Wohngeld bei Maßnahme der Arbeitsagentur ?

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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unothammer
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Wohngeld bei Maßnahme der Arbeitsagentur ?

#1

Beitrag von unothammer »

Hallo ALG-I Gemeinde,

Ich kriege eine 8 wöchige Maßnahme vom der Arbeitsagentur gezahlt (100% Tele-Lerning von zu Hause aus). Das ist prima, ich wollte das auch, die Maßnahme ist nicht ganz billig.

Mein Alg I Anspruch ist allerdings ausgelaufen, ich hab aber noch eine Vereinbarung mit dem AA, das ich mich regelmässig bewerbe und dafür bekomme ich die Maßnahme gezahlt.

Meine Frau ist grade auch arbeitslos, kriegt noch ALG I. Sie ist außerdem grade schwanger.

Kann ich z.B. Wohngeld oder andere Übergangsgelder für den Zeitraum der Maßnahme beantragen ?
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Günter
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Re: Wohngeld bei Maßnahme der Arbeitsagentur ?

#2

Beitrag von Günter »

Soweit mir bekannt ist, ist Wohngeld nur dwann ausgeschlossen, wenn Leistungen nach SGB II (ALG II oder Hartz 4 genannt) oder SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung) gezahlt werden.

Eventuell habt ihr auch Anspruch auf ALG II. Rechne mal durch, welcher Anspruch höher wäre.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Wohngeld bei Maßnahme der Arbeitsagentur ?

#3

Beitrag von marsupilami »

Ich frage mich, warum er für die Zeit der Maßnahme keinen Unterhalt bekommt?

Dem A-Amt dürfte doch bekannt sein, daß die Maßnahme länger geht als sein Anspruch auf ALG I.
Dem A-Amt dürfte auch bekannt sein, daß er keinen ALG II Anspruch hat, wenn er auf Maßnahme ist.
Denn unothammer steht ja für die Zeit der Maßnahme dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.


Außerdem ist es für mich völlig unverständlich, den Deliquenten zu Bewerbungen zu ermahnen, wenn er an einer (teuren) Maßnahme teilnimmt.

Ich nehme an, für die Maßnahme gibt es einen Bescheid.
Sagt der nicht über Unterhalt, Übergangsgeld, ... aus?
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Wohngeld bei Maßnahme der Arbeitsagentur ?

#4

Beitrag von Koelsch »

Wohngeld sollte möglich sein. Alternativ ist auch ALG II möglich, da aber besteht die Gefahr, dass JC rumzickt wegen der laufenden Maßnahme. Für ALG II braucht man nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, man muss nur erwerbsfähig sein.

Aber egal ob JC zickt oder nicht, ich würde ALG II beantragen. Jede "Sofortmaßnahme" des JC kannst Du erst mal mit Hinweis auf die laufende Maßnahme als unzumutbar abbügeln.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
unothammer
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Re: Wohngeld bei Maßnahme der Arbeitsagentur ?

#5

Beitrag von unothammer »

Und Wohngeld können wir nicht beantragen ?

Ich möchte halt eigentlich einen langwierigen ALG II Antrag vermeiden.

Wir haben zusammen zwar sicherlich nur Mittel unter der erlaubten Grenze, allerdings ist das ein großer Aufwand die ganzen Formulare /Auszüge zusammenzutragen.

Aber eigentlich brauchen wir das was wir haben grad auf, leben sparsam und kriegen von der Verwandschaft schon mal in Bar was zugesteckt, für Dienst wie Garten richten, Einkaufsdienst, Schnee schippen, Auto reparieren oder putzen usw. Ja, da kommt schon auch was zusammen.

Ja, schon seltsam, aber ich muß mich offiziell während der Maßnahme bewerben, wenn ich was finde, endet die Maßnahme sofort. Natürlich bewerbe ich mich so, daß ich nichts finde - bin ja nicht blöd...
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Koelsch
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Re: Wohngeld bei Maßnahme der Arbeitsagentur ?

#6

Beitrag von Koelsch »

Klar könnt ihr auch Wohngeld beantragen. Aber wenn das bis Ende Februar nicht genehmigt ist, dann vorsorglich ALG II. Dann ist der Anspruch für Februar noch gesichert.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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unothammer
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Re: Wohngeld bei Maßnahme der Arbeitsagentur ?

#7

Beitrag von unothammer »

Mir ist noch eingefallen:

Kann es nicht sein, daß das AA meinen ALG I Anspruch verlängert, weil ich die Maßnahme mache ?
Ich hab noch garnicht gefragt, weil ich dachte die Verlängern das sowieso nicht.

Im Internet hab ich folgendes gefunden, aber da steht viel....

Für die Fälle, in denen ein Förderung der Kosten nicht möglich ist, kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld trotzdem weiter bestehen, wenn die Agentur für Arbeit der Teilnahme zugestimmt hat und jederzeit die Möglichkeit zum Abbruch der Maßnahme besteht, sobald eine Chance auf eine neue Anstellung gegeben ist. Auch während der Weiterbildungsmaßnahme ist der Leistungsempfänger, falls Arbeitslosengeld gezahlt wird, sozialversichert.

Was meinen die Experten ?

Meine ALG I ist recht hoch (ca. 1200 Euro), weil ich mal gut verdient habe. Zickt da das AA ?
Übrigens: die Maßnahme ist Telebasiert also 100% zu Hause !
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Koelsch
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Re: Wohngeld bei Maßnahme der Arbeitsagentur ?

#8

Beitrag von Koelsch »

Da hilft nur bei Deinem Arbeitsamt fragen und entsprechend beantragen.

Du siehst ja, das ist eine "Kann"-Vorschrift und da wird es vermutlich Unterschiede zwischen den einzelnen Ämtern geben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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