ALG 1 und Eingliederungsvereinbarung

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nolpac76
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ALG 1 und Eingliederungsvereinbarung

#1

Beitrag von nolpac76 »

Ich habe einen zeitnahen Termin bei der Arbeitsagentur, wo mir eine Eingliederungsvereinbarung zur Unterschrift vorgelegt wird. Ich bin seit Anfang September arbeitslos und ich werde nach der 12 wöchigen Sperrzeit ALG I bekommen. Wie soll man sich am besten bezüglich der Eingliederungsvereinbarung bei diesem Gespräch verhalten? Gleich unterschreiben? Um Zeit bitten, um den Text nochmal zu Hause durchlesen zu können? Gleich darum bitten, dass das als Verwaltungsakt aufgenommen wird? Welche Nachteile können dann entstehen?

Ich bin auch an den Bewerbungskosten, Reisekosten und ggf. Umzugskosten interessiert und da diese so weit ich verstanden habe freiwillige Leistungen aus dem Vermittlungsbudget sind, ob es wirklich ratsam ist, EGV abzulehnen.
Zuletzt geändert von nolpac76 am So 4. Okt 2015, 15:02, insgesamt 1-mal geändert.
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kleinchaos
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Re: ALG 1 und Eingliederungsvereinbarung

#2

Beitrag von kleinchaos »

Die EGV bei ALG 1 sind oftmals umfangreicher und detailierter als bei ALG 2. Jedoch sind auch die ein Vertrag, oder ein Bestandteil eines Vertrages, denn ALG 1 ist eine "Versicherungsleistung", du musst dich also den Bedingungen der Versicherung unterwerfen wenn du Leistungen haben willst. Jedoch gibt es im ALG 1 mehr Möglichkeiten zur schnellen Beseitigung der Arbeitslosigkeit, also zur Förderung. Da solltest du mit den Verhandlungen ansetzen.
Ansonsten ruhig mit nach Hause nehmen und drüber nachdenken vor der Unterschrift
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Frieder01
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Re: ALG 1 und Eingliederungsvereinbarung

#3

Beitrag von Frieder01 »

Verwaltungsakt würde ich vermeiden. Mit Verwaltungsakt werden deine Eigenbemühungen (z.B. 2 x pro Woche) festgesetzt. Die Belehrung über die Konsequenzen bei Nichtbefolgung (Sperrzeit) ist damit obligatorisch.
Bei einer Eingliederungsvereinbarung werden i.d.R. auch Eigenbemühungen gefordert. Es soll aber laut Geschäftsanweisung zu § 138 SGB III ein abgestuftes Verfahren angewandt werden. Bedeutet, dass auf die erforderlichen Eigenbemühungen i.d.R. zunächst ohne Rechtsfolgen hingewiesen wird. Wenn du eine Bewerbung vergisst, hat dies somit nicht gleich finanzielle Konsequenzen. Im übrigen bin zumindest ich der Auffassung, dass zwischen EV in Alg II und EV im Alg unterschiede bestehen. Ein Vermittler kann dich in eine Maßnahme schicken, auch wenn dies noch nicht in der EV steht.
Meine Äußerungen stellen keine Rechtsberatung dar. Es handelt sich um meine unverbindliche Meinung zu abstrakt dargestellen oder nur bruchstückhaft niedergeschriebenen Sachverhalten. Sie kann deshalb nicht zur Lösung des Problems führen.
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marsupilami
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Re: ALG 1 und Eingliederungsvereinbarung

#4

Beitrag von marsupilami »

Grundsätzlich besteht Anspruch darauf, das Teil mit nach Hause zu nehmen und dort in Ruhe durchzulesen.

Man muß nicht ad hoc beim JC das Vorgelegte unterschreiben.
Egal ob ALG II oder I


Ich empfehle diese Vorgehensweise dringend!!
Dann rauspicken, was einem nicht gefällt und schauen bzw. fragen, was die einschlägigen Foren, z.B. unseres :unschuld: dazu zu sagen haben.

Wenn Du magst und die Möglichkeit hast, dann digitalisiere diese vorgelegte EGV zu Hause, anonymisiere sie und stell' sie hier in diesem Thread ein.

Wir geben dann unseren Senf dazu.


Digitalisieren, anonymisieren, einstellen - falls Du das noch nicht weißt wie, findest Du diverse Anleitungen hier:
http://www.alg-ratgeber.de/rund-forum-und-web-f22/


Wenn Du nicht willst, auch kein Problem, Du notierst Dir dann nur die Teile der EGV, die Dir nicht koscher vorkommen und machst Deinem SB entsprechende Änderungsvorschläge.

Es ist sehr empfehlenswert - aus unserer Erfahrung - dies unbedingt Schriftlich!! zu tun.



Noch eine Randbemerkung:
Eine EGV ist ein Vertrag.
Wie Mietvertrag, Auto-Kaufvertrag, ....
Und man/vrau kommt später, wenn einem dann erst die Augen aufgehen, nur sehr schwer aus diesem Vertrag wieder heraus.

Gegen einen Verwaltungsakt (der kommt, wenn Du die EGV nicht unterschreibst) kann man Widerspruch erheben oder gar vor dem Sozialgericht klagen.


Wenn Du das noch organisieren kannst, nimm Dir zu dem Termin jemanden mit, dem Du vertraust.
Du hast das Recht auf einen sog. "Beistand".
Der/die muß nix sagen oder wissen, einfach daneben sitzen und zuhören.
Evtl. Notizen machen: welche Themen angesprochen wurden, was hat SB dazu gesagt, was hat der eigentliche Deliquent dazu gesagt, .....
Nach dem Termin bald als möglich Gedächtnis-Protokoll anfertigen und von dieser Begleitung ebenfalls unterzeichnen lassen.
Signatur?
Muss das sein?
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