ALG I nach Selbständigkeit
ALG I nach Selbständigkeit
Hallo und Guten Morgen,
in den letzten knapp 2,5 Jahren, also seit dem 01.01.2013 war ich selbständig tätig und bezog in den ersten 6 Monaten meiner Selbständigkeit, bis zum 30.06.2013 den Gründungszuschuss. Davor bezog ich 180 Tage das ALG1 mit einem Tagessatz von 76€.
Nachdem ich die letzten 6 Monaten extrem kämpfen musste und seit nunmehr 5 Monaten keinen Umsatz hatte, musste ich mich arbeitslos melden. In der ersten Beratung wurde mir gesagt, dass mein ALG 1 nun nach dem fiktiven Einkommen berechnet wird und ich mich auf 1055€ im Monat einstellen muss. Dies wird mit 3 Kindern nie und nimmer reichen.
Das mit dem Zeitraum der letzten 24 Monate wusste ich nicht, sonst hätte ich mich spätestens im Dezember arbeitslos gemeldet. Während meiner Selbständigkeit habe ich immer schön AV, RV und KV bezahlt.
Was kann ich tun, um das höhere Arbeitslosengeld zu erhalten?
Vielen Dank
in den letzten knapp 2,5 Jahren, also seit dem 01.01.2013 war ich selbständig tätig und bezog in den ersten 6 Monaten meiner Selbständigkeit, bis zum 30.06.2013 den Gründungszuschuss. Davor bezog ich 180 Tage das ALG1 mit einem Tagessatz von 76€.
Nachdem ich die letzten 6 Monaten extrem kämpfen musste und seit nunmehr 5 Monaten keinen Umsatz hatte, musste ich mich arbeitslos melden. In der ersten Beratung wurde mir gesagt, dass mein ALG 1 nun nach dem fiktiven Einkommen berechnet wird und ich mich auf 1055€ im Monat einstellen muss. Dies wird mit 3 Kindern nie und nimmer reichen.
Das mit dem Zeitraum der letzten 24 Monate wusste ich nicht, sonst hätte ich mich spätestens im Dezember arbeitslos gemeldet. Während meiner Selbständigkeit habe ich immer schön AV, RV und KV bezahlt.
Was kann ich tun, um das höhere Arbeitslosengeld zu erhalten?
Vielen Dank
Re: ALG I nach Selbständigkeit
Bei uns im Forum.
Ist denn die Berechnung des ALG I Anspruchs als solche korrekt? Guck mal hier http://www.joppo.de/recht/sozialrecht/a ... hnung.html
Ansonsten sieht es nach meiner Meinung trübe aus, um diese blöden 2 Jahre kommst Du nicht herum. Prüf mal bitte mit unserem ALG II Rechnerhttp://www.alg-ratgeber.de/download-f10/alg-re ... 11404.html , ob Du zusätzlich Anspruch auf ALG II hast.
Ist denn die Berechnung des ALG I Anspruchs als solche korrekt? Guck mal hier http://www.joppo.de/recht/sozialrecht/a ... hnung.html
Ansonsten sieht es nach meiner Meinung trübe aus, um diese blöden 2 Jahre kommst Du nicht herum. Prüf mal bitte mit unserem ALG II Rechnerhttp://www.alg-ratgeber.de/download-f10/alg-re ... 11404.html , ob Du zusätzlich Anspruch auf ALG II hast.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: ALG I nach Selbständigkeit
Hallo Koelsch,
vielen Dank!
Der zweite Link funktioniert allerdings nicht.
Danke
vielen Dank!
Der zweite Link funktioniert allerdings nicht.
Danke
Re: ALG I nach Selbständigkeit
Huch - guck mal hier http://www.alg-ratgeber.de/post282031.html#p282031
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: ALG I nach Selbständigkeit
In der Broschüre "Ein Wegweiser in die Selbständigkeit" steht auf Seite 10/11
"Wenn Sie vor Beginn der selbständigen Tätigkeit Arbeitslosengeld bezogen haben, kann dieser Anspruch mit seiner Restdauer wieder geltend gemacht werden, wenn nach Entstehung des Anspruchs noch keine vier Jahre verstrichen sind."
Das verstehe ich so, dass ich meinen damalige Bewilligung wieder aktivieren kann.
Ich werde in den nächsten Tagen einen Widerspruch formulieren:
a) vor Eintritt in die Selbständigkeit ich wurde nicht auf diese Fristigkeiten hingewiesen bzw. darüber aufgeklärt
b) da ich die letzten 20 Jahre nie in meinem Beruf gearbeitet habe, sondern in Leitungsfunktionen, muss auch eine mögliche Vermittlung auf einen solche Position ausgerichtet werden und nicht in die Sachbearbeitung
c) das bewilligte ALG, muss auf den ALG Bescheid von 2012 aufsetzen und darf nicht nach dem fiktiven Einkommen berechnet werden
Was hält ihr davon? und was kann ich noch ins Feld führen?
Danke
"Wenn Sie vor Beginn der selbständigen Tätigkeit Arbeitslosengeld bezogen haben, kann dieser Anspruch mit seiner Restdauer wieder geltend gemacht werden, wenn nach Entstehung des Anspruchs noch keine vier Jahre verstrichen sind."
Das verstehe ich so, dass ich meinen damalige Bewilligung wieder aktivieren kann.
Ich werde in den nächsten Tagen einen Widerspruch formulieren:
a) vor Eintritt in die Selbständigkeit ich wurde nicht auf diese Fristigkeiten hingewiesen bzw. darüber aufgeklärt
b) da ich die letzten 20 Jahre nie in meinem Beruf gearbeitet habe, sondern in Leitungsfunktionen, muss auch eine mögliche Vermittlung auf einen solche Position ausgerichtet werden und nicht in die Sachbearbeitung
c) das bewilligte ALG, muss auf den ALG Bescheid von 2012 aufsetzen und darf nicht nach dem fiktiven Einkommen berechnet werden
Was hält ihr davon? und was kann ich noch ins Feld führen?
Danke
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30889
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: ALG I nach Selbständigkeit
Das sollte erstmal genügen.
Viel Erfolg.
Viel Erfolg.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: ALG I nach Selbständigkeit
Ich denke auch, das sollte funktionieren.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: ALG I nach Selbständigkeit
Hallo,
ich hatte vorhin schonmal geantwortet, komisch das es nicht da ist.
Also zitat:
Zum anderen fehlt bei Selbstständigen, die weder Lohn noch Gehalt bekommen und ihre Beiträge einkommensunabhängig zahlen, das "Bemessungsentgelt", aus dem sich das Arbeitslosengeld normalerweise berechnet. Waren sie in den letzten zwei Jahren neben der Selbstständigkeit nicht mindestens auch an 150 Tagen als Arbeitnehmer beschäftigt, so wird der Arbeitslosengeldberechnung ein fiktives Arbeitsentgelt zu Grunde gelegt, nämlich das Durchschnittseinkommen, das sich mit der Qualifikation erzielen lässt, die die Arbeitsagentur bei ihren Vermittlungsbemühungen zu Grunde legt.
Argumentieren würde ich so:
Über die Höhe des fiktiven Arbeitsentgelts entscheidet nicht die vorhandene Qualifikation, sondern die für
einen zumutbaren neuen Job erforderliche Qualifikation.
Viel Spaß.
ich hatte vorhin schonmal geantwortet, komisch das es nicht da ist.
Also zitat:
Zum anderen fehlt bei Selbstständigen, die weder Lohn noch Gehalt bekommen und ihre Beiträge einkommensunabhängig zahlen, das "Bemessungsentgelt", aus dem sich das Arbeitslosengeld normalerweise berechnet. Waren sie in den letzten zwei Jahren neben der Selbstständigkeit nicht mindestens auch an 150 Tagen als Arbeitnehmer beschäftigt, so wird der Arbeitslosengeldberechnung ein fiktives Arbeitsentgelt zu Grunde gelegt, nämlich das Durchschnittseinkommen, das sich mit der Qualifikation erzielen lässt, die die Arbeitsagentur bei ihren Vermittlungsbemühungen zu Grunde legt.
Argumentieren würde ich so:
Über die Höhe des fiktiven Arbeitsentgelts entscheidet nicht die vorhandene Qualifikation, sondern die für
einen zumutbaren neuen Job erforderliche Qualifikation.
Viel Spaß.
venceremos
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35559
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: ALG I nach Selbständigkeit
"zumutbar" ist aber alles!
Also an Jobs.
Im Ernstfall auch einer als Straßenkehrer.
Nix gegen Straßenkehrer, aber der Einsatzleiter (leitende Funktion) der Straßenreiniger verdient sicherlich mehr.
Ich würde auch versuchen, auf die vorhandene Qualifikation und die leitende Tätigkeit abzustellen.
Also an Jobs.
Im Ernstfall auch einer als Straßenkehrer.
Nix gegen Straßenkehrer, aber der Einsatzleiter (leitende Funktion) der Straßenreiniger verdient sicherlich mehr.
Ich würde auch versuchen, auf die vorhandene Qualifikation und die leitende Tätigkeit abzustellen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: ALG I nach Selbständigkeit
Ich danke Euch für die Tipps und werde mein Bestes versuchen ....
Halte euch auf dem Laufenden...
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