Steht mir Alg.1 zu ?

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
Frankwerner
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Steht mir Alg.1 zu ?

#1

Beitrag von Frankwerner »

Ich stelle ihnen eine Tabelle mit den Zeiten meines Verlaufes, worin der Mann vom Amt mir mitteilte , es würden mir 12 Tage fehlen um Alg1 zu bekommen. (Es gibt auch eine Kannlösung zu dem ganzen, das hatte ich nachgelesen.)
01.08.1977 - 26.06.2011 im festen Arbeitsverhältnis
27.06.2011 - 07.08.2011 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung(Arzt)
08.08.2011 - 30.10.2011 Krankengeld
01.11.2011 - 31.07.2012 Berufliche Reha durch die R.V.
30.07.2012 - 13.08.2013 Krankengeld
14.08.2013 - 18.09.2013 medizinische Reha- Maßnahme
19.09.2013 - 22.09.2013 Krankengeld (danach Ausgesteuert)
23.09.2013 - 31.03.2014 Kein Arbeitslosengeld1, kein Alg.2, da ich eine Lebensversicherung von über 8300 € hatte und das darüber erst aufbrauchen musste.
Ich musste mich auch selbst bis zur ersten Rentenzahlung (01.04.2014) - Krankenversichern (pro Monat ca 150.-€ )

Dann kommt noch eine Folgefrage: Von was soll ich leben, wenn ich nicht mehr Vollerwärbsunfähig sein sollte in der Zukunft? Zu dem ganzen bekam ich auch keine Info darüber: denk an deine Rahmenfristen oder das ab dem Tage an der ich an einer beruflichen Reha teilnehme, keine Beiträge mehr in die Arbeitslosenversicherung gezahlt wird! Können sie mir helfen? Das ganze liegt noch beim Sozialgericht u. brauche Info!! mfG Frank
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Koelsch
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Re: Steht mir Alg.1 zu ?

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen:
Ich hab da mal ein paar Absätze rein gebracht, damit man's besser lesen kann.


Ich muss mich erst mal in die Frage einarbeiten, was als Voraussetzung für ALG I Bezug vorliegen muss.

Unabhängig von der Frage aber kann auf jeden Fall ALG II beantragt werden, wenn das Schonvermögen erreicht ist, die Lebensversicherung also weitgehend verfuttert wurde.

Du darfst noch an Vermögen haben:

€ 150 pro Lebensjahr plus € 750
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Koelsch
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Re: Steht mir Alg.1 zu ?

#3

Beitrag von Koelsch »

Was ist das für eine Rente, die Du ab 1.4. beziehst?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Koelsch
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Re: Steht mir Alg.1 zu ?

#4

Beitrag von Koelsch »

Ich kann nicht nachvollziehen, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) hier darauf kommt, dass 12 Tage an der Anwartschaft auf ALG I fehlen sollen.

Gibt es dazu einen schriftlichen Bescheid?
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angel6364
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Re: Steht mir Alg.1 zu ?

#5

Beitrag von angel6364 »

Ich verstehe das mit der Lebensversicherung in Höhe von 8300 € nicht. Wenn Du 1977 schon in einem festen Arbeitsverhältnis warst, musst Du doch mindestens 53 Jahre alt sein?
Das ergäbe ein Schonvermögen in Höhe von 8700 € - das eben nicht erst "verfuttert" werden muss.
Wie ist denn das dort gelaufen? Mündliche Ablehnungen oder hast Du was schriftlich?
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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kleinchaos
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Re: Steht mir Alg.1 zu ?

#6

Beitrag von kleinchaos »

Die Versicherung kann man auch nachträglich noch (bis zu 2 Monate nach Antragstellung) festsetzen auf den gesetzlichen Rentenbeginn. Das heißt, dass die Auszahlung erst mit Renteneintritt fällig wird, somit bei ALG 2 nicht angerechnet werden kann. Das Ganze nennt sich Verwertungsausschluss. Formlos bei der Versicherung beantragen, die schicken entweder gleich die Bestätigung oder erstmal ein Formular
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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angel6364
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Re: Steht mir Alg.1 zu ?

#7

Beitrag von angel6364 »

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das Geld schon weg ( bis März 2014).
Man müsste mehr drüber wissen, um beurteilen zu können, ob hier rückwirkend was berichtigt werden sollte und/oder könnte.
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Re: Steht mir Alg.1 zu ?

#8

Beitrag von Frankwerner »

Lieben Dank schon mal für Reaktion und den Fragen.
Ich bin 53 Jahre alt. Der Mensch vom Amt hat so berechnet: Der Tag an dem ich mich arbeitslos gemeldet habe ist ausschlaggebend
für seine Berechnung dem 23.09.2013. Da hat er die berufliche Reha ( ging 9Monate) zurück grechnet, das war dann der 24.12.12.
Dann rechnete er 2 Jahre zurück (2 Jahres Rahmenfrist) aber Stand der Dinge zum dortigen Zeitpunkt.
Ab dem 01.11.2011 nahm ich an der beruflichen Reha teil wo ab dem Zeitpunkt keine Beiträge mehr an die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurden durch die Rentenversicherung.
So, nach seiner Rechnung dem Mann vom Amt ,fällt dadurch das Datum rückwirkend auf den 24.12.2010. Ich bekomme dadurch keine 360 Kalendertage voll. Nach seiner Berechnung fehlen 12 Tage um das Jahr voll zu bekommen.
Zu meiner Lebensversicherung, ich musste erst alles Geld bis auf 8300 € verbrauchen um Anspruch auf Alg.2 zu bekommen.
Ich habe das alles schriftlich, würde ihnen gerne dieses als Mail zuschicken.
Ich bin in dieser Situation gekommen, nicht weil ich keine Lust mehr hatte, sondern durch Krankheit ,bedingt durch meinen früheren AG. der Jahrelang Bossing mit mir getrieben hat.
Lg. Frankwerner

Der genaue Wortlaut im schreiben ist, von dem Mann vom Amt: Innerhalb der Rahmenfrist sind nur 348 Kalendertage ( und zwar der Zeitraum vom 24.12.2010 bis 31.10.2011) zu berücksichtigen, in denen der Widerspruchsführer versicherungspflichtig im Sinne der §§24,26 und 28a SGB3 war.
Zuletzt geändert von Frankwerner am So 23. Nov 2014, 13:25, insgesamt 2-mal geändert.
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marsupilami
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Re: Steht mir Alg.1 zu ?

#9

Beitrag von marsupilami »

Kannst Du die Unterlagen evtl. digitalisieren?
Also scannen mit Scanner, mit einer Digi-Cam oder foto-handy fotografieren?

Wenn ja, schau mal hier, da gibt es verschiedene Anleitungen zum digitalisieren, anonymisieren und hochladen.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Steht mir Alg.1 zu ?

#10

Beitrag von Frankwerner »

Koelsch hat geschrieben:Ich kann nicht nachvollziehen, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) hier darauf kommt, dass 12 Tage an der Anwartschaft auf ALG I fehlen sollen.

Gibt es dazu einen schriftlichen Bescheid?

Bitte den Anhang öffnen! Lg. Frankwerner
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Re: Steht mir Alg.1 zu ?

#11

Beitrag von Frankwerner »

Koelsch hat geschrieben:Was ist das für eine Rente, die Du ab 1.4. beziehst?
Ich bin Arbeitsunfähig aus der med. Reha entlassen worden. Ich bekomme Rente wegen voller Erwärbsminderung
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Re: Steht mir Alg.1 zu ?

#12

Beitrag von Frankwerner »

angel6364 hat geschrieben:Ich verstehe das mit der Lebensversicherung in Höhe von 8300 € nicht. Wenn Du 1977 schon in einem festen Arbeitsverhältnis warst, musst Du doch mindestens 53 Jahre alt sein?
Das ergäbe ein Schonvermögen in Höhe von 8700 € - das eben nicht erst "verfuttert" werden muss.
Wie ist denn das dort gelaufen? Mündliche Ablehnungen oder hast Du was schriftlich?

Bitte Anhang öffnen. Lg. Frankwerner
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Steht mir Alg.1 zu ?

#13

Beitrag von Frankwerner »

kleinchaos hat geschrieben:Die Versicherung kann man auch nachträglich noch (bis zu 2 Monate nach Antragstellung) festsetzen auf den gesetzlichen Rentenbeginn. Das heißt, dass die Auszahlung erst mit Renteneintritt fällig wird, somit bei ALG 2 nicht angerechnet werden kann. Das Ganze nennt sich Verwertungsausschluss. Formlos bei der Versicherung beantragen, die schicken entweder gleich die Bestätigung oder erstmal ein Formular
Da bekam ich keine Info darüber auf dem Amt, somit ist das verfallen.
Bitte Anhang öffnen. Lg. Frankwerner
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Re: Steht mir Alg.1 zu ?

#14

Beitrag von Frankwerner »

Koelsch hat geschrieben: :willkommen:
Ich hab da mal ein paar Absätze rein gebracht, damit man's besser lesen kann.


Ich muss mich erst mal in die Frage einarbeiten, was als Voraussetzung für ALG I Bezug vorliegen muss.

Unabhängig von der Frage aber kann auf jeden Fall ALG II beantragt werden, wenn das Schonvermögen erreicht ist, die Lebensversicherung also weitgehend verfuttert wurde.

Du darfst noch an Vermögen haben:

€ 150 pro Lebensjahr plus € 750
Bitte Anhang öffnen. Lg Frankwerner
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Re: Steht mir Alg.1 zu ?

#15

Beitrag von Frankwerner »

marsupilami hat geschrieben:Kannst Du die Unterlagen evtl. digitalisieren?
Also scannen mit Scanner, mit einer Digi-Cam oder foto-handy fotografieren?

Wenn ja, schau mal hier, da gibt es verschiedene Anleitungen zum digitalisieren, anonymisieren und hochladen.

Bitte Anhang öffnen. Lg Frankwerner
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Re: Steht mir Alg.1 zu ?

#16

Beitrag von Koelsch »

Das hat gut geklappt, musst Du nicht mehrfach hochladen. Ich lösche die mehrfach hochgeladenen Dateianhänge wieder, nimmt nur unnötig Platz weg.

Ich werd mal schauen, ob ich da hinter steige, dauert aber ein klein wenig.
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Re: Steht mir Alg.1 zu ?

#17

Beitrag von Frankwerner »

Koelsch hat geschrieben:Das hat gut geklappt, musst Du nicht mehrfach hochladen. Ich lösche die mehrfach hochgeladenen Dateianhänge wieder, nimmt nur unnötig Platz weg.

Ich werd mal schauen, ob ich da hinter steige, dauert aber ein klein wenig.
Danke,
Frankwerner
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Re: Steht mir Alg.1 zu ?

#18

Beitrag von Koelsch »

Ich hab jetzt nicht nachgerechnet, ob das mit den Tagen so stimmt. Aber so weit ich weiß hat die BA leider Recht - die Zeit die Du beim Arbeitsgericht erstritten hast, wird nicht mitgezählt, da weder Du noch der Arbeitgeber für diese Zeit Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt habt. Und ähnlich sieht es wohl für die Zeit "berufliche Integration" aus. Wenn die BA also richtig gezählt hat, dann fehlen tatsächlich die paar Tage. Sehr ärgerlich.

ALG II da könntest Du auch jetzt noch einen Verwertungsausschluss mit der Lebensversicherung vereinbaren und hättest dann Anspruch auf ALG II. Ich bezweifel aber, dass dies sinnvoll ist, denn wenn Du bereits jetzt bei Erwerbsunfähigkeitsrente mit ALG II/Grundsicherung aufstocken musst, bringt das nix. Wenn Du dann Altersrente beziehst, werden das ja auch keine Riesenbeträge sein und Du wirst vermutlich weiter aufstocken müssen. Und dann hättest Du die gleiche Situation wie jetzt.

Nutz das Geld lieber, um Deinen Haushalt auf Vordermann zu bringen, also z.B. den alten, energiefressenden Kühli gegen einen Energie sparenden tauschen, Lampen gegen LED tauschen etc.

Und wenn Du dann auf Schonvermögen runter bist, dann erneut ALG II beantragen.

Bitte prüf auch, ob Du tatsächlich einen ALG II Anspruch hast, also noch mindestens 3 Stunden/Tag arbeiten könntest. Anscheined ist das ja gegeben, dann gilt das, was ich gesagt hab. Aber wenn Du in GruSi fallen solltest, darfst Du nach heutigem Stand nur noch € 2.600 Vermögen haben.
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Re: Steht mir Alg.1 zu ?

#19

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben:(...)
Nutz das Geld lieber, um Deinen Haushalt auf Vordermann zu bringen, also z.B. den alten, energiefressenden Kühli gegen einen Energie sparenden tauschen, Lampen gegen LED tauschen etc.

Und wenn Du dann auf Schonvermögen runter bist, dann erneut ALG II beantragen.

Bitte prüf auch, ob Du tatsächlich einen ALG II Anspruch hast, also noch mindestens 3 Stunden/Tag arbeiten könntest. Anscheined ist das ja gegeben, dann gilt das, was ich gesagt hab. Aber wenn Du in GruSi fallen solltest, darfst Du nach heutigem Stand nur noch € 2.600 Vermögen haben.
Und auch ein Auto ist nur schwer mit GruSi / Sozialhilfe zu vereinbaren ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Steht mir Alg.1 zu ?

#20

Beitrag von Olivia Cole »

tigerlaw hat geschrieben:Und auch ein Auto ist nur schwer mit GruSi / Sozialhilfe zu vereinbaren ...
Gibt es dazu nähere Regelungen? Muss sich das Auto innerhalb der 2.600 € Ersparnisse befinden? Oder geht das extra?
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kleinchaos
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Re: Steht mir Alg.1 zu ?

#21

Beitrag von kleinchaos »

Auto geht extra.
Auto ist nicht völlig unmöglich in der GruSi. Wenn man zB die Kiste brauch für Arztbesuche, Nebenjob usw dann ist auch das Auto drin, darf nur nicht viel wert sein.
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Re: Steht mir Alg.1 zu ?

#22

Beitrag von tigerlaw »

kleinchaos hat geschrieben:Auto geht extra.
Auto ist nicht völlig unmöglich in der GruSi. Wenn man zB die Kiste brauch für Arztbesuche, Nebenjob usw dann ist auch das Auto drin, darf nur nicht viel wert sein.
Genau das wollte ich sagen. Im Bereich SGB XII gibt es erheblich mehr Möglichkeiten der Einzelfallprüfung als im SGB II (auch wenn das BVerfG und das BSG inzwischen auch so einige Breschen in die Mauer gerissen haben).
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Frankwerner
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Re: Steht mir Alg.1 zu ?

#23

Beitrag von Frankwerner »

Nun gut, das verstehe ich. Es sind 12 Tage die mir da fehlen für 33 Jahre die ich in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe.
Kann mir hierzu die verlängerte Rahmenfrist helfen?( die bis zu 5 Jahre zurück gerechnet wird, da ich an dieser beruflichen Reha von der Rentenversicherung teilnehmen musste.) Wie wird eine verlängerte Rahmenfrist gerechnet? Ein Beispiel, um das rechnerisch zu verstehen. Ich habe mich hier auch etwas fest gefahren mit der verlängerten Rahmenfrist!
Auch wenn ich gewußt hätte das mir 12 Tage fehlen würden, hätte ich als nicht selbstständiger - Keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abführen können. Ist das richtig so ?

Lg. Frankwerner
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Re: Steht mir Alg.1 zu ?

#24

Beitrag von Koelsch »

Tut mir leid, ich hab versucht dazu was "Erhellendes" zu finden, aber da wurde nix hell. Da bin ich überfragt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Steht mir Alg.1 zu ?

#25

Beitrag von Frankwerner »

Koelsch hat geschrieben:Tut mir leid, ich hab versucht dazu was "Erhellendes" zu finden, aber da wurde nix hell. Da bin ich überfragt.
Hmm, soll ich das mit der 5Jährigen Rahmenfrist als neues Thema ins Forum setzen?
Lg. Frankwerner
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