Bedienung Jobbörse
Bedienung Jobbörse
Hallo... mich hat es mal wieder erwischt und ich musste mich arbeitslos melden. Auf der Jobbörse fiel mir auf, dass der Lebenslauf (systemseitig) mehrfach falsche Angaben enthält. So sind die letzten 3 Jobs jeweils als "Helfer-Reinigung" eingetragen, tatsächlich war ich aber in der Führungsebene als Objektleiter in der Gebäudereinigung. Leider kann man das nicht mehr selbst bearbeiten und die AfA stellt sich hier quer und schaltet auf stur das zu korrigieren.
Wie kann ich mich wehren oder an wen kann man sich diesbezüglich noch wenden?
Wie kann ich mich wehren oder an wen kann man sich diesbezüglich noch wenden?
Re: Bedienung Jobbörse
Das Problem kam erst kürzlich hier im Forum vor. Benutzerseitig gab es da keine Möglichkeit, die Daten zu korrigieren.
Meiner Meinung nach besteht ein Anspruch auf Korrektur falscher Sozialdaten. Ich würde das Jobcenter schriftlich dazu auffordern, die Daten umgehend zu korrigieren. Meiner Meinung nach ist die Jobbörse zudem freiwillig. Kann man da nicht einen Widerruf erklären?
Meiner Meinung nach besteht ein Anspruch auf Korrektur falscher Sozialdaten. Ich würde das Jobcenter schriftlich dazu auffordern, die Daten umgehend zu korrigieren. Meiner Meinung nach ist die Jobbörse zudem freiwillig. Kann man da nicht einen Widerruf erklären?
Re: Bedienung Jobbörse
Seh ich auch so, schriftlich Korrektur verlangen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Bedienung Jobbörse
Habe ich ja... und am Freitag auch persönlich beim ersten Termin beim Fallmanager... "das ist schon richtig so" man wisse angeblich was man tue! Ich sehe halt nicht ein, mach Jahren des hochkämpfens auf eine Führungsposition dann als schnöder "Helfer" geführt zu werden und dem entsprechend auch die Stellenvorschläge kommen. Heute erst ein Gespräch gehabt wo der potentielle AG meinte, was er mit meiner Überqualifikation anfangen soll, mir würde ja nach ein paar tagen schon langweilig werden...
Re: Bedienung Jobbörse
Kurzes Anschreiben.
Die Daten in der Jobbörse sind falsch. Gem. §84 SGB X verlange ich folgende Berichtigungen
1 ....
2 ....
3 .....
Ich erwarte die Korrektur bis zum ..... und dann 14 Tage (Datum schreiben) Frist.
Die Daten in der Jobbörse sind falsch. Gem. §84 SGB X verlange ich folgende Berichtigungen
1 ....
2 ....
3 .....
Ich erwarte die Korrektur bis zum ..... und dann 14 Tage (Datum schreiben) Frist.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
- Abißlwasgehtimmer
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Re: Bedienung Jobbörse
Abißlwasgehtimmer hat geschrieben: ↑Fr 20. Jan 2017, 12:12 #41 Mein Jobbörse-Benutzerkonto wurde »still« von der SBin eröffnet. Durch Zufall bin ich auf darauf gestossen - und habe die Zugangsdaten angefordert.
Die Bearbeitungsmöglichkeiten des Kontos sind für »Kunden« sehr eingeschränkt. Ich fand dort schlicht falsche Informationen über mich eingepflegt. Die Richtungstellungen kann nur die JCSB vornehmen. Kontrolle kann nicht schaden.
Re: Bedienung Jobbörse
Könnte man auch folgendes schreiben?
"Ich fordere Sie auf, die mich betreffenden Daten aus der Jobbörse zu löschen. Da die dort enthaltenen Daten falsch sind und die Teilnahme freiwillig ist, ziehe ich meine Genehmigung zum Bewerberprofil zurück."
Re: Bedienung Jobbörse
Auch das kann man schreiben, vielleicht als Nachtrag hinter Günters Vorschlag. Also Frist setzen und dann .....Alternativ fordere ich Sie auf.....
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- Abißlwasgehtimmer
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Re: Bedienung Jobbörse
Post gelöscht. Angeblich hat das nichts mit der Ausgangsfrage zu tun.
Zuletzt geändert von Abißlwasgehtimmer am Di 24. Jan 2017, 16:53, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Bedienung Jobbörse
Und was hat das jetzt mit der Ausgangsfrage zu tun?
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Re: Bedienung Jobbörse
Ich habe jetzt mal ein Schreiben aufgesetzt mit Auflistung und Fristsetzung und dem Hinweis, dass sich bei Nichtbeachten Ansprüche auf Schadensersatz ergeben können nach §§ 7; 8 BDSG... mal gespannt was passiert!
Da braucht es mich nicht wundern, dass ich nur Stellen als Helfer/in-Reinigung und Gebäuderinger angeboten bekomme
Da braucht es mich nicht wundern, dass ich nur Stellen als Helfer/in-Reinigung und Gebäuderinger angeboten bekomme
Re: Bedienung Jobbörse
Wir sind auch gespannt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Bedienung Jobbörse
Auf die Reaktion bin ich mal gespannt.
Re: Bedienung Jobbörse
Da kann man aber mal gespannt sein was die antworten.