Verrechnung von ALG I mit ALG II

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Armitab
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Verrechnung von ALG I mit ALG II

#1

Beitrag von Armitab »

Hallo zusammen,

Ich habe bis zum 20.12.2016 ALG I erhalten und ab dem 21.12. dann ALG II beantragt. Als ich den ALG II Bescheid bekam, mußte ich zu meinem Erstaunen feststellen, dass das ALG I mit dem ALG II verrechnet wurde. Erhofft hatte ich mir ca 1/3 = 10 Tage meines ALG II Geldes, aber am Ende waren es nur 9 Euro.
Kann mir jemand sagen ob das rechtens ist? Wenn ich denn dann schon für den ganzen Dezember "nur" die Grundsicherung bekomme, kann ich dann, z.B meinen gezahlten Kindes Unterhalt für meinen 19 jährigen Sohn zurückfordern?

Danke
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Koelsch
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Re: Verrechnung von ALG I mit ALG II

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum.

Das ist korrekt, ALG II wird immer für den vollen Monat gezahlt, wenn Du also am 31.12. beantragt hättest, bekämst Du ab dem 1.12 das ALG II. Das ALG I wird darauf als Einkommen angerechnet und zwar zu (fast) 100% - lediglich die sogenannte Versicherungspauschale von € 30 darf nicht angerechnet werden.

Gezahlten Unterhalt kannst Du meines Wissens nicht zurückfordern, aber er muss zusätzlich zu den € 30 vom ALG I abgezogen werden, also Deinen ALG II Anspruch entsprechend erhöhen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Verrechnung von ALG I mit ALG II

#3

Beitrag von tigerlaw »

Auch von mir ein :willkommen:

Kölsch, der sonst der große Praktiker hier ist, hat sich diesmal nur auf die Theorie beschränkt. :zwinker:

Du solltest noch übermorgen bei Deinem JJC aufschlagen und gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Gleichzeitig den Unterhaltstitel und den Kontoauszug, aus dem die Dezemberzahlung des Unterhalts hervorgeht, mitnehmen. Warum "gleich übermorgen"? Ganz einfach: Am Ende des Bescheids steht doch, dass Du (nur) einen Monat Zeit dazu hast, wenn Du gegen den Bescheid angehen willst. Jetzt haben wir bereits Mitte Januar, also dürfte die Frist kurz vorm Ablauf sein!

Sollte der Bescheid allerdings früher als am 10.12.2016 erlassen worden sein, so stelle gleichzeitig einen sog. "Überprüfiungsantrag".
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Armitab
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Registriert: Sa 14. Jan 2017, 22:03

Re: Verrechnung von ALG I mit ALG II

#4

Beitrag von Armitab »

Ich danke euch für die schnellen Antworten.
Der Bescheid ist erst vom 06.01.2017. Das JC hat sich viel Zeit gelassen bei Antragstellung 6.12. Daher hab ich noch ein paar Tage.

Grüße
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