Eigene Kündigung nach 6 monatiger Krankheit
Eigene Kündigung nach 6 monatiger Krankheit
Hallo. Im Sommer habe ich mir nach einem Fahrradsturz eine Schultereckgelenksprengung zugezogen und wurde operiert. Mein Heilungsverlauf ist "nicht nach Plan", so dass ich heute immernoch Schmerzen und Einschränkungen habe.
Hätte ich keinen Schreibtischjob so wäre ich für 1-2 Jahre berufsunfähig, so der Chirurg(BG Arzt,obwohl ich kein BG Fall bin) aber weil ich Sachbearbeiter bin kann er nichts mehr für mich tun, ich muss wieder zur Arbeit.
Das wäre kein Problem , müsste ich nicht 130 km pendeln, bin also ca 2,5 std hinter dem Steuer und das macht mir halt Probleme - hier sehe ich tatsächlich Gefahr für Leib und Leben.
Gerade als Familienvater sieht man das nochmal anders.
Wie seht ihr meine Chancen bei Eigenkündigung aus diesem Grund.
Danke euch.
Hätte ich keinen Schreibtischjob so wäre ich für 1-2 Jahre berufsunfähig, so der Chirurg(BG Arzt,obwohl ich kein BG Fall bin) aber weil ich Sachbearbeiter bin kann er nichts mehr für mich tun, ich muss wieder zur Arbeit.
Das wäre kein Problem , müsste ich nicht 130 km pendeln, bin also ca 2,5 std hinter dem Steuer und das macht mir halt Probleme - hier sehe ich tatsächlich Gefahr für Leib und Leben.
Gerade als Familienvater sieht man das nochmal anders.
Wie seht ihr meine Chancen bei Eigenkündigung aus diesem Grund.
Danke euch.
- marsupilami
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Re: Eigene Kündigung nach 6 monatiger Krankheit
im Forum.
Ich bin kein Mediziner, aber aus eigener und Forums-Erfahrung:
Anderer Arzt, anderes "Gutachten".
Die Armhaltung während der Autofahrt ist das Problem und nicht die tägliche Arbeit.
Außerdem habe die Schmerzmittel sicherlich Nebenwirkungen, die das Autofahren riskanter machen.
Aber mal abgesehen davon:
Hast Du denn schon einen anderen Job?
Bzw. wie soll's weiter gehen nach der Kündigung?
Spekulierst Du auf Erwerbsunfähigkeits-Rente?
Das wird nicht einfach und zieht sich und der Verein lädt Dich unter Garantie zu einer Untersuchung bei seinem eigenen Doc ein.
Ich bin kein Mediziner, aber aus eigener und Forums-Erfahrung:
Anderer Arzt, anderes "Gutachten".
Die Armhaltung während der Autofahrt ist das Problem und nicht die tägliche Arbeit.
Außerdem habe die Schmerzmittel sicherlich Nebenwirkungen, die das Autofahren riskanter machen.
Aber mal abgesehen davon:
Hast Du denn schon einen anderen Job?
Bzw. wie soll's weiter gehen nach der Kündigung?
Spekulierst Du auf Erwerbsunfähigkeits-Rente?
Das wird nicht einfach und zieht sich und der Verein lädt Dich unter Garantie zu einer Untersuchung bei seinem eigenen Doc ein.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Eigene Kündigung nach 6 monatiger Krankheit
Bei uns im Forum
Lass Dir von einem Facharzt (optimal wäre das der BG Arzt, der ja vermutlich auch als "normaler" Arzt tätig ist) schriftlich bestätigen, dass diese lange Autofahrerei mit der dadurch ja verbundenen Zwangshaltung des Arms (beide Hände haben am Steuerrad zu sein) für Dich auch gesundheitlichen Gründen unzumutbar ist. Dann sollte das ein hinreichender Grund sein, die Stelle zu kündigen. Denk aber bitte auch daran, neue Stelle liegt nicht auf der Straße. Vielleicht ist es eine Überlegung wert, näher an den Arbeitsplatz zu ziehen, bei Mietwohnung denkbar, bei Eigenheim eher nicht. Dann würde ich mit der BA versuchen über eine Umzugskostenbeihilfe zu reden, Chancen dafür vermutlich nicht gerade rosig, aber einen Versuch ist's wert.
Wenn keine Beihilfe, dann sprich mal mit dem Finanzamt, ob die Umzugskosten steuerliche (Sonderausgaben oder Werbungskosten) geltend gemacht werden können.
Lass Dir von einem Facharzt (optimal wäre das der BG Arzt, der ja vermutlich auch als "normaler" Arzt tätig ist) schriftlich bestätigen, dass diese lange Autofahrerei mit der dadurch ja verbundenen Zwangshaltung des Arms (beide Hände haben am Steuerrad zu sein) für Dich auch gesundheitlichen Gründen unzumutbar ist. Dann sollte das ein hinreichender Grund sein, die Stelle zu kündigen. Denk aber bitte auch daran, neue Stelle liegt nicht auf der Straße. Vielleicht ist es eine Überlegung wert, näher an den Arbeitsplatz zu ziehen, bei Mietwohnung denkbar, bei Eigenheim eher nicht. Dann würde ich mit der BA versuchen über eine Umzugskostenbeihilfe zu reden, Chancen dafür vermutlich nicht gerade rosig, aber einen Versuch ist's wert.
Wenn keine Beihilfe, dann sprich mal mit dem Finanzamt, ob die Umzugskosten steuerliche (Sonderausgaben oder Werbungskosten) geltend gemacht werden können.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Eigene Kündigung nach 6 monatiger Krankheit
die Umzugskosten bei der BG beantragen das fällt unter Wohnungshilfe da siehts besser mit der Bewilligung aus
http://www.dguv.de/medien/inhalt/rehabi ... s/wohn.pdf
Edit: alternativ kann man evtl auch ein Fahrzeugumbau in Betracht ziehen
und hier der Link zu den Richtlinien4.2 Anspruch auf Wohnungshilfe zur Sicherung der beruflichen Eingliederung (§ 41 Abs. 2 SGB VII) ist auch
dann gegeben, wenn der Arbeitsplatz von der bisher genutzten Wohnung aus mit öffentlichen
Verkehrsmitteln oder mit dem eigenen Kraftfahrzeug nur unter unzumutbaren Erschwernissen erreicht
werden kann.
http://www.dguv.de/medien/inhalt/rehabi ... s/wohn.pdf
Edit: alternativ kann man evtl auch ein Fahrzeugumbau in Betracht ziehen
Alle Aussagen sind nur persönliche Meinungen
Re: Eigene Kündigung nach 6 monatiger Krankheit
Hallo Sleepy,
SGB VII ist nur bei Arbeitsunfällen / Berufskrankheiten einschlägig!
Holyfire hat sich aber den Unfall gerdade nicht bei einem Weg zur Arbeit zugezogen, sondern eher wohl in der Freizeit.
Aber: Holyfire sollte sich an die BA wenden, und dort einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen.
Die haben dann den Hut auf, innerhalb von14 Tagen zu prüfen, ob sie sachlich zuständig sind, oder, wenn nicht, die Sache an eine andere Behörde (Versorgungsamt scheint mir die dann am besten zutreffenden Stellen zu sein) abzugeben.
Wenn die die 14-Tage-Frist versäumen, sind sie in der Zahlungspflicht, auch wenn sie ggf. einen Rückgriff auf die eigentlich zuständige Behörde haben!
SGB VII ist nur bei Arbeitsunfällen / Berufskrankheiten einschlägig!
Holyfire hat sich aber den Unfall gerdade nicht bei einem Weg zur Arbeit zugezogen, sondern eher wohl in der Freizeit.
Aber: Holyfire sollte sich an die BA wenden, und dort einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen.
Die haben dann den Hut auf, innerhalb von14 Tagen zu prüfen, ob sie sachlich zuständig sind, oder, wenn nicht, die Sache an eine andere Behörde (Versorgungsamt scheint mir die dann am besten zutreffenden Stellen zu sein) abzugeben.
Wenn die die 14-Tage-Frist versäumen, sind sie in der Zahlungspflicht, auch wenn sie ggf. einen Rückgriff auf die eigentlich zuständige Behörde haben!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Eigene Kündigung nach 6 monatiger Krankheit
Danke Tigerlaw da hatte ich was durcheinandergeworfen wegen dem BG-Arzt.
Alle Aussagen sind nur persönliche Meinungen
Re: Eigene Kündigung nach 6 monatiger Krankheit
Hallo Leute, ich danke euch schon mal für die Antworten.
Ein Umzug kommt als Hausbesitzer allerdings nicht in Frage, ausserdem ist das jetzt nicht unbedingt die Arbeitsstelle für die man alles stehen und liegen lässt und die Familie aus ihrem sozialen Umfeld holt.
Ich hoffe halt bald eine geeignete Stelle nahe am Wohnort zu finden.
Also Attest holen und kündigen, auf das Beste hoffen....schon mulmig.
Wäre es ein BG Fall würden die Dinge ganz anders laufen, das sage ich euch-da wär ich längst in Reha oder so.
Ein Umzug kommt als Hausbesitzer allerdings nicht in Frage, ausserdem ist das jetzt nicht unbedingt die Arbeitsstelle für die man alles stehen und liegen lässt und die Familie aus ihrem sozialen Umfeld holt.
Ich hoffe halt bald eine geeignete Stelle nahe am Wohnort zu finden.
Also Attest holen und kündigen, auf das Beste hoffen....schon mulmig.
Wäre es ein BG Fall würden die Dinge ganz anders laufen, das sage ich euch-da wär ich längst in Reha oder so.
Re: Eigene Kündigung nach 6 monatiger Krankheit
Wird schon klappen, wichtig eben, dass das Attest klar sagt, die lange Fahrerei ist nicht zumutbar.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Eigene Kündigung nach 6 monatiger Krankheit
Und auf jeden Fall auch mit der BA abklären! Die haben schließlich eine Verpflichtung zur Aufklärung über Deine Rechte (§ 14 SGB I)!holyfire hat geschrieben:...
Also Attest holen und kündigen, auf das Beste hoffen....schon mulmig.
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Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!