Rückmeldetermin

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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nolpac76
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Rückmeldetermin

#1

Beitrag von nolpac76 »

Ich brauche einen Ratschlag.
Ich war bei meinem Sachbearbeiter letztes Jahr, und da haben wir abgesprochen, dass ich mich per Email bis zum Februar bei Ihm melde und die Bewerbungsliste übersende und kurz mitteile, ob ich eine Stelle gefunden habe. Er hat auch gesagt, dass das noch kein Termin ist, wo ich persönlich vorbeikommen muss. Dies habe ich auch getan. Leider danach kam keine Antwort. Am gleichen Tag habe ich auch telefonisch die Arbeitsagentur angerufen, aber die Mitarbeiterin meinte, dass den Vermerk in meinem Konto muss schon der Sachbearbeiter machen. In der EGV stand: „Ich werde mich … bewerben und dies zum nächsten Rückmeldetermin bis zum Februar schriftlich nachweisen (Bewerbungsliste).“
Ist diese Vorgehensweise typisch? Muss ich irgendwie nachhaken?
Zuletzt geändert von nolpac76 am Fr 12. Feb 2016, 13:19, insgesamt 2-mal geändert.
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Koelsch
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Re: Rückmeldetermin

#2

Beitrag von Koelsch »

Reich es zur Sicherheit noch mal schriftlich ein und vermerk im Anschreiben, dass Du es wie abgesprochen pünktlich per mail eingereicht hattest
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
nolpac76
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Re: Rückmeldetermin

#3

Beitrag von nolpac76 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Muss ich den nächsten Rückmeldetermin selbst organiesieren? Oder kriege ich diesen irgenwann per Post? Wie geht es standardweise in solchen Fällen?
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Koelsch
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Re: Rückmeldetermin

#4

Beitrag von Koelsch »

Für persönliche Rückmeldungen gibt es schriftliche Einladungen. Die Bewerbungsbemühungen aber solltest Du unaufgefordert wie in der EGV nachweisen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Rückmeldetermin

#5

Beitrag von Günter »

Altes Sprichwort: Gehe nie zum Fürsten, wenn du nicht gerufen wirst. Wenn dein SB irgendwann den Büroschlaf unterbricht und Sehnsucht empfindet, wird er sich schon melden, aber stör ihn nicht beim Schlafen der Arbeit.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Rückmeldetermin

#6

Beitrag von Olivia »

nolpac76 hat geschrieben:In der EGV stand: „Ich werde mich … bewerben und dies zum nächsten Rückmeldetermin bis 1. Februar schriftlich nachweisen (Liste).“
Ist diese Vorgehensweise typisch? Muss ich irgendwie nachhaken?
Eine Übersendung per E-Mail entspricht nicht der erforderlichen Schriftform, sondern nur der Textform. Insofern sollte unbedingt ein Nachweis der Bewerbungsbemühungen in Schriftform erfolgen, und auch dies gegen Empfangsbestätigung des Jobcenters. Dies dient der Vorbeugung einer möglichen Sanktion, denn man kann ja nie wissen.
Günter hat geschrieben:Altes Sprichwort: Gehe nie zum Fürsten, wenn du nicht gerufen wirst. Wenn dein SB irgendwann den Büroschlaf unterbricht und Sehnsucht empfindet, wird er sich schon melden, aber stör ihn nicht beim Schlafen der Arbeit.
:jojo: Volle Zustimmung. Deswegen würde ich auch die Nachweise entweder nur am Empfang gegen Empfangsbestätigung abgeben oder per Einwurf-Einschreiben hinschicken (auch dieser Nachweis ist gültig).
nolpac76
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Re: Rückmeldetermin

#7

Beitrag von nolpac76 »

Koelsch hat geschrieben:Für persönliche Rückmeldungen gibt es schriftliche Einladungen. Die Bewerbungsbemühungen aber solltest Du unaufgefordert wie in der EGV nachweisen.
In der EGV stand nur dieser Termin im Februar. Verstehe ich das richtig, dass ich dann erstmal auf weitere Anweisungen (Rückmeldetermin) seitens Arbeitsagentur/SB warten soll? Oder soll ich von mir aus z.B. einmal monatlich weiterhin das zusenden?
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Koelsch
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Re: Rückmeldetermin

#8

Beitrag von Koelsch »

Mach es ruhig monatlich, wenn Du das problemlos kannst.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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