Bewilligung gültig?

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
Beccy
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Bewilligung gültig?

#1

Beitrag von Beccy »

Hallo, ich habe am Samstag einen bewilligungsbescheid für alg1 bekommen.
Dort steht, dass ich bis zum 09.06 eine sperrzeit habe aber ab dem 10.06. Steht mit eine Summe xx, xx zu.
Am Montag habe ich einen Brief bekommen, dass über meinen Antrag noch nicht endgültig entschieden ist, da Angaben meines ehemaligen Arbeitgebers nicht ausreichend sind.

Beide Briefe sind mit dem 23.06. datiert.

Jetzt meine Frage, bezieht sich der zweite Brief auf die komplette Bewilligung oder nur die sperrzeit, also das ich doch was für die zeit bekomme?
In dem zweiten Brief steht nichts von der Bewilligung? Bekomme ich das Geld was in dem bewilligungsbescheid steht zum ersten? Oder ist er mit dem zweiten Brief aufgehoben?
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Koelsch
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Re: Bewilligung gültig?

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum.

Ohne die Bescheide gesehen zu haben, ist das schwierig.

Ich interpretiere das so:

ab 10.6. gibt's Geld, aber dieses Geld gibt's auf Grund eines vorläufigen Bescheids (guck mal genau nach, das müsste dort im Bewilligungsbescheid stehen), weil eben für einen endgültigen Bescheid noch Unterlagen Deines Ex Arbeitgebers fehlen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Beccy
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Re: Bewilligung gültig?

#3

Beitrag von Beccy »

Also würde ich die Summe vorläufig bekommen, aber an dem betrag kann sich noch was ändern?
Beccy
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Re: Bewilligung gültig?

#4

Beitrag von Beccy »

Danke übrigens :-)
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Koelsch
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Re: Bewilligung gültig?

#5

Beitrag von Koelsch »

Ja, da kann sich u.U. noch was ändern, aber zunächst einmal bekommst Du das Geld.
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Olivia
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Re: Bewilligung gültig?

#6

Beitrag von Olivia »

Was für eine Sperrzeit und warum?
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Re: Bewilligung gültig?

#8

Beitrag von Beccy »

Ich bin schwanger und habe dummerweise einem aufhebungsvertrag zugestimmt. Zudem wurde ich auch erst zur alg2 stelle verwiesen, weswegen 1 Monat verstrichen ist bis die mir dann mitteilten das ich doch alg1 stellen muss.
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marsupilami
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Re: Bewilligung gültig?

#9

Beitrag von marsupilami »

Schwangerschaft offenbar kein ausreichender Grund für Aufhebungsvertrag?

Ist das hier evtl. hilfreich?
https://www.anwalt.de/rechtstipps/sperr ... 30291.html


Was technisches: die ersten 3 Bilder sind im Querformat und ich krieg Nacken, wenn ich den Kopf um 90 neigen muss.
Wie kann man die drehen?

Und vielleicht ein bisken "schärfen"?
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Muss das sein?
Beccy
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Re: Bewilligung gültig?

#11

Beitrag von Beccy »

Nein, da ich vom Arzt mir vorher nichts schriftlich geholt habe.
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Re: Bewilligung gültig?

#12

Beitrag von Beccy »

Hab als Zimmermädchen gearbeitet, musste immer Betten schieben usw. Meine Frauenärztin darf kein bv geben.
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Koelsch
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Re: Bewilligung gültig?

#13

Beitrag von Koelsch »

Es ist in der Tat sehr schlecht lesbar, aber wenn ich das richtig sehe, zahlen die Dir ca. € 260/Monat

Damit aber hast Du ganz klar einen ALG II Anspruch.

Kannst Du bitte noch hier einstellen

-Datum des Aufhebungsvertrags
-Datum der Vorsprache/Antragstellung beim JobCenter
-Datum der Arbeitslosmeldung beim Arbeitsamt
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Re: Bewilligung gültig?

#14

Beitrag von Beccy »

Aufhebungsvertrag 10.03.
Jobcenter Antragstellung 15.03
Ablehnung und Verweis auf alg1 17.05
Arbeitslosenmeldung (da mir bei unterlagen einreichen gesagt wurde das ich vermutlich nichts bekomme) 02.05.
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Re: Bewilligung gültig?

#15

Beitrag von Beccy »

Alg2 steht mir nicht zu, mein Mann verdient 50 € zuviel.
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Koelsch
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Re: Bewilligung gültig?

#16

Beitrag von Koelsch »

OK, wenn ich es aus den hochgelöadenen Daten richtig sehe, dann hast Du 2 Sperrzeiten bekommen, eine wegen Aufhebungsvertrag und eine wegen verspätete Arbeitslosmeldung. Gegen Letztere denke ich kann und sollte man mit Widerspruch vorgehen.

Und bei dem geringen "zu viel Verdienst" würden mich die tatsächlichen Zahlen sehr brennend interessieren.

Gib mal bitte durch:
  1. Ihr seid zu zweit, oder gibts da schon ein Kund? Wenn ja, wie alt?
  2. Eure Warmmiete/Monat
  3. Warmwasserbereitung über Durchlauferhitzer oder ähnlich, also per Strom?
  4. Bruttoeinkommen Deines Mannes
  5. Nettoeinkommen Deines Mannes
  6. Gibt's ein Auto? Wenn ja, wie hoch ist die Kfz.-Haftpflichtversicherung/Monat?
  7. Wird das Auto benutzt, um zur Arbeit zu kommen. Wenn ja, wie weit ist das von zu Hause - einfache Strecke?
  8. Gibt's sonstige Versicherungen, z.B. Hausrat, Privathaftpflicht. Auch da Beitragshöhe(Monat
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Re: Bewilligung gültig?

#17

Beitrag von Beccy »

1. Wir sind zu zweit, noch kein Kind. Bin im 8. Monat schwanger.
2. Warmmiete 500 €
3. Strom 80€
4. Bruttoeinkommen
April 2.187,04
Mai 2.135,28
Juni 2.049,05
5. Nettoeinkommen
April 1.745
Mai 1.753
Juni 1.595
6. Autoversicherung Halbjahr 143 €
7. Wird für den arbeitsweg genutzt, pro fährt ca. 25 min
8. Vermögensbildung 80 € mtl.
Lebensversicherung 40 € mtl.
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Re: Bewilligung gültig?

#18

Beitrag von Beccy »

Falls der Bescheid nun richtig sein sollte, wann dürfte das Geld vom 10.06. - 30.06 auf meinem Konto sein? Normalerweise würde es doch mit dem Bescheid raus gehen, oder liege ich da falsch ? Noch ist es nicht auf meinem Konto.
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Koelsch
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Re: Bewilligung gültig?

#19

Beitrag von Koelsch »

Ich vermute, das kommt auch zum 30.6.

Habe wegen der Sperrzeit noch mal geguckt, die zweite Sperrzeit ist ja nur 1 Woche und formell haben die wohl Recht. Die "lange" Sperrzeit ist wegen des Aufhebungsvertrags und da ist es in der Tat so, dass die Hürden, da "unbeschadet" raus zu kommen, sehr hoch sind.
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Re: Bewilligung gültig?

#20

Beitrag von Olivia »

Beccy hat geschrieben:Falls der Bescheid nun richtig sein sollte, wann dürfte das Geld vom 10.06. - 30.06 auf meinem Konto sein? Normalerweise würde es doch mit dem Bescheid raus gehen, oder liege ich da falsch ? Noch ist es nicht auf meinem Konto.
Im Bescheid steht, dass das Geld erst am ersten Arbeitstag des Folgemonats kommt. Also diesen Freitag ist das Geld dann auf dem Konto.
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Re: Bewilligung gültig?

#21

Beitrag von Olivia »

Frage, wurde der Aufhebungsvertrag völlig freiwillig eingegangen oder wurde da Druck ausgeübt, z.B. wegen einer Schwangerschaft? Gab es mit dem Aufhebungsvertrag verbundene Vorteile, oder sagt der Vertrag einfach nur "das wars und tschüss"?
Ein wichtiger Grund für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages (und somit für ALG I ohne Sperrzeit) kann vorliegen, wenn dem Arbeitnehmer ohnehin eine rechtmäßige und fristgerechte betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber gedroht hat. Dem steht es auch nicht entgegen, dass der Arbeitnehmer eine Abfindung erhält – er hat sogar ein berechtigtes Interesse daran, sich eine Abfindung zu sichern, wenn er sich einer unvermeidbaren Beschäftigungslosigkeit ausgesetzt sieht.

http://www.kanzlei-hasselbach.de/2012/s ... ertrag/09/
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Re: Bewilligung gültig?

#22

Beitrag von tigerlaw »

Wegen beider Sperrzeit würde ich Widerspruch einreichen:

1. Wegen der kurzen Sperrfrist: Extrem blöd: Wenn Du am 14.3. beim JC aufgeschlagen wärst, hätte man das noch für die 3-Tage-Frist nutzen können.
Oder warst Du am Montag, 14.3. so außer Gefecht (wegen der Schwangerschaft), dass Du nicht zur ArbA bzw. JC gehen konntest?
2. Warum durfte Dir Deine Gyn. kein beschäftigungsverbot geben? Bei der Tätigkeit hätte das doch sehr stark nahe gelegen! Insoweit sollte man doch auch den Widerspruch gegen die 3-Monats-Sperrfrist versuchen!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Bewilligung gültig?

#23

Beitrag von Beccy »

Da ich mehrere Wochen hintereinander krank geschrieben War , wegen rückenschmerzen von der Schwangerschaft, habe ich einen Anruf von der Abteilungsleiterin bekommen, ich hab ihr gesagt dass es für mich so gut wie unmöglich ist ohne Beschwerden zuarbeiten, Betten schieben, ständiges bücken usw. Meine probezeit wäre noch bis Juli gelaufen, sie hatte mir dann den aufhebungsvertrag vorgeschlagen, damit wir das verkürzen könnten, da es für mich körperlich ja auch ein Vorteil wäre und außerdem würden die mich dann nach meiner elternzeit wieder mit Kusshand nehmen. Ich weiß es War sehr dumm von mir, aber zu dem Zeitpunkt War ich fast ein wenig erleichtert, da mir die Schwangerschaft gut zugesetzt hatte.

Eine Abfindung oder weiteres habe ich nicht bekommen.
Zuletzt geändert von Beccy am Di 28. Jun 2016, 17:23, insgesamt 1-mal geändert.
Beccy
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Re: Bewilligung gültig?

#24

Beitrag von Beccy »

Ich hatte zweimal meine Gynäkologin drauf angesprochen, sie sagte sie darf es nicht, sie sei dafür nicht zuständig. Mein Hausarzt hat mich auch nur für eine Woche immer krank geschrieben.
Bein jobcenter War ich erst die tage später da, da ich noch 2 Tage vorher krank geschrieben War und ich tatsächlich noch nicht ganz fit war aber dann auch nicht nochmal zum Arzt gegangen bin.
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Koelsch
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Re: Bewilligung gültig?

#25

Beitrag von Koelsch »

Ist 'ne enge Kiste mit dem ALG II Anspruch. Fahrtkosten hab ich mal 15 km angesetzt, dürfte bei 25 min einigermaßen hinkommen.

Da musst Du rechnen einfach Kilometer x 0,2 x Arbeitstage

Ich lad einfach mal den Rechner vorausgefüllt hoch. Trag mal selbst bei Brutto und Nettoeinkommen die Zahlen ein, dann siehst Du unten das Ergebnis
Beccy ALG2-Berechnung.xlsx
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