musst Du Widerspruch dagegen einlegen (bzw. über A.S. einlegen lassen)!

Fristberechnung: Zugang des Bescheids wird auf drei Tage nach Bescheidsdatum fingiert, von dort aus dann Widerspruchsfrist ein Monat (= kleiner Monatstag einen Monat später [Besonderheit: Bei 31.3., 31.5., 31.8, 31.10 ist jeweils am 30. des Folgemonats FRistablauf, bei 31.01. bereits am 28.2. bzw. 29.2.). Und wsenn der Tag des Fristablaufs (Mitternacht) auf einen Sonn- und Feiertag oder Samstag fällt, vershiebt er sich auf den Ablauf des nächsten Werktags

:tiger:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
ThomasPeters
Beiträge: 4
Registriert: Di 22. Jul 2014, 12:06

Re: Rückforderung des Arbeitsamtes von KV-Beitrag nach Vergleich

#10

Beitrag von ThomasPeters »

Lieber Tigerlaw,

genau richtig verstanden! Und die BA hat bereits abgelehnt, das zurück zu nehmen. Also werde ich Widerspruch einlegen. Gewappnet mit Euren hilfreichen Hintergrunderläuterungen wird das jetzt noch viel leichter für mich.

Vielen Dank
Ich werde berichten

Best

Thomas
Antworten

Zurück zu „Arbeitslosengeld - Alg/ALG I (SGB III)“