Steht mir Alg.1 zu ?
Re: Steht mir Alg.1 zu ?
Warte erst mal ab, vielleicht hat ja noch jemand eine Idee.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Steht mir Alg.1 zu ?
Ich hätte noch eine Idee:
Registrier Dich mal hier http://www.sozialhilfe24.de/forum/forum.php und stell dort Deine Frage.
Gleich als "Warnung" - dort schreiben im Wesentlichen Sachbearbeiter von JobCentern etc.
Der Ton dort ist oft "sehr gewöhnungsbedürftig", Widerspruch eher unerwünscht, aber ab und an bekommt man dort durchaus vernünftige Auskünfte.
Wie gewöhnungsbedürftig es dort ist, kannst Du vielleicht daran erkennen, dass ich (und andere aus unserem Team) dort schon etliche Male auf Lebenszeit gesperrt wurden.
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Re: Steht mir Alg.1 zu ?
Koelsch hat geschrieben:Ich hätte noch eine Idee:
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Gleich als "Warnung" - dort schreiben im Wesentlichen Sachbearbeiter von JobCentern etc.
Der Ton dort ist oft "sehr gewöhnungsbedürftig", Widerspruch eher unerwünscht, aber ab und an bekommt man dort durchaus vernünftige Auskünfte.
Wie gewöhnungsbedürftig es dort ist, kannst Du vielleicht daran erkennen, dass ich (und andere aus unserem Team) dort schon etliche Male auf Lebenszeit gesperrt wurden.
Zuletzt geändert von Frankwerner am Di 25. Nov 2014, 12:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Steht mir Alg.1 zu ?
Ich denke ,das ich meine Frage noch mal etwas anders stellen muss!
Zu Anfang hatte ich meinen Wertegang beschrieben, dann der Mann vom Amt, der die Berechnung erstellte. Also derTag meiner Arbeitslosenmeldung - 9Monate abgezogen wegen der beruflichen Reha. Dann wurde die 2 Jahresrahmenfrist in die Berechnung genommen. Davon sollte ich 12 Monate versicherungspflichtige Zeiten vorlegen.
----Das ging doch gar nicht, weil genau in diesen Zeiten, meine berufliche Reha fiel u. die anschliesende Krankenmeldung war und keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden.----
Das sollte doch bedeuten, es muss doch die Berechnung stattfinden, vor meiner beruflichen Reha! Von mir aus 2Jahre ! Denn wie gesagt habe ich über 30 Jahre vorher in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Da muss doch bei dem ganzen die 5 Jahresrahmenfrist greifen.
Verlängerung der Rahmenfrist
Die Rahmenfrist von zwei Jahren verlängert sich um Zeiten, in denen von einem Rehabilitationsträger Übergangsgeld wegen einer berufsfördernden Maßnahme bezogen worden ist, längstens auf fünf Jahre.
Die Verlängerung der Rahmenfrist bewirkt, dass weiter zurückliegende Beschäftigungszeiten berücksichtigt werden können.
Zu Anfang hatte ich meinen Wertegang beschrieben, dann der Mann vom Amt, der die Berechnung erstellte. Also derTag meiner Arbeitslosenmeldung - 9Monate abgezogen wegen der beruflichen Reha. Dann wurde die 2 Jahresrahmenfrist in die Berechnung genommen. Davon sollte ich 12 Monate versicherungspflichtige Zeiten vorlegen.
----Das ging doch gar nicht, weil genau in diesen Zeiten, meine berufliche Reha fiel u. die anschliesende Krankenmeldung war und keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden.----
Das sollte doch bedeuten, es muss doch die Berechnung stattfinden, vor meiner beruflichen Reha! Von mir aus 2Jahre ! Denn wie gesagt habe ich über 30 Jahre vorher in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Da muss doch bei dem ganzen die 5 Jahresrahmenfrist greifen.
Verlängerung der Rahmenfrist
Die Rahmenfrist von zwei Jahren verlängert sich um Zeiten, in denen von einem Rehabilitationsträger Übergangsgeld wegen einer berufsfördernden Maßnahme bezogen worden ist, längstens auf fünf Jahre.
Die Verlängerung der Rahmenfrist bewirkt, dass weiter zurückliegende Beschäftigungszeiten berücksichtigt werden können.
Re: Steht mir Alg.1 zu ?
Ich lese das genauso wie Du, auch nach meinem Verständnis müsste das bei Dir auf 5 Jahre ausgedehnt werden. Aber ob das wirklich so ist, dazu hab ich eben leider nix gefunden.
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- marsupilami
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Re: Steht mir Alg.1 zu ?
Was ist mit einem Überprüfungsantrag mit genau der Begründung?
Und evtl. Falsch-Beratung?
Und evtl. Falsch-Beratung?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Steht mir Alg.1 zu ?
Gegen den Widerspruchsbescheid der BA bleibt nur noch Klage. Bevor ich die einreiche, würde ich aber auch versuchen, noch mehr Infos zu bekommen - und mir dann dafür auch einen Anwalt nehmen.
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Re: Steht mir Alg.1 zu ?
Ich werde wohl nicht ohne einen Anwalt in dieser Sache weiterkommen!
Zuletzt geändert von Frankwerner am Di 25. Nov 2014, 13:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Steht mir Alg.1 zu ?
marsupilami hat geschrieben:Was ist mit einem Überprüfungsantrag mit genau der Begründung?
Und evtl. Falsch-Beratung?
Wie meinst du das? Der Mann vom Amt?
Re: Steht mir Alg.1 zu ?
Falschberatung durch die Bundesagentur für Arbeit. Das könnte gegeben sein, bringt aber letztlich nichts, sich da hinter zu klemmen. Die Hürden, eine Falschberatung nachzuweisen, sind sehr hoch und als Ergebnis käme dann nicht mehr dabei raus, als Du mit einer Klage gegen den Widerspruchsbescheid auch erreichen kannst.
Ich sehe es auch so, ein Anwalt ist sehr empfehlenswert. Ich darf aber nicht verschweigen, wenn Du noch diese € 8.300 Schonvermögen auf der Bank hast, dann wirst Du für das Gerichtsverfahren keine Prozeßkostenhilfe bekommen, dazu bis Du noch "zu reich".
Deshalb auch eben mein Vorschlag, erkundige Dich weiter, und sich vielleicht auch mal einen Anwalt auf, um Dich von dem beraten zu lassen. Frag vorher, was der dafür haben möchte, aber eine Beratung ist oftmals nicht sooo teuer.
Ich sehe es auch so, ein Anwalt ist sehr empfehlenswert. Ich darf aber nicht verschweigen, wenn Du noch diese € 8.300 Schonvermögen auf der Bank hast, dann wirst Du für das Gerichtsverfahren keine Prozeßkostenhilfe bekommen, dazu bis Du noch "zu reich".
Deshalb auch eben mein Vorschlag, erkundige Dich weiter, und sich vielleicht auch mal einen Anwalt auf, um Dich von dem beraten zu lassen. Frag vorher, was der dafür haben möchte, aber eine Beratung ist oftmals nicht sooo teuer.
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