Bewilligung gültig?

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
Olivia
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Re: Bewilligung gültig?

#26

Beitrag von Olivia »

Ich würde gegen beide Sperrzeiten vorgehen und mir das Geld keinesfalls entgehen lassen.
Beccy
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Re: Bewilligung gültig?

#27

Beitrag von Beccy »

Koelsch hat geschrieben:Ist 'ne enge Kiste mit dem ALG II Anspruch. Fahrtkosten hab ich mal 15 km angesetzt, dürfte bei 25 min einigermaßen hinkommen.

Da musst Du rechnen einfach Kilometer x 0,2 x Arbeitstage

Ich lad einfach mal den Rechner vorausgefüllt hoch. Trag mal selbst bei Brutto und Nettoeinkommen die Zahlen ein, dann siehst Du unten das ErgebnisBeccy ALG2-Berechnung.xlsx
Danke. Für Juni würden uns ca. 17 € zustehen
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marsupilami
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Re: Bewilligung gültig?

#28

Beitrag von marsupilami »

Könnte man bei solchen Verfahrensweise nicht auch dem AG wenigstens ein wenig am Zeug flicken?

Dass der seinen AN erklären muss: Aufhebungsvertrag ist für das JC immer ein Grund zu hinterfragen bzw. erst mal zu sperren, nachzahlen kann man ja immer noch, wenn der widerspricht oder gar vor Gericht klagt.


Jaaa, ich weiß, Vertragsfreiheit und so.
Aber hat AG nicht auch Fürsorgepflicht? d.h. dass seinen AN beim Ausscheiden kein Nachteil erwächst?
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Koelsch
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Re: Bewilligung gültig?

#29

Beitrag von Koelsch »

So weit geht die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers meines Wissens nicht, manche (viele?) Arbeitgeber aber sind "so nett" und weisen darauf hin und kompensieren das dann durch eine entsprechende Entschädigung.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Bewilligung gültig?

#30

Beitrag von Beccy »

Ich habe extra nach einer Abfindung oder ähnliches gefragt, da ich wahrscheinlich eine Sperre bekomme, meine vorgesetzte sagte mir dass das eher nicht möglich ist und es auch in der Regel keine Probleme beim jobcenter geben würde, da ich ja schwanger bin.
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Koelsch
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Re: Bewilligung gültig?

#31

Beitrag von Koelsch »

Aber das Arbeitsamt sagt, Du hast den "Schwangerscaftsnachweis" nicht erbracht. Die wollen "Beweise" und glauben grundsätzlich nix.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Bewilligung gültig?

#32

Beitrag von Beccy »

Beim anmelden habe ich meinen mutterpass vorgelegt.
Und das jobcenter hat sich den kopiert.
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Koelsch
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Re: Bewilligung gültig?

#33

Beitrag von Koelsch »

Dann würde ich auch in den Widerspruch gehen, denn dann ist Gesundheitsbogen und all dieser Quatsch meines Erachtens nicht nötig.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Olivia
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Re: Bewilligung gültig?

#34

Beitrag von Olivia »

Also entweder sind die Sperren beide zu Unrecht ergangen oder der Arbeitgeber hat seine Fürsorgepflicht verletzt, indem er darauf hingewiesen hat, "es würden keine Nachteile entstehen da Schwangerschaft". Fakt ist, drei Monate ohne Arbeitslosengeld würde ich versuchen nicht hinzunehmen und meine Ansprüche beim Amt geltend machen.
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Koelsch
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Re: Bewilligung gültig?

#35

Beitrag von Koelsch »

Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Bewilligung gültig?

#36

Beitrag von Beccy »

Danke beschreibt schon ungefähr auch meine Situation, werde mich mich mit meinem Mann mal besprechen ob wir dagegen weiteres unternehmen. Ihr habt mir wirklich super geholfen. :-)
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marsupilami
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Re: Bewilligung gültig?

#37

Beitrag von marsupilami »

Koelsch hat geschrieben:Hilft das weiter?

https://www.anwalt.de/rechtstipps/sperr ... 30291.html

Hab' ich doch schon gefragt!
http://alg-ratgeber.de/post404883.html#p404883

Auch ich rate zum Widerspruch.
Allein schon wg. dem Quatsch von wegen Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtentbindung, wenn eine Kopie des Mutterpasses vorliegt.

Ich vermute mal, dass sogar ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gestellt werden muss, da die Fristen abgelaufen sind.
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Re: Bewilligung gültig?

#38

Beitrag von kleinchaos »

Kündigung durch den Arbeitgeber wäre nicht möglich eben wegen der Schwangerschaft. Der Arbeitgeber drückt sich hervorragend um die Zahlung der Lohnfortzahlung bei Krankheit und ums Mutterschaftsgeld. Find ich ne echt fiese Nummer.
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Re: Bewilligung gültig?

#39

Beitrag von Olivia »

Wegen Krankheit waren denen die Kosten für die Lohnfortzahlung und eine Ersatzarbeitskraft zu teuer geworden. Dann drückt man sich um die Lohnfortzahlung bei Schwangerschaft und wie von kc geschrieben um das Mutterschaftsgeld. Der Aufhebungsvertrag wird versüsst mit der Behauptung, dass man nach Ende der Schwangerschaft zurückkehren könne. Bedenken wegen einer Sperrzeit durch das Jobcenter werden mit der Behauptung weggewischt, dass man sich wegen der Schwangerschaft keine Sorgen machen brauche.

Da ist doch die TE im Ergebnis übervorteilt worden und meiner Meinung nach ist das irgendwie auch nicht rechtens.
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Re: Bewilligung gültig?

#40

Beitrag von kleinchaos »

Den Aufhebungsvertrag als nichtig anfechten vorm Arbeitsgericht. Sollte klappen
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Koelsch
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Re: Bewilligung gültig?

#41

Beitrag von Koelsch »

Wackelig - alleine kaum machbar und Anwaltskosten gehen dann zu ihren Lasten.
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Günter
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Re: Bewilligung gültig?

#42

Beitrag von Günter »

Ich sag mal so, warum sollte das Gericht entscheiden ein Vertrag unter Volljährigen ist nichtig. Dann muss schon vorsätzliche Täuschung etc nachgewiesen werden und das dürfte so gut wie unmöglich sein.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Bewilligung gültig?

#43

Beitrag von kleinchaos »

Die vorsätzliche Täuschung besteht darin, dass ihr vom AG gesagt wurde, dass sie beim AA keine Probleme wegen des Aufhebungsvertrages bekommen würde weil sie doch schwanger sei.
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Re: Bewilligung gültig?

#44

Beitrag von Koelsch »

Die Argumentation vermute ich auch
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Bewilligung gültig?

#45

Beitrag von Günter »

Und wie soll das bewiesen werden?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Bewilligung gültig?

#46

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben:Hilft das weiter?

https://www.anwalt.de/rechtstipps/sperr ... 30291.html

Könnte hinhauen!

:tiger:
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Re: Bewilligung gültig?

#47

Beitrag von tigerlaw »

kleinchaos hat geschrieben:Die vorsätzliche Täuschung besteht darin, dass ihr vom AG gesagt wurde, dass sie beim AA keine Probleme wegen des Aufhebungsvertrages bekommen würde weil sie doch schwanger sei.
"advocatus diaboli" :zwinker: : Es gibt doch haufenweise Anwälte. Was würde jemanden hindern sich erst bei einem Anwalt eine "Erstberatung" (max. 226,10 € incl. MWSt) einzuholen und dann zu verweigern?

Im übrigen: Ich bin zwar kein Arzt, aber das sollte Deine Gyn mal erklären, dass sie, obwohl sie gerade auch für schwangere Frauen fachlich zuständig ist, kein schwangerschaftsbedingtes Arbeitsverbot soll aussprechen können. Ja wer denn dann? Etwa ein HNO-Arzt???
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Re: Bewilligung gültig?

#48

Beitrag von Olivia »

Das habe ich mich auch gefragt. Ein Arzt ist doch dazu da, Atteste und Rezepte auszustellen. Der Patient kommt mit einer klar definierten Erwartungshaltung in die Praxis. Was Medikamente angeht: oft hat der Patient doch schon im Internet gegoogelt und wünscht gleich ein bestimmtes Medikament. Genau so ist es beim Attest. Man hat doch im Gefühl, wie lange man krank sein wird, und bittet den Arzt im Patientengespräch um das Attest. Da gibt es ja auch äussere Notwendigkeiten wie eben das Jobcenter und allerlei Ämter.
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tigerlaw
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Re: Bewilligung gültig?

#49

Beitrag von tigerlaw »

Nein, Olivia, googeln ist bei solchen Sachen allenfalls eine grobe erste Orientierung, mehr nicht!

So wie Du es schreibst, wäre es ähnlich wie mit den "Lieblingsmandanten" aller Anwälte, nämlich den Lehrern (eine Mandantin neulich war aber nicht von dieser Art!):

Die kommen häufig mit einem bereits fertig geschriebenen Schriftstück mit der Bitte, der Anwalt solle doch nur noch einfach seine Unterschrift draufsetzen. Lehrers haben aber manchmal eine Denke, die ganz anders strukturiert ist als das Gesetz. Also nimmt Anwalt das Schreiben nur als Vorlage und formuliert entsprechend der Rechtslage um.

Und wenn dann die Kostenrechnung kommt, ist das Gezeter groß, der Anwalt hätte doch gar nichts zusätzliches zu machen brauchen ...
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Re: Bewilligung gültig?

#50

Beitrag von Olivia »

tigerlaw hat geschrieben:Und wenn dann die Kostenrechnung kommt, ist das Gezeter groß, der Anwalt hätte doch gar nichts zusätzliches zu machen brauchen ...
Wie war das neulich mit dem alten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz von 1871? Es wird schon seit Urzeiten das gleiche Honorar fällig, ob nun der Anwalt das ganze Schriftstück selbst verfasst oder nur seine Unterschrift unter ein Schriftstück vom Klienten setzt.
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