Arbeitslosengeld I nach 2. Bildungsweg

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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Capp
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Arbeitslosengeld I nach 2. Bildungsweg

#1

Beitrag von Capp »

Hallo zusammen :)
ich bin auf der Suche nach Antworten auf meine Fragen auf dieses Forum gestoßen. Vielleicht kann mir der ein oder andere ja helfen.
Kurz zu meiner Person.
Ich bin 23 Jahre alt, habe mein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg Ende Juli abgeschlossen und habe eine abgeschlossene Ausbildung. Nach dieser Ausbildung habe ich ein Jahr Vollzeit gearbeitet, meinen Job dann aber gerade rechtzeitig gekündigt, da das Unternehmen Konkurs anmeldete und ich Insolvenzgeld vom Arbeitsamt bezogen habe.
Gekündigt habe ich deswegen, weil ich mich an einem Kolleg angemeldet habe um eben das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachzuholen.
Ich habe bisher nie Arbeitslosengeld bezogen, nur das Insolvenzgeld welches vom Arbeitsamt gezahlt wurde.
Ich gehe stark davon aus dass ich mein Abitur bestehe und suche aktuell einen Teil- oder Vollzeit Job um die Zeit bis zum Studium zu überbrücken. Sollte ich allerdings keinen finden, wäre das ein Problem, da ich in alleine wohne.
Nun aber zu meiner Frage:

Besteht für mich Anspruch auf Arbeitslosengeld I? Vor dem Schulbesuch habe ich, wie oben erwähnt, vier Jahre gearbeitet.
Wenn dies nicht der Fall sein sollte, müsste ich Arbeitslosengeld II beantragen, richtig?

Ich freue mich auf eine Antwort und hoffe das sich jemand auskennt und sich der Frage annimmt.
Vielen Dank und schöne Grüße.
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tigerlaw
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Re: Arbeitslosengeld I nach 2. Bildungsweg

#2

Beitrag von tigerlaw »

:willkommen:

Ich befürchte, dass Du keine Ansprüche auf ALG-I hast:

Denn dessen Voraussetzungen kannst Du anhand folgender §§-Kette prüfen:

§ 136 Abs. 1 (= I) Nr. 1, § 137, 138 I, 141 I, 142 SGB III. Die drei letztgenannten Normen spezifizieren die Voraussetzungen des § 137. Und in der (Basis-) Rahmenfrist des § 142 SGB III hast Du keine versicherungsrelevanten Zeiten zurückgelegt. Und auch die Verlängerungs-Tatbestände des § 143 dürfte auf Dich nciht zutreffen.

So leid es mir tut, aber Du dürftest nur Anspruch auf ALG-II haben :trost:

:tiger:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Capp
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Re: Arbeitslosengeld I nach 2. Bildungsweg

#3

Beitrag von Capp »

Alles klaro.
Dann kann ich mir zumindest einen Amtsgang sparen.

Vielen Dank :)
sleepy5580
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Re: Arbeitslosengeld I nach 2. Bildungsweg

#4

Beitrag von sleepy5580 »

Sehe ich ein bischen anders, der threaderstellerist also vom Insolvenzgeld direkt in die schulische Ausbildung gegangen, daher sehe ich hier eine Unterbrechung des Leistungsbezugs dieses kann man jederzeit machen darf aber maximal bis zu 4 Jahre sein vergleiche hierzu
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__161.html Abs. 2

Sowie

https://www.arbeitsagentur.de/web/conte ... TBAI511308
Alle Aussagen sind nur persönliche Meinungen
Capp
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Re: Arbeitslosengeld I nach 2. Bildungsweg

#5

Beitrag von Capp »

Oh, verschiedene Meinungen, hallo sleepy :)

Ich habe eben mit einer Dame der Arbeitsagentur telefoniert, welche nachgefragt hatte, ob Insolvenzgeld quasi als Arbeitslosengeld zählt und somit eine Unterbrechung vorliegen würde.
Sie sagte mir das Ihre Kollegen dies verneint hätten. Bei soetwas bin ich tatsächlich immer sehr skeptisch und es ist ja irgendwie auch nen Sonderfall, soll ich einfach mal einen Antrag stellen oder kann ich mich noch irgendwie absichern? Konnte im Internet dazu nichts finden.
Mein Ziel ist es absolut nicht, das Arbeitslosengeld dauerhaft zu beziehen, schreibe aktuell schon Bewerbungen, aber für den Notfall wäre ich darauf angewiesen.
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Koelsch
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Re: Arbeitslosengeld I nach 2. Bildungsweg

#6

Beitrag von Koelsch »

Ich kann nur empfehlen, den Antrag zu stellen. Dann gibt's einen Bescheid und den kann man prüfen und ggf. dagegen vorgehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Arbeitslosengeld I nach 2. Bildungsweg

#7

Beitrag von tigerlaw »

Sieh es doch positiv: Mit der Antragstellung bist Du für alle Interessierten hier im Forum gleichsam der "Minenspürhund". Und lieber es so versuchen, als schlimmstenfalls zu verhungern.

Außerdem solltest Du Dir überlegen, ggf. auch Antrag nach SGB II beim Jobcenter zu stellen, dann hast Du - Bedürftigkeit vorausgesetzt - eine erste Überbrückung zur Stillung des größten Hungers.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
sleepy5580
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Re: Arbeitslosengeld I nach 2. Bildungsweg

#8

Beitrag von sleepy5580 »

Hier seh ich das genauso auf jeden Fall beide Anträge stellen, denn entweder steht dir das eine oder das andere zu.
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